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Von Regeln und Gewissen

Anarchie oder Disziplin? Foto: R. v. Cube

Sollte man der AfD den Vorsitz im Innenausschuss zugestehen? Die Frage führt weiter, als man im ersten Moment denken mag. Für eine Erläuterung des zugrundeliegenden Problems und der betroffenen Regelungen sei die jüngste Episode des Podcasts „Die Lage der Nation“ empfohlen. Zusammengefasst kann man sagen, dass der AfD das Recht zusteht, einen Vorsitzenden für den Innenausschuss (und für weitere Ausschüsse) vorzuschlagen. Dies ist auch geschehen. Nun ist es bisher parlamentarische Gepflogenheit gewesen, diese Vorschläge auch zu akzeptieren. Allerdings sieht das Reglement auch eine Wahl vor, wenn der Vorschlag nicht angenommen wird. Und diese Wahl ging nun zuungunsten der AfD-Kandidaten aus.
Das ist ein Novum (oder zumindest unüblich). Denn natürlich soll in einer Demokratie auch die Opposition die Möglichkeit haben, Politik mitzugestalten und ihre Sicht einzubringen. Es ist nicht wünschenswert, dass die regierende Mehrheit ihre Macht ausnutzt und die Opposition aus allen Gremien herauswählt, die eigentlich dafür da sind, der Regierung auf die Finger zu schauen. Ob die AfD möglicherweise einen rechtlichen Anspruch auf diesen Posten hat, wird sich wahrscheinlich vor Gericht klären. Aber man kann auch so schon fragen, ob es richtig ist, dies mit allen Mitteln zu verhindern.
Und da kommt es schon auf die Formulierung der Frage an. Wenn man nämlich fragt: Will ich wirklich, dass es allgemein üblich wird, dass die Opposition so ohne weiteres aus den Ausschüssen (bzw. von deren Vorsitzen) ferngehalten wird? – dann ist die Antwort klar. Der Kant’sche Imperativ sagt uns, dass die Maxime dieses Handelns der Demokratie schaden würde. Man kann auch anders fragen. Will ich wirklich, dass eine Partei ausgerechnet dem Innenausschuss vorsitzt, die in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, die seit ihrer Gründung immer nur noch weiter nach rechts gedriftet ist, die offenkundig die parlamentarischen Spielregeln missbraucht, um unsere Demokratie zu schwächen? Denn das ist ja ihr Anliegen, mindestens in Teilen, man kann es ja nachlesen, bei den rechten Vordenkern, dass sie genau dies planen. Die Doppelköpfigkeit, bei der die eine Hälfte aussieht wie eine „normale“ Partei und die andere die rechtsextreme Szene angrinst, hat System. Die AfD will und wird jeden demokratischen Mechanismus, dessen sie habhaft werden kann, benutzen, um die Demokratie zu unterhöhlen.
Und da stellt sich die Frage, ob die Demokratie sich dagegen am besten wehrt, indem sie ihre Regeln strikt befolgt, in dem sie permanent beweist, dass sie nicht korrumpiert werden kann, sich nicht provozieren lässt, die Opposition gewähren lässt – oder ob sie die AfD anders behandelt als eine normale Opposition. Die Maxime des Handelns kann ja nur lauten: Die parlamentarische Mehrheit soll die Opposition nicht mundtot machen. Aber was, wenn die Opposition diese Maxime missbraucht?

Ähnlich gelagert war die Situation bei der Social-Media-Sperre von Donald Trump. Soll ein soziales Netzwerk einen führenden Politiker einfach abschalten dürfen? Eigentlich ist klar, dass ein Konzern eine solche Macht nicht haben darf. Welcher Willkür öffnen sich da die Tore, wenn irgendwelche Manager darüber entscheiden, welche Politiker ihre Anhänger (und Gegner) erreichen dürfen? Dass die wichtigsten Kommunikationskanäle weitgehend der demokratischen Kontrolle entzogen sind, zeigt wie grundlegend schief etwas gelaufen ist. Aber wie das zu ändern wäre, soll hier nicht die Frage sein. Der status quo ist der, dass die Entscheidung bei Twitter und Facebook liegt, wen sie sperren und wen nicht.
Der eigentliche Skandal ist, dass der mächtigste Mann der Welt seine Reichweite für Lügen und Propaganda benutzt hat. Dass die eigentlich normale Annahme, ein amerikanischer Präsident müsse ein gewisses Maß an Vertrauenswürdigkeit und Seriosität besitzen, nicht mehr gültig war. Was soll man machen, wenn die bisherigen Regeln nicht mehr greifen? Weil ein Politiker, der der Lüge überführt wird, sich dafür nicht mal ansatzweise schämt, nicht herumdruckst, sich korrigiert, sondern einfach mit der nächsten Lüge daherkommt und erwartet, dafür genauso behandelt zu werden, wie ein herkömmlicher Präsident.
Genau genommen nutzten nicht Facebook und Twitter ihre Macht, um den Präsidenten mundtot zu machen, sondern der Präsident seine Macht, um mit Dingen durchzukommen, für die ein normaler User längst gesperrt worden wäre.
Trotzdem: Eigentlich ist das nicht richtig, eigentlich sollten Internetkonzerne nicht über politische Entwicklungen entscheiden können. Vielleicht war die Entscheidung gegen Trump von Gewinnaussichten getrieben. Aber es kann auch sein, dass da jemand einfach Verantwortung übernommen hat. Denn ein Putsch stand bevor, wurde sogar versucht. Wir sprechen nicht mehr über Politik, sondern über Verbrechen. Und wenn ein Manager die Möglichkeit hat, Verbrechen zu verhindern, dann muss ihn sein Gewissen in diesem Falle dazu bewegen, dies auch zu tun. Selbst wenn er sich dabei mit einem Präsidenten anlegt.

Noch drastischer wird das Dilemma im Fall Jakob von Metzler. Wir erinnern uns: Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte (über seinen Untergebenen Ortwin Ennigkeit) dem Kindesentführer Gäfgen Folter angedroht, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren (ohne zu wissen, dass es bereits tot war). Der Fall wurde verfilmt und vielfach diskutiert. Für viele scheint es moralisch gerechtfertigt, in diesem Ausnahmefall das Grundrecht des Täters zu übergehen. Für einige scheint es fast ein willkommenes Argument zu sein, Folter zu legalisieren. Andere erkennen, dass Folter illegal bleiben muss, suchen aber dennoch nach einer Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung im Extremfall. Das Gericht hat aber zu Recht festgestellt, dass es eine solche Ausnahmeregelung nicht geben darf. Ein fundamentales Menschenrecht auszuhebeln, hätte schwerwiegende Folgen für den Rechtsstaat als Ganzes. Die Würde des Menschen ist unantastbar und das bedeutet, dass man ihn nicht foltern darf. Diese Regel ist fertig, da gibt es kein „Aber“.
Dennoch kann man argumentieren, dass Daschner heldenhaft gehandelt hat. Es kann und soll hier nicht über seine innere Haltung spekuliert werden. Aber er hat sein Verhalten dokumentiert und er hat seine Strafe akzeptiert (keine Revision eingelegt). Also weder die Tat zu vertuschen versucht (was für eine kriminelle Haltung spräche) noch dafür gekämpft, dass seine Tat legitimiert wird (was dafür spräche, dass er die Regeln falsch fände). Heldenhaft wäre er nach dieser Lesart nicht im Sinne von Hollywood-Selbstjustiz-Filmen, wo das Recht als lasch und lückenhaft dargestellt wird und dem Helden des Films nichts bleibt als die Täter selbst zur Strecke zu bringen. Er wäre es vielmehr, weil er das Recht dennoch akzeptiert und nicht fordert, es möge in seinem Fall eine Ausnahme machen. Wenn das Dilemma so groß ist, das entweder ein Kind stirbt oder der Rechtsstaat nachhaltig beschädigt wird, dann kann es sein, dass ein Mensch vor der Entscheidung steht, das Dilemma auf seinem eigenen Rücken auszutragen. Leute zu finden, die im Zweifel zu foltern bereit sind, damit hat kein Regime dieser Welt ein Problem. Selten aber ist es, jemanden zu finden, der sagt: Ich tue es und akzeptiere die Strafe dafür, und zwar nicht aus Trotz gegen den Rechtsstaat, sondern um ihn zu schützen. Nicht, um als Beispiel für weitere Folterer zu gelten, sondern um klarzustellen, dass es verboten ist und verboten bleiben muss und dass es nie wieder passieren darf. Und dennoch hat mein Gewissen mich gezwungen, es zu tun, dieses eine Mal. Dafür übernehme ich die Verantwortung und ertrage die Strafe.
Niemand kann ihn exkulpieren. Er ist ein alleine, mit einem Dilemma, für das es keine Regel geben kann.

Im Buch „Noise“ von Daniel Kahnemann wird beschrieben, wie unglaublich stark das Strafmaß schwankt, das verschiedene Richter in den USA (aber es gilt auch für andere Länder) an verschiedenen Tagen in ähnlich gelagerten Fällen verhängen. Dabei hängt es nicht nur davon ab, ob man an einen strengen oder einen milden Richter gerät, sondern auch von der Außentemperatur und dem Spielergebnis der lokalen Sportmannschaft am letzten Wochenende. Wenn es sehr heiß ist, tendieren Richter zu härteren Strafen. Die Versuche, dies einzuschränken, wurden allerdings unterwandert, unter anderem, weil viele den Eindruck hatten, es würde dem individuellen Fall nicht gerecht, wenn der Richter nicht die völlige Freiheit bei der Zumessung des Strafmaßes hätte. Das heißt, bei sehr strengen Regeln, die durch einen ausgeklügelten Algorithmus schon sehr genau vorgeben, in welchem Rahmen sich das Strafmaß bewegen kann, besteht die Sorge, wichtige Aspekte könnten außen vor bleiben. Sagen wir, der Fall ist in allen Punkten, die dort berücksichtigt werden, wie Vorstrafen, Geständigkeit, Höhe des erbeuteten Geldes, so gelagert, dass nach den Regeln eine milde Strafe herauskommen müsste. Vielleicht hat der Täter aber noch etwas zum Opfer gesagt, das unglaublich hasserfüllt ist, das seine tiefe Bosheit offenbart, das aber zu komplex ist, von so einem Algorithmus erfasst zu werden. Oder umgekehrt, es gibt mildernde Umstände, die aber mit keiner der Kategorien, nach denen so ein Mechanismus vorgeht, angemessen beschrieben werden können.
Obwohl das System der weitgehenden Entscheidungsfreiheit offensichtlich sehr ungerecht ist (Außentemperatur), war also die Sorge davor, dass das menschliche Urteil ausgehebelt werden könnte, so groß, dass man entsprechende Regelungen wieder rückgängig gemacht hat.
Wenn man den Beschreibungen in Kahnemanns Buch folgt, war das ein Fehler, die Ungerechtigkeit müsste dringend begrenzt werden, zumal die Urteile eben nicht nur durch die Temperatur oder den Hunger des Richters beeinflusst werden, sondern auch durch dessen Rassismus oder politische Haltung. Dennoch kann man dieses Dilemma auf die Spitze treiben und sich fragen: Sollten solche Strafzumessungen besser durch einen Computer gefällt werden, der eine ausreichend hohe Zahl an Faktoren wie Vorstrafen berücksichtigt und dann ein eindeutiges Ergebnis ausspuckt und sicherstellt, dass jeder Täter mit der gleichen Konstellation an Tatmerkmalen auch die gleiche Strafe erhält? Etwas daran ist unsympathisch. Wir sind der Ansicht, dass es das ganzheitliche menschliche Urteilsvermögen brauche, um der Sache gerecht zu werden. Wie unglaublich fehleranfällig dieses Urteilsvermögen ist, blendet man immer wieder aus. Dass es Regeln braucht, die diese Fehler begrenzen, ist offensichtlich. Und doch ist all das ja nur relevant, weil wir eben Menschen und menschlich sind. Wenn die menschliche Regung, die ein Richter empfindet, wenn er das Opfer hört, wenn er den Täter sieht, überhaupt keine Rolle spielt, dann stellt sich ja auch die Frage, ob überhaupt eine menschliche Regung eine Rolle spielt und ob man die Menschenwürde nicht zugunsten einer möglichst effektiven Organisation der Gesellschaft streichen könnte. Vielleicht braucht es für die Gerechtigkeit diesen ganz und gar nicht objektivierbaren Blick in die Augen des Täters, vielleicht muss der Richter sehen, wie kalt sie sind, um zu erkennen, wie verachtenswert die Tat wirklich war. Es kann dann allerdings auch sein, dass der Richter selbst solche Augen hat."

Wohin führen diese Überlegungen also in Bezug auf die Untersuchungsausschüsse? Wieder zu einem Dilemma. Es wäre naiv anzunehmen, dass unsere demokratischen Regeln so perfekt sind, dass nicht eine AfD kommen und sie aushebeln könnte. Es erscheint richtig, wenn Menschen den Spielraum, den diese Regeln bieten, ausnutzen, um jene zu verhindern, die für diese Regeln keine Liebe haben, sondern sie wie ein menschliches Schutzschild vor sich halten, um die Demokratie zu bekämpfen. Es wäre ebenso naiv anzunehmen, dass bloß jeder nach seinem Gewissen gehen müsste. Schließlich hätte das 3. Reich ja gezeigt, dass man auch innerhalb der Regeln Verbrechen begehen kann. Wenn jeder nach Gutdünken Gesetze brechen kann, weil er meint, auf der Seite des Guten zu stehen, dann wird sehr schnell ein großer Haufen Idioten zusammenkommen, der einen großen Haufen Scheiße macht. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass die Masse der Menschen allein nach ihrem Gewissen handelt. Und zugleich muss man fordern, dass jeder einzelne sein Gewissen prüft. Wenn ein gewählter Abgeordneter in einem Ausschuss sitzt und seine Stimme für einen Vorsitzenden abgeben soll, von dem er fürchtet, der werde seine Aufgabe nicht angemessen erfüllen, dann muss das Gewissen dieses Abgeordneten auch ermöglichen, diese Person nicht zu wählen. Und wenn sich zeigt, dass die Regierung die Opposition systematisch von den parlamentarischen Instrumenten fernhält, dann muss das Verfassungsgericht diese Praxis unterbinden. Nach allen Regeln der Kunst.

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Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
2 Jahre zuvor

Daschner ist wegen Nötigung im Amt, nicht wegen Folter verurteilt worden. Das ist ein nicht nur kleiner Unterschied.
Die Perpetuierung dieses sachlich falschen Narrativs zeugt von der Macht alternativer Fakten in wohl allen Milieus und von der Schwierigkeit wie dem strategischen Missbrauch gezielt zu begegnen ist. Mindestens einer Ausweichstrategie des Whataboutismus wird so Tür und Tor geöffnet.

Berthold Grabe
Berthold Grabe
2 Jahre zuvor

Der Fall Daschner ist ohnehin sehr problematisch, denn man muss die Frage stellen ob Nötigung zur Gefahrenabwehr überhaupt zwingend strafbar sein muss.
Ich hege hier erhebliche Zweifel und ich frage mich ob Daschner überhaupt verurteilt worden wäre, wenn nicht die gesamte Öffentlichkeit und öffentliche Anklage von Folter gesprochen hätte.
Auch hier muss schließlich gelten, das die Interessen des Opfers entsprechende "Gegengewalt erforderlich machen, moralisch völlig unproblematisch, solange die körperliche und psychische Unversehrtheit des Täters nicht beeinträchtigt wird.
Angst machen jedenfalls sehe ich in der Abwägung der Rechtsgüter in diesem Falle nicht als Problem an.
Anders hätte es nur ausgesehen, wenn auf diese Weise eine Selbstbelastung abgepresst würde, statt einer lebensrettenden Information zu Gunsten Dritter.
Ich sehe das Urteil deshalb bis heute als Justizskandal an.

SvG
SvG
2 Jahre zuvor

@3, Berthold Grabe:
Und wenn das "Angstmachen" nicht wirkt? Dann muß man ja foltern, weil der Täter das Hilfsangebot nicht angenommen hat.
Und wer entscheidet das? Die Ermittler, die sich ja nie irren? Außer bei Hans Arnold, Harry Wörz, im Fall Jenny, im Fall Börgel, …? Geben Sie mir drei Tage Zeit, dann würde die Liste fast fertig.

paule t.
paule t.
2 Jahre zuvor

@ #1 Wolfe´ram Obermanns, Zitat:
"Daschner ist wegen Nötigung im Amt, nicht wegen Folter verurteilt worden. Das ist ein nicht nur kleiner Unterschied."

Daschner wurde primär nicht wegen Folter verurteilt, weil es einen Straftatbestand "Folter" im StGB einfach nicht gibt. Die Strafbarkeit von Folter ist durch die verschiedenen, je nach konkreter Tat in Frage kommenden Straftatbestände gegeben (und dazu gehört eben Nötigung), sowie dadurch, dass durch das Menschenwürdegebot in GG Art.1 ein rechtfertigender Notstand nicht gegeben ist.

Die Verurteilung wegen Nötigung im Amt und nicht wegen Folter ist also nicht nur kein kleiner Unterschied, sondern gar keiner.
Da von einem "falschen Narrativ" zu sprechen, ist so sinnvoll, wie die Aussage als falsches Narrativ zu bezeichnen, dass jemand "wegen Erwürgens eines Kindes" verurteilt würde: "Erwürgen" ist natürlich auch kein Straftatbestand, und der Täter würde daher nach den Straftatbeständen "Mord" oder "Totschlag" verurteilt. Wenn aber mit "Erwürgen" der konkrete Vorgang korrekt beschrieben wäre, wäre die Aussage, der Täter wäre "deswegen" verurteilt worden natürlich, trotzdem richtig.
Und ebenso ist es richtig, dass Daschner "wegen Folter" worden ist; denn was er getan hat oder hat tun lassen, ist mit "Folter" korrekt beschrieben, auch wenn der Straftatbestand anders heißt.

thomas.weigle
thomas.weigle
2 Jahre zuvor

Hätte Herr Daschnerr Albrecht geheißen und wäre christdemokratischer MP in NS gewesen, so hätte er sich nur mit einrem Rauschen im linksliberalen Blätterwald und diversen Kommentaren im ÖR begnügen müssen.Hatte doch der Vater der Kommissionspräsidentin Folter in Sachen RAF in die Diskussion gebracht.

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