
Das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender fordert im Zuge der geplanten Novelle des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes weitreichende gesetzliche Änderungen zum Schutz jüdischer Studenten und Hochschullehrer. In einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme verlangt der Verband unter anderem einklagbare Schutzrechte, strengere Sanktionsmöglichkeiten gegen antisemitische Vorfälle sowie ein Ende öffentlicher Unterstützung für antisemitische Veranstaltungen an Hochschulen.
Nach Ansicht des Netzwerks hat sich die Situation jüdischer Hochschulangehöriger seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 deutlich verschärft. Jüdische Studierende berichteten von Einschüchterungen und Anfeindungen, Lehrende von Boykottaufrufen und Diffamierungen. Hochschulen hätten vielfach nicht angemessen reagiert – häufig auch deshalb, weil ihnen rechtliche Möglichkeiten fehlten.
Zu den zentralen Forderungen gehört ein individuell einklagbarer Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Antisemitismus und andere Formen der Diskriminierung. Betroffene sollen ihre Hochschule künftig gerichtlich verpflichten können, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Anlass ist unter anderem der Fall des Berliner Studenten Lahav Shapira, dessen Klage gegen die Freie Universität Berlin trotz eines antisemitischen Angriffs an fehlenden individuellen Rechtsansprüchen scheiterte.
Darüber hinaus fordert das Netzwerk, dass Hochschulen keine Räume, Infrastruktur oder finanzielle Mittel mehr für Veranstaltungen oder Gruppen bereitstellen dürfen, die antisemitische, israelfeindliche oder andere menschenverachtende Inhalte verbreiten. Öffentliche Ressourcen dürften nicht für Aktivitäten eingesetzt werden, die den Grundwerten der freiheitlichen Demokratie widersprächen. Gleichzeitig betont der Verband, Hochschulen müssten Orte kontroverser Debatten bleiben. Ziel sei nicht, politische Positionen grundsätzlich auszuschließen, sondern antisemitischer Propaganda keinen institutionellen Rahmen zu bieten.
Ein weiterer Vorschlag betrifft das Hochschulordnungsrecht. Hochschulen sollen nach dem Willen des Netzwerks klar geregelte Sanktionsmöglichkeiten gegen Studierende erhalten, die durch antisemitische oder andere menschenfeindliche Handlungen den Hochschulfrieden stören. In schweren Fällen soll auch eine Exmatrikulation ausdrücklich möglich sein.
Außerdem fordert das Netzwerk einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatztermine für Prüfungen, wenn diese auf hohe jüdische Feiertage fallen. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in Hessen und Bayern; sie sollten bundesweit übernommen werden.
Die Stellungnahme richtet sich zunächst an den nordrhein-westfälischen Landtag, der derzeit eine Reform des Hochschulgesetzes vorbereitet. Zugleich appelliert das Netzwerk an alle Bundesländer, vergleichbare Regelungen in ihre Hochschulgesetze aufzunehmen. Antisemitismus an Hochschulen sei kein regionales, sondern ein bundesweites Problem, heißt es in der Erklärung.
Das können sie gerne fordern und sie tun es m.E. nach auch zu Recht. Es wird nur nichts nützten, denn die Mächtigen wollen ihre Genossen nicht verprellen. Sie hoffen auf die Judenhasser als Sturmtruppen für all ihre anderen durchgeknallten Ideen und haben gleichzeitig mächtig Schiss vor dieser Masse, die sie selbst jahrelang großgefüttert haben :-(.