Die israelische Botschaft hat in einem Blogbeitrag die Bitte der Witwe eines der Opfer des palästinensischen Anschlags auf die israelische Olympiamannschaft 1972 in München weitergeleitet, die Zuschauer in London mögen bei der Olympia-Eröffnung in London aufstehen.
Das IOC verweigert sich 40 Jahre nach den Morden an der israelischen Olympiamannschaft durch palästinensische Terroristen in München den Toten zu Gedenken. In einem Blogbeitrag hat nun die Botschaft Israels die Bitte der Witwe von Yossef Romano weitergeleitet, die Zuschauer sollen selbst ein Zeichen setzen:
Da das Internationale Olympische Komitee sich weigert, den israelischen Sportlern, die während der Spiele in München ermordet wurden, eine Schweigeminute einzuräumen, sollten die Zuschauer der Eröffnungsveranstaltung allein aufstehen, bat die Witwe eines getöteten Sportlers.
„Wenn Ihr glaubt, der 11 ermordeten Sportler sollte gedacht werden, steht spontan für eine Minute auf, wenn der IOC-Präsident mit seiner Rede beginnt.“, bat Ilana Romano, Ehefrau von Yossef Romano, einem Gewichtheber, der beim Attentat getötet wurde.
Die Medien sollten dem Vorbild des NBC-Sportkommentatoren Bob Costas folgen, der versprochen hat, seine eigene Schweigeminute auf Sendung abzuhalten.
Am 26. August wird der Rat der Stadt Dortmund neu gewählt. Auf dem Stimmzetteln werden die Dortmunder allerdings eine Partei nicht finden: Die Piraten.
Denn die nach der Selbstauflösung des Rates stattfindende Wahl ist eine Wahlwiederholung der Kommunalwahl 2009. Es treten die selben Parteien wie damals als und auch die Listen und Direktkandidaten sind die selben. Tritt ein Kandidat nicht mehr an, rückt jemand von der Liste nach.
Das sehen die Piraten nicht ein. Ihr Argument: Sechs Monate nach einer Wahl gibt es in den meisten Bundesländern keine Wiederholung der Wahl sondern eine Neuwahl – in NRW allerdings nicht und deshalb hat die Landeswahlleiterin die Teinahme der Piraten an der Ratswahl im August abgelehnt.
Die Piraten wollen nun gegen diese Entscheidung klagen:
„Wir haben umgehend nach der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben“, so der Dortmunder Landtagsabgeordnete Torsten Sommer. „Ich habe zwar mit der Entscheidung gerechnet, bin aber trotzdem etwas enttäuscht. Wenn ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist, muss man als Wahlleiterin auch mal über den eigenen Schatten springen.“
Da die Klage der Piraten keine aufschiebende Wirkung hat, können die Wahlbenachrichtungen in Dortmund nun verschickt werden. Und auch Wahlzettel kann die Stadt nun drucken lassen – ohne die Piraten.
Die Stadt Dortmund hat bei der Bezirksregierung nachgefragt, ob es denn rechtlich ok ist, die Kosten zu übernehmen, die durch das juristische Vorgehen von OB Ullrich Sierau entstanden sind.
Dabei geht es um verschiedene Unterlassungserklärungen und anwaltliche Briefe unter anderem gegen die FAZ, die Welt am Sonntag, die Frankfurter Rundschau, den Chefredakteur der WAZ, den WAZ-Rechercheblog, die Rheinische Post und die Ruhrbarone. Am Wochenende stand in der Welt am Sonntag ein Artikel von mir zu dem Thema. Während meiner Recherchen habe ich auch bei der Bezirksregierung Arnsberg nachgefragt, ob sie es rechtlich korrekt findet, dass die Stadt Sieraus Anwaltsrechnung bezahlt. Die Frage konnte in der vergangenen Woche nicht beantwortet werden, aber ich erfuhr, dass auch die Stadt Dortmund wissen wollte, ob ihr Vorgehen korrekt war. Gestern erhielt ich eine Mail von der Pressestelle der Bezirksregierung. Das Dokument im Anhang trug den schönen Namen „Sprachregelung Dortmund“ – und erreichte mich übrigens mehrere Stunden nachdem die Stadt Dortmund via Pressemitteilung verkündet hatte, dass die Bezirksregierung am Vorgehen der Stadt im Kern nichts auszusetzen hat:
Inhaltlich kommt die Bezirksregierung nach einer summarischen Prüfung beim Themenkomplex „Wahlwiederholung/Haushaltslüge“ zu der Einschätzung, von einer dienstlichen Tätigkeit auszugehen. Auch der Sachverhalt „Kölbl/Kruse“ könnte dann einem Verhalten, das mit einer dienstlichen Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang steht, zugeordnet werden, wenn hier ein Wirken in der damaligen Funktion