Leserservice – immer wieder wird behauptet, man müsse die Sorgen derjenigen Ernst nehmen, die Asylbewerberheime anzünden, auf Steuerzahlers Kosten leben, nicht richtig deutsch können und Probleme bei der Körperpflege haben von ihrem demokratischen Demonstrationsrecht Gebrauch machen, um als „besorgte Bürger“ auf die vermeintlich nachteiligen Effekte durch Flüchtingsheime und ihre diesbezüglichen Ängste hinzuweisen.
Wann immer von nun an jemand sowas behauptet – zeigt ihm dieses Video aus Freital.
Rechtsextremisten vor dem Dortmunder Rathaus Foto: Jürgen Steinfelder, 2014
Nachdem zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dortmunder Rathausüberfall 2014 gegen die so genannten Rathausverteidiger wegen Nötigung eingeleitet wurden, macht das Amtsgericht einen Rückzieher. Der Rathausüberfall durch Rechtsextremisten am Wahlabend hatte bundesweit für mediale Empörungswellen gesorgt. Nun möchte das bisher zuständige Amtsgericht das Problem weiterreichen. Sie sehen die Zuständigkeit bei der Strafkammer des Landgerichtes Dortmund. Das Kompetenz-Verschieben zwischen den Gerichten könnte für eine „never ending story“ der Aufarbeitung des Rathausüberfalls sorgen. Andererseits ist es ein eleganter Weg, um sich aus der unangenehmen Affäre zu ziehen. Das Schreiben des Richters des Amtsgerichts sieht so aus, als ob er die Suppe, die er sich nicht selbst eingebrockt hat, auch nicht auslöffeln will.
14 Strafbefehle wurden seit dem Wahlabend, an dem Rechtsextremisten versuchten sich gewaltsam zum Dortmunder Rathaus Zutritt zu verschaffen, verschickt. Die Gäste hatten versucht, die Mitglieder der Partei „Die Rechte“ an der Teilnahme der Wahlparty zu hindern. Aufgrund der fehlerhaften und einseitigen Ermittlungen leitete eine Rechtsanwältin ein detailliert recherchiertes und fundiert ausformuliertes Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund ein.
Der zuständige Richter am Amtsgericht Dortmund lehnt nun mit einem Beschluss vom 23. Juni 2015 die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass der 14 Strafbefehle mit einem gekonnten juristischen Schachzug wegen mangelnder „sachlicher Zuständigkeit“ ab.
Das Gericht führt in seinem Schreiben aus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund über das weitere Verfahren zu entscheiden habe. Nach dem Weg zu einem Beschwerdegericht, bliebe den Staatsanwälten nur noch die Möglichkeit, „eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Anklageschrift bei dem gegebenenfalls höherrangigen Gericht einzureichen“, so der Wortlaut des richterlichen Schreibens. Touché!
Die etwas harschen Worte lassen darauf schliessen, dass es zwischen Gericht und der Staatsanwaltschaft geknarzt hat. Spannend ist, wie sich die Staatsanwaltschaft am Dortmunder Landgericht zur der Aufforderung, zu übernehmen, verhalten wird.
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Mitte Mai wird vielen Mitgliedern der Jungen Presse e.V. eine „Recherchehilfe“ aufgefallen sein, der dem Infobrief des Vereines beilag. Dieser Brief informiert über aktuelle Veranstaltungen und Angebote für die Nachwuchsjournalisten. So auch dieses mal. Es geht darum, wohin das Geld bei Westlotto fließt, was nicht wieder als Gewinn ausgeschüttet wird. An sich also nichts schlechtes. Ein interessantes Thema, auf das man sonst nicht unbedingt Aufmerksam werden würde. Aber eine Sache stört: Es ist reine PR.
Die Junge Presse e.V. richtet sich, wie der Name schon sagt an junge Medienschaffende. Viele davon werden vor allem wegen dem Jugendpresseausweis Mitglied in dem Verein sein. Mit unter 18 Jahren muss man als (angehender) Journalist einen Jugendpresseausweis besitzen, um zum Beispiel bei einer Demo hinter die Polizeiabsperrung zu dürfen. Auch viele Festivals erwarten einen Presseausweis bei der Akkreditierung. Einen „richtigen“ Presseausweis kriegt man unter 18 nicht. Man darf bis zum Alter von 27 einen Jugendpresseausweis besitzen.
Die Junge Presse e.V. also, in dem zumindest ein gewisser Prozentsatz an Mitgliedern unter 18 sein dürfte, macht eine „Reportagehilfe“, in der in keinem Wort auf Glücksspielsucht eingegangen wird und vollkommen unkritisch berichtet wird.
Das Protestcamp syrischer Geflüchteter kann erstmal bleiben. Foto: Sebastian Sellhorst
Das Protestcamp syrischer Geflüchteter kann weiter an den Katharinentreppen bleiben. Eigentlich war der Protest erst einmal nur bis zum kommenden Montag geduldet worden, diese Befristung ist nun aufgehoben. Es gebe keinen Grund, den Protest an den Katharinentreppen zu beenden, hieß es von Seiten der Polizei Dortmund. Der Rat der Stadt hat am Donnerstag außerdem eine Resolution verabschiedet, in der er die Forderungen der Geflüchteten auf eine schnellere Anerkennung und einen schnelleren Familiennachzug unterstützt.
NRW: Jäger will Islamisten im Netz Paroli bieten…RP Online NRW: „Ich habe noch nie etwas so Empörendes gehört!“…Detektor FM NRW: Kulturministerin will Kunstverkauf des WDR prüfen…RP Online NRW: Reformationstag 2017 wird ein Feiertag…Welt NRW: Marktgesetz gescheitert…Ruhr Nachrichten Debatte: Grüne werden an ihren Sex-Ideologen zugrunde gehen…Welt Debatte: „Die deutsche Maut ist legal“…FAZ Debatte: Die Zahnpasta-Linke…Jungle World Ruhrgebiet: O Kohle mio!…Bild Ruhrgebiet: Fachleute fordern neue „Stiftung Industriekultur Ruhr“…Ruhr Nachrichten Ruhrgebiet: Was Karstadt für die Warenhäuser im Ruhrgebiet plant…Der Westen Bochum: Rat bewilligt zwei Millionen Euro für Musikforum…Der Westen Dortmund: Flüchtlinge aus Protestcamp zu Gast im Landtag…Nordstadtblogger Duisburg: 25 Millionen Euro Investitionen gegen Leerstand…Der Westen Duisburg: Die Gebag hat sich selbst saniert…RP Online Essen: Klassik gegen Ruhestörer – kein durchschlagender Erfolg…Der Westen
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat erneut einen Beweis dafür abgeliefert, dass sie im Gesundheitsministerium nichts zu suchen hat. In einer Bericht auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Bericht zum Thema Sektorale Heilpraktikerüberprüfung Podologie klingt sie, als ob sie nicht die Gesundheitsministerin des einwohnerreichsten Bundeslandes ist, sondern eine Vertreterin auf einer Esoterik-Messe in Gelsenkirchen-Bulmke:
Es gibt keine Schulmedizin. Das ist PR-Sprech. Es gibt eine Wissenschaft die Medizin heißt und alle Verfahren anwendet, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Das können Medikamente sein, High-Tech wie künstliche Herzen oder auch das regelmässige Händewaschen als Schutz vor Infektionskrankheiten. Medizin als Wissenschaft interessiert sich für die Wirkung von Therapien. Ob die nun in Laboren entwickelt wurde oder seit Jahrhunderten Tradition sind, ist vollkommen egal. Ist die Wirkung belegt, wird eine Therapie genutzt. Kommt die Medizin, wie irgendwann jede Wissenschaft, an ihre Grenze muss mehr geforscht werden, um diese Grenze immer weiter zu verschieben – was seit Jahrhunderten auch geschieht.
Wenn Steffens nun doziert, eine angebliche „Naturheilkunde“ würde ihre Stärke zeigen wenn eine angebliche „Schulmedzin“ an ihre Grenzen stösst, ist dies schlicht Ideologie im Sinne der Esoterik-Lobby.
Papst Franziskus (Ausschnitt) Foto: Presidency of the Nation of Argentina Lizenz: CC BY-SA 2.0
Papst Franziskus schließt sich in seiner Enzyklika grüner Wachstums- und Fortschrittsfeindlichkeit an und kombiniert sie mit katholischem Mystizismus und Antimodernismus. Es ist die Anleitung für ein globales Verelendungsprogramm, analysiert unser Gastautor Johannes Richardt.
Die Erde sei eine „unermessliche Mülldeponie“, unser gegenwärtiger Lebensstil „selbstmörderisch“. „Der Rhythmus des Konsums, der Verschwendung und Veränderung der Umwelt hat die Kapazität des Planeten derart überschritten, dass der gegenwärtige Lebensstil nur in der Katastrophe enden kann.“ Auf vertraute Weise säkular klingen die Botschaften aus der letzte Woche veröffentlichten Umwelt-Enzyklika „Laudato Si“ von Papst Franziskus.[1]
Was hier droht, ist nicht die Apokalypse nach meinem biblischen Namenspatron Johannes (Offb 1,1), vielmehr steht uns die Apokalypse nach Naomi Klein, Greenpeace & Co. bevor. Der oberste Hirte der katholischen Christenheit hat sich das Denken der westlichen Umwelt- und Antiglobalisierungsbewegung zu Eigen gemacht. Es ist die Öko-Litanei von der Begrenztheit der Ressourcen, vom Menschen als destruktiver Kraft und dessen Hybris, die man auf ein naturverträgliches Maß zurechtstutzen müsse – kehret um, bevor es zu spät ist.
Ruhrgebiet:Paetzel wird Emschergenossenschaft-Chef…Hertener Allgemeine
NRW: Gabriels Kohle-Abgabe offenbar vom Tisch…Welt NRW: Kohle-Kompromiss – 3500 Jobs in Gefahr…Der Westen NRW: Keine Ermittlungen gegen Armin Laschet…Der Westen Debatte: Der Bub geht aufs Gymnasium!…FAZ Debatte: Wir werden uns nach dem Kalten Krieg zurücksehnen…Welt Debatte: Wikipedianer mobilisieren für Panoramafreiheit im EU-Urheberrecht…Netzpolitk Debatte: Das teure Versagen von ARD und ZDF…Cicero Debatte: Frieden schaffen ohne Waffen…Jungle World Ruhrgebiet: Früher Gotteshaus, heute Eigenheim…Bild Bochum: Musikforum wird teurer – Schulen müssen warten…Der Westen Dortmund: Drehstart für neuen Tatort…Der Westen Duisburg: Sanierung des Karl-Lehr-Brückenzugs wird noch teurer…Der Westen Essen: Zu viele Verspätungen – Grüne Welle für die Evag?…Der Westen
Ihr fotografiert, wir fotografieren, alle fotografieren: Seitdem in jedem Smartphone eine halbwegs vernünftige Kamera steckt fotografieren die meisten von uns wie die Weltmeister. Und sehr viele Fotos werden auf veröffentlicht: Von uns Journalisten in den Medien für die wir arbeiten oder hier im Blog, von Euch vor allem auf Facebook. Damit könnte es bald vorbei sein, denn das Europaparlament plant das Panoramarecht einzuschränken. Wer dann den Eifelturm, den Kölner Dom oder auch nur irgendein schönes Haus fotografieren will, muss sich vor einer kommerziellen Veröffentlichung die Genehmigung des Urhebers einholen und eventuell sogar dafür zahlen. Und eine kommerzielle Veröffentlichung ist auch ein Posting des Fotos auf Facebook, wie der Standard schreibt:
Denn Nutzer gestehen Facebook beim Upload „das Recht zur kommerziellen Nutzung der Bilder“ (etwa zu Werbezwecken) zu. Fällt die Panoramafreiheit, hätte man bei einer Vielzahl von Urlaubsfotos aber gar kein Recht mehr.
Für alle die beruflich Fotografieren wäre die neue Regelung sowieso eine Katastrophe, wie Fotografen-Berufsverband Freelens schreibt:
In Deutschland ist es bisher erlaubt, Fotos, die von öffentlich zugänglichen Orten aufgenommen wurden, in jeder Weise zu verwerten. Dabei ist es auch erlaubt, fremde Werke wie Denkmale, Kunstwerke, Häuser abzubilden, solange diese sich »bleibend« an diesem Ort befinden.
Nunmehr wird dem Europaparlament mit den Stimmen der Christ- und Sozialdemokraten vorgeschlagen, dass »die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte…«
Das bedeutet, dass der Fotograf für diese Abbildungen von Denkmalen, Kunstwerken und Häusern eine Lizenz des Architekten oder des Bildhauers einholen muss – ein unmögliches Unterfangen. Das kann das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten.
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