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Duisburg-Homberg: Polizei lässt Serientäter aus den Augen

Heute Nachmittag wurde gemeldet, dass ein letzte Woche aus der Sicherungsverwahrung entlassener Straftäter in Duisburg ein Mädchen überfallen haben soll. Die 10-Jährige habe weglaufen können und sei unverletzt geblieben. Heute werde der Mann dem Haftrichter vorgeführt. Der Mann musste trotz negativer Prognose freigelassen werden, weil bekanntlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 die deutsche Praxis, nachträglich Sicherungsverwahrung zu verhängen, für menschenrechtswidrig erklärt hatte.

Seitdem öffentlich bekannt wurde, dass dieser hochgefährliche Serientäter beabsichtigt, sich im linksrheinischen Duisburg-Homberg niederzulassen, hat das Thema die Lokalpresse beschäftigt, jedoch nicht für allzu große Aufregung gesorgt.

Spektakulär wurde ein Fall aus Heinsberg, wo ein 58-Jähriger, der drei Mädchen vergewaltigt hatte, nach 20 Jahren aus der Haft entlassen wurde. Dort warnte der Landrat öffentlich mit der Folge, dass monatelang „besorgte Bürger“ – mit Unterstützung rechtsradikaler Scharfmacher – vor dem Haus des Ex-Häftlings für Aufruhr gesorgt hatten. 

Verglichen damit blieb es in Duisburg bisher erstaunlich ruhig. Das dürfte sich nunmehr deutlich ändern. Es steht zu befürchten, dass jetzt auch in Duisburg Sprüche à la Heinsberg die Runde machen werden. Die Polizei wird sich fragen lassen müssen, warum sie nicht in der Lage war, solch einen Vorfall zu verhindern. Noch in der letzten Woche erklärte Duisburgs neue Polizeipräsidentin Elke Bartels gegenüber der NRZ:
„Wir haben uns auf diese Situation vorbereitet und arbeiten eng mit allen beteiligten Stellen zusammen, wie mit der Führungsaufsicht und dem Bewährungshelfer. Der Entlassene hat Auflagen bekommen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Diesen Auflagen kommt er bisher nach“. Der Mann und sein Umfeld würden von Polizisten beobachtet, um bei Bedarf schnell einschreiten zu können. 

Der Hinweis auf die personelle Unterbesetzung dürfte kaum ausreichen, falls sich herausstellen konnte, dass die Polizei in diesem Fall versagt haben sollte. Die Polizei hat die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und in diesem Fall war sie bestens über die Gefährlichkeit des Haftentlassenen informiert. Das ohnehin schon ramponierte Image der Duisburger Polizei dürfte abermals mehr als nur einen Kratzer abbekommen. 

Der nunmehr erneut inhaftierte, als nicht therapierbar geltende Täter wird auf lange Sicht nicht mehr für Probleme sorgen; denn es ist davon auszugehen, dass bei seiner Verurteilung eine Sicherungsverwahrung sogleich mit angeordnet wird. In diesem Fall völlig rechtmäßig und berechtigt. Das ändert nichts daran, dass in Kürze ein weiterer aus der Sicherungsverwahrung Entlassener sich in Duisburg niederlassen will. Bleibt zu hoffen, dass die örtliche Polizei aus dem aktuellen Fall ihre Schlüsse ziehen wird. 

Was die jetzt vermutlich unvermeidliche Diskussion über die Sicherungsverwahrung betrifft, ist daran zu erinnern, dass von diesem schwersten Eingriff in die Freiheitsrechte in Deutschland keineswegs nur Schwerverbrecher betroffen sind, sondern auch Menschen, die wegen Diebstahls, Betrugs oder Urkundenfälschung verurteilt wurden. Nach Angaben der FTD befanden sich 2009 36 Personen in Sicherungsverwahrung, ohne dass ihnen irgendeine Art von Gewaltanwendung zur Last gelegt wurde. Darunter auch ein Heiratsschwindler aus Bayern, der zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist – wegen der gleichzeitigen Anordnung also menschenrechtlich nicht zu beanstanden.

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martin
martin
13 Jahre zuvor

Die GdP hat schon mit der Propaganda angefangen, dass alle Sicherheitsverwahrten Sexualstraftäter seien:

http://www.cop2cop.de/2010/11/30/tickende-zeitbomben-entscharfen

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