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Erdogan Respekt beibringen


Bei Lichte betrachtet ist der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan nicht mehr als das Staatsoberhaupt eines Schwellenlandes, das seine inneren Konflikte nicht friedlich lösen kann, wirtschaftlich gerade abstürzt und auf dem Weg in eine Diktatur ist. Seine Erfolglosigkeit und die seiner Regierung überdeckt Erdogan durch ein immer autoritäreres Auftreten: Das Referendum, für das er wohl auch in Deutschland werben will, beendet die Demokratisierung der Türkei auf absehbare Zeit. Der Welt-Korrespondent Deniz Yücel wird, wie hunderte Journalisten, mit fadenscheinigen Begründungen in der Türkei in Haft gehalten. Oppositionspolitiker werden verfolgt. In Deutschland sind Imame des Moscheeverbandes Ditib mutmaßlich als Spitzel tätig, türkische Konsulate sollen Eltern und Lehrer auffordern,  in Schulen  Erdogan-Kritiker auszuspionieren.

Wenn sich ein Land all dies gefallen lässt, zeigt es Erdogan nur, dass er machen kann was er will. Machtmenschen wie Erdogan nutzen eine solche Schwäche aus. Die Bundesregierung sollte alle Eltern auffordern, Mitarbeiter der türkischen Konsulate zu melden, die sie als Spitzel anwerben wollen. Die Konsulatsmitarbeiter können dann am nächsten Tag die Bundesrepublik verlassen. Wenn Ditib als Spionagezentrale auftritt, gehört der Verband verboten. AKP-Politiker, die hier, formal wie am Samstag in Oberhausen der türkische Ministerpräsident Yildirim, als Privatperson und damit ohne diplomatische Immunität, für die Todesstrafe und die Abschaffung der Demokratie werben, sollte die Einreise verweigert werden.“

Erdogan sagte im Dezember, er habe keinen Respekt vor der deutschen Justiz. Es ist Zeit, ihm diesen Respekt beizubringen.

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Jens Schmidt
Jens Schmidt
7 Jahre zuvor

Wenn Erdogan vom deutschen Staat die Einreise verweigert würde, wäre das keine Stärke, sondern mangelnde Souveränität unseres demokratischen Rechtsstaates; denn wir müssen die Konsequenzen der doppelten Staatsangehörigkeit (=doppeltes Wahlrecht) akzeptieren. Es liegt an den Vermietern der großen Hallen, freiheitliche Prinzipien vor Profitgier rangieren zu lassen und ihn nicht bei sich auftreten zu lassen – die Kölner Lanxess Arena hat ja schon abgesagt.

Der Sofa-Hunne
Der Sofa-Hunne
7 Jahre zuvor

@Jens Schmidt, es gibt einige Dinge, die in Deutschland verboten sind, ob doppeltes Wahlrecht oder nur einfaches Wahlrecht. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was das für ein Argument ist, zu sagen, wir haben die doppelte Staaatsangehörigkeit, also darf ein ausländischer Politiker hier auch für die Diktatur, Todesstrafe und Kriegsführungspläne Wahlkampfreden halten. Zusätzlich müssen wir, also unsere Regierung zusehen, wenn dessen Organisationen Spione bei uns einsetzen, damit unter dessen Landsleuten kein Widerstand gegen solche Pläne entsteht.
Wenn unser Staat sich in all diesen Fällen wegduckt, scheint das Ihrer Meinung nach ein klares und offensichtliches Zeichen echter Souveränität zu sein. Aber da sich solche oben genannten Beispiele in all den Jahren, in denen unser Staat sich auf diese Weise, und in Ihrem Sinne "souverän" verhalten hat, haben sich solche Vorfälle gehäuft. Und das deute ich so, daß diese, Ihre Form von Souveränität, von diesen Politikern, als solche nicht erkannt, geschweige denn anerkannt wird.

thomas weigle
thomas weigle
7 Jahre zuvor

Eines der letzten Dinge, die dieses Land braucht, ist ein umjubelter Auftritt Erdogans vor seinen demokratiefeindlichen Anhängern.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

1.
Die politische Bewertung einer Wahlveranstaltung Erdogans in Deutschland ist das Eine, worüber diskutiert werden kann.

Ich habe deshalb Bedenken gegen den Wahlkampfauftritt Erdogans in Deutschland, weil er damit Gegensätze unter den hier lebenden türkisch stämmigen Menschen und die Gegensätze zwischen den hier liebenden kurdisch-stämmigen einerseits und den türkisch stämmigen Menschen anderseits weiter anheizen wird bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Ansonsten, so meine ich, dürfte die demokratische Gesellschaft in Deutschland, dürfte das hiesige demokratischen Staatswesen problemlos den Wahlkampfredner Erdogan hinnehmen können, so wie sie das gegenüber völkisch-rassistisch-nationalistischen Reden und Redner -egal welcher Staatsangehörigkeit- tagtäglich macht.

Dass die Kanzlerin –verständlicherweise ( im Rahmen ihrer sog. Flüchtlingspolitik, aber auch mit Blick auf den strategisch wichtigen NATO-Partner ) kein Interesse daran haben kann, Erdogan mittels einer wie auch immer politisch begründeten und juristisch belegten "Absage" zu provozieren, ist dann mitzubedenken, wenn -u.a. hier bei den Ruhrbaronen- über die politische Zeckmäßigkeit oder gar über das politische Gebot diskutiert wird, Erdogan an dem geplanten Wahlkampfauftritt staatlicheseits zu hindern.
2.
Das Andere, über das zu diskutieren wäre, ist die Rechtslage.
Nach einer ersten, zugegeben relativ oberflächlichen Betrachtung der Rechtslage, wäre ein behördliches Verbot der Versammlung, in der Erdogan auftreten will, rechtlich zumindest fragwürdig.
(Auf einem anderen Blatt -sh.1-Jens Schmidt- steht, ob die privaten Eigentümer von Hallen ihre privatrechtlichen Möglichkeiten nutzen, solche Wahlveranstaltungen in ihrem Räumen nicht (!) zu ermöglichen.)

Die Versammlung -die Wahlveranstaltung- als solche aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen seitens der zuständigen Ordnungsbehörde nicht zulassen, weil……….??
Ich sehe keine hinreichenden Gründe, die das rechtfertigen würden.
(Unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn Erdogan……..?????)

Wenn es danach so scheint, daß die Versammlung als solche nicht verboten werden kann, wäre dann ein gezielt gegen den Auftritt Erdogans als Redner gerichtetes Verbot rechtlich zu vertreten? Etwa sogar über ein Einreiseverbot?
Gründe dafür, die auch einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung stand halten würden,kann ich nicht erkennen.

der, der auszog
der, der auszog
7 Jahre zuvor

Das Verhalten vieler Türken in Deutschland hat schon etwas schizophrenes. In meinem Bekanntenkreis kenne ich zwei Deutsch-Türken, die beide Staatsbürgerschaften haben und sowohl hier als auch dort wählen gehen. In Deutschland wählen sie SPD, in der Türkei wählen sie Erdogan, obwohl es dort mit der CHP ein sozialdemokratisches Pendant gibt. Fragt man sie, warum sie SPD wählen bekommt man als Antwort, weil die SPD in Deutschland sehr viel für die Türken getan hat. Fragt man sie, warum sie Erdogan wählen, bekommt man dieselbe Antwort: Erdogan hat sehr viel für die Türken getan. Spricht man sie darauf an, dass zwischen der SPD und Erdogan Welten liegen, dann bekommt man als Antwort, dass man das als Biodeutscher gar nicht beurteilen kann, immerhin lägen ja auch zwischen der Türkei und Deutschland Welten. Beide sind übrigens nicht nur in der IGBCE aktiv, sie sind auch bekennende Fans von Frank Baranowski, Gelsenkirchens OB und Vorsitzender der Ruhr-SPD. Baranowski hatte unmittelbar nach dem Putsch in der Türkei dem Bürgermeister von Gelsenkirchens Partnerstadt Büyükçekmece einen Brief geschrieben, in dem er den Putsch aufs schärfste verurteilte. Zum Putsch nach dem Putsch und zu Erdogan hat Baranowski noch keinen Brief geschrieben. Als in Gelsenkirchen-Hassel vom Imam der dortigen Moschee Gemeindemitglieder gegen Gülen-Anhänger aufgestachelt wurden und anschließend ein Jugendzentrum der Gülen-Bewegung stürmten, auch nicht. Als vor drei Jahren Türken in Gelsenkirchen gegen Israel demonstrierten und "Juden ins Gas" skandierten, schrieb Baranowski auch keinen Brief.

Frank Baranowski braucht die Türken in Gelsenkirchen genauso wie Erdogan, zumindest wenn er mit einer absoluten Mehrheit wiedergewählt werden will. Ähnlich sieht es wahrscheinlich mit den anderen Stadtoberhäuptern im Ruhrgebiet aus, die ja auch fast alle Sozialdemokraten sind und vielleicht könnte darin auch das Geheimnis liegen, wieso sich die SPD so vehement an den Doppelpass klammert. Wenn es nach mir ginge, aber das geht es nicht, dann wäre jetzt, wo in Köln und im Ruhrgebiet bei Massenveranstaltungen wieder lauthals nach der Todesstrafe gerufen wird, der Zeitpunkt gekommen, die Deutsch-Türken vor die Wahl zu stellen. Entweder Türke oder Deutscher, entweder einen Diktator wählen oder die SPD. Beides auf einmal ist schizophren.

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

der, der auszog … SPD Wähler sind anscheinend häufig "schizo", es soll darunter auch gläubige Katholiken geben, die sich sozialistisch dünken 😉

Der Sofa-Hunne
Der Sofa-Hunne
7 Jahre zuvor

Zu den 2 Punkten von @Stach,
Punkt 1<<< wer sagt:"Ich habe deshalb Bedenken gegen den Wahlkampfauftritt Erdogans in Deutschland, weil er damit Gegensätze unter den hier lebenden türkisch stämmigen Menschen und die Gegensätze zwischen den hier liebenden kurdisch-stämmigen einerseits und den türkisch stämmigen Menschen anderseits weiter anheizen wird bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.", von dem denke ich, daß er an Maßnahmen denkt, die dazu beitragen, genau solche Entwicklungen zu verhindern. Aber dazu kommt nichts, sondern die Gesellschaft soll das !hinnehmen".
Punkt 2<<<@Stach schreibt:"Nach einer ersten, zugegeben relativ oberflächlichen Betrachtung der Rechtslage, wäre ein behördliches Verbot der Versammlung, in der Erdogan auftreten will, rechtlich zumindest fragwürdig."
Und weiter: "Ich sehe keine hinreichenden Gründe, die das rechtfertigen würden.
(Unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn Erdogan……..?????)"
Der Staat kann also, sollte es auch nicht, weil. "… die Kanzlerin –verständlicherweise ( im Rahmen ihrer sog. Flüchtlingspolitik, aber auch mit Blick auf den strategisch wichtigen NATO-Partner ) kein Interesse daran haben kann, Erdogan mittels einer wie auch immer politisch begründeten und juristisch belegten "Absage" zu provozieren, ist dann mitzubedenken, wenn -u.a. hier bei den Ruhrbaronen- über die politische Zeckmäßigkeit oder gar über das politische Gebot diskutiert wird, Erdogan an dem geplanten Wahlkampfauftritt staatlicheseits zu hindern."

So blutleer kann man das sehen. Nur, frage ich dann mal danach, ob solch eine Haltung nicht auch Folgen haben wird. Also @Walter Stach, hat nur Folgen wenn man handelt, oder hat nicht auch Folgen, wenn man nicht nicht handelt?
Abgesehen davon sehe ich schon Konsequenzen die aus solchen Wahlkampfreden entstanden sind.

thomas weigle
thomas weigle
7 Jahre zuvor

(Rede)Freiheit für einen Feind der Freiheit? Der Konflikt, der so alt ist wie die Demokratie. Da bin ich hin und her gerissen.

ke
ke
7 Jahre zuvor

Die doppelte Staatsangehörigkeit führt zu Problemen. Cherry-Picking und keine Entscheidung. Das passt für mich nicht. Dass insbesondere Grüne und SPD mehr Stimmen – auch durch Erweiterung der Wahlberechtigten um Einwohner ohne dt. Pass- erreich wollen, ist offensichtlich.
Dieses Vorgehen ist für mich ein Hindernis. Die Situation, dass Menschen die Todesstrafe und eine Verfassungsänderung in der Türkei fordern und gleichzeitig in D leben, ist für mich unverständlich.

Dass gleichzeitig die Freiheit durch Gruppendruck, "Meldewesen" etc. von Mitbürgern mit türkischem Hintergrund eingeschränkt wird, ist eine Situation, die für mich unerträglich ist. Hier muss der Staat eingreifen. Ich frage mich aber auch, warum so wenig aus der türkischen Community zu diesem Thema kommt.
Gibt es einen Zusammenhang, dass immer mehr Mädchen und Frauen mit langen dunklen Mänteln und Kopftuch in den Strassen zu sehen sind?

Vor ein paar Tagen lief Marius' Hymne "Freiheit" im Radio. Da gibt es auch die Zeile: "Freiheit, Freiheit, Ist das einzige, was zählt.".

Wenn ich an die Hoffnungen zur Wendezeit und an die aktuelle Situation denke, müssen wir aufpassen, dass die Freiheit nicht wieder "abbestellt" wird.
Das geht sehr schnell.

Auftritte ausländische Politiker gab es, und es wird sie geben. Erstaunlich ist, dass so viele Menschen, die die Türkei nie für längere Zeit gesehen haben, sich für diese Ideen begeistern. Vor 20 Jahren hätte ich das nicht für möglich gehalten.

Horst Weigel
Horst Weigel
7 Jahre zuvor

Warum sollte Erdogan respekt vor einer rassistischen, islamfeindlichen deutschen Justiz haben, die islamhassende Volksverhetzer oder/und andere Verbrecher nicht belangt und systematisch und selbst in den eigenen Reihen (Verfassungsschutz, Polizei, Staastsanwälte etc.), Verbrechen gegen Muslime unter dem Teppich kehrt bzw. einfach ignoriert ?
Warum sollte ein Staatsführer eine Justiz oder den dazu gehörigen Staat respektieren, der gegen ihn hetzt und aufwiegelt und zulässt, dass man ihn beleidigt und massenhaft gegen Muslime hetzt?

Warum sollte Erdogan einen Staat und seine Justiz respektieren, die in ihrer kolonialen Vergangenheit (mindestens) einen nachgewisenen Völkermord begangen haben und unzählige Verbrechen, aber nur unter Strafe stellt, wenn man eine andere geschichtliche Meinung hat, wenn es ein bestimtes Volk betrifft, die der Juden und dabei Resolutionen gegen ein Land verkündet und sie des Völkermordes verurteilt, während man den eigenen Völkermord in Afrika ignoriert?

Wer soll vor so einer scheinheiligen, niederträchtigen und rassistischen Justiz respekthaben?

Es steht nicht zur Debatte, dass diese deutsche Justiz Erdogan respekt beibringen könnte. Aber Erdogan wird mit Sicherheit der deutschen Justiz respekt beibringen!

Und es hilft auch nicht der verleumderische und niederträchtige Hinweis, dass Türkei angeblich nur ein Schwellenland wäre und sowieso wirtschaftlich schwach wäre. Es zeigt nur, wie arrogant und selbstgefällig der Verfasser auf die Türkei hinabsieht und verrät die rassistische und antiislamische Sichtweiseauf Erdogan und sein Volk. Daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass man sich darüber aufregt, das Erdogan die verlogene, deutsche Justiz angeblich nicht respektiert.
Zudem ist es jämmerlich sowas überhaupt zu behaupten, da dieser Staatschef, selbst Gebrauch von der deutschen Justiz gemacht hat und entäuscht feststellen musste, dass diese Justiz nicht objektiv und gerecht wäre. Selbst die deutsche Kanzlerin musste sich über das Verhalten der Justiz wundern.

Wenn Erdogan die deutsche Justiz nicht respektiert, dann nur aufgrund seiner Erfahrung damit. Selbst die Liveübertragung einer seiner Reden wurde mit fadenscheinigen Ausreden verboten.
Ausserdem respektieren selbst die Mehrheit die deutsche Justiz nicht, weil sie sie am besten kennen (Aus Erfahrung), mich inbegriffen. Jeder weiss, dass die Justiz meistens nur Denjenigen Recht verschaft, die es sich leisten können und reich und/oder gute Beziehungen besitzen.
Es ist das gleiche Spiel wie mit den Politikern, die fast ausnahmslos korrupt sind. Der unterschied zwischen Deutschland und einem Schwellenland, auf dem der Verfasser verächtlich hinabblickt, ist nur, dass Deutschland mehr Staatsschulden aufnehmen kann, um noch seine Aufgaben erfüllen zu können und das Korruption und Rassismus, insbesondere in der Justiz,besser verbergt werden können.

Arnold Voss
7 Jahre zuvor

@ Horst Weigel # 10

Horst, warum haben sie dieses unerträglich korrupte und rassistische Deutschland noch nicht verlassen? Ich habe gehört, dass es in der Türkei nur ehrliche Politiker gibt, weil das absolut gerechte Justiz System dort alle unehrlichen ins Gefängnis gebracht hat.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Öffentliche Auftritte von ausländischen Regierungs-/Regimemitgliedern gehören samt und sonders zur Außenpolitik und damit in die Genehmigungs-Verantwortung der Bundesregierung.

Das OVG Münster hatte letztes Jahr Erdogan eine Live-Video-Schalte in eine Kölner Kundgebung untersagt und neben der generellen Untersagung von nicht vor Ort vorgetragenen Reden im zweiten Teil der Urteilsbegründung klargestellt, dass Auftritte mit politischen Stellungnahmen ausländischer Staatschefs – egal ob "online" oder physikalisch anwesend – eindeutig in das Regierungs-"Business" Außenpolitik gehören (https://openjur.de/u/893898.html).

@Horst Weigel: Wenn dieses Urteil für Sie "Hetze der deutschen Justiz" bedeutet, haben Sie in diesem Land nichts mehr verloren. Tschüß.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

ThomasWeigle -8-

"Hin- und hergerissen" :
Bemerkenswert ist diese Feststellung deshalb, weil sie sich für mich wohltuend abhebt von dem, was andere , z.Teil in sattsam bekannter Manier bekunden, nämlich mittels eines absoluten Wahrheitsanspruches in einer politischen Frage "Recht zu haben".

Im Sinne einer solchen Dikussionswürdigkeit(!!) und im Sinne eines "Hin- und Hergerissenseins" in der persönlichen Meinungsfindung ergänzend und erinnernd zu -4- von mir noch die folgenden Bemerkungen:

1.) "Die politische Wertung ist das Eine, über die d i s k u t i e r werden kann " s-h.-4-1."

-Eine Disk. setzt voraus, daß "man" fähig und daß "man" willens ist, über die Meinung Anderer
nachzudenken, daß " man" fähig und willens ist, seine Meinung nicht gleichzusetzen mit
absoluter Wahrheit und daß man Politik nicht versteht als ein Ringen um Recht oder Unrecht,
um richtig oder falsch, sondern um das, was das Zeckmäßigste sein könnte-. Und darum geht
es auch jetzt und hier.

Deshalb habe ich – nicht trotz, sondern wegen einiger Folgebeiträge zu -4- meiner Meinung "…..es wäre zu diskutieren…." nichts hinzuzufügen.

b.)
" Ich habe deshalb Bedenken gegen den Wahlkampfauftritt Erdogans, weil….." sh.-4.1-

Auch an dieser Meinung halte ich fest.

2.
Interessant ist, daß in den auf meinen Beitrag -4- folgenden Beiträgen n i e m a n d auf die von mir unter -4-2 angesprochene rechtliche Problematik eingeht.
Muß ich davon ausgehen, daß dann, wenn man von der absoluten Richtigkeit seiner politischen Meinung ausgeht, sich die Frage (!) nach der Rechtmäßigkeit der daraus folgenden Handlungen überhaupt nicht stellt, daß sie sich a priori verbietet und insofern auch das oftmals beschworene Rechtstaatsprinzip nicht zu gelten scheint, wenn man meint, mit seiner politischen Auffassung richtig zu liegen, was wiederum deshalb nachdenklich stimmt, wenn zugleich gegenüber der Erdogan-Türkei der Vorwurf erhoben wird, elementare Grundsätze eines Rechtstaates außer Kraft gesetzt zu haben .
(Dass ich diesen Vorwurf teile, stelle ich vor allem deshalb ausdrücklich fest, um erneute Fehlinterpretationen der von mir geäußerten Meinung möglichst zu vermeiden; verhindern kann ich sie nicht.)

Der Sofa-Hunne
Der Sofa-Hunne
7 Jahre zuvor

@W.Stach "Interessant ist, daß in den auf meinen Beitrag -4- folgenden Beiträgen n i e m a n d auf die von mir unter -4-2 angesprochene rechtliche Problematik eingeht."
Zur geflissentlichen Kenntnisnahme:
@Klaus Lohmann ist darauf eingegangen und hat festgestellt, daß es diese rechtliche Problematik nicht gibt.
Und wenn ich juristischer Laie mit offenen Augen beobachte, wie die Regierungsparteien SPD u.A. sich überschlagen, neue Gesetze zu kreieren, um die Asylsuche in Deutschland zu erschweren, glaube ich auch im Fall von Wahlkampfreden ausländischer Regierungsmitglieder nicht an unüberwindliche rechtliche Bedenken.
Denn der demokratische Rechtsstaat muß sich gegen seine Abschaffung zur Wehr setzen dürfen.
Und damit komme ich auf die nicht beantwortete Frage zurück, nämlich ob Nichtstun nicht oft schlimmere Folgen hat, als initiativ zu werden. Und persönlich meine, genau dieses Nichtstun führt erst zur Katastrophe. Alle Kaninchen hoffen für einen kurzen Moment ihres Lebens, daß ihnen angesichts einer Schlange nichts geschehen wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt, auch.

thomas weigle
thomas weigle
7 Jahre zuvor

@ Walter Stach Zum Thema "Redefreiheit" ist in der aktuellen Printausgabe des Spiegel ein hübscher Kommentar von Jan Fleischhauer ( "Linke Selbstjustiz) über einen Vorfall in Londom, wo die FREESPEESOCIETY eine Podiumsdiskussion an der School of Economics mit Thilo Sarrazin verunmöglichte.
ABSOLUTE WAHRHEITEN gehören auf die ideologisch-religiöse Müllhalde, denn sie haben nur Unheil angerichtet. Ein fester Standpunkt ist schön und gut, er darf einem aber nicht Scheuklappen aufsetzten, denn dann kann es schnell unappetitlich werden.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Danke für den Hinweis,

Thomas Weigle.

Als Spiegelleser – seit rd. 6o Jahren- war mir die Kolumne von Jan Fleischauer nicht entgangen.

Im Sinne seiner Kolumne meine ich:

Wer dem freien Wort in einer freien Gesellschaft das Wort redet, muß m.E. im Zweifelsfall, wenn er aus welchen Gründen auch immer Bedenken hat, sich nach Abwägung des Für und des Wider letztendlich für das freie Wort entscheiden, z.B. für das von Thilo Sarrazin, für das von Höcke, für das von Erdogan.
Dass man über "Inhalt und Schranken der Meinungsfreiheit" auf der Basis des Art. 5 GG im Einzelfall unterschiedliche Meinungen haben kann, ändert nichts an der von mir umschriebenen Grundsatzposition -meinerseits!

Klaus Lohmann,
danke für den Hinweis, den ich erst gelesen habe, nachdem ich meinen Beitrag -14-versandt hatte.
Ich sehe darin aber keine überzeugende Antwort auf mein Hinterfragen der öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten, den Auftritt von Erdogan zu verbieten.
Wenn ich den NRW-Innenminister Jäger heute richtig verstanden habe, hat dieser ausdrücklich die "rechtliche Unmöglichkeit" eines Auftritts-Verbotes vorgetragen.

Unstrittig ist -auch für mich- , daß die Bundesregierung aufgrund ihrer außen p o l i t i s c h e n(!!) Zuständig- und Verantwortlichkeit Erdogan einen politischen Auftritt in Deutschland auf außen-p o l i s c h e m Wege und mit außenpolitischen Mitteln untersagen kann , also nicht mittels eines anfechtbaren Rechtsakt , sondern mittels eines außen p o l i t i s c h e n Aktes, der als solcher auch rechtlich nicht anfechtbar wäre, aber erhebliche p o l i t i s c h e Konsequenzen haben kann.
Ob die Kanzlerin eine solche politische Entscheidung contra Erdogan treffen wird? Ich halte das für undenkbar. Ob sie versuchen wird, auf "diplomatischem" Wege zu erreichen, daß Erdogan "von sich aus" auf den Wahlkampfauftritt verzichtet? Denkbar, aber ehe unwahrscheinlich und angesichts des Machtbewußtseins von Erdogan vermutlich nicht erfolgversprechend.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
7 Jahre zuvor

Hr. Jäger sah auch keine Möglichkeit einen überführten Sozialbetrüger, Dieb und Schläger von der Straße zu holen. In anderen Bundesländer gab und gibt es dazu eine andere Rechtsauffassung.
Ist der Besuch als privat deklariert, gibt es allerdings keine juristische Handhabe, es sei denn man wollte den Redner während der Veranstaltung von der Bühne holen.
Da aber alle Betreiber adäquater Veranstaltungsorte auf politischen Goodwill angewiesen sind, ließe sich dies sehr wohl im Sinne der geltenden Rechtsordnung, die eigenmächtige Politshows ausländischer Staatsmänner nicht vorsieht, regeln.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Die "Washington-Post" hat Trump 133 Lügen und irreführende Behauptungen -seit Amtsantritt-nachgewiesen.

Was machen "wir" mit dem, wenn er zum Staatsbesuch nach Deutschland kommen will?
Auch den gilt es zu ertragen, trotz seiner Lügereien, seiner Hetze gegen Muslime, seiner sexistischen Bemerkungen gegenüber Frauen. und, und, und….

Trump ist nicht Erdogan, auch für mich nicht, obwohl ich den Trumpismus als Gefahr für jede freiheitlich-pluralistische Gesellschaft und für jeden demokratischen Rechtsstaat ist.

Nur gibt mir Trump -leider- immer wieder Anlaß zu überlegen, ob er sich nicht doch in Vielem bezüglich seines Demokratie- und Rechtstaatsverständnisses in eine Richtung bewegen könnte, deren Ende die Putins, die Erdogan, Orbans, Kaczinskys ihn als politischen Gesinnungsgenossen begrüßen könnten, denn für alle gilt: "Der Zweck heiligt jedes Mittel -auch jedes antidemokratische, antirechtstaatliche!

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Präsidialdemokratie Türkei?
Gibt es schon "Vergleichsgutachten" zwischen Zuständigkeiten , zwischen Rechten und Pflichten des US-Präsidenten nach der Verfassung der USA, der Verfassung einer sog. Präsidal-demokratie einerseits und dem Entwurf der geplanten Präsidalverfassung für die Türkei andererseits?

"Man" könnte in einen solchen Vergleich auch die Präsidialverfassung Frankreichs einbeziehen.

Ich habe dazu bisher nichts gefunden.

Ich spreche diesen Vergleich an, weil eine Kritik an Erdogan solange fragwürdig ist, wie sie sich nur darauf bezieht, daß er eine Präsidialverfassung will, ohne daß man sich mit deren Inhalt näher befaßt hat -Verfassungsvergleiche eingeschlossen.

(Mir ist auch ohne einen solchen Vergleich sehr wohl bewußt, daß bezüglich der Gewaltentrennung und damit der Gewaltenhemmung sich die USA deshalb wesentlich von der Türkei unterscheiden, weil die US-Verfassung -nicht die jetzige und auch nicht die geplante neue türkisches Verfassung- durch einen ausgeprägten Föderalismus und durch ein umfassendes Recht der Kommunen auf kommunale Eigenverantwortlichkeit geprägt ist. )

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@#18 Wolfram Obermanns: Wenn Erdogan hier Wahlkampfevents mit seiner Teilnahme ankündigt, hat die Bundesregierung ausreichend Deutungshoheit, um darin eine klare politische Betätigung in einem offiziellen Rahmen zu sehen. Er kann natürlich auch türkische Wähler in 10er-Grüppchen privat in lokale Teestuben einladen, wenn er dafür ca. 3 Jahre Zeit einplant…

Der Sofa-Hunne
Der Sofa-Hunne
7 Jahre zuvor

Jäger ist ein Verhinderer, kein Macher und kriegt Kritik von seinen Kollegen. Aber er steht für die Antwort "nichts machen, aber Beobachten." Dann man Tau.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Ich bleibe bei meiner anfänglich unter -14- skizzierten Meinung:

Einer konkrete behördliche Maßnahme – also einen sog. Verwaltungsakt-, die entweder darauf gerichtet ist, die betr. Veranstaltung gänzlich zu verbieten oder sie unter der Auflage zuzulassen, daß Erdogan dort nicht reden darf oder eine behördlich Maßnahme, die unmittelbar an Erdogan adressiert, dessen Teilnahme verbietet oder ihm das Reden untersagen würde, halte ich nach wie vor für rechtlich sehr bedenklich!!

Etwas gänzlich Anderes wäre es , wie von Klaus Lohmann bereits unter -13- angesprochen, wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer außenpolitischen Zuständigkeit und der damit einhergehenden Möglichkeiten, Erdogan die Einreise oder die Teilnahme an der Veranstaltung oder das Halten einer Wahlkampfrede nicht gestatten würde. Eine solche p o l i t i s c h e Entscheidung der Bundesregierung im Rahmenihrer ihrer außen -p o l i t i s c h e n- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wäre jedenfalls (verwaltungsrechtlich)nicht justiziabel, hätte aber "so oder so" als p o l i t i s c h e Entscheidung p o l i t i s c h e Folgen.

Derzeit kann ich nicht erkennen,
daß
a.)
"irgend einer Behörde" in Deutschland mit ihren öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten (-im Rahmen des Versammlungsrechtes oder des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechtes) erwägt, mittels eines anfechtbaren Verwaltungssaktes die Wahlveranstaltung als solche zu untersagen oder die Teilnahme von Erdogan oder die von Erdogan geplante Rede zu untersagen.

Dieses behördliche Verhalten entspricht meiner Rechtsauffassung.

Ich kann ferner
b.)
nicht erkennen, daß

die Kanzlerin ihm Rahmen ihrer Richtlinienkompetenz die Absicht zu haben scheint, eine
p o l i t i s c h e Entscheidung zu treffen, die die Veranstaltung als solche erschweren oder gar unmöglich machen oder die die Teilnahme von Erdogan oder eine Rede von ihm ausschließen würde.

Dieses p o l i t i s c h e Verhalten der Kanzlerin halte ich nach wie vor p o l i t i s c h für bedenklich.

Ich respektiere jedoch das entsprechende politische Verhalten der Kanzlerin -ihr diesbezügliches Nichtstun -trotzdem, obwohl ich ansonsten der Politik der Kanzlerin in vielen Politikfeldern entschieden widerspreche.
Die Kanzlerin hat ihre Politik ausschließlich daran auszurichten, was sie (!) im allgemeinen und vor allem in konkreten Situationen im Rahme ihrer Verantwortung für Deutschland für das für Deutschland Zweckmäßigste hält und nicht danach, was z.B. ich für moralisch-ethisch geboten oder im Sinne meiner persönlichen Auffassung für geboten halten könnte, z.B im Sinne weltweit wünschenswerter Gesellschafts- und Staatsordnungen, die sich den Menschenrechten und die h zudem den Grundprinzipien demokratisch-rechtsstaatlicher Gemeinwesen verpflichtet sehen.

Biei der nächsten Wahl können dann alle " Wahlbürger" darüber zu befinden, ob sie
entsprechendes p o l i t i s c h e s Tun oder Unterlassen der Kanzlerin ………?

– für die Kanzlerin folgenlos zur Kenntnis nehmen oder das Tun/Unterlassen der Kanzlerin gutheißen oder es mißbilligen oder es angesichts gewichtiger Probleme völlig bei ihrer Wahlentscheidung ausblenden; ich neige zu der Vermutung, daß Letzteres der Fall sein wird und daß daran der akute Hype in Sachen "Wahlkampfauftritt Erdogans" nichts ändern dürfte-.

-21-
Stefan Laurin,
danke für den Typ.

Ich werde, weil ich nun 'mal neugierig bin, mich weiter mit der Thematik befassen.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Erdogan….

und der Kampf der "westlichen Welt" gegen ihn,

– der Menschenrechte wegen -u.a. der Meinungsfreiheit, der Medenfreiheit, der Reliongsfreiheit wegen, gegen jegliche Diskriminierung aus rassistischen…..Gründen- und demokratisch-rechtsstaatlicher Grundsätze wegen -Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter-

das kann und das wird immer weniger etwas bewirken, etwas bewirken können, wenn sich in der sog. westlichen Welt die Ideologie des Trumpismus durchsetzen sollte.

Ich habe so eben mitbekommen, welches Ziel Benon (?), der sog.Chefideologe und Chefstratege Trumps, zur zukünftigen Verfaßtheit von Gesellschaft und Staat in den USA verfolgt und was im Anschluß daran der Präsident auf dem Kongress der sog. konservativen Bewegung in den USA erklärt hat.

Dass waren weitere Beiträge , die mich mit zunehmender Tendenz fragen lassen, ob Deutschland und Europa sich primär ihrer sog. "westlichen Werte wegen" vornehmlich Sorgen machen müssen, wegen der von Erdogan in der Türkei offenkundig angestrebten "neuen Ordnung", die nichts zu tun hat mit Demokratie, Rechtstaat, mit Menschenrechten, mit Gewaltenteilung, mit unabhängigen Gerichten, mit Meinungs- und Medienfreiheit -oder ob es nicht angesagter sein könnte, sich zu sorgen wegen der Ideologie des Trumpismus und des mit dieser Ideologie einhergehenden absoluten Herrschaftsanspruches in den USA und darüber hinaus – weltweit.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@#24 Walter Stach: Verwaltungstechnisch kann jeder Verwaltungschef einer Kommune eine Versammlung mit Erdogan oder seinen (Noch-Regierungs-)Lakaien genauso einfach untersagen, wie er es nach dem Versammlungsgesetz (GG Art. 5 Absatz 2) bei *jeder* Versammlung/Demo/usw. tun kann, wenn z.B. konkrete Gefahren drohen bzw. angekündigt wurden – was bei der "explosiven" Stimmung der Erdogan-Gegner nicht ganz abwegig ist.

Das ist Rechtsstaat und Gewaltenteilung westlicher Prägung und wird Trump, Erdogan und den Rest des globalen "Rat Packs" überleben.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Typ……
Stefan Laurin,
-21/24.
danke für den Tip.
"Typ": freudsche Fehleistung? Zurückzuführen auf Typen wie Erdogan, Trump und ……….?

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Klaus Lohmann -26-
Ich stelle doch nicht die sachliche Befugnis der örtlich zuständigen Behörde in Frage, verwaltungsrechtlich – speziell nach den Regeln des Versammlungsrechtes, allgemein nach den Regeln des allgem.Polizei- und Ordnungsrechtes-Versammlungen zu verbieten oder diese nur unter Auflagen zu gestatten.
Ich stelle allerdings nach wie vor in Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot oder für entsprechende Auflagen vorliegen.
"Ganz abwegig" erscheint es auch mir nicht, wenn über eine konkrete Gefahr nachgedachtg wird, , weil………
Aber " ein nicht ganz abwegig" reicht doch keinem Verwaltungsgericht, wenn es über die Rechtmäßigkeit des betr. Verwaltungsaktes zu befinden hätte.
Mir scheint, daß ich mich mit meiner Rechtsauffassung auf die Mehrheit der Verwaltungsrechtler berufen kann und daß in Folge dieser mehrheitlichen Rechtsauffassung sich kein Behördenleiter zu einer entsprechenden Verbotsverfügung entscheiden wird.

Warten wir 'mal ab!
Ich gehe deshalb weiterhin davon aus, daß………-sh.24 unter a.) und b).
Ich kann mich irren, und zwar sowohl zu dem was rechtlich passieren bzw. nicht passieren könnte als auch zudem, was politisch geschehen oder nicht geschehen wird.

Nachtrag:
Trump, Erdogan………
Im Sinne meiner unter -26- angesichts des Trumpimus kritisch hinterfragten "Glaubwürdigkeit " der sog. westlichen Wertegemeinschaft, wenn diese von Erdogan die Einhaltung der Menschenrechte pp. einfordert, registriere ich den Inhalt eines SPIEGEL-online Berichtes " Der BND bespitzelt weltweit ausländische Journalisten". Wo liegt der substantiellen Unterschied zu der Bespitzelung in Deutschland lebender Türken im Auftrag der türkischen Regierung? Oder gibt es nur einen graduellen Unterschied? Oder gibt es gar keinen Unterschied?
Ich frage das Alles letztendlich, weil mich an der hier geführten Diskussion wie in vielen anderen vergleichbaren auch stört, daß offenkundig eine ausgeprägte Neigung zu bestehen scheint, in der Kategorie gut und böse zu denken , besser wohl in der Kategorie "Wir sind stets die Guten" und die Anderen (der Andere) stets die Bösen. Denken in dieser Kategorie führt in die Irre -im Privaten, im öffentlichen Raum, in der Politik, aber auch zwischen den Staaten dieser Welt.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
ja, das ist mir selbstverständlich klar, aber eben deswegen halte ich eine solche behördliche Untersagung für rechtlich sehr, sehr problematisch.
Ich sehe nicht, wie eine "konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" sich hinreichend begründet lassen könnte, so daß zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen würde, daß ein Verwaltungsgsgericht sich dieser Rechtsauffassung anschließen dürfte; ich bin vom Gegenteil überzeugt.
Wenn es einem "Behördenleiter" reichen sollte, daß es nicht abwegig ist, eine konkrete Gefahr zu erkennen, weil…………., dann soll der 'mal entsprechend entscheiden. Ich würde das als Behördenleiter angesichts meiner Bindung an geltendes Recht nicht machen und von dieser Bindung befreit mich nicht mein subjektiver Widerstand gegen einen Erdogan-Auftirtt; im Gegenteil, mein subjektiver Widerstand darf meine behördliche Entscheidung nicht beeinflussen.

Warten wir 'mal ab….
Was ich rechtlich und politisch erwarte , besser wohl nicht erwarte, habe ich unter -24- gesagt.
Ich mag mich irren

Nachtrag:

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Korrektur:
-29- ist im wesentlichen nur eine nicht beabsichtigte Wiederholung des ersten Teiles von -28-.-sorry.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@Walter Stach: Menschen türkischer Herkunft und mit einem türkischen Pass, die *hierzulande* vom Erdogan-Regime wie Terroristen verfolgt, beleidigt, bespitzelt und gewaltsam bedroht werden, deren Familienangehörigen in der Türkei man von staatlicher Seite "gewisse Dinge" androht, wenn man selbst nicht in die Heimat zurückreist (wir denken an die Hochschulangestellten und Wissenschaftler?) und die in den eigenen, hier lebenden Familien wie Aussätzige behandelt werden, nur weil sie nicht wie Erdogans Sklaven denken und atmen, werden in direkter Konfrontation mit ihrem Übel-Woller zu Wahlkampfzwecken wie eben der Wiedereinführung der Todesstrafe unbedingt friedlich bleiben??

Wer als Verwaltungsverantwortlicher im Ordnungsamt so denkt, der hat schon richtig Stress. Natürlich muss Jeder vor Ort diese seeehr angespannte Situation berücksichtigen und hat damit *alle* rechtlichen Voraussetzungen, um diese Hass-Events zu untersagen.

Wieviel Hass von offizieller türkischer Seite momentan nach Deutschland getragen wird, zeigt übrigens seit einigen Wochen auch das Bespiel eines rechtsextremistischen "Theaterstücks", welches in einer Reihe deutscher Großstädte aufgeführt werden sollte und dabei dann von vielen Kommunen untersagt wurde. Nur als Beipsiel:
https://www.waz.de/staedte/witten/tuerkisches-stueck-erhitzt-gemueter-id209677979.html
http://www.radioenneperuhr.de/ennepe-ruhr-kreis/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2017/02/23/article/-28207d0cfb.html

Hier wird jetzt darüber nachgedacht, das vorhandene Recht noch viel konsequenter in die eigenen Kommunal-Satzungen einzubinden, damit solche Dinge erst garnicht anlaufen können. Oder möchten wir hier demnächst auch noch Kim Jong-un's Propaganda vielleicht als Schultheater-Aufführung haben?

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

Wieso nicht verbieten? Erdogan hat doch mit Klagen in Deutschland Erfahrung(en gemacht).
Soll er doch den Rechtsweg(sic!) beschreiten …

Wer völlig kulturrelativistisch nicht einmal zu den eigenen Werten steht und diese durchsetzt, der muss eben lange verschwurbelte Tapeten mit Fußnoten schreiben und dem bleiben nur Hoffnung und Glaube …

Habe ich hier wohl bestimmt schon einmal zitiert:
„Sich der bedingten Gültigkeit der eigenen Überzeugungen bewußt zu sein und
dennoch entschlossen für sie einzustehen, unterscheidet den zivilisierten Menschen
vom Barbaren“ Joseph Schumpeter
(Manchmal sind Ökonomen anscheinend doch die besseren Politiker) #scnr 😉

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

-31-
-32-

"Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden" -Art. 2o (3)GG und an sonst nichts . Und bei der Auslegung einer Rechtsnorm hat sie sich nach juristischen Kriterien zu richten und nicht -nie !!-danach, was die öffentliche Meinung oder Teile derselben für opportun hält.

Das ist nicht bloß meine Meinung, das ist ein wesentliches rechtstaatliches Prinzip, das im übrigen auch zum sog. verfassungsfesten Minimum nach Art. 79(3)GG gehört.

Es geht nicht um "verschwurbelte Tapeten mit Fußnoten", es geht auch nicht um Hoffnung und Glaube, es geht auch nicht um (m-)eine Überzeugung.
Es geht um die (Be-)Achtung eines wesentlichen Verfassungsprinzipes -nicht mehr, nicht weniger.

(Soll ein Behördenleiter, weil es einigen Bürgern/Medien , z.B. bei den Ruhrbaronen, opportun erscheint, wider dieses Verfassungsprinzip handeln und wider die herrschende Rechtsauffassung die Wahlveranstaltung verbieten oder den Auftritt Erdogans?
Soll en Behördenleiter das machen, weil es auch ihm opportun erscheint, es dem Verwaltungsgericht zu überlassen, z.B. in einem sog Eilverfahren zu Gunsten des Veranstalters bzw. zu Gunsten Erdogans zu entscheiden? Dann und wann, so scheint mir, bestimmt ein solcher Opportunismus den einen oder der andere Behördenleiter, wenn er z.B. wider besseres Rechtswissen eine Veranstaltung der NPD, der AFD, der….verbietet, wohl wissend, daß im Eilverfahren das Verwaltungsgericht anders, nämlich zu Gunsten von NPD u.Co. entscheiden wird. Ein für mich unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten äußerst fragwürdige Behörden-Praxis.

"Erdogan kann doch klagen"…ja, das könnte er ggfls. gegen einen anfechtbaren, rechtwidrigen Verwaltungsakt.
Mit dieser Argumentation wird aber doch (über-)deutlich gemacht, was man von der Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz hält, nämlich gar nichts, jedenfalls dann nichts, wenn sie einem hinderlich erscheint, um Handeln einzufordern, wie es "einem gefällt".

"Soll doch die Behörde rechtswidrig handeln", der Betroffene kann doch klagen, das ist für mich; eine Rechtsauffassung, die sich meinem Rechtsverständnis ganz und gar entzieht..

Offenkundig liegen zwischen meinem Rechtsverständnis, konkret zwischen meinem Verständnis von der Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz und dem diesbezüglichen Verständnis Anderer " Welten".

PS
1.
Für mich gehört "mein" Rechtsverständnis über die ausnahmslose Bindung der Exekutive an Recht und Gesetzt "nach meinem rechtsgeschichtlichen Wissen " zu den Elementen, durch die sich ene zivilisierte Gesellschaft von der Barberei unterscheidet.
2.
Ich finde es im übrigen befremdlich, wenn in einem Rechtsstreit, und nur um den geht es jetzt und hier, eine gegenteilige Rechtsauffassung -hier meine-attackiert wird mit Argumenten, die nichts, gar nichts mit der Auslegung geltenden Rechts und der "behördlichen Rechtsanwendung" zu tun haben,.
Ich diskutiere gerne und engagiert über "Werte der sog. westlichen Welt" , über ihre Gefährdungen durch den Trumpismus, durch die Höckes un Co.in Deutschland, durch die Putins, Erdogans, Orbans, ohne auch nur im Ansatz daran zu denken, "im Kampf" gegen diese Gefährdungen rechtstaatliche Prinzipien in Frage zu stellen, z.B. die ausnahmslose Bindung der Exekutive an geltendes Recht.

3.
"Bedingte Gültigkeit der eigenen Überzeugung"…..
Das ist für mich, nicht weil Schumpeter das 'mal gesagt hat, eine Selbstverständlichkeit, aus der heraus ich mich- auch hier bei den Ruhrbaronen – egelmäßig herausgefordert sehe, wenn Meinungen als absoluter Wahrheiten verkündet werden.
Nur hat die (Be-)Achtung einer Verfassungsnorm oder einer rangniedrigeren Rechtsnorm nichts mit Überzeugung zu tun, sondern sie entspricht dem Wesen jeglichen normierten Rechtes. Unbestritten wird dieses Verständnis vom Wesen und der Funktion normierten staatlichen Rechtes von einer Überzeugung getragen, über die "man" sich bei Gelegenheiten unterhalten könnte, einscließlich eines Streites über vor- und überstaatliches Recht, über einen "übergesetzlichen Nostand" und über das -natürliche (?) Recht der Menschen zum Widerstand gegen den Staat und gegen das von ihm normierte Recht.

Zurück zur konkreten Problematik:
1.
Nach wie vor sehe ich keinen Behördenleiter, der im Sinne von……bereit sein könnte, mittels eines Verwaltungsaktes contra Wahlveranstaltung/contra Erdogan tätig zu werden, was ja als Zeichen dafür verstanden werden könnte, daß ich mit meiner Rechtsauffassung nicht total da neben liege.
2.
Bei Spiegel-online lese ich so eben, daß die Türkei in "geheimen Gesprächen" die Bundesregierung um Hilfe ersucht, um mit ihren eklatanten Wirtschaftsproblemen fertig werden zu können.
Wenn das so sein sollte, hätte die Kanzlerin dann eine Gelegenheit, als Gegenleistung von Erdogan zu fordern, daß……..? Daß er den inhaftierten deutschen Journalisten der WELT sofort freisetzt, daß er auf seinen Wahlkampfauftritt verzichtet, daß er….
Ich gehe davon aus, daß Verhandlungen dieser Art und mit diesen Zielen für die Kanzlerin eine Selbstversätndlichkeit wären, wenn die Türkei tatsächlich, wie Spiegel-online berichtet…….

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@Walter Stach:
"Nach wie vor sehe ich keinen Behördenleiter, der im Sinne von……bereit sein könnte, mittels eines Verwaltungsaktes contra Wahlveranstaltung/contra Erdogan tätig zu werden,…"

Das sehen aber die Stadt Köln und das OVG Münster in seiner Entscheidung aus letztem Jahr (siehe #13) ganz anders:
"(18) Daran anschließend ist für die Bestimmung der (insoweit in dem in Rede stehenden Kontext eingeschränkten) subjektiven Rechtsposition des Antragstellers ferner ausschlaggebend, dass die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet nach der Regelungssystematik des Grundgesetzes nicht grundrechtlich fundiert ist. Der Grundentscheidung der Art. 20 Abs. 1, Abs. 2, 23, 24, 32 Abs. 1, 59, 73 Nr. 1 GG ist zu entnehmen, dass sich die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Staaten – d. h. auch zu deren Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern – allein nach Maßgabe dieser Bestimmungen auf der zwischenstaatlichen Ebene vollziehen. Sie sind in diesem Rahmen Gegenstand der Gestaltung der Außenpolitik des Bundes."

thomas weigle
thomas weigle
7 Jahre zuvor

Ich denke mal, dass es jenseits eines Redeverbotes für Herrn E aus A. genügend Möglichkeiten gibt, ihm Respekt vor der deutschen Justiz beizubiegen, bspw. man mit allen juristischen Möglichkeiten gegen diese seine 5. Kolonne hierzulande vorgeht. Als allererstes gehört den von Ankara ausgebildete Staatsbeamten, die im Ditib als Imane fungieren, ein Betätigungsverbot aufzuerlegen, inklusive Ausweisung, so rechtlich möglich. Und wen Türken landsmännische Erdowahngegner hierorts denunzieren und bedrohen, sollte diese ganz schnell die Bekanntschaft mit unserem STGB machen dürfen. Da gibt es doch einige Möglichkeiten. Hat man das dringlich auf der Agenda, ist doch schon einiges erreicht.

Walter Stach
Walter Stach
7 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
warten wir 'mal ab, ob und wie Behörden ihre Mittel und Möglichkeiten nutzen werden, um…..?-Ja, um was eigentlich zu erreichen -die Wahlveranstaltung als solche "verbieten", Erdogan als Gast auszuschließen versuchen, Erdogan als Redner verhindern ?
Wir jedenfalls kommen uns in der gegensätzlichen Beurteilung der hier einschlägigen Rechtslage bezogen auf den ganz konkreten Fall nicht nahe; macht nichts, denn von unserer Rechtsauffassung hängt das behördliche Tun oder Nichtstun -"Gott sei Dank- nicht ab.

Und was die Möglichkeiten der Bundesregierung im Rahmen ihrer außenpolitischen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten angeht, sind wir uns doch offenkundig einig , aber nicht bezüglich der Frage, welche Entscheidung der Bundesregierung in Sachen "Erdogan als Wahlredner in Deutschland" die im Interesse Deutschland -und nur darum hat des der Bundesregierung zu gehen- die zweckmäßigste sein könnten. Ich bin dieserhalb nicht sicher. Ich habe jedoch erhebliche Bedenken, wenn sozusagen apodiktisch festgestellt wird, ein Verbot des Erdogans Auftrittes sei sozusagen für die Bundesregierung politisch alternativlos.

ThomasWeigle,
ich finde es zumindest seltsam, wenn in einem Land -jetzt und hier in Deutschland- medial dazu aufgefordert wird, dem Staatsoberhaupt eines anderen Staates Respekt beibringen zu müssen- durch wen eigentlich und mit welchen Mitteln und was legitimiert "uns" zu diesem "Respekt beibringen müssen"?

Etwas völlig Anderes ist es, wie unter -35-angesprochen, daß die Behörden in Deutschland -selbstverständlich- alles tun müssen(!!) -nicht lediglich tun dürfen-, um Rechtsverstößen hier lebender Türken, hier lebender türkisch-stämmiger deutscher Staatsangehöriger präventiv oder repressiv mit den Mittels des Ordnungs- und des Polizeirechtes zu begegnen.
Ob diesbezüglich berechtigte Behörden- Kritik vorzutragen wäre, kann ich nicht beurteilen.

Und etwas völlig Anderes ist es , wie ebenfalls unter -35-angesprochen, hier darüber zu diskutieren, ob die Bundesregierung im Rahmen ihrer auf die Türkei bezogenen Außenpolitik (Wirtschafts- und Verteidigungspolitik) all das tut oder läßt, was denkbar, was wünschenswert erscheint, um die "deutschen Interessen zu wahren".

Und etwas völlig Anderes wäre es zudem, darüber zu diskutieren, ob generell oder zumindest im Einzelfall ein Staat wider sein Interessen eine Entscheidung treffen darf -treffen muß?-, wenn das mit einem "überstaatlichen", einem "internationales Gemeinschaftsinteresse" geboten erscheint.

PS
Erdogan und die Pressefreiheit?
Trump und die Pressefreiheit?
Erschreckend, für mich insbesondere mit Blick auf die USA, d e m Land, das für mich Vorbild war, wenn es um ein m.E. gebotenen Höchstmaß an Meinungs- und Pressefreiheit ging. Und jetzt?
Der Trumpismus in den USA macht mich, wie schon mehrfach bekundet, mit Blick auf die Zukunft freiheitlich-pluralistischer Gesellschaften – in den USA, in Europa, weltweit- weitaus größere Sorgen als das " türkische Erdogan-Regime".

Klaus Lohmann,
ich hoffe sehr, daß die Realität die Feststellung unter -26- im letzten Absatz bestätigen wird.
Das ist aber bei mir nur eine Hoffnung, mehr leider nicht.

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