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Heute: Diskussion u.a. zu den Themen ‚Datteln 4‘ und ‚B474n‘ in Castrop-Rauxel

Die E.On-Kraftwerksbaustelle 'Datteln 4'   Foto: Robin Patzwaldt
Die E.On-Kraftwerksbaustelle ‚Datteln 4‘ Foto: Robin Patzwaldt

Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal kurz auf eine wahrscheinlich recht spannende und informative Diskussionsveranstaltung heute Abend in Castrop-Rauxel u.a. zu den Thermenschwerpunkten ‚Datteln 4‘ und ‚B474n‘ hinweisen:

Dr. Thomas Krämerkämper vom ‚Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland‘ (BUND) ist dort als Referent zu Gast in der Reihe ‚Was passiert vor unserer Haustür?‘.

Beginn im Kulturcafe Agora, Zechenstraße 2a in Castrop-Rauxel (Stadtteil Ickern) ist um 18.30 Uhr.

Es dürfte eine wirklich lohnende Veranstaltung werden, denn Diskussionen und Vorträge von und mit Thomas Krämerkämper waren in der Vergangenheit, wenn ich dort zu Gast sein konnte, immer äußerst interessant, informativ und anschaulich.

Ich kann einen Besuch dort also allen an diesen, auch hier bei den Ruhrbaronen in der Vergangenheit bereits vieldiskutierten, Themenbereichen interessierten Lesern nur wärmstens ans Herz legen.

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Volker Heimel
Volker Heimel
10 Jahre zuvor

Wer sich mit der Materie des heutigen Planungsrechtes etwas auskennt, wird erkennen, dass die Genehmigung der B474n einen klaren Rechtbruch darstellt. Nach einhelliger Meinung ist der Fachbegriff „roadkill“ ein entscheidender Faktor, der den berechneten sogenannten Raumwiderstand für das Planvorhaben erheblich erhöht. Als „roadkill“ werden Tierverluste bezeichnet, die auf Zusammenstöße zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren zurückzuführen sind. Nach neueren Erkenntnissen ist davon eine große Anzahl planungsrelevanter Tierarten betroffen. Die Realisierung der Schnellstraße B474n stellt erfüllt also den Verbotstatbestand der Tötung geschützter Tierarten nach §44 BNatSchG.
Im Verlauf der Straßenplanung muss jeder Verdacht dieses Verbotstatbestandes ausgeschlossen sein. Sinnvoll ist die Klage von Imker-verbänden genau in diesem Punkt, bewirken denn Schnellstraßen bewirken einen wirtschaftlichen Schaden. Die Bestäubungsleistung von Nutzpflanzen und der Honigeintrag werden verringert. Richter, die dies nicht anerkennen, leben im falschen Jahrtausend.

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