NAZA in Duisburg: Was war eigentlich am 10. November?

Stolperstein für Ludwig Windmann am Duisburger Sonnenwall.
Der Stolperstein für Ludwig Windmann am Duisburger Sonnenwall. (Foto: Harald Malte Schwarz / Wikimedia Commons, CC0 1.0.)

Das Duisburger Filmforum streicht „NAZA“ am 9. November. Am 8. und 10. November bleibt der Film im Programm – ohne Einführung oder moderiertes Gespräch.

Die Jüdische Gemeinde der Nachbarstadt Düsseldorf fordert, unabhängig von der Vorführung in Duisburg, eine kritische Einordnung des Films. Der aktuelle Spielplan nennt Sonntag (8. November 2026) um 20.15 Uhr und Dienstag um 20.30 (10. November 2026) Uhr als Aufführungstermine.

Auch der 10. November gehört zur Duisburger Pogromgeschichte. Daran erinnert am Sonnenwall in Duisburg der Stolperstein für Ludwig Windmann.

Bisher sind zum Film NAZA auf Ruhrbarone erschienen: Die Kritik am Duisburger Spielplan und am Film ·  Die kostenlose Vorführung der Hamburger Linken ·  Die Absage am 9. November und die Antworten von Filmforum und Stadt

Donnerstagmorgen am Sonnenwall

Günter Windmann war sechs Jahre alt, als SA-Männer seinen Großvater vor dessen Geschäft am Sonnenwall bewusstlos schlugen. Der Enkel erinnerte sich an Wochentag und Uhrzeit: Donnerstag, 10. November 1938, gegen zehn Uhr morgens. Passanten sahen zu. Der 62-jährige Ludwig Windmann starb im Bethesda-Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der Duisburger Stolpersteinband dokumentiert die Erinnerung seines Enkels.

Schon um 0.22 Uhr desselben Tages hatte die Duisburger Schutzpolizei die Anweisung erhalten, die Übergriffe zu unterstützen. Gegen ein Uhr ging die Nachricht an die 17 Polizeireviere der Stadt. Das belegt Robin Heuns Regionalstudie zum Duisburger Novemberpogrom. Der 10. November war in Duisburg ein Tag des Pogroms. Der verbliebene Dienstagstermin liegt damit auf einem weiteren Jahrestag der Duisburger Pogromgewalt.

NAZA im Duisburger Filmforum: Vorstellungen am Sonntag und Dienstag.
Die beiden Termine am Dellplatz. (Screenshot: Filmforum Duisburg)

Geschäftsführer Michael Beckmann erklärt, bei der Planung sei der Zusammenhang mit dem 9. November übersehen worden. Die Vorstellung habe er „aus Rücksicht auf möglicherweise verletzte, persönliche Empfindungen“ gestrichen. Für die beiden verbliebenen Abende sieht er weder eine Einführung noch ein moderiertes Gespräch vor.

Beckmanns Begründung und die Antwort der Stadt Duisburg sind in unserem vorherigen Beitrag dokumentiert.

Filmgespräche als Qualitätsmerkmal

Auf seiner Website zur Duisburger Filmwoche bezeichnet das Filmforum das Festival als „Ort für Debatten“. Die anschließenden Filmgespräche hebt es als besonderes Merkmal hervor. Die 50. Ausgabe findet vom 2. bis 8. November im selben Haus statt. Am Abend ihres letzten Tages läuft dort die erste verbliebene „NAZA“-Vorstellung.

In seiner Antwort zu „NAZA“ argumentiert Beckmann dagegen, schon die Auswahl von Gesprächspartnern greife in die freie Rezeption ein. Festival und reguläres Kinoprogramm sind unterschiedliche Formate. Dennoch bleibt erklärungsbedürftig, weshalb eine moderierte Auseinandersetzung dort zum Qualitätsanspruch gehört, bei „NAZA“ aber mit diesem Einwand abgelehnt wird. Ein Filmgespräch kann zusätzliche Argumente zur Prüfung anbieten. Das Urteil bleibt beim Publikum.

Die umstrittene Bildfolge

„NAZA“ lässt 24 Angehörige des israelischen Militärs und der Geheimdienste über die Zielauswahl im Gazakrieg sprechen. Der mitproduzierende Guardian verweist auf mehr als hundert Quellen, vertrauliche Unterlagen und die Überprüfung einzelner Angriffe. Die Aussagen verdienen Prüfung. Die Kritik an der Montage betrifft das Framing: den Deutungsrahmen, den Auswahl und Abfolge der Bilder setzen.

Thomas Abeltshauser beanstandet in epd Film, dass die Regie den NS-Vergleich eines Zeugen durch Bilder des israelischen Holocaust-Gedenktags verstärke. Zugleich hält er die Aussagen zur Kriegsführung für politisch dringlich. Julia Christ beschreibt in K. ebenfalls einen Wechsel von der militärischen Schilderung zur emotionalen Lenkung des Publikums.

Auch Rüdiger Suchsland würdigt in der WELT zunächst die sachlichen Passagen und erwähnt die Einleitung zum Hamas-Terror vom 7. Oktober. Nach etwa einer Stunde werde die Genozidfrage bejaht; kurz darauf folgten Bilder des Schoa-Gedenkens. Darin sieht er eine Gleichsetzung von Opfern und Tätern. Beckmann hält die Bildfolge selbst für diskutabel. Eine moderierte Auseinandersetzung darüber ist für die beiden Vorstellungen nicht vorgesehen.

Suchslands Beschreibung der Bildfolge ist im ersten Duisburger Beitrag im Wortlaut dokumentiert.

Abwägen ist Pflicht

Erwartete zivile Schäden vor einem Angriff abzuschätzen, gehört zu den Schutzpflichten einer Armee. Das humanitäre Völkerrecht verlangt alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen, um solche Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Auch Angriffe auf militärische Ziele sind verboten, wenn die erwarteten zivilen Schäden gegenüber dem erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil übermäßig wären.

Solche Verfahren sind keine israelische Besonderheit. Das britische Verteidigungsministerium beschrieb dem Parlament 2021 seine standardisierte Kollateralschadenabschätzung und verwies auf ähnliche Verfahren anderer Staaten. Die Bundeswehr behandelt Verhältnismäßigkeitsabwägungen in ihrer ethischen Ausbildung.

Eine Schadensschätzung ist deshalb für sich kein Beleg für ein Verbrechen. Sie garantiert aber auch keinen rechtmäßigen Angriff. Entscheidend sind Informationslage, erwarteter militärischer Vorteil, absehbare zivile Schäden und mögliche Schutzmaßnahmen. Ein pauschales Zahlenlimit ersetzt diese Prüfung nicht. Genau diese Unterscheidung wäre Stoff für eine Einführung.

Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsichtsmaßnahmen: Das IKRK erklärt die drei Grundsätze in drei Minuten. Englisch.

Zum Kontext gehört auch die Polio-Impfkampagne. Im September 2024 impften palästinensische Gesundheitskräfte und UN-Organisationen laut WHO rund 560.000 Kinder in Gaza. Eine Fallstudie in BMJ Global Health dokumentiert die Abstimmung mit israelischen Stellen über Kampfpausen und Impfstofflieferungen. Später verhinderten Bombardierungen und unsichere Zugänge zeitweise die nächste Runde im Norden. Diese Zusammenarbeit und ihre Grenzen gehören zum Gesamtbild; über die Rechtmäßigkeit einzelner Angriffe entscheiden sie nicht.

Die Forderung aus der Nachbarstadt

Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf kritisiert auf Facebook, dass „NAZA“ schwere Anschuldigungen als feststehende Wirklichkeit präsentiere, ohne ihre Grundlage für das Publikum hinreichend nachvollziehbar zu machen. Sie verlangt von Kinos und Verleih eine kritische Einordnung und transparente Belege. Zudem warnt sie vor der Verstärkung eines Klimas, in dem Juden für Israels Politik verantwortlich gemacht und angefeindet werden.

Die Gemeinde wendet sich auch gegen eine Gleichsetzung des Krieges gegen die Hamas mit der Schoa. Ihre vollständige Stellungnahme steht am Ende des ersten Beitrags.

Termine sind Entscheidungen

Die Regisseure selbst baten internationale Verleiher, „NAZA“ am 6., 7. und 8. Oktober nicht zu zeigen. Laut Nieuwsuur ging es um Sicherheitsbedenken und Bedrohungen im Umfeld des Jahrestags des Hamas-Massakers. Niederländische Kinos folgten der Bitte. Sie bezog sich auf diese Oktobertage, nicht auf den November.

In Düsseldorf und Wuppertal steht der Film auch am 9. November im Programm: um 19 Uhr im Bambi, um 20.15 Uhr im Rex. Beide Häuser zeigen ihn zudem an den übrigen Tagen dieser Kinowoche. Die zeitliche Überschneidung mit dem Gedenktag ist belegt; eine gemeinsame Absicht lässt sich daraus nicht ableiten.

Düsseldorfer Bambi: NAZA steht am Montag um 19 Uhr im Spielplan.
„NAZA“ im Düsseldorfer Bambi. (Screenshot: biograph)
Wuppertaler Rex: NAZA steht am Montag um 20.15 Uhr im Spielplan.
„NAZA“ im Wuppertaler Rex. (Screenshot: engels)

Die Entscheidung am Dellplatz

In Duisburg gestaltet das Gertrud-Bäumer-Berufskolleg am Montag die Gedenkstunde im Rathaus mit. Anschließend führt ein Schweigemarsch an Stolpersteinen vorbei zum Kuhlenwall. Am Dienstag soll am Dellplatz „NAZA“ ohne Einführung oder moderiertes Gespräch laufen. Dabei treffen zwei begründete Einwände zusammen: die umstrittene Bildfolge und ein Datum, das unmittelbar zur Duisburger Pogromgeschichte gehört.

Beckmann könnte die beiden Vorstellungen verschieben und einen Abend mit Einführung und moderierter Diskussion ansetzen. Die Zuständigkeit liegt nach Auskunft der Stadt bei ihm. Seine Absage des Montagstermins zeigt bereits, dass eine solche Entscheidung ohne Eingriff des Rathauses möglich ist.

Die Absage am Montag löst den Widerspruch am Dienstag nicht.

Autorenseite: Peter Ansmann
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