
Unser Gastautor Thomas Nückel plädiert für das Leistungsschutzrecht. Thomas Nückel ist freier Journalist, Landtagsabgeordneter der FDP in NRW und gehört zu den Gründern dieses Blogs, zu dessen Autorenkreis er bis 2009 gehörte.
Es stimmt, auf den ersten Blick ist der Streit um das Leistungsschutzrecht nicht nachvollziehbar: Google bietet durch die Veröffentlichung kurzer Textelemente, sogenannte Snippets, einen schnellen Überblick über die Angebote der Verlage – Leser werden so auf die Artikel zu den Themen hingewiesen, die sie möglicherweise interessieren.
Die Argumentation der Gegner des Leistungsschutzrechts ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Anstatt sich zu beklagen, sollten die Verlage dankbar sein, dass Google ihnen Leser schickt.
Wer die Gegnerschaft zum Leistungsschutzrecht so begründet, geht von einem idealen Leser aus, der sein Informationsbedürfnis nach einer kurzen Phase der Orientierung durch die Lektüre eines ausführlichen Artikels befriedigt.
Doch dieser ideale Leser ist Fiktion. Es gab ihn nie und es wird ihn nie geben.
Leser informieren sich online wie früher mit der Tageszeitung sehr schnell: Nur das wenigste interessiert sie, sie werfen einen kurzen Blick auf die Überschriften und blättern und scrollen dann weiter. Tun sie das nicht auf den Seiten der Verlage und ihrer Angebote , sondern bei Google, verbringen sie einen immer größeren Teil der Zeit, der zu Orientierung dient, auf Angeboten von Google und anderen Aggregatoren und nicht auf den Seiten der Verlage.
Das ist für die Verlage in mehrfacher Hinsicht verheerend:
Es ist wirtschaftlich für die Verlage schlecht, weil auch oberflächliche Leser, die sich nur orientieren wollen, Werbung wahrnehmen. Den Verlagen entgeht so viel Aufmerksamkeit. Und damit auch Chancen der Werbeeinnahmen. Vielleicht ein Grund dafür, dass Google sich in Belgien mit den Verlagen dahingehend einigte, dass Google sich mit eigener Werbung einkauft.
Auch die Mischung von Nachrichten ist eine Frage der journalistischen Kompetenz. Jedes der großen Portale hat auch den Anspruch, innerhalb der Nachrichtenlage Orientierung zu bieten. Zum journalistischen Anspruch gehört es auch, den Leser zu überraschen, ihm Angebote zu machen, die ihn interessieren, nach denen er allerdings nicht gesucht hat. Aggregatoren binden diese Leser und entwerten durch eine technische Lösung diese journalistische Qualität, in dem sie suggerieren, eine solche Leistung auch automatisiert erbringen zu können.
Da sich Aggregatoren wie Google-News im besten Fall an dem Leseverhalten der Suchenden orientieren, können sie genau diese Überraschung nicht nur nicht bieten – sie wollen es auch gar nicht. Das führt zu einem weiteren Problem, das sogar politisch bedenklich ist: Die Leser finden sich so schnell in einer Informationsblase wieder: Sie erhalten nur Nachrichten, die denen ähneln, die sie schon kennen und können so in einen sich selbst verstärkenden Kreislauf geraten. Für eine Demokratie, die vom offenen Streit der Argumente lebt und für Medien, die sich längst zu Orten des Diskurses entwickelt haben, ist das eine bedenkliche Entwicklung.
Die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht ist also nicht so übertrieben, wie es oft wirkt – allerdings ist es den Verlagen nicht gelungen, mit treffenden Argumenten für Ihre Forderungen aufzuwarten.
Die Landesregierung täte gut daran, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu folgen. Es wäre eine wichtige Unterstützung für den professionellen Journalismus in Nordrhein-Westfalen.







