
Meinungsfreiheit, Political Correctness und Zensur sind dieser Tage in aller Munde und in allen Zeitungen. Viele befürchten, der Kampf gegen Hate Speech würde die Meinungsfreiheit einschränken und zu Zensur führen. Selbsternannte ‚kritische Stimmen‘ sollen angeblich dadurch zum Verstummen gebracht werden. Solche Einwände kommen meist aus der konservativen bis rechten Ecke, weil man dort befürchtet, nicht weiter Abschiebung fordern zu dürfen. Wie dies in der Realität stattfinden soll, bleibt bei den Vorwürfen meist unklar. Die Gesetzgebung verbietet Zensur und berechtigt zur freien Meinungsäußerung, sofern diese Meinung nicht gegen andere Gesetze wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Religionsfreiheit verstößt. Von unserer Gastautorin Maxine Bacanji.
Soziale Medien und Onlineportale mit Kommentarfunktion sind allerdings durch diese Gesetze nicht verpflichtet, jedem Unfug auch einen Platz im Internet zuzugestehen. Wenn Kommentare von den Betreibern der Seiten gelöscht werden und das dem Autor des Kommentares nicht passt, verstößt das also nicht gegen die Meinungsfreiheit. Die betroffene Person kann sich ja wo anders austoben. Und wessen größte Sorge die nicht-existente Zensur ist, wenn er sich die Kommentare auf diversen Onlineportalen anschaut, der ist beinahe zu beneiden.


Die Dortmunder Neonazis stecken seit Monaten in einer Krise. Öffentlichkeitswirksame Aktionen gelingen ihnen nicht mehr. Und nach einer Gewaltwelle im frühen Herbst haben sie genug mit der Polizei zu tun und müssen den Mythos vom angeblichen „Nazikiez“ Dorstfeld aufrechterhalten.
