Anrüchiges Urteil: Diskriminierung von Rauchern?

barschDas am Donnerstag in Düsseldorf gesprochene Urteil gegen den Raucher Friedhelm Adolfs ist ein Triumph für den „nanny state“ (1) . Es könnte die Tür öffnen für Denunzianten und Querulanten. Die Privatwohnung ist ein geschützter Raum und muss es bleiben, so lange dort keine Straftaten verübt werden. Von unserem Gastaur Nansy

Auch in zweiter Instanz bestätigte das Landgericht Düsseldorf die fristlose Kündigung Friedhelm Adolfs, eines Kettenrauchers aus Düsseldorf – er muss seine Mietwohnung bis Jahresende räumen. Abgesehen davon, dass es Adolfs frühere Anwältin in erster Instanz versäumt hatte eine Beweisaufnahme zu beantragen, ist es hochgradig unsozial einen langjährigen Mieter wegen einer objektiv kaum nachvollziehbaren „unzumutbaren Geruchsbelästigung“ vor die Tür zu setzen.
Denn das Irritierende an diesem Urteil ist, dass weniger eine „mögliche Gesundheitsgefährdung“ des anderen Mieters (es ist tatsächlich nur einer, alles andere sind gewerblich genutzte Räume) eine Rolle spielte, als vielmehr eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Rentners durch Förderung einer Geruchsbelästigung. Wenn aber Zigarettendunst im Treppenhaus für den Vermieter ein gerichtlich sanktionierter Kündigungsgrund ist, was ist dann dann mit stark riechenden Speisen, Knoblauchdünsten, Duftkerzen, Räucherstäbchen und Parfum“mißbrauch“? Darf ein oft und gerne Fleisch bruzzelnder Mieter gekündigt werden, weil sich die überwiegend vegetarisch ernährenden Hausbewohner belästigt fühlen?
Ironie am Rande: selbst eine angenommene Gesundheitsgefährdung würde sich nicht nur auf Zigarettendunst im Treppenhaus beschränken, sondern müsste sich auch auf Kochen und Braten beziehen – einige Studien an Frauen in China und in Taiwan (Grund: die Zahl der Raucherinnen ist dort äußerst gering) haben herausgefunden, dass gerade dort Frauen überdurchschnittlich häufig an Lungenkrebs erkranken. Offenbar spielen dabei die Kochtemperatur, der Wok, die aufsteigenden Dämpfe und auch die zum Kochen bzw. Braten verwendeten Öle etc. eine wichtige Rolle (2).
Welche legalen Drogen oder stark riechenden Speisen jemand in seiner Mietwohnung konsumiert oder zubereitet, geht keinen etwas an. Geruchsbelästigung im Treppenhaus als Kündigungsgrund würde schnell weitere Nachbarn, die sich durch Duftkerzenöl- oder Knoblauchgeruch belästigt fühlen, in Position bringen. Denn was als Belästigung oder Störung empfunden wird, ist eine sehr subjektive Wahrnehmung.
Man wird also zukünftig darauf achten müssen, ob hier „nur“ eine Sonderbehandlung von Rauchern angestrebt wird, oder ob dieses Urteil darauf hinausläuft, wirklich alles im menschlichen Umgang zu regulieren. Die Richter in Düsseldorf hatten wohl ein Gespür dafür, dass der Rauswurf eines langjährigen kettenrauchenden Mieters juristisch auf wackeligen Beinen steht – und haben dehalb eine Revision beim BGH in Karlsruhe zugelassen. Sollte der BGH auch dieses Urteil bestätigen, wäre dies ein Triumph für den „nanny state“ und dessen Wahn, wirklich alles regulieren zu wollen. Volkserzieher leben vielleicht gesund, aber sie sind zutiefst unsympathisch, verfolgen die Vision einer tugendhaften Gesellschaft ohne Tabakrauch, Alkohol, Fleisch, Parfum, Lärm und Fast-Food.

(1) http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/raucher-friedhelm-adolfs-muss-mietwohnung-bis-jahresende-raeumen-id9520371.html
(2) http://aje.oxfordjournals.org/content/151/2/140.full.pdf

Mehr Staat in der Presse? Das geht nicht gut!

Thomas Nückel, FDP, MdL-NRW
Thomas Nückel, FDP, MdL-NRW

In den vergangenen Monaten wurde kontrovers über ein medienpolitisches Vorhaben der rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen diskutiert: SPD und Grüne planen, eine „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ ins Leben zu rufen, die aus Rundfunkgebühren – die mittlerweile in „Beitrag“ umgetauft wurden – finanziert wird. Die Stiftung soll dann u.a. Gelder für „Recherchestipendien“ vergeben und die Qualifizierung von Journalisten unterstützen. Unser Gastautor Thomas Nückel ist Mitglied der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.

Mal abgesehen davon, dass die Umleitung von Beiträgen der Gebührenzahler in andere politische Vorhaben, für die der Landesregierung auf Grund ihrer grotesken Haushaltspolitik die eigenen Mittel fehlen, schwerlich rechtlichen Bestand haben wird, ist das Vorhaben aus meiner Sicht auch politisch eine abenteuerliche Fehlkonstruktion. Das liegt insbesondere an zwei Gründen.

Erstens: Auch ich mache mir Sorgen um die Aufrechterhaltung der Vielfalt in der Presse- und Medienwelt. Das gilt insbesondere für den lokalen und regionalen Bereich. Allerdings ist der Reflex, bei jedem Problem nach dem Staat zu rufen, falsch. Im Bereich der Presse ist er außerdem sogar brandgefährlich. Denn machen wir uns nichts vor: Die Landesregierung versucht mit ihrer „Stiftung“, ihren Einfluss auf die Presseberichterstattung positiv zu beeinflussen. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“, mag sie sich denken. Man könnte es den „Stipendiaten“ nicht einmal verübeln, wir sind alle nur Menschen. Ich sehe es auch jedem Redakteur einer Zeitung in Besitz der SPD-Medienholding nach, wenn er sich nicht als allergrößter und dauerhaftester Kritiker der deutschen Sozialdemokratie profilieren möchte.

Deshalb darf niemand überhaupt erst in eine solche Lage gebracht werden. Die Brandmauer zwischen Staat und Presse muss bestehen bleiben. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer – diesen Hinweis sehen Sie mir als Liberalem nach. Aber der Staat ist noch viel weniger der bessere Journalist.

Zweitens: Die Begründung für die Einrichtung der „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ ist – gelinde gesagt – eine Frechheit. SPD und Grüne konstatieren in ihrem Gesetzentwurf die enormen Herausforderungen für Presse und Medien im digitalen Zeitalter. Sie erklären, einen „Beitrag zur Vielfalt in lokalen und regionalen Räumen in Nordrhein-Westfalen leisten“ zu wollen. Die Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Presse, der Rückgang von Werbeerlösen, die Schließung von Redaktionen,

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Der Ruhrpilot

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Dortmund: SPD distanziert sich von Polizeipräsident Gregor Lange

 

Volkan Baran Foto: SPD-Dortmund
Volkan Baran Foto: SPD-Dortmund

Volkan Baran, der stellvertretender Fraktionssprecher der SPD im Dortmunder Rat und Mitglied im Polizeibeirat ist, zeigt sich tief enttäuscht und auch bei anderen in der SPD macht sich Unmut breit – Fraktion und Unterbezirksvorstand sehen das Verhältnis zum Polizeipräsidenten als „erheblich gestört“ an. Mit diesen Worten wurde es dem Polizeipräsidenten, wie Volkan Baran sagt, heute persönlich mitgeteilt. Zu der aktuellen Entwicklung in Blick auf den Katastrophen-Wahlsonntag meint Baran: „Für unsere Ratsfraktion wurde zunächst durch die Ankündigung von Polizeipräsident Gregor Lange, eine eingehende Untersuchung des Einsatzes am Wahlsonntag in die Wege zu leiten, das verloren gegangene Vertrauen wieder hergestellt. Doch das Vertrauen, dass die Vorgänge und Fehleinschätzungen sauber aufgeklärt werden, wurde durch den Bericht der Polizei, der das Ereignis grotesk verzerrt darstellt, gleich wieder zerstört“.

Eine erhebliche Störung in einem Verhältnis, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein sollte, ist eine harte Ansage gegenüber einem Parteifreund und ein sehr deutliches Signal an den Polizeipräsidenten. Baran macht auch deutlich, dass die SPD in den nächsten Tagen und Wochen die weitere Entwicklung im Polizeipräsidium sehr genau betrachten wird und bei einer erkennbaren Fehlentwicklung oder mangelnder Transparenz  notfalls auch entsprechende personelle Konsequenzen fordern werde. Langes fast fröhliche Aufforderung heute morgen auf Facebook  „Nach vorne schaun!“ wird Baran vermutlich nicht genügen.

Barans Kritik richtet sich aber auch an die Landesebene: Er fühlt sich von Innenminister Jäger verraten, der offenbar blind – und vermutlich auch ohne sich bei den unmittelbar betroffenen Genossen über die Lage an dem Abend zu erkundigen – den Bericht unterzeichnete. Das ist tatsächlich schwer nachvollziehbar, da viele der feiernden SPD-Mitglieder vor der Rathaustür standen und Augenzeugen der Ereignisse waren. Auch Jägers Parteifreund, SPD-Vorstand Franz-Joseph Drabig, war vor Ort und suchte inmitten der Tumulte persönlich das Gespräch zur Polizei, auch um zu helfen, die durch die rechten Gewaltangriffe eskalierende Situation zu befrieden. Gregor Lange hingegen hat sich offenbar am Wahlsonntag kein eigenes  Bild verschafft. Hier hat er wohl eine andere Philosophie als sein Vorgänger Wesseler, der zum Beispiel bei Nazi-Demonstrationen in der Regel persönlich anwesend war und die dringend notwendige Chef-Präsenz zeigte.

Heute wurde auch bei der SPD die Forderung laut, einen neuen Bericht vorzulegen, der insbesondere auch Zeugenaussagen und damit die Sicht der angegriffenen Opfer und der Beobachter vor Ort einbezieht und die Vorwürfe

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Pro-NRW-Politiker Hauer klagt wegen Hitler-Fotos gegen Provider Blogsport

Kevin Gareth Hauer
Kevin Gareth Hauer

Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der stellvertretende Vorsitzende der rechtsextremen Partei „Pro NRW“, Kevin Gareth Hauer, den rechten Arm hebt und mit einem Hitler-Bild posiert, löste eine Anzeige sowie Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus. Nun verklagt der Gelsenkirchener Ratsherr  den alternativen Blog-Provider und fordert von ihm Geld für immaterielle Schäden.


Kevin Gareth Hauer wirft dem Hoster Blogsport vor, sein Recht am eigenen Bild verletzt zu haben, weil der er die Fotos nicht binnen Tagesfrist entfernen ließ. In der Klageschrift bestreitet der Anwalt jedes öffentliche Interesse an der Kenntnis der Aufnahmen, denn ohne den situativen Kontext sei das Posieren mit einem Hitlerbild im Grunde „aussagelos“. Gleichwohl berichteten Medien wie die „Westdeutsche Allgemeine“ kurz nach der Veröffentlichung der Fotos ausführlich über deren Inhalt, der Rat der Stadt debattierte über den Sachverhalt, und die Staatsanwaltschaft Essen leitete Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein.Vertreten lässt sich Hauer in der Klage gegen blogsport ausgerechnet von dem Anwalt Dr. Björn Clemens, der als stellvertretender Vorsitzender der „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation angehört. Das Jahr der Befreiung vom Faschismus titulierte Clemens in einer Rede als „die geistige Niederlage von 1945“.

Für den Provider ist dies ein Hinweis darauf, dass es sich um eine politische motivierte Klage handelt, da auf seiner Plattform auch viele Seiten gegen rechts gehostet werden. „Der Zweck ist Einschüchterung“, so blogsport in einer ersten Stellungnahme. Der Kläger wisse, dass er es mit einem kleinen Unternehmen zu tun habe. „Statt zu argumentieren, wird sofort geklagt. Das Vorgehen setzt auf maximalen Schaden.“

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Dortmund: Polizeichef Lange sucht das Gespräch – zu spät

Gregor Lange
Gregor Lange

Dortmunds Polizeichef Gregor Lange sucht das Gespräch mit den Nazi-Gegnern und setzt auf einen Neuanfang. Dem steht er allerdings selbst im Weg.

Dortmunds Polizeichef Gregor Lange will alle Nazi-Gegner zum Gespräch laden. In einer Pressemitteilung der Polizei wird er zitiert: „Mir ist jetzt wichtig, dass wir gemeinsam nach vorne schauen! Nur gemeinsam wird es uns gelingen, menschenverachtende, verfassungsfeindliche Rechtsextremisten, die nach dem Wahlabend am 25.05.2014 „Oberwasser“ bekommen haben, in ihre Schranken zu weisen.“ Mag sein, das ihm das wichtig ist, aber ein Neuanfang ist mit Lange nicht mehr möglich. Der Bericht seiner Behörde über den Nazi-Angriff auf das Rathaus war ein Schlag ins Gesicht der Dortmunder Zivilgesellschaft. Lange, der bei vielen Gelegenheiten betonte, wie wichtig ihm genau diese Zivilgesellschaft ist, fiel ihr damit in den Rücken, sorgte bei den Neonazis für Jubelstürme und stellte die Nazi-Gegner als Haufen besoffener Krawalleros hin. Der Bericht war der dritte Fehler Langes

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