CDU-Landtagsfraktion befürwortet 2,5-Prozent Sperrklausel in NRW: Weniger Demokratie wagen?

CDU Landtagsfraktion, Copyright: CDU Landtagsfraktion
CDU Landtagsfraktion, Copyright: CDU

Heute ist in die Entscheidung zur Einführung einer Sperrklausel nach zähem Ringen wieder in Bewegung gekommen. Die Fraktionen von SPD und Grünen verfolgen das Thema schon seit einigen Jahren in Nordrhein-Westfalen. Anfang 2014 wurde das Bemühen um die Sperrklausel durch eine Entscheidung in Berlin befeuert, dort wurde entschieden, dass bei den vergleichbaren Berliner Bezirkswahlen eine Sperrklausel erlaubt ist. Die Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen sahen sich in ihrem Vorhaben bestätigt. Durch den heutigen Beschluss der Landtagsfraktion der CDU rückt ein Ende der Zersplitterung der Gemeinden, Räte und Kreistage in erreichbare Nähe.

Die heutige Entscheidung der Landes-CDU hängt unter anderem mit den Rückmeldungen aus den eigenen Reihen zusammen. Winrich Granitzka, Fraktionschef der Rats-Christdemokraten in Köln beschwerte sich im Januar, dass die Mammutsitzungen des Kölner Stadtrates mit fast 160 Tagesordnungspunkte für die ehrenamtlichen Ratsleute nicht mehr zu stemmen seien. Auch der Dortmunder Rat kämpft sich durch endlose Ratssitzungen, dank ellenlanger Anfragen der Partei „Die Rechte“.

Selbst 1-Mann-Gruppen können mit Anfragen und langen Statements Sitzungen lähmen. Manche kommunalen Parlamente arbeiten mit bis zu 12 verschiedenen Fraktionen und Gruppen zusammen – ein effektives und vernünftiges Arbeiten erscheint vielen nicht mehr möglich. Für die Befürworter einer Sperrklausel ist heute ein guter Tag, denn mit einer Stimmgemeinschaft von SPD, CDU und Grünen kann man die verfassungsändernde 2/3-Mehrheit im Landtag erreichen. Die Entscheidung für eine Funktionsfähigkeit der Parlamente in den Städten, Gemeinden und Kreistagen hat heute also deutlich Aufwind bekommen.

Die CDU Landtagsfraktion möchte, dass die Entscheidung rechtssicher ist und die Chance auf  Erfolg einer Verfassungsänderung im Vorfeld sorgfältig abgeklopft wird. Eine weitere Schlappe bei einer möglichen Klage gegen die Sperrklausel muss aus Sicht der CDU verhindert werden. Mögliche Kläger könnten bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Entscheidung des obersten Gerichtes hätte dann auch Auswirkungen auf die anderen Bundesländer, die ihre Wahlen mit einer Sperrklausel schon viel Jahre praktizieren. In diesem Sinne reicht die nordrhein-westfälische Verantwortung über die eigene Landesgrenzen hinaus.

Um die Entscheidung rechtlich wasserdicht zu machen, möchte die CDU die anstehenden Beratungen der Verfassungskommission abwarten. Die Kommission beschäftigt sich seit langer Zeit mit dem Thema, auch am kommenden Montag ist die Sperrklausel wieder auf der Tagesordnung. Darüber hinaus sehen die Christdemokraten die Landesregierung und SPD-Minister Jäger (Inneres und Kommunales) in der Pflicht, die Fakten auf den Tische zu legen. Sie möchten genaue Zahlen sehen zum Zuwachs der Fraktionen und welche Anzahl an Parteien genau in den einzelnen Stadt- und Gemeinderäten vertreten sind. Das dürfte auch im Interesse der Sperrklausel-Befürworter liegen, denn ohne die harten Zahlen und einen gute Argumentation wird sich auch ein Gericht nicht von der Funktionsstörung der demokratischen Gremien überzeugen lassen.

Die Crux liegt darin, dass man einerseits Gremien arbeits- und entscheidungsfähig halten muss, andererseits aber die Gleichheit der Stimmen ein hohes demokratisches Gut ist. Durch die Sperrklausel fallen die Wählerstimmen der kleinen Partei unter den Tisch. Das finden auch manche Juristen und Verfassungsrechtler zweifelhaft, während sich andere klar dafür ausgesprochen haben, das eine Sperrklausel verfassungskonform sei.

Vor allem den kleinen Parteien schmeckt das Vorhaben verständlicherweise nicht. Die Piraten äußerten sich schon 2012 dazu, dass die Demokratie gerade auf kommunaler Ebene von Pluralität und dem politischen Einfluß kleiner Gruppen lebt. Das in NRW die 5 %-Hürde nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Ende der 90er Jahre abgeschafft wurde, sehen sie als Bestätigung. Das Gericht befand, das Sperrklauseln der Chancengleichheit entgegenstehen.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Großen befürworten eine höhere Prozenthürde – die kleinen Parteien lehnen sie ab. Für sie geht es um die Existenz und das Mitspracherecht. SPD und Grüne hingegen werden sich über die CDU-Entscheidung freuen. Sie hatten bereits mit einem Gutachten belegt, dass die 3% Prozenthürde per Gesetz in der Landesverfassung verankern werden kann.

Die CDU ist etwas weniger ehrgeiziger in der Sache. Sie fordert eine Sperrklausel von 2,5 %. Die Bescheidenheit ist vermutlich nur ein Kompromissformulierung an die FDP, für die es bei der nächsten Wahl um die Frage gehen wird: Dabei sein oder nicht dabei sein.

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

Eine Sperrklausel ist imho der richtige Kompromiss zwischen dem Verfestigen von Demokratie und deren Zerrederei. Schön, wenn das jetzt klappen würde.

Stefan Laurin
Admin
9 Jahre zuvor

3 ist besser als 2,5, 5 wäre besser als 3, geht aber leider wegen des Landesverfassungsgerichts nicht. Wer jemals in den vergangenen Jahren die Haushaltsberatungen in einem Rat und die in der Regel hilflos stammelnden Einzelkämpfer und Splittergruppen erlebt hat, wird mich verstehen. Die paar Ausnahmen die es gibt bestätigen die Regel 🙂

Jens Matheuszik
9 Jahre zuvor

Die gleiche der Stimme ist auch beim jetzigen Recht nicht wirklich gewährleistet. Man schaue sich mal an, wie wenig Leute ausreichen um einen Einzelbewerber in den Rat zu schicken, während bei den größeren Parteien deutlich mehr Stimmen dafür notwendig sind.

Bezüglich der Höhe einer Sperrklausel habe ich mal bei einem Vortrag (ich meine es war bei den Grünen in Bochum) gehört, dass es am sinnvollsten sei, wenn man eine 2,5 Prozent-Hürde hätte, da sie aufgrund der Größe einzelner Räte m schon die natürliche Mindestgrenze für ein Mandat darstellt oder so.

JuppSchmitz
JuppSchmitz
9 Jahre zuvor

Die 2,5% Hürde ist mir relativ egal, so lange ich auf kommunaler Ebene immer noch gezwungen bin, Parteien und nicht einzelne Personen zu wählen. Selbst im rückständigen Niedersachsen, wo ich eine fade Jugend verbringen durfte, hat jedeR drei Stimme für verschiedene Kandidaten. Das wäre mir wichtig.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

Was zählt schon eine Stimme?
17,6 Mio Einwohner in NRW = 6 Stimmen im Bundesrat.
00,6 Mio Einwohner in Bremen = 3 Stimmen

Mir ist es auch wichtig, dass öfter Kandidaten und nicht nur Listen gewählt werden können. Wenn dann Abgeordnete, die auf der Landesliste standen, damit hausieren gehen, dass der Bürger sie gewählt hat, ist dies oft nur schwer zu ertragen.

Eine Sperrklausel macht sicherlich Sinn.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Stefan,
gibt es überwiegende Gründe, die im öffentlichen Interesse liegen, denn die wären geltend zu machen,wenn das sich aus der Verfassung ergbende Prinzip von der zahlenmäßigen Gleichwertikgeit der Stimme eingeschränkt werden soll.
Ich erinnere daran, daß zlB.zuletzt das Bundesverfassungsgericht soclhe Gründe im Hinblick auf eine „Hürde“ bei der Wahl zum europischne Parlament nicht anerkannt hat. Nach meiner Erinnerung hat solche Gründe für eine „Hürde“ auch der Verfassungsgerichtshof NRW , als er seinerzeit die Sperrkllausel (die Hürde) im Kommunalwahlrecht verworfen hat, grundsätzlich (!I) nicht (an.) erkannt
.
Stefan, die von Dir genannten Gründen werden nicht reichen.
Schwierigkeiten -vor allem zeitlicher Natur-, die die großen Fraktionen regelmäßig geltend machen ( und die teilnehmenden Journalisten), wenn es um die Beratungs- die Willensbildugsprozesse im Rat und seinen Ausschüssen geht, sind m.E. nicht so gewichtig, daß sie eine Wahlrechtseinschränkung rechtfertigen.
Da mittlerweile auch der OB, der BM nicht mehr vom Rat gewählt wird, siind folgliche darauf bezogene Probleme in einem Rat mit 1o und merh Fraktionen nicht mehr zu konstruieren.

Ich frage mich also, wie denn die Landtagsmehrheit den Verfassungsgerichtshof NRW jetzt davon zu überzeugen gedenkt, daß überwiegende Gründe, die im öffentlichen Iinteresse lliegen, die 2,5% Hürde rechtfertigen könnten.
Ich erkenne keine.
Es wird aber mit Sicherheit Gutachten „namhafter“ Verfassungsrechtler geben, die anderer Meinung sind als ich. Ich bin auf deren Begründung gespannt.

JuppSchmitz
Wir könnten jetzt mit einer Diskussion über eine grundsätzliche Reform des Kommunalwahlrechttes beginnen.
Eine radikale Forderung könnte lauten, das sog.Parteinprivileg bei den Kommunawahlen gänzlich abzuschaffen und nur noch eine -nicht parteigebunden- Persönlichkeitswahl zu ermöglichen, so wie es die nach meiner Erinnerung in einigen Budnestaaten der USA gibt. Ich erinner mcih jedenfalls, so ‚mal vor vielen Jahren in Phönix -Arizona-informiert worden zu sein.
Weniger radikal, weil in anderen Bundesländern praktiziert, sh.z.B. Niedersachsen, wäre die
Einführung des Panaschierens und des Kummulierens. Dadurch wird das Wählen, das Auswählen seitens des Wähler zwar schwieriger -vor allem zeitlich- und das Auszählen der Stimmen, aber die Wahl-, die Asuwahlmöglichkeiten durch den Wählern würden größer und seine Entscheidung wäre gewichtiger als die der Mitgliederversammlungen der Partein, in denen die Rangfolge der sog.Listenkandidaten verbindlich festgleegt wird.
Aber…
Ich habe nciht den Eindruck, daß SPD und CDU in NRW bereit sein könnten, über solche und ähnliche Reformvorschläge zum Kommunalwahlrecht nachzudenken, vor allem deshalb nicht, weil sie um ihrer „Herrschaftsrechte“ fürchten. Es wird also so bleiben wie es ist -mit „kleiner Hürde“ oder ohne-.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@#5: Noch schlimmer sind aber die Kleinstparteivögel, die mangels Fraktionsstatus sofort nach der Wahl mit irgendeinem Dung koalieren, nur um Kohle abzuscheffeln. Die erzählen Dir dann auch was von „allein dem Mandat verpflichtet sein“.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@#6: Es wird wahrscheinlich erst in Karlsruhe entschieden werden können, ob NRW mit dem angedachten Trick Erfolg hat, die Sperrklausel statt ins Wahlgesetz direkt in die Landesverfassung zu schreiben und somit der konkreten Beweisführung über mögliche, echte Behinderung der parlamentarischen Arbeit zu entgehen (da in der Verfassung nur vorbeugende, theoretische Überlegungen Platz hätten). Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG könnte für sich genommen den Ländern weitgehend freie Hand bei den sog. Homogenitätsvorgaben garantieren, aber Satz 2 eben *mit* diesen bundesweit geltenden Vorgaben lässt sich ja nicht wegdenken.

Wird spannend, zumindest für Verfassungsrechtler.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Ulrike Maerkel,
die Problematik ist für nicht so bedeutend, daß ich mich besonders zu exponieren gedenke. Die 2,5% Klausel würde die örtliche Demokratie sicher nicht substantiell beschädigen. Die 2,5% Klausel würde aber substantiell auch nicht dazu beitragen können, daß die örtliche Demokratie bürgernäher, effektiver und effizienter wird.

Ich habe in meinem Beitrag von gestern nciht bedacht -sh.die heutigen Erläuterungen in den Medien-, daß sich CDU/SPD/Grüne sehr wohl der verfassungsrechtlichen Problematik dieser „Hürde“ bewußt sind und deshalb, vor einer Änderung des Landeswahlgesetzes, zunächst die Landesverfassung so zu ändern beabsichtigen, daß sie eine solche „Hürde“ zuläßt.
Nun kann eine Verfassungsänderung selbst verfassungswidirg sein, wenn sie z.B. zu wesentlichen Prinzipien einer freihen, gleichen und geheimen Wahl, wie sie die Bundesverfassung festschreibt, in Widerspruch steht.

Vermutlich wird die politische Absicht der etablierten Parteien bei den ohnehin“ parteiverdrossen, politik(er)verdrossenen Bürgern“ deren Unmut zusätzlich befördern. Das darf letztendlich die gewählten Mitglieder des Landtages nciht davon abhalten, das zu beschließen, was sie für geboten halten. Aber zumindest sollte das, was ich vermute, zumindest im Landtag mitbedacht werden.

Ulrike Maerkel,
wenn es nur das Zeitargument gibt, das abzuwägen ist mit einem demokratischen Grundprinzip derr Wahl, dann kann und dann darf m.E. das Zeitargument nicht überwiegen!
Ich sage das, wohlwissend um die psychische und pysische Belastung für alle -den gewählten Politikern im Rat, in den Ausschüssen, den zuhörenden Bürgern und Journalisten, den Vertretern der kommunalen Verwaltung-, wenn fraktionslose Ratsmitglieder oder die Mitglieder von Zwei-Mann Fraktionen -oftmals verständlicherweise nciht hinreichend vorbereitet, nicht hinreichend vorab beraten- mehrfach das Wort ergreifen. Ich meine jedoch, daß ist der Demokratie wegen zu akzeptieren (zu ertragen?).

Thomas Weigle
9 Jahre zuvor

Dass Gruppen oder Einzelbewerber von der Arbeit überfordert sind, ist m.E. ein sehr gewichtiges Argument. Nach meinem Eindruck scheint es auch, dass kleine Fraktionen oder gar Gruppen besonders vom Spaltpilz betroffen sind, wie z.B. jetzt zum 2.Mal hintereinander die Gruppe der Linkpartei im Gütersloher Kreistag. Dies liegt wohl auch daran, dass sich in extremistischen und sonstigen, auch bürgerlichen Grüppchen einfach zu viele Quartalsirre und Querulanten befinden.
Generell ist der Arbeitsaufwand in den kommunalen Parlamenten für viele Mitglieder grenzwertig, so jedenfalls meine ganz persönliche Erfahrung. Da kann ich @Ulrike Maerkel10 nur zustimmen.

Martin Petermann
Martin Petermann
9 Jahre zuvor

Nur zur Klarstellung: Es ist nicht richtig, dass sich die NRW-Grünen bereits für eine Sperrklausel ausgesprochen haben. Dazu wird die Landespartei erst Anfang März eine Entscheidung treffen.

Und mal zur Orientierung, wie viele Stimmen wertlos werden, wenn eine 2,5% – Klausel eingeführt würde: Bei den letzten Kommunalwahlen hätten 290.000 Stimmen plötzlich die Wertigkeit 0 gehabt, weil sie für Wahllisten abgegeben wurden, die keine 2,5 % erhalten haben. Diesen Menschen muss man dann mal gut erklären können, warum ihre Stimme plötzlich für den Müll sein sollen. Die bisher für eine Sperrklausel vorgebrachten Argumente überzeugen mich nicht.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Thomas Weigle,
eine von Dir angenomme Überforderung oder eine von Dir registrierte besonder Spalt-freudigkeit kleinerer Fraktikonen kann m.E. ebenfalls nicht reichen, an einem demokratischen Wahlgrundsatz „herumzufummeln“.

Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes NRW und des BVerfG ist insofern jedenfalls eindeutig -zurecht, meine ich-.

Grenzswertige Belastung komm.Ratsmitglieder?
Das mag für Fraktionsvorsitzende in den Räten von großen Städten zutreffen -evtl.auch für Ausschußvorsitzende, aber ansonsten gilt das nicht!

Im übrigen gibt es empfehlenswerte Vorschläge zur Steigerung von Effekitivität und Effzienz der Arbeit von Ratsfraktionen -u.a.seitens der Bertelsmann Stiftung-. Ich habe -manchmal?-den Eindruck, daß diese Vorschläge gar nciht gelesen, gescchweige denn „vor Ort“ diskutiert werden, und mir scheint, daß das damit zutun haben könnte, den Anschein grenzwertige zeitlicher Belastung der gewählten Ratsmitglieder gegenüber der Bürgerschaft nicht zu gefährden.

Ich sage das,
Thomas Weigle,
als ehemaliges Ratsmitglied. als ehemaliger Fraktionsvorsitzender, aber auch aus der Sicht eines ehemaligen Verwaltungschefes, der oftmals von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr an Fraktionssitzungen „beratend“ teilgenommen hat und der sich nach 23.00 Uhr gefragt hat, ob die Fraktion in den 5 Stunden überhaupt ergebnsiorientiert arbeiten wollte bzw. konnte und was erarbeitet worden ist.

Und das hatte eben ncihts damit zu tun, daß „die kleinen Fraktionen“, daß „fraktionslose Einzelmitglieder“ für mangelnde Effektivität udn Effizienz verantwortlich gemacht werden konnten.

Ulrike Maerkel, sh.-1o-letzter Absatz-
wenn ich mich hier kritisch zur „2,5% Hürde“ äußere und mich dabei zum Problem mangelnder Effektivität und Effizienz der Rats-, Ausschuß- und Fraktionsarbeit, dann nicht wegen fehlenden
Respektes für die Ratsmitglieder, sondern deshalb, weil sie allesamt Respekt für ihr Engagement in „ihrer freien Zeit“ verdienen, die Mitglieder kleiner Fraktionen , die Einzelkämpfer eingeschlossen. Und dieser Respekt sollte Anlaß sein darüber nachzudenken, wie man z.B. die Aufbau- und die Ablauforganisationen in den Fraktionen zu optimieren hat, so daß man z.B. statt nach 5 Stunden ohne Ergebmis schon nach 2 Stunden mit Ergenis die Sitzung beenden kann.

Ulrike Maerkel, wenn Du ‚mal eine junge Frau, einen jungen Mann mit in die Fraktion genommen haben solltest (als Hospitant -in-), dann wird die/der ob der Art und Weise der Arbeit in der Fraktion möglicherweise so verzweifelt sein, daß ihm die Lust an einer Kandidatur für den Rat vergangen sein könnte.

Also, ich bleibe dabei, daß die Ursache mangelnder Effektivität und Effizienz der Arbeit eines jeden Ratsmitgliedes primär nichts damit zu tun hat, daß die Zahl der Fraktionen in den Räten in den letzten Jahren gravierend gestiegen ist.

„Gut aus-, gut fortgebildet“ Führugnskräfte in der komm.Politik -in denRäten, in den Ausschüssen, in den Fraktionen- managen die politische Arbeit in den Räten, in den Ausschüssen , in den Fraktionen effektiv und effizient völlig unabhängig von der Zahl und der Größe der Fraktion.

Ich frage mich -selbstverständlich-, ob es nicht andere Gründe für SPD/CDU/Grüne geben könnte, die 2,6% Hürde zu fordern und die Begrüdung „mangelnde Effektivität, mangelnde Effezienz (Zeitvergeudung) nur „vorgeschoben “ ist. Unbestritten ist das „Klüngeln, das Kungeln“ in den Räten, um Mehrheiten zu etablieren, für SPD/CDU/Grüne umso schwerer je mehr kleine Fraktionen in die Mehrheitsbildung einzubeziehen sind.
Urlike, ich mag ja mit dieser Frage und den Bemerkungen dazu völlig daneben liegen oder ?.

Letzte Bemerkung:
Es kann ja auch sein, daß mit der Debatte über die 2,5% Hürde -gewollt oder ungewollt – abgelenkt wird von den „wirklichen Problemen“ der Arbeit in den Räten, den Ausschüssen, den Fraktionen bezüglich mangelnder Effekitviät und Efffzienz., aber auch von m.E. grundsätzlich notwendigen Überlegungen über eine Reform des Wahlrechtes, des Wahlsystmes zu den komm.Räten einschließlch dringend notwendiger Überlegungen darüber, ob und inwieweit über die derzeitigen Möglichkeiten hinaus das System der repräsentaive Demokratie vor Ort durch weitere Elemente einer Driekt-demokratie, einer partizipativen Demokratie „aufzulockern“ -nciht aufzulösen- wäre-.

Kann „man“ das nicht offen/öffentlich disktutieren? Will „man“ das nciht?
In jeder Behziehung leichter, einfacher ist es unbestritten, über das Für und Wider einer 2,5% Hürde im Komm.wahlgesetzt zu diskutieren.
Dabei belasse ich jetzt auch mit meinen Beiträgen zu diesem Thema, denn: -sh.-11-erster Absatz-.

Rainer Möller
Rainer Möller
9 Jahre zuvor

Angenommen, wir haben 10 Kleinparteien mit ca. 2 Prozent Wählerstimmen, dann sind 20 Prozent der Wähler nach den Wahlen nicht repräsentiert.
Für die von links so geliebte „repräsentative Demokratie“ ist das nicht besonders gut. Wie kann man es auffangen?
Entweder man korrigiert die repräsentative Demokratie durch Elemente einer direkten Demokratie.
Oder man hilft den Kleinparteien sich zu einigen wenigen größeren Parteien zusammenzuschließen.
Aber das wird den Linken beides auch nicht gefallen, fürchte ich.

Volker Steude
9 Jahre zuvor

In Bochum hat das Geschacher über die Besetzung der Posten in den Ausschüssen, Aufsichtsräte und sonstiger Gremien (RVR u.a) 3 volle Ratssitzungen in Anspruch genommen. Erst in der Novembersitzung konnte mit der Arbeit wirklich begonnen werden.

In Bochum wurde die Arbeitsfähigkeit also durch die großen Fraktionen des Rates eingeschränkt. Man könnte so auch auf den Gedanken kommen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und die Belastung der Ratsmitglieder zu verringern, die Größe der Fraktionen durch eine Sperrklausel nach oben beschränken zu wollen.

Das wäre genauso unsinnig wie eine Mindestklausel. Beides würde ein Verfassungsgericht zu Recht ablehnen.

Auch der Versuch Ratsmitglieder in ihren Antragsrechten zu beschneiden, kostete Zeit, Nerven und behinderte zunächst die Arbeit.

Seitdem aber das alles geklärt ist, läuft die Arbeit zumindest im Bochumer Rat trotz 12 Parteien und Wählergruppen reibungslos, trotzdem sich die Antragsvielfalt positiv erhöht hat.

Die Länge der Diskussionen bleibt in angemessenem Rahmen. Die Diskussionen selbst konstruktiv.

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