Kraftwerk ‚Datteln 4‘: Ein guter Tag für den Rechtsstaat!

Das Kraftwerk ‚Datteln 4‘ im Jahre 2019. Foto: Robin Patzwaldt

Es war einmal mehr kein guter Tag für die Befürworter des Kraftwerks ‚Datteln 4‘. Am Donnerstag kassierte das Oberverwaltungsgericht in Münster auch den 2014 neu aufgestellten Bebauungsplan für das Kraftwerk ‚Datteln 4‘. Das bedeutete diesbezüglich, nach 2009, bereits die zweite krachende Niederlage für die Bauherren des riesigen Kohlekraftwerks, dessen gigantischer Kühlturm an der Stadtgrenze zwischen Datteln und Waltrop der Höhe des Kölner Doms entspricht.

Der mit Macht vorangetriebene Versuch den dort längst errichteten Meiler durch einen weiteren Bebauungsplan nachträglich doch noch irgendwie zu legitimieren, auch er ist damit misslungen. Eine Revision des noch nicht rechtskräftigen Urteils wurde vom Gericht nicht zugelassen. Trotzdem bedeutet das Urteil nicht das sofortige ‚Aus‘ für das umstrittene Kohlekraftwerk im Kreis Recklinghausen.

Der juristische Weg, er kann noch eine ganze Weile weiter gehen, entsprechende Beschwerden gegen die Entscheidung eingereicht werden etc.. Aber das sei hier und heute nur einmal kurz am Rande erwähnt.

Für die Kritiker des Standorts war der Donnerstag hingegen ein neuerlicher Feiertag. Der Versuch den Bebauungsplan an den aus wirtschaftlichen Gründen (Nähe zum Kanal, sowie Bahn- und (damit) Strom-Trasse) gewählten Standort in der unmittelbaren Nähe von Wohnbebauung und sogar einer Kinderklinik zu nehmen, statt des einst ausgewiesenen Bauplatzes im angedachten ‚newPark‘, er rächte sich einmal mehr. Und das ist, unter uns gesagt, auch gut so!

Der Leichtsinn, einige nennen es auch arroganz, den Bau, trotz der bereits sehr früh vorhandenen Kritik an den angedachten Abständen etc., erst einmal auf eigenes Risiko voranzutreiben, er wurde den Betreibern damit ein weiteres Mal zum Verhängnis.

Das stärkt das zuletzt angeschlagene Rechtsgefühl vieler Kritiker in der Region und zugleich die Anti-Kohle-Fraktion in der Politik. Doch von dieser und ihren Argumenten rund um Klimaschutz und ‚Blutkohle‘ war am Donnerstag erstaunlicher Weise kaum die Rede. Trotz der vielen (relativ erfolglosen) Versuche in den vergangenen Jahren Stimmung gegen die Kohle-Verstromung in Datteln zu machen.

Es war am Donnerstag der große Festtag der Standort-Kritiker, nicht der grundsätzlichen Kohle-Gegner. Diese durften eher zufällig bei dieser Party mitfeiern. Dass der vorgelegte Bebauungsplan vom Gericht ein zweites Mal für ungültig erklärt wurde, es brachte die Argumente der ersten Jahre des Kampfes gegen das Kraftwerk zurück auf die Tagesordnung. Argumente, die aus der Öffentlichkeit seit Jahren weitestgehend verschwunden waren, zu Gunsten der generellen Anti-Kohle-Fraktion verdrängt wurden. Plötzlich gaben sie den entscheidenden Ausschlag zu Ungunsten der Pläner der Betreiber.

Dass das Urteil am Donnerstag so lautete, es war eindeutig eine Art Rückbesinnung auf die Anfangsjahre der Protestbewegung, die schon 2010 und 2012 hunderte Bürger der Region auf die Straße trieb, und keine Frage der zuletzt hip gewordenen Klimapolitik. Von ‚Fridays for Future‘ und vergleichbaren Interessenverbänden war hier nicht die Rede.

Ganz im Gegenteil: Es war ein großes Glück für die hartnäckigen Kraftwerkskritiker der ersten Stunde, dass der Versuch den Schwerpunkt der Anti-Datteln 4-Bewegung von Standortkritik zur Klimapolitik zu verlagern offensichtlich nur Rückhalt in der Region kostete, sich aber vor Gericht nicht nachteilig für sie auswirkte.

Trotz des zuletzt stark nachlassenden öffentlichen Interesses an den Vorgängen rund um ‚Datteln 4‘, war auf den Rechtsstaat am Donnerstag verlass. Eine positive Erkenntnis! Was am Ende wirklich dabei herauskommt, bleibt jedoch nach wie vor abzuwarten….

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Henning Hartmann
Henning Hartmann
2 Jahre zuvor

Seit 2018 (Umzug nach Waltrop) verfolge ich die Entwicklung dieser causa, insbesondere anhand der Beiträge in diesem Blog. Dieser kurze Abriss über die Zeit von 2009 bis zum gestrigen Urteil richtet das Augenmerk schon in der Überschrift auf den entscheidenden Punkt: Rechtsstaatlichkeit. Damit hat Ihr Beitrag, Herr Patzwaldt, im Gegensatz zu den mir bekannten Artikeln zu diesem Urteil den berühmten Nagel auf den Kopf getroffen. Danke dafür. Gerade in einer Zeit, wo der Rechtsstaat auch innerhalb der EU mehr und mehr Risse zu bekommen scheint, ist es umso wichtiger, dass weder wirtschaftliche noch umweltpolitische Interessen, seien sie auch noch so berechtigt, über dem Recht stehen oder dieses brechen können. Im Übrigen löst eine in der Folge wohl nicht mehr abzuwendende Stilllegung des Meilers weder das Problem des CO2-Ausstoßes noch gefährdet diese die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Sehr wohl aber sollten sich, wenn das Urteil rechtskräftig bleibt, die Personen Ihrer Verantwortung stelllen, die diesen Bau entegegen der damals bestehenden Rechtslage vorangetrieben und auf Grundlage einer Gefälligkeitsplanung vollendet haben. Die am Ende unter dem Strich stehende Verschwendung von Ressourcen und Lebenszeit aller Beteiligten führt dazu, dass es wirkliche Gewinner nicht zu geben scheint. Außer den Rechtsstaat.

Stefan Laurin
Admin
2 Jahre zuvor

Amazon in Berlin, Tesla in Grünheide und Datteln IV zeigen eins: Wer in Deutschland investiert ist dumm.

Walter Stach
Walter Stach
2 Jahre zuvor

Da ich seit Bekanntwerden der ersten Projektpläne gegen Datteln IV an seinem jetzigen Standort gegen das Kraftwerk an diesem Standort argumentiert und agiert habe -auch hier bei den Ruhrbaronen-, hat mich das gestrige Urteil des OVG Münster sehr gefreut.

An dieser Stelle erwähnen will ich die mir gut bekannte Familie Greiwing, die mit ihrer Normenkontrollklage gegen den ersten B-Plan der Stadt Datteln Erfolg hatte -gegen mächtige Widerstände aus Politik, Gewerkschaften und großen Teilen der Bürgerschaft in Datteln-. Ohne "die Greiwings" und ihrem Erfolg mit der ersten Normenkontrollklage wäre es nicht zum jetzigen Urteil gekommen. Ihr gebührt deshalb der ganz besonderer Dank aller Kraftwerksgegner; von mir an dieser Stelle.

Allerdings gibt es für mich keinen Anlass zur Euphorie. Noch ist keineswegs das endgültige Betriebsende des Kraftwerkes besiegelt!!

Thomas Krämerkämper (BUND) hat in diesem Sinne zutreffend gestern sinngemäß gesagt:

"Das ist noch nicht das Ende, aber der Anfang vom Ende".

Stefan Laurin,
wenn E.ON, die Landesregierung, der RVR und die Stadt Datteln von Anfang an für mich Selbstverständlches bedacht und beachtet hätten, sich nämlich "ohne Wenn und Aber" an das geltende Planungsrech zu halten -des Landes, der Region- hätten sie relativ problemlos dieses E.ON-Kraftwerk rechtlich bedenkenfrei planen, errichten und betreiben können -"irgendwo" im Revier oder am Rande desselben, aber eben nicht an seinem jetzigen Standort in Datteln am Dortmund-Ems-Kanal, unmittelbar neben der "Meistersiedlung" in Datteln und in direkter Nachbarschaft zu einer großen Kinderklinik.

Stefan Laurin,
ich hoffe, daß das Urteil "der" Politik, den Unternehmen, den Investoren, den Gewerkschaften generell und sehr nachdrücklich bewußt macht, dass der Klüngel, dass das Kungeln, dass einschlägig initiiertes mediales Getöse letztendlich ein "deutsches Gericht" nicht davon abbringen und hoffentlich auch weiterhin nicht davon abbringen werden, Recht zu sprechen. Und nur darum geht es jetzt und hier und in ähnlichen Fällen auch in der Zukunft.

Ich habe mich jedenfalls über X-Jahre maßlos geärgert über die Skrupellosigkeit und Dreistigkeit von E.ON, Landes- , Regional- und Kommunalpoltik -nicht nur in Datteln-, den Kraftwerkstandort "koste es was es wolle" am Standort Datteln durchzusetzen. So jedenfalls kann und darf letztendlich erfolgreiche Ansiedlungspolitik ( "Investoren freundlich") in einem Rechtstaat nicht funktionieren. auch nicht in NRW, auch nicht im Revier, auch nicht im Kreis Recklinghausen und nicht in Datteln.

Helmut Junge
2 Jahre zuvor

Datteln wird dann Strom importieren. Zum Beispiel von Kraftwerken die nahe meines Wohnorts stehen. Diese Krafterke müssen dann, um Datteln mitzuversorgen, mehr Abgase in die Welt pusten. Früher hieß es<<."Wer nicht will deichen, muß weichen."
Ich würde Datteln vom Netz abklemmen.

Hans
Hans
2 Jahre zuvor

Stefan Laurin, Kommentar #3, zeigt nur eins: dass er Entscheidungen der deutschen Justiz missachtet – Laurin braucht keine Gewaltenteilung als ein Element einer funktionierenden Demokratie, Laurin ordnet alles dem größtmöglichen Wirtschaftswachstum unter.

Helmut Junge
2 Jahre zuvor

Datteln könnte den Anfang machen mit genau der C02-Einsparung, durch Verzicht, die von den Grünen gefordert wird. Die Stadt braucht keinen Strom. Ihr Kampf gegen das Kraftwerk läßt sich nur so interpretieren.
Schlagzeile
"Dattel erste Strom mit Null-Emissionen durch kompletten StromVerzicht." das wär doch was. Ich denke, daß ich Frau Baerbock informieren sollte. Eine Stadt, die den Anfang wagt.:
Oder will die Stadt nur Strom von außerhalb? Das wäre aber schofel.

Walter Stach
Walter Stach
2 Jahre zuvor

Helmut Junge,
hast Du da 'was falsch verstanden oder verstehe ich Dich jetzt falsch?

Die Stadt Datteln hat doch nicht gegen das Kraftwerk "gestimmt" bzw. dagegen geklagt. Im Gegenteil. Sie wollte und will offenkundig auch weiterhin an "ihrem Standort" auf ihrem Stadtgebiet das "größte Monoblock-Kohlekraftwerk Eurpas".

Meine Heimatstadt Waltrop war eine von mehreren klagenden Parteien gegen das Kraftwerk, d.h. konkret , Waltrop und andere haben gegen den von Rat der Stadt Datteln beschlossenen 2.Bebauungsplan als Rechtsgrundlage für die Bau-Genehmigung des Kraftwerkes ein sog. Normenkontrollverfahren beim OVG in Münster initiert, das für sie erfolgreich endet mit der Fesstellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes. Der 2. Bebauungsplan der Stadt Datteln hat mithin das selbe juristische Ende gefunden wie der 1.Bebauungsplan 2009 bzw. endgültig im März 2o10 mit der Zurückweisung einer Revisionsbeschwerde von E:ON durch das BVerwG.

Helmut Junge,
-sh.Deine Bemerkung zu Frau Baerbock-.

Die Grünen in Datteln/Waltrop agierten von Anfang an aktiv/kämpferisch gegen das Kraftwerk und können sich insofern nach dem OGV-Entscheid vom 26.8. zurecht zu den Gewinnern zählen. Sie waren jedoch weder alleine in ihrem Kampf, und sie waren keine "klagende Partei" weder im ersten noch im 2. Normenkontrollverfahren, Das waren die Stadt Waltrop, der BUND und "Private".
Im übrigen haben alle im Rat der Stadt Waltrop existierenden Fraktionen dem Beschluß zur Einleitung des Normenkontrollverahrens durch "ihre" Stadt zugstimmt , also SPD/CDU/ GRÜNE/FDP/LINKE und die Waltroper Wählergemenschaft.

Helmut Junge
2 Jahre zuvor

Walter Stach, gut, daß du das mit Datteln bzw. Waltrop klargestellt hast. Ich werde also in Zukunft nicht an Datteln, sondern an Waltrop denken, wenn das technologisch vorzeitliche Kraftwerk in Sichtweite meiner Wohnung den blauen Himmel mit seinen Abgasen verdüstert. Dann ist es eben Waltrop, für das sie gerade Strom produzieren und nicht Datteln.
Und falls ich jemals die Macht hätte, solche Entscheidungen zu treffen, würde ich entsprechend die Stadt Waltrop von der Stromversorgungung abklemmen. Da alle Ratsfraktionen Waltrop gegen ein eigenes Kraftwerk gestimmt haben, und sich stattdessen dafür entschieden haben, daß andere Städte, außerhalb ihrer Sichtweite ihre Stromversorgung zu gewährleisten, wäre das nur konsequent.
Der Egoismus der Waltroper sollte nicht zu Lasten meiner Gesundheit gehen. Das werden die Waltroper Ratsfraktionen dann lernen müssen. Die Grünen werden sicher als erste Hurra schreien. Denn das sind erste Anfänge der Umsetzung ihrer Klimarettungsideen. Weg mit den Kraftwerken und runter mit dem Verbrauch an Energien. Und ich setz das dann ganz im grünen Sinne, um.

Walter Stach
Walter Stach
2 Jahre zuvor

Helmut Junge,
bei Deiner Kritik bitte beachten, daß die Stadt Waltrop nur eine der klagenden Parteien wahr mit einer durchaus strittigen Klagebefugnis. In der öffentlichen Wahrnehmung gelten vor allem die Bürger (!!) aus der Meistersiedlung in Datteln (!!°) als klagende und jetzt eben erfolgreiche Partei.

Zur Klarstellung -und Berichtigung -:
Ich lese so eben in der Waltroper Zeitung, daß der hiesige FDP Vorsitzenden Dr. Musshoff sich zum OVG Urteil ähnlich kritisch äußert wie u.a. Stefan Laurin. Die FDP gehört danach offenkundig nicht zu denen, die im Gegensatz zu meiner Erinnerung "vor Jahren" im Rat für eine Klage der Stadt Waltrop votiert haben.

Ob "die Grünen" vor Ort im Bundestagswahlkampf von dem OVG-Urteil profitieren werden? Mögliich wäre das; erscheint mir aber in nennenswertem Umfang ehe unwahrscheinlich.

Warten wir 'mal ab,
was
a.)
aus der angekündigten Revisionsbeschwerde des Kraftwerkbetreibers wird;
was
b.)
mit dem bzw. aus dem Weiterbetrieb des Kraftwerkes wird -bis wie lange- ,
was
c.)
mit den bzw, aus den noch anstehenden zwei weiteren Klagen "gegen das Kraftwerk" wird -unter eine ,die die mmissionschutzrechtlcihe Genehmigung betrifft und
wie
d.) die Grünen in Waltrop/Datteln bei der Bundestagswahl "abschneiden" werden.

Helmut Junge,
"wir" werden also noch oftmals Anlass haben, hier bei den Ruhrbaronen über "Datteln IV" zu diskutieren.
Nicht jedoch über eine gesicherte Stromversorgung in Waltrop, denn die hängt weder von Datteln IV ab noch von den anderen derzeit weiterlaufenden Kohlekraftwerken in der Region.

Walter Stach
Walter Stach
2 Jahre zuvor

Helmut Junge,
bei Deiner Kritik bitte beachten, daß die Stadt Waltrop nur eine der klagenden Parteien war mit einer durchaus strittigen Klagebefugnis. In der öffentlichen Wahrnehmung gelten vor allem die Bürger (!!) aus der Meistersiedlung in Datteln (!!°) als klagende und jetzt eben erfolgreiche Partei.

Zur Klarstellung -und Berichtigung -:
Ich lese so eben in der Waltroper Zeitung, daß der hiesige FDP Vorsitzenden Dr. Musshoff sich zum OVG Urteil ähnlich kritisch äußert wie u.a. Stefan Laurin. Die FDP gehört danach offenkundig nicht zu denen, die im Gegensatz zu meiner Erinnerung "vor Jahren" im Rat für eine Klage der Stadt Waltrop votiert haben.

Ob "die Grünen" vor Ort im Bundestagswahlkampf von dem OVG-Urteil profitieren werden? Mögliich wäre das; erscheint mir aber in nennenswertem Umfang ehe unwahrscheinlich.

Warten wir 'mal ab,
was
a.)
aus der angekündigten Revisionsbeschwerde des Kraftwerkbetreibers wird;
was
b.)
mit dem bzw. aus dem Weiterbetrieb des Kraftwerkes wird -bis wie lange- ,
was
c.)
mit den bzw, aus den noch anstehenden zwei weiteren Klagen "gegen das Kraftwerk" wird -unter eine ,die die mmissionschutzrechtlcihe Genehmigung betrifft und
wie
d.) die Grünen in Waltrop/Datteln bei der Bundestagswahl "abschneiden" werden.

Helmut Junge,
"wir" werden also noch oftmals Anlass haben, hier bei den Ruhrbaronen über "Datteln IV" zu diskutieren.
Nicht jedoch über eine gesicherte Stromversorgung in Waltrop, denn die hängt weder von Datteln IV ab noch von den anderen derzeit weiterlaufenden Kohlekraftwerken in der Region.

Manni
Manni
2 Jahre zuvor

"Es war am Donnerstag der große Festtag der Standort-Kritiker, nicht der grundsätzlichen Kohle-Gegner. "
Hat sich denn Landesvater Laschet schon dazu geäußert?
Oder war ihm das Wohlergehen von eon und anderen Energieerzeugern plötzlich egal? Mag er sich wegen Wahlkampf überhaupt noch äußern?

ottonormal
ottonormal
2 Jahre zuvor

Ja das war aber spannend über alle Jahre. Jeder Besucher der das KKW live sieht und die Abstände erkennt, glaubt nicht, dass soetwas überhaupt möglich ist. Der Rat der Stadt Datteln hat alles nur durchgewunken und abgenickt ohne selbst zu überlegen. Der Investor hat die Verwaltung vor sich hergetrieben und mit Papier zugeschüttet. Das Risiko war ihm seid 2007 bekannt und aktenkundig. Heute nachdem das OVG MS auch den neuen B-Plan gekippt hat, wird das Aus kommen. Ich bin sehr froh darüber und freue mich. Was sich in den Hinterzimmern abspielt und abgespielt hat möchte ich garnicht wissen. Mein Wahlspruch "Das Beste kommt zum Schluß" hat sich bewahrheitet. Natürlich blamiert sich auch der MP aus NRW mit der Forderung das KKW ans Netz zu lassen. Der Filz in NRW ist dicht und fest. Aber die Gerichte lassen sich nicht beirren. Gottseidank.

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