NRW: 27,1 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2024

Amtsgericht Dortmund, Foto: Lucas Kaufmann, CC 3.0

Im ersten Quartal 2024 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 1 313 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 27,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (Januar bis März 2023: 1 033 Verfahren). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte sich im ersten Quartal 2024 auf 3,7 Milliarden Euro und war damit fast genauso hoch wie im Vorjahresquartal. Berücksichtigt wurden alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden.

Zum Zeitpunkt der Übermittlung waren 15 472 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahresquartal nahezu halbiert (Januar bis März 2023: 29 62 Beschäftigte). Ursächlich insbesondere für den Rückgang der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war eine geringere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten.

Die meisten gemeldeten Insolvenzverfahren gab es von Januar bis März 2024 mit 240 Verfahren im Wirtschaftsbereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ”. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das ein Anstieg von 31,1 Prozent (Januar bis März 2023: 183 Verfahren). Nach ersten Auswertungen gab es bei den betroffenen Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich jedoch den größten Rückgang.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg im ersten Quartal 2024 auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen auf 4 401. Hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für das erste Quartal meldeten die Amtsgerichte 7,9 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzverfahren als im ersten Quartal 2023 (damals: 4 080 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der Verbraucherinsolvenzen waren mit 198 Millionen Euro um 9,2 Prozent höher als im Vorjahresquartal (damals: 181 Millionen Euro).

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Quartal 2024 noch 1 365 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldner(inne)n.

Insgesamt war die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren im ersten Quartal 2024 mit 7 079 um 12,1 Prozent höher als im Vorjahresquartal (Januar bis März 2023: 6 317 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2024 auf 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 6,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresquartal (Januar bis März 2023: 4,0 Milliarden Euro).

Damit lag die Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt 5,1 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019 (Januar bis März 2019: 6 734). Die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 9,8 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2019 (Damals: 1 455). Die Zahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 2,3 Prozent über dem Niveau von 2019 (Januar bis März 2019: 4 303). (IT.NRW)

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