Ein ziemlich erstaunliches Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Das beschied soeben: die Polizei darf Teilnehmer an Demonstrationen nur noch filmen, wenn "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" bestehen. Immerhin handele es sich um einen starken Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht.
Bild: flickr.com
Geklagt hatten Atomkraftgegner aus dem Münsterland, verteidigt wurden sie von dem Münsteraner (Bürger-)Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, klick. Im Juni vergangenen Jahres hatte ein Kamerafahrzeug der Polizei dauerhaft und intensiv eine – wie heißt es bei den Veranstalters so schön – eigentlich "ereignisfreie" Demo von 70 Atomkraftgegnern gefilmt, die gegen die Urantransporte von Gronau nach Russland protestierten.
7 Kommentare
#1 | schuri sagt am 21. August 2009 um 15:13 Uhr
mehr dazu:
klick
klack
und noch das aktenzeichen (AZ: 1 K 1403/08)
#2 | Twitter Trackbacks for Polizei darf nur noch Gewaltvideos drehen » ruhrbarone [ruhrbarone.de] on Topsy.com sagt am 21. August 2009 um 20:48 Uhr
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#3 | Auge sagt am 22. August 2009 um 00:57 Uhr
Ein solches Urteil möchte ich mal in und für Berlin sehen. Da wird ja auch gern und schon seit Jahrzehnten draufgehalten, ganz egal, ob es zu Straftaten kommt oder nicht.
*btw* Warum lassen sich eigentlich Kläger verteidigen? 😉
#4 | Dennis Bartel sagt am 22. August 2009 um 05:38 Uhr
Vielleicht weil Wilhelm Grüner und pazifist ist. Angreifen ist nicht seine Sache 😀
#5 | schuri sagt am 22. August 2009 um 18:53 Uhr
gutes auge, @auge! die protestler haben sich natürlich von wa vertreten lassen.
#6 | Jens sagt am 23. August 2009 um 00:43 Uhr
@schuri: Hä?
#7 | Ralf Bendrath (bendrath) 's status on Monday, 24-Aug-09 08:14:53 UTC - Identi.ca sagt am 24. August 2009 um 10:15 Uhr
[…] polizei in nrw wurde zum glück ausgebremst vor gericht: https://www.ruhrbarone.de/polizei-darf-nur-noch-gewaltvideos-drehen/ […]