Streit um Raubkunst in Gelsenkirchen

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2010 erwischte eine Nachricht das Kunstmuseum Gelsenkirchen recht überraschend. In der Sammlung gab es Raubkunst. Eines der Bilder aus der Sammlung »Bacchanale« des niederländischen Künstlers Lovis Corinth wurde seinen ursprünglichen Besitzern abgepresst. Bei einer Zwangsversteigerung musste es von den jüdischen Besitzern
unter Wert verkauft werden. Die Familie wurde später, bis auf eine Tochter, umgebracht. Von unserem Gastautor Chajm Guski

1957 erwarb die Stadt Gelsenkirchen das Bild dann für ihr Museum. Nahezu parallel dazu wurden die Angehörigen durch die Zahlung weniger hundert Mark »entschädigt«. Der Verbleib des Bildes schien damals unbekannt gewesen zu sein.

Doch, anders als man vielleicht erwarten könnte, geschah 2010 zunächst einmal gar nichts. Das Kunstmuseum schien nicht zu reagieren. Der Anwalt der Familie S., deren Vorfahren bestohlen worden waren, Prof. Dr. Fritz Enderlein wandte sich deshalb 2012 an den Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen mit der Bitte, Verhandlungen über die Rückgabe des Bildes zu führen. Erst 2014 wurde der Fall durch den Lokalteil der WAZ publik.

Der Stand der Verhandlungen war für die Öffentlichkeit nicht einsehbar oder transparent. Die Stadt habe angeboten, so die WAZ, das Bild abzugeben, allerdings Bedingungen an die Rückgabe geknüpft.

Die Stadt wolle sicherstellen, dass das Werk der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich bleibe.

Im Juni 2015 bereitete die Stadtverwaltung dann endlich eine Beschlussvorlage vor. Diese sollte eine Anrufung der »Limbach-Kommission«, die »Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter – insbesondere aus jüdischem Besitz«  vorbereiten. Nicht erkannt hatten die Autoren der Vorlage, dass die Formulierung »dass es den Erben und ihrem Anwalt ausschließlich um die Realisierung eines größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteils geht« im Zusammenhang mit einer jüdischen Familie und dem Bedienen diesbezüglicher Vorurteile vielleicht ein wenig ungünstig gewählt wurde. In der Beschlussvorlage heißt es jedoch auch, dass es »faktisch zu keiner Verhandlung gekommen ist.« Auch eine Intervention der Jüdischen Gemeinde hätte kein Ergebnis gebracht.

Nun meldete sich der Anwalt Prof. Dr. Fritz Enderlein in einem offenen Brief an die Stadt Gelsenkirchen und widersprach der Darstellung aus der Beschlussvorlage. Nach seinem Brief hätte es sehr wohl Verhandlungen gegeben.

Besondere Aufmerksamkeit verdient hierbei, dass die Erben der Stadt Gelsenkirchen offenbar Geld für das Bild anboten und das führt die Erwähnung des »wirtschaftlichen Vorteils« vollkommen ad absurdum: »Darauf schlugen die Erben am 21.08.2014 vor, der Stadt eine Abfindung in Höhe von € 65.000 zu zahlen. […] Nun forderte die Stadt am 17.11.2014 eine Abfindung in Höhe von € 150.000, was später auf eine prozentuelle Beteiligung an einem evtl. Versteigerungserlös bis zu € 150.000 präzisiert wurde.«

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Baranowski,
Sehr geehrte Stadtverordnete,

mir liegt die obige Beschlussvorlage vor und ich möchte Ihnen meine
Meinung dazu nicht vorenthalten.

1. Eigentlich müsste der Beschlussvorschlag anders lauten, nämlich

a) Der Anrufung der „Beratenden Kommission…“ durch die Erben des von
den Nazis ermordeten ursprünglichen Eigentümers des Corinth-Gemäldes
„Bachanale“ wird zugestimmt.

Oder besser
b) Der Anrufung der „Beratenden Kommission…“ durch die Erben des von
den Nazis ermordeten ursprünglichen Eigentümers des Corinth-Gemäldes
„Bachanale“ wird nicht zugestimmt. Vielmehr wird die sofortige
bedingungslose Rückgabe des Gemäldes beschlossen, so daß sich ein
Tätigwerden der „Beratenden Kommission…“ erübrigt.

2. Die „Problembeschreibung/Begründung“ enthält Formulierungen, die
einer Korrektur bedürfen.

a) Angeblich ist „es faktisch zu keiner Verhandlung gekommen“. In
Wirklichkeit wurden in der Zeit vom Dezember 2010 bis März 2015
insgesamt 28 Briefe bzw. E-Mails von meiner Kanzlei an Museum und
Stadt geschrieben, die im gleichen Zeitraum mit 21 Briefen bzw.
E-Mails beantwortet wurden.
Bereits am 19.11.2012 wurde mitgeteilt, dass die Stadt eine Rückgabe
ins Auge fassen kann, wenn „zweifelsfrei geklärt ist, dass der
historisch begründete Anspruch gegeben ist“. In der Folge wurden alle
Zweifel ausgeräumt.
Am 15.12.2013 machten die Erben das Angebot, auf ihren
Rückgabeanspruch zu verzichten, wenn sie eine Entschädigung in Höhe
von € 210.000 erhalten.

Ein Gegenvorschlag vom 15.07.2014 sah vor, „das Gemälde den Nachfahren
von Frau S. sel. A ohne finanziellen Ausgleich zu überlassen“. An
diesen Vorschlag waren allerdings unannehmbare Bedingungen geknüpft.

Darauf schlugen die Erben am 21.08.2014 vor, der Stadt eine Abfindung
in Höhe von € 65.000 zu zahlen. Das war etwa das Zehnfache dessen, was
die Stadt beim Ankauf des Gemäldes 1957 gezahlt hatte. Dieser
Vorschlag wurde später noch einmal wiederholt.

Nun forderte die Stadt am 17.11.2014 eine Abfindung in Höhe von €
150.000, was später auf eine prozentuelle Beteiligung an einem evtl.
Versteigerungserlös bis zu € 150.000 präzisiert wurde.

Einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreiteten die Erben am
15.12.2014, der wiederum nicht angenommen wurde.

Bereits am 03.12.2014 hatten die Erben angekündigt, die „Beratende
Kommission …“ anzurufen, wenn es zu keiner Einigung kommen sollte.
Gegen diesen Vorschlag erhob die Stadt am 05.12.2014 keine Einwände.

Und das alles sollen keine Verhandlungen gewesen sein?

b) Wiederholt werden in der Vorlage kritische Bemerkungen zur
„anwaltlichen Vertretung der Erben“ gemacht. Dazu ist festzustellen,
dass Mandanten, die sich zur Durchsetzung ihrer
Restitutionsforderungen an einen Rechtsanwalt wenden, sich darauf
verlassen müssen, dass dieser ihre Interessen nach bestem Wissen und
Gewissen vertritt. Nicht der Anwalt fordert die Aushändigung des
Gemäldes, sondern die Erben. Nicht dem Anwalt geht es „ausschließlich
um die Realisierung eines größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteils“,
sondern den Erben. Man muss auch betonen, dass dieses Bestreben
legitim ist. Nicht der Anwalt hat „ein Gesprächsangebot aus der
Jüdischen Gemeinde Gelsenkirchen …schroff abgewiesen“, sondern einer
der Erben selbst, der absolut nicht verstehen konnte, was die Jüdische
Gemeinde mit der Auseinandersetzung mit der Stadt zu tun hat. Übrigens
hatte sich die Jüdische Gemeinde auch nicht an den Anwalt gewandt,
sondern direkt an die Erben selbst. (Woher hatte diese bloß die
Adressen?)

c) In der Vorlage wird bedauert, dass kein persönliches Gespräch
zustande gekommen sei. Ein persönliches Gespräch mit den Erben, die
sich gerade für eine anwaltliche Vertretung entschieden hatten? Sind
sechs Telefonate, die alle von meiner Kanzlei ausgingen, kein
persönliches Gespräch? Oder wollte ein Vertreter der Stadt nach
Venezuela in die Provinz reisen, um sich dort mit dem Erben, der das
„Gesprächsangebot aus der Jüdischen Gemeinde Gelsenkirchen …schroff
abgewiesen“ hatte, zu treffen? Oder sollte der Erbe, der nicht gerade
in begüterten Verhältnissen lebt, nach Gelsenkirchen kommen, um sich
dort anzuhören. daß die Stadt ebenfalls an der „Realisierung eines
größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteils“ interessiert ist?

d) Schließlich wird das Interesse der Stadt hervorgehoben, das Gemälde
auch weiterhin in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dieses Interesse wird
durchaus von den Erben geteilt. Ihre Bemühungen, einen Käufer zu
finden, der Gewähr dafür gibt, daß das Gemälde weiterhin auf immer
oder von Zeit zu Zeit der Öffentlichkeit dargeboten wird, scheiterten
bisher daran, daß es von der Stadt noch keine verbindliche Zusage und
keinen Termin für eine Rückgabe gibt.

Sehr gut finde ich allerdings den Vorschlag aus dem am 16.06.2015
veröffentlichten Leserbrief von Frau Sabine Krämer-Kozlowski. Sie
schlägt vor, das Bild zu kopieren und mit einer Hinweistafel zur
Geschichte des Bildes auszustellen. Auf dieser Tafel könnten auch die
Namen aller von den Nazis ermordeten Mitglieder der Familie des
früheren Eigentümers vermerkt werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Prof. Dr. Fritz Enderlein
Rechtsanwalt

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marlene d.
marlene d.
9 Jahre zuvor

Corinth war kein Niederländer.

Helmut Junge
9 Jahre zuvor

Komplizierte Geschichte.
Aber Lovis Corinth war tatsächlich kein Niederländer. Er ist 1925 lediglich auf einer Reise in die Niederlande gestorben. Heutzutage wird er hoch gehandelt und das obige Bild wird wohl auch seinerzeit nicht billig gewesen sein. allerdings finde ich keinen Hinweis dauf, was es gekostet hat, und was die damaligen jüdischen Besitzer bei dem erpressten Handel dafür bekommen haben, und von wem die Stadt Gelsenkirchen das Bild für wieviel gekauft hat, usw.

Urlauber
Urlauber
9 Jahre zuvor

Hier gibt es ein paar weitere Infos, für das Bild wurde die Erbin bereits rechtskräftig entschädigt:

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/erben-wollen-bild-nicht-an-die-stadt-gelsenkirchen-verkaufen-id10060518.html

Bei der von den Nazis erzwungenen Versteigerung sei der komplette Haushalt, darunter rund 65 Kunstwerke, weggegangen. In dem 1962 beendeten Entschädigungsverfahren seien der Erbin 33.200 DM zugesprochen worden, und zwar nicht nur für den gesamten bei der Versteigerung entstanden Verlust, „sondern auch für gezahlte Reichsfluchtsteuer und anderes“. Für das Corinth-Gemälde habe die damals bereits 76 Jahre alte „und durch die erlittene Verfolgung und das Schicksal ihrer Familie gezeichnete“ Frau nur rund 600 DM erhalten.

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