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Rathaus-Sturm: Angriff auf Piratin verurteilt

Lukas Bals am Wahlabend. (links mit Flasche)
Lukas Bals am Wahlabend (links mit Flasche).

Am heutigen Freitag stand der zweite Prozess wegen des Rathaus-Überfalls
in der Wahlnacht 2014 an. Beim letzten Mal wurde der Neonazi Patrick
B. zu einer Geldstrafe von 800 € verurteilt (unser Bericht). Mit Lukas Bals stand heute ein Aktivposten der Dortmunder Naziszene vor Gericht. Bals begann seine politische Karriere in linken Zusammenhängen in Wuppertal,
fiel dort jedoch, wie ehemalige Weggefährten schildern, vor allem durch
seine Gewaltaffinität und dumme Sprüche auf. Entsprechend hielt er es nicht lange in der linken Szene aus und wechselte ins rechte Lager.

Hauptanklagepunkt beim heutigen Prozess war ein Körperverletzungsdelikt im Rahmen des Rathaus-Überfalls. Lukas Bals wurde vorgeworfen, der Piratenpolitikerin Nadja Reigl mit der Faust gegen den Kopf geschlagen zu haben. Weiterhin wurde über eine Nötigung verhandelt, die aber schnell eingestellt wurde, so dass das Gericht Bals nur wegen des Vorfalls am Wahlabend verurteilte: 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes von 350 Euro an Nadja Reigl. Macht zusammen 3.050 Euro und einen weiteren Eintrag im langen Strafregister des Lukas Bals.

Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Strafmaß, dass Staatsanwalt und Nebenklage gefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine viermonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung, 1.000 Euro Geldstrafe und ein Schmerzengeld in Höhe 800 Euro gefordert, der Nebenklagevertreter hatte sich dem angeschlossen.

Der Weg zu dieser Entscheidung war mühsam und langatmig, auch Dank zahlreicher wenig sachdienlicher Anträge der Verteidigung. Lukas Bals wurde – erwartungsgemäß – von dem in der rechten Szene beliebten Anwalt André Picker vertreten. Selbst wollte er sich zur Sache nicht äußern.

Das wichtigste Beweismittel war ein Video, in dem zu sehen ist, wie eine Gruppe Nazis in gelben T-Shirts unter lauten Rufen „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!” auf das Rathaus und eine davor befindliche Gruppe Menschen, darunter Nadja Reigl, zuläuft. Es kommt zu Tumulten. Bals ist zu sehen, wie er zunächst etwas abseits stehts. Dann nähert er sich der Gruppe, schlägt Nadja Reigl gezielt mit der Faust gegen den Kopf und zieht sich wieder zurück.

Nadja Reigl sagt aus, dass sie zwei Schläge abbekommen hat. Bei dem Schlag auf dem Video handelt es sich um den zweiten Schlag. Der Schlag habe „ganz schön wehgetan”. Sie selbst hat in der Situation nicht gesehen, wer sie geschlagen hat. Sie hatte bereits nach dem ersten Schlag Hörprobleme. Auch später am Abend hatte sie noch starke Kopfschmerzen. Am nächsten Tag ließ sie sich die Verletzung von einem Arzt attestieren. Lukas Bals war ihr am Wahlabend vorher schon besonders aufgefallen, weil er eine Flasche am Flaschenhals hielt wie eine Schlagwaffe. Auch Nadja Reigls Lebensgefährte belastet Lukas Bals nicht, denn auch er hat den Schlag nicht selbst gesehen. Er will aber den Nazi erkannt haben, der den ersten Schlag ausführte – was heute jedoch nicht Thema war. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil vor allem auf die Beweiskraft des Videos, da keiner der Zeugen Lukas Bals bei dem Faustschlag beobachtet hatte.

Ein pikantes Detail des heutigen Prozesses ist, dass Nadja Reigl zum Teil von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen mußte, um sich nicht selbst zu belasten. In einem anderen Ermittlungsverfahren zum Wahlabend wird ihr Nötigung vorgeworfen. Sie sagte deshalb heute nur zu der Attacke von Bals aus und verweigerte zu allen Sachverhalten rund um den Wahlabend die Aussage. In seinem Plädoyer zog der Vertreter der Staatsanwaltschaft auch ausdrücklich in Erwägung, dass die Nazis am Wahlabend ggf. in ihrem Grundrecht auf Teilnahme an der Wahlparty beschränkt worden sein könnten. Notwehr auf Seiten von Lukas Bals schloss er dennoch aus, weil der Faustschlag kein „geeignetes Mittel” gewesen sei, die Rathausblockade zu beenden, und es zumutbar gewesen sei zu warten, bis die Polizei den Nazis den Zutritt zum Rathaus ermöglicht. Diese Argumentation, dass die Nazis ggf. in einem Grundrecht beschränkt worden sein könnten, griff Bals‘ Anwalt Picker in seinem Plädoyer begierig auf und verwies darauf, dass man Grundrechtseinschränkungen „aus der Geschichte” kenne und er dazu nur sagen könne „Wehret den Anfängen!” – was zu einiger Empörung im Saal führte. Als konkrete historische Beispiele nannte er die französische Revolution und die DDR.

Die Interpretation des Sturms der Nazis auf das Rathaus als einen etwas verunglückten Versuch, bei der Wahlparty mitzufeiern, ist absurd. Polizei und Justiz spielen den Nazis in die Hände, wenn sie den Vorwurf der Nötigung gegen die Verteidiger des Rathauses weiter aufrechterhalten.

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Der Vertreter der Dortmunder Staatsanwaltschaft, der hier von "Grundrecht" faselt, scheint sowohl das Bild mit Faust und Gewaltparole eines gewissen, sich später in "SA"-Siggi umbenannten Naziprolls (http://nordstadtblogger.de/11934) als auch die "Ausländer raus!"-Schreie der Hohlbirnen in Gelb komplett verdrängt zu haben.

Ansonsten wäre ihm evt. eingefallen, dass Niemand einen besoffenen, fremdenhasserfüllten, gewaltbereiten und uniformierten Mob in sein Haus aufnehmen muss, weder an Wahlabenden noch sonstwann.

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[…] einen Schlag gegen eine Politikerin der Piratenpartei im Rahmen des Dortmunder „Rathaus-Sturms“ laut dem Portal Ruhrbarone eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen erhielt und ein Schmerzensgeld leisten […]

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[…] Bals und W. sind kein unbeschriebenes Blatt. Erstgenannter stammt aus Nordrhein-Westfalen und war bei der neonazistischen Organisation “Die Rechte” aktiv. Er nahm an dem berüchtigten Rathaussturm nach der Kommunalwahlen 2014 teil und wurde im Jahr darauf wegen Körperverletzung bestraft. Er hatte eine Politikerin der Piraten mit der Faust geschlagen. Es war zu diesem Zeitpunkt bereits seine zwölfte Verurteilung. “Gewaltaffinität und dumme Sprüche” sind sein Markenzeichen, sagen Weggefährten. […]

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[…] Bals und W. sind kein unbeschriebenes Blatt. Erstgenannter stammt aus Nordrhein-Westfalen und war bei der neonazistischen Organisation „Die Rechte“ aktiv. Er nahm an dem berüchtigten Rathaussturm nach der Kommunalwahlen 2014 teil und wurde im Jahr darauf wegen Körperverletzung bestraft. Er hatte eine Politikerin der Piraten mit der Faust geschlagen. Es war zu diesem Zeitpunkt bereits seine zwölfte Verurteilung. „Gewaltaffinität und dumme Sprüche“ sind sein Markenzeichen, sagen Weggefährten. […]

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[…] Bals has ties to Die Rechte, a neo-Nazi party. In May 2014, he was one of 20 neo-Nazis to storm Dortmund’s city hall with banners that read “Germany for the Germans ― foreigners out,” German website Zeit Online reported. During the protest, Bals allegedly struck a member of Germany’s Pirate Party in the face with his fist. He was later charged with assault and battery.  […]

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