
Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Antrag der Dortmunder Polizei abgelehnt hat, den Dortmunder Nazis heute zu verbieten, die Parole „Nie wieder Israel“ zu rufen, hat die Polizei dagegen Widerspruch eingelegt. Vergebens. Nach einem Bericht der Polizei hat das Oberverwaltungsgericht Münster die antisemitische Parole für Zulässig erklärt.
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