
Aus dem beschaulichen nordrhein-westfälischen Städtchen Oer-Erkenschwick mit seinen 31.000 Einwohnern verbreitete sich letzte Woche ein bemerkenswerter Urteilsspruch – ergangen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, doch mit weitreichender, auch überregionaler Bedeutung. Von unserem Gastautor Tobias Huch.
Der Anwohner einer vom türkisch-regierungstreuen Verband DITIB betriebenen Moschee hatte gegen den von der Stadtverwaltung genehmigten Aufruf zum Freitagsgebet mittels Lautsprecher geklagt – jedoch nicht wegen Ruhestörung, sondern weil er sich dadurch in seiner eigenen Religionsfreiheit verletzt sah. Hans-Joachim Lehmann, so der Name des Klägers, ist






