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Memmeler zeigt Laschet und Laumann an

Magnus Memmeler Foto: Privat

Magnus Memmeler, der den Lesern dieses Blogs als Ansprechpartner zur Corona-Lage in 60 Interviews seine Erfahrung und sein Wissen offenbarte, hat nun Strafanzeige gegen den Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt.

Nach der neuesten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen brauchen insbesondere Gastronomiebetriebe die Daten ihrer Gäste zum Zweck der gesundheitsrechtlichen Nachverfolgung nicht mehr aufzunehmen. Das sog. Einchecken per App oder das lästige Ausfüllen irgendwelcher Formulare entfällt.

Hält man sich vor Augen, dass Deutschland sich nach Angaben des RKI in der vierten Welle eines Infektionsgeschehens befindet, kann man die Anordnung nicht recht nachvollziehen. Gegenwärtig werden in diesem Bundesland 253 Menschen auf den Intensivstationen medizinisch betreut, davon 180 künstlich beamtet. Das ist zwar weniger als beim letzten Mal, aber immer noch sehr hoch. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich die neue Infektionswelle auf die vielen Ungeimpften auswirkt.

Mit dem Wegfall der Kontaktdatenerhebung, so sein Ausgangspunkt, verstießen die Beschuldigten gegen die Ziele und Zwecke des Infektionsschutzgesetzes und der darauf basierenden Landes-Coronaschutzverordnung. Danach soll „…ein Wiederanstieg der Infektionszahlen und die daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren nachhaltig…“ begrenzt werden. Durch die Beendigung dieser Maßnahme in gastronomischen Betrieben, Hotels, etc. werde die Anwendung und Durchsetzbarkeit der §§ 25, 27 IFSG zumindest erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.

§ 28 a IFSG, der die Möglichkeit von besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vorsieht, sei schlicht nicht mehr durchsetzbar. Denn das Entfallen der „…Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können…“ (§ 28 a Abs. 1 Ziff. 17 IFSG) führt gerade dazu, dass diese Ziele und Zwecke unmöglich zu erreichen sein.

Dass die Landesregierung sich Liebkind beim Wähler machen wolle, führe zu unkontrollierten Infektionsausbrüchen ohne die Gelegenheit zur Nachverfolgung, so sein Fazit. Insbesondere die Gesundheit der ungeimpften Bevölkerungsgruppen werde so erheblich gefährdet. Memmeler erhebt den Vorwurf der bewussten Gesundheitsgefährdung von vielen Menschen, wobei schon die Gefährdung eines einzigen Menschenlebens strafbewährt sein kann. Da Kinder und Jugendliche entweder aufgrund ihres Alters oder aufgrund mangelnder Impfmöglichkeiten über keinen oder geringen Impfschutz verfügen, sei seiner Meinung die strafrechtliche Prüfung dieser Anordnung auch aus dem Gesichtspunkt der Kindeswohlgefährdung unabdingbar.

Quelle

– Aachener Nachrichten vom 25.08.2021

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ccarlton
ccarlton
2 Jahre zuvor

1. Die Verfolgung der Kontakte hat sowieso nur bei sehr geringen Fallzahlen geklappt. Kaum waren die höher, waren die Ämter überlastet.

2. Was für viele Ungeimpfte bitte? 83% der über 60 jährigen sind doppelt geimpft und das sind die, die gefährdet sind. Es sind sogar schon 63% der zwischen 18 und 59 geimpft, wahrscheinlich überproportional die über 50. Und eine Form von Corona, die besonders für Menschen unter 50 gefährlich ist, hat es bis dato nur in der Phantasie von Karl Lauterbach gegeben.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/

Mawa
Mawa
2 Jahre zuvor

Richtig! Auch, weil Geimpfte wie Ungeimpfte zur Verbreitung beitragen können. Es deutet einiges darauf hin, dass sogar mehr als Ungeimpfte. Wenn Testen, dann alle.

abraxasrgb
abraxasrgb
2 Jahre zuvor

Wie man ein Instrument zur Bekämpfung einer vermutlich längst endemischen „Pandemie“ kostenpflichtig machen kann, erschließt sich vermutlich nur dem engstirnigsten Coronoiker.
Langsam wird es Zeit zu lernen, mit noch einem Virus normal zu leben …

Ali Mente
Ali Mente
2 Jahre zuvor

Super Idee. Ich verklage jetzt die Bundesregierung, da sie keine Maßnahmen gegen meinen möglichen Tod ergreift. Ich könnte zu Hause hinfallen und mir das Genick brechen und niemand wäre dann da mir zu helfen. Gehe ich aus dem Haus, könnte mich jemand überfallen und töten, ohne das mich die Regierung davor schützt. Gehe ich über eine Straße, könnte ich von einem Auto überfahren werden. Auch hier wieder keinerlei Schutz durch die Regierung.

Ingenhorst
Ingenhorst
2 Jahre zuvor

Ich verstehe nicht warum der seit 60 Ausgaben immer langweiliger werdende Johanniterfürst auch nach dem Versagen des Kathastrophenschutzes in der Flutnacht und danach hier immer noch sein Forum erhält.

Peter
Peter
2 Jahre zuvor

@ Ingenhorst

du als ultralangweiliger stino-Rechter bekommst doch hier auch "dein Forum" – ich versuch erst gar nicht, das zu verstehen …

ccarlton
ccarlton
2 Jahre zuvor

#4:

Politische Logik. Gesunde Menschen, die einer unverbindlichen Empfehlung der Regierung nicht folgen, sollen umgestimmt werden, indem man die Ausübung bestimmter Grundrechte für sie kostenpflichtig macht.

Was von vorne bis hinten verfassungswidrig ist, aber das Verfassungsgericht ist abgetaucht und den Rechtsweg über die Verfassungsgerichte hat Frau Merkel uns verbaut.

DAVBUB
DAVBUB
2 Jahre zuvor

Ich kann auch meinen Nachbarn wegen Luftverschmutzung anzeigen, weil er am Zaun pupst. Hat wahrscheinlich genauso viel Aussicht auf Erfolg. So kommt man aber zu seine fünfzehn Minuten… Billiger Ruhm halt. Die in der Gastronomie gesammelten Daten wurden, wenn überhaupt, doch nur von der Polizei zwecks Zeugenermittlung, aber so gut wie nie von den Gesundheitsämtern genutzt. Und der KS sollte vielleicht erst einmal die eigene Performance im Juli aufarbeiten, bevor er andere angeht.

Björn Wilmsmann
Björn Wilmsmann
2 Jahre zuvor

Natürlich erwartet wohl kaum jemand, dass so eine Anzeige wirklich ernsthaft verfolgt wird bzw. Konsequenzen für die so Angezeigten hat. Hier geht es darum, Aufmerksamkeit zu generieren, was auch legitim ist, sieht man einmal vom zusätzlichen, aber in diesem Fall wohl dennoch zu vernachlässigenden, Arbeitsaufwand für eine eh schon überlastete Justiz ab.

Es ist sicherlich – wie hier auch schon in einigen Kommentaren angemerkt – sehr fragwürdig, ob die bisherige, weitestgehend papierbasierte Form der Kontaktverfolgung irgendeinen nennenswerten Effekt hatte oder nicht einfach nur Cargo Cult zur Beruhigung des eigenen Gewissens ist und vor allem der Unterstreichung der vermeintlichen Relevanz der beteiligten Behörden dient.

Nur ist jetzt zu sagen "Gut, hat halt nicht funktioniert und ist irgendwie lästig. Also machen wir einfach gar nichts mehr." eben auch nicht so wirklich klug. Eine vernünftig organisierte, effiziente Kontaktverfolgung wäre neben Tests nach wie vor das A und O eine effektiven Pandemiebekämpfung.

A propos Tests: Dass diese nun de facto abgeschafft werden, statt Testmöglichkeiten, -pflichten und die entsprechende Infrastruktur auszuweiten, ist der bisherige traurige, absurde Höhepunkt der deutschen Strategie zur Pandemiebekämpfung, bei der es vornehmlich darum zu gehen scheint, dass man Recht hat, nicht darum, das Richtige zu tun.

DAVBUB
DAVBUB
2 Jahre zuvor

@ Björn Wilmsmann:"…sieht man einmal vom zusätzlichen, aber in diesem Fall wohl dennoch zu vernachlässigenden, Arbeitsaufwand für eine eh schon überlastete Justiz ab."
Das sehe ich ganz anders als Sie: Es muß eine Akte angelegt werden, Vorermittlungen, ggf. Befragung des Anzeigenden und des Angezeigten, Korrespondenz, Papier, Porto Arbeitszeit von Staatsanwälten bzw. deren MA etc. Also kurz: Arbeitszeit und Kosten.
Falls jemand, in diesem Fall Memmler, "Aufmerksamkeit generieren" möchte, könnte er eine Pressekonferenz einberufen, eine Demo veranstalten, Unterschriften sammeln und eine Petition im Landtag einreichen. Stattdessen bemüht er die nach Ihrer Aussage ohnedies überlastete Justiz wie einen Pizzadienst. Das ist m.M. nach infam und geht zudem zulasten der Menschen, die wirklich auf die Hilfe der Justiz angewiesen sind. Nur weil etwas heutzutage dauernd geschieht, muß es nicht richtig sein.

ccarlton
ccarlton
2 Jahre zuvor

#10:

Oder es wurde die Gelegenheit genutzt um eine lange bekannte Tatsache anzuerkennen. Die Gastronomie ist kein Treiber der Pandemie. Jedenfalls konnte das RKI dafür bereits 2020 keine handfesten Beweise finden. Für Ansteckungen bei privaten Feiern dagegen sehr wohl.

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