
Der Messer-Attentäter von Solingen durchlief nach seiner Einreise keine umfassende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wie aus dessen Ausländerakte hervorgeht, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegt.
Nach seinem Asylantrag im Januar 2023 wurde der syrische Migrant bei seiner Erstanhörung lediglich zehn Minuten lang über einen Dolmetscher befragt. Dabei stellte sich heraus, dass er bereits in Bulgarien als Asylsuchender registriert war und gemäß dem Dublin-Abkommen dorthin abgeschoben werden sollte.






