Bürgerinitiativen sammeln Unterschriften gegen die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für ‚Datteln 4‘

Das Kraftwerk 'Datteln 4'. Foto: Dieter Wirdeier
Das Kraftwerk ‚Datteln 4‘. Foto: Dieter Wirdeier

Bis zum 07. Oktober 2013 läuft sie noch, die Frist in der Einsprüche gegen die Pläne der Stadt Datteln, den Bebauungsplan für das juristisch gestoppte Kraftwerk ‚Datteln 4‘ neu aufzustellen, abgegeben werden können.

Dies nehmen lokale Bürgerinitiativen nun zum Anlass noch einmal öffentlich für die Abgabe einer solchen Erklärung durch möglichst viele Bürger zu werben.

So wird u.a. ‚Pro Waltrop‘ am kommenden Samstag, den 28. September, in der Fußgängerzone der Stadt Waltrop präsent sein, um direkt mit Bürgern über die Pläne der benachbarten Stadt Datteln zu diskutieren und um dabei auch zu versuchen möglichst viele Passanten zur Abgabe eines solchen Widerspruchs anzuregen.

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Kraftwerk ‚Datteln 4‘: Planer patzen erneut

Dattelns Bürgermeister Wolfgang Werner. Foto: Stadt Datteln
Dattelns Bürgermeister Wolfgang Werner. Foto: Stadt Datteln

Wie ‚kitzelig‘ es offenbar inzwischen ist ein neues Kraftwerk ans Netz zu bekommen, dass haben nun erneut die Planer des E.On-Kraftwerks ‚Datteln 4‘ erleben müssen. Aufgrund formaler Mängel wird die Auslegungsfrist der neuen Planungsunterlagen nun auch noch einmal komplett neu gestartet. Die ausgelegten Unterlagen im Dattelner Rathaus waren lückenhaft. Dies gab die Stadt Datteln nun offiziell bekannt.

Was ist konkret passiert? In der amtlichen Bekanntmachung vom 18. Juni zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanunterlagen fehlte u.a. bisher die Unterschrift des Dattelner Bürgermeisters Wolfgang Werner. Da der Fehler erst jetzt auffiel, ca. drei Wochen nach Start der ursprünglichen Auslegungsfrist am 26. Juni 2013, wird diese Frist ‚aus Sicherheitsgründen‘ nun noch einmal komplett neu gestartet und läuft dann bis zum 7. Oktober 2013.

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Kraftwerk ‚Datteln 4‘: Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans werden öffentlich ausgelegt

Die E.On-Kraftwerksbaustelle 'Datteln 4' im Frühsommer 2011. Foto Robin Patzwaldt
Die E.On-Kraftwerksbaustelle ‚Datteln 4‘.  Foto: Robin Patzwaldt

Vom 26. Juni bis zum 06. September 2013 werden die Planunterlagen für das Kraftwerk Datteln 4 zur weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. In dieser Zeit kann die Öffentlichkeit auch Stellungnahmen dazu abgeben. Im Detail handelt es sich um die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a.

Dies hat der Rat der Stadt Datteln dazu nun so beschlossen. Mit der Offenlegung der Unterlagen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs wird nun auch die Öffentlichkeit über die Inhalte und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

Die umfangreichen textlichen und zeichnerischen Unterlagen – insbesondere Planentwürfe, Begründungen und Fachgutachten – werden in Raum 2.23 des Dattelner Rathauses ausgelegt und sind auch online verfügbar.

Es gibt dabei für die Bürger fünf Möglichkeiten, eine Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans einzureichen:

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Datteln 4: Neues Logistikkonzept sieht Zahl der LKW-Fahrten zum Kraftwerk halbiert

Das Kraftwerk 'Datteln 4'. Foto: Dieter Wirdeier
Das Kraftwerk ‚Datteln 4‘. Foto: Dieter Wirdeier

Egal ob das umstrittene Kraftwerk ‚Datteln 4‘ nun am Ende ans Netz gehen wird, oder nicht, eines wird im Laufe der Monate nun bereits immer deutlicher: Die ursprüngliche Planung war wohl längst nicht so bürger- und umweltfreundlich, wie sie offenbar doch relativ leicht hätte sein können.

Jüngstes Beispiel: Das neue Logistikkonzept, welches nun erarbeitet wurde, sieht plötzlich nur noch halb so viele LKW-Fahrten für den späteren Kraftwerksbetrieb für notwendig an. War im November 2012 noch von täglich bis zu 200 LKWs die Rede, welche an jedem Tag den Löringhof zwischen Datteln und Waltrop ansteuern sollten, ist nun plötzlich nur noch von einer Maximalzahl von 100 Lastern die Rede. Man ist sich seiner Sache seitens der Planer dabei offenbar sogar so sicher, dass man dies auch im neu zu erstellenden Bebauungsplan nun verbindlich so festhalten will.

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