AfD gegen Hape Kerkeling: Keine Fragen in Erfurt. Eine Anzeige aus Berlin.

Hape Kerkeling bei einer Veranstaltung der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf
Hape Kerkeling in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf  (Archivfoto: Peter Ansmann)

Hape Kerkeling warnt im Thüringer Landtag vor der AfD. Die dortige Fraktion verzichtet auf Fragen. Der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat wiederum hat nach eigenen Angaben Strafanzeige wegen Kerkelings Buchenwald-Vergleichs erstattet. Zwei Reaktionen aus derselben Partei: In Erfurt bleibt das Fragerecht ungenutzt, aus Berlin kommt eine Anzeige.

Am 30. September 2026 sprach Kerkeling bei der Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Er bezog sich auf den Wahlkampfslogan der AfD Sachsen-Anhalt, „Alles ist möglich“, und warnte, dann sei „unter Umständen auch Buchenwald möglich“. Eine drastische Warnung vor einer möglichen Entwicklung. Kerkeling sprach als Nachfahre eines NS-Verfolgten: Sein Großvater war im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert. Den Anlass und die Aussage dokumentiert die Berliner Zeitung.

Wer das für falsch oder maßlos hält, hätte nachfragen können. Die Thüringer AfD verzichtete darauf. Zur Begründung erklärte ihr Fraktionsvize Daniel Haseloff nach Kerkelings Ausführungen laut ntv: „Wir haben hier keinen Erkenntnisgewinn.“ Kerkelings Auftritt bestätige aus seiner Sicht den politischen Charakter des Verfahrens. Der AfD-Ausschussvorsitzende Ringo Mühlmann hatte zuvor dessen Faschismus-Vorwurf kritisiert; Kerkeling erläuterte, er spreche von einem möglichen Beginn des Faschismus. Widerspruch gab es also durchaus. Für eine Nachfrage hätte die Neugier trotzdem noch reichen dürfen.

Der Rechtsstaat bekommt Post

Der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat griff seinerseits zur Strafanzeige. Am 1. Oktober 2026 veröffentlichte er auf X den Text einer an die Staatsanwaltschaft Erfurt gerichteten Strafanzeige. Er wirft Kerkeling Volksverhetzung vor und beruft sich insbesondere auf Paragraf 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs. Sein Einwand: Wer die heutige AfD mit den Verbrechen eines NS-Konzentrationslagers in Verbindung bringe, relativiere deren Einzigartigkeit und Ausmaß. Buchenwald dürfe nicht zur beliebigen Metapher für politische Ausgrenzung werden. Der Berliner Zeitung bestätigte Adrat, Anzeige erstattet zu haben. Eine behördliche Bestätigung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kerkeling liegt uns mit Stand vom 3. Oktober 2026 nicht vor.

Eine Abstimmung zwischen Adrat und der Thüringer Fraktion ist nicht belegt. Politisch bemerkenswert sind beide Vorgänge dennoch: Die Fraktion lässt eine Gelegenheit zur direkten Auseinandersetzung verstreichen, Adrat verlangt eine strafrechtliche Prüfung. Eine Strafanzeige kann man einreichen. Eine überzeugende Gegenrede muss man schon selbst halten.

Zu Adrats Hintergrund gehört auch seine eigene Justizgeschichte: Wie der rbb am 23. September 2026 berichtete, erhielt er 2022 eine Geldstrafe wegen Körperverletzung und 2025 eine weitere, unter anderem wegen Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte dem Sender, dass Adrat vorbestraft ist. Ein früheres Verfahren wegen Volksverhetzung wurde gegen Zahlung von 4.000 Euro eingestellt; eine Verurteilung wegen Volksverhetzung war das nicht. Diese Vorgeschichte sagt nichts darüber aus, ob seine Anzeige gegen Kerkeling begründet ist. Entscheidend ist sein Vorwurf.

Währenddessen veröffentlicht Hape Kerkeling Drohmails

Am 3. Oktober 2026 veröffentlichte Kerkeling auf Instagram zwei Screenshots von Nachrichten, die an ihn gerichtet sind. Im ersten Beitrag ist „Gaskammer fuer euch“ zu lesen. Kerkeling fragt darunter: „Wann macht unser Staat endlich etwas?“ Im wenige Minuten später veröffentlichten Beitrag folgt eine ausdrückliche Todesdrohung. Kerkeling bezeichnet sie in seinem eigenen Kommentar als Beispiel für die AfD-Anhängerschaft.

Kerkeling dokumentiert eine Todesdrohung und kommentiert sie auf Instagram; fremde Kommentare und Absenderdaten sind unkenntlich gemacht.
Instagram-Beitrag von Hape Kerkeling vom 3. Oktober 2026 (Screenshot: Instagram; Absenderdaten und fremde Kommentare geschwärzt)

Die beiden veröffentlichten Mailausschnitte zeigen dieselbe Absenderadresse. Die Originalmails konnten wir nicht unabhängig prüfen. Wer tatsächlich dahintersteht und ob die Person die AfD unterstützt oder ihr angehört, ist durch die Screenshots nicht belegt. Die Zuordnung zur AfD-Anhängerschaft stammt von Kerkeling. Eine Verbindung des Absenders zu Adrat ist ebenfalls nicht belegt. Dokumentiert ist, welche Nachrichten Kerkeling auf seinem offiziellen Account öffentlich macht.

Die veröffentlichten Nachrichten machen verständlich, warum Kerkeling über die Gefahr von Verfolgung spricht. Sie beweisen für sich genommen nicht die Richtigkeit seines Buchenwald-Vergleichs. Wer diesen Vergleich kritisiert, kann solche Drohungen trotzdem unmissverständlich verurteilen. Dafür braucht es weder eine historische Expertise noch besonders viel Zivilcourage.

Kerkeling hat schon früher Klartext gesprochen

Seine Haltung ist keine spontane Erfurter Eingebung. Im Oktober 2023 sprach Kerkeling in der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf über Antisemitismus und eine Demokratie, die sich wehren können muss. In meinem damaligen Bericht ist auch seine Kritik an der Hetze eines Thüringer AfD-Vorsitzenden dokumentiert: (RB-Logo Agnes-Marie Strack-Zimmermann mit Josef-Neuberger-Medaille geehrt). Wer Kerkeling heute auf den harmlosen Fernsehunterhalter reduzieren möchte, hat offenbar die Stellen übersprungen, an denen er etwas zu sagen hatte.

Adrats Einwand verdient eine inhaltliche Antwort: Historische Vergleiche können Unterschiede einebnen. An Kerkelings Formulierung überzeugt mich aber gerade, dass er eine mögliche künftige Entwicklung beschreibt. Er erklärt weder die heutigen Zustände mit Buchenwald für identisch noch die damaligen Verbrechen für weniger schwer. Der Name des Lagers markiert in seiner Warnung die äußerste Konsequenz politischer Verfolgung. Man kann diese Zuspitzung für überzogen halten. Weshalb sie NS-Verbrechen verharmlosen soll, erschließt sich mir daraus nicht.

Das ist eine politische Bewertung. Über einen strafrechtlichen Vorwurf entscheidet kein Kommentar. Eine Anzeige ist allerdings auch kein Gütesiegel für die historische Urteilskraft ihres Verfassers.

Autorenseite: Peter Ansmann
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