
NRW soll ein neues Hochschulrecht bekommen, welches in die Zukunft weist. Lauscht man jedoch den Angehörigen der Hochschulen im Lande, so scheint es sich eher um eine Reise in die Vergangenheit zu handeln. Von unserem Gastautor JoS
Es sind 84 Paragraphen, verteilt auf etwas mehr als hundert Seiten. Dazu Änderungen im Kunsthochschulgesetz, im Landesgleichstellungsgesetz, im Gesetz über die Studierendenwerke und in zwölf weiteren Gesetzen. Mit allen Anmerkungen sind es 355 Seiten, ein dicker Stapel Papier. Doch was auf dieses Papier gedruckt ist, lohnt den Aufwand eigentlich nicht. Das wiederum verwundert etwas, hatte das Ministerium doch keinen Aufwand gescheut. Es wurden Anhörungen abgehalten und sogar eine Onlineumfrage ermöglicht. Fazit des Ganzen: Der Ministerin ist es egal. Es kommt so, wie sie es will.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf nimmt das Ministerium die Hochschulen an die Leine. Natürlich, sie hatten es schon angekündigt, aber dass es so dicke kommen sollte, damit hat niemand gerechnet. Nicht nur, dass das Ministerium offensichtlich plant die Hochschulen weiter unterzufinanzieren. Offensichtlich plant das Ministerium auch noch die Rücklagen der Hochschulen wieder in den Landeshaushalt fließen zu lassen, sie werden also zur Tilgung des Landesdefizits heran gezogen. Wollen die Hochschulen auf ihre eigenen Rücklagen zurückgreifen, werden sie zu Bittstellern. Dicke Kritik erntet man im Ministerium auch für den
Die Länder haben einen neuen Antrag auf das Verbot der NPD eingereicht. Doch ein Pareteiverbot kann leicht zum Alibi im Kampf gegen die extreme Rechte werden. Die NPD ist gefährlich, zweifelsohne, aber sie ist alles andere als der Kern des Problems. Ein Kommentar zum neuen Verbotsantrag. Von unserem Gastautor Felix M.Steiner/

Große Teile der Infrastruktur im schienengebundenen öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht beziehungsweise überschritten. Unser Gastautor Frank Heidenreich ist 




