Darf es etwas mehr sein? Hannelore Kraft Foto: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Roberto Pfeil
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Fast 40 Opern hat Giuseppe Verdi in seinem Leben geschrieben. Die Gewerkschaft, die sich nach dem Viel-Arbeiter der Musikszene benannt hat, schafft 2015 vielleicht noch eine ähnlich hohe Zahl von Streiks. Neuestes Opfer: Der WDR.
In einer Online-Abstimmung fordert die Gewerkschaft gerade ihre Mitglieder im WDR auf, sich zu dem Streik zu äußern. Dass dort jeder abstimmen kann oder alle so häufig wie sie gerade Spaß haben, für den Streik klicken können, stört die Gewerkschaft wenig. Es drängt sich nämlich der Verdacht auf, dass ohnehin um jeden Preis gestreikt werden soll.
Die Gemeinde, die den spontan um Schutz bittenden Roghinya aus Birma geholfen hatte, hat nun im zuständigen Gremium Presbyterium einstimmig entschieden, den Flüchtling nicht vor die Tür setzen. Sie wollen dem verfolgten Muslim im falle seiner Abschiebung eine Bleibe geben, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.
Sani B. ist sehr froh über die Entscheidung. Und auch die Gemeindepfarrer sind erleichtert: „Ganz ohne Diskussion kann man so etwas nicht entscheiden. Natürlich gibt es Menschen, die sich erst einmal mit so einer neuen Situation anfreunden mussten. Doch für uns zählt am Ende, dass sich in der Sitzung alle im Presbyterium bewegt haben und eine eindeutige Entscheidung getroffen haben. Das wissen wir, gerade bei den Zweifeln und Bedenken die es gab, sehr zu schätzen“.
Ein „offizielles“ Kirchenasyl wird aus der Entscheidung, die praktisch „auf Vorrat“ getroffen wurde, wenn der Kirchenkreis das Ergebnis der Gemeinde bestätigt. Dort ist man bereits inmitten der Beratungen zu dem Einzelfall. Die rechtlichen Fragen werden noch einmal durch die eigenen Juristen überprüft. Auch die Frage, ob eine reelle Chance für eine Anerkennung von Sani B. als Härtefall in einem neuen Asylverfahren besteht, fliesst in die Entscheidung mit ein.
Viele Gemeindemitglieder haben Sani B. inzwischen kennengelernt. Der Rohingya hat innerhalb nur kurzer Zeit Kontakte geknüpft, denn er wurde mit offenen Armen aufgenommen. Dennoch haben sich Schlaflosigkeit, Panikattacken und schweren Depressionen bei Sani B. weiter verschlimmert. Die Angst vor der anstehenden Abschiebung ist eine große Belastung für ihn. Immer wieder bricht er in Tränen aus.
Alexis Tsipras, auf dem Bundesparteitag der Linkspartei im Mai 2014 im Berliner Velodrom Foto: Blömke/Kosinsky/Tschöpe Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
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Wenn der griechische Regierungschef Alexis Tsipras (Syriza) im Parlament die Griechen dazu auffordert, „Nein“ zu den Vorschlägen der Euro-Gruppe zu sagen, spielt er damit auf den beeindruckendsten Moment der neuzeitlichen Geschichte Griechenlands an und rückt seine Kontrahenten in Europa in die Nähe von Faschisten.
Verwundert aber nicht ohne beeindruckt zu sein beschreibt die Neue Zürcher Zeitung den Auftritt des griechischen Regierungschefs Alexis Tsipras (Syriza), der in der vergangenen Nacht die Griechen aufgefordert hat, beim angekündigten Referendum über Reformvorschläge der Euro-Gruppe mit Nein zu stimmen:
In einem trotzigen Auftritt vor dem Parlament donnerte der Linkspopulist, er werde nicht den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble um Erlaubnis für ein Referendum fragen. Er sei überzeugt, dass die griechische Bevölkerung mit einem schallenden Nein auf das «Ultimatum» antworten werde. «Für die Gläubiger bricht die Stunde der Wahrheit an», rief er unter Applaus in den Saal. «Nein zur Erpressung, Nein nur Demütigung, Nein zur Sparpolitik», lautete die Parole.
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Leserservice – immer wieder wird behauptet, man müsse die Sorgen derjenigen Ernst nehmen, die Asylbewerberheime anzünden, auf Steuerzahlers Kosten leben, nicht richtig deutsch können und Probleme bei der Körperpflege haben von ihrem demokratischen Demonstrationsrecht Gebrauch machen, um als „besorgte Bürger“ auf die vermeintlich nachteiligen Effekte durch Flüchtingsheime und ihre diesbezüglichen Ängste hinzuweisen.
Wann immer von nun an jemand sowas behauptet – zeigt ihm dieses Video aus Freital.
Rechtsextremisten vor dem Dortmunder Rathaus Foto: Jürgen Steinfelder, 2014
Nachdem zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dortmunder Rathausüberfall 2014 gegen die so genannten Rathausverteidiger wegen Nötigung eingeleitet wurden, macht das Amtsgericht einen Rückzieher. Der Rathausüberfall durch Rechtsextremisten am Wahlabend hatte bundesweit für mediale Empörungswellen gesorgt. Nun möchte das bisher zuständige Amtsgericht das Problem weiterreichen. Sie sehen die Zuständigkeit bei der Strafkammer des Landgerichtes Dortmund. Das Kompetenz-Verschieben zwischen den Gerichten könnte für eine „never ending story“ der Aufarbeitung des Rathausüberfalls sorgen. Andererseits ist es ein eleganter Weg, um sich aus der unangenehmen Affäre zu ziehen. Das Schreiben des Richters des Amtsgerichts sieht so aus, als ob er die Suppe, die er sich nicht selbst eingebrockt hat, auch nicht auslöffeln will.
14 Strafbefehle wurden seit dem Wahlabend, an dem Rechtsextremisten versuchten sich gewaltsam zum Dortmunder Rathaus Zutritt zu verschaffen, verschickt. Die Gäste hatten versucht, die Mitglieder der Partei „Die Rechte“ an der Teilnahme der Wahlparty zu hindern. Aufgrund der fehlerhaften und einseitigen Ermittlungen leitete eine Rechtsanwältin ein detailliert recherchiertes und fundiert ausformuliertes Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund ein.
Der zuständige Richter am Amtsgericht Dortmund lehnt nun mit einem Beschluss vom 23. Juni 2015 die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass der 14 Strafbefehle mit einem gekonnten juristischen Schachzug wegen mangelnder „sachlicher Zuständigkeit“ ab.
Das Gericht führt in seinem Schreiben aus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund über das weitere Verfahren zu entscheiden habe. Nach dem Weg zu einem Beschwerdegericht, bliebe den Staatsanwälten nur noch die Möglichkeit, „eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Anklageschrift bei dem gegebenenfalls höherrangigen Gericht einzureichen“, so der Wortlaut des richterlichen Schreibens. Touché!
Die etwas harschen Worte lassen darauf schliessen, dass es zwischen Gericht und der Staatsanwaltschaft geknarzt hat. Spannend ist, wie sich die Staatsanwaltschaft am Dortmunder Landgericht zur der Aufforderung, zu übernehmen, verhalten wird.
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Mitte Mai wird vielen Mitgliedern der Jungen Presse e.V. eine „Recherchehilfe“ aufgefallen sein, der dem Infobrief des Vereines beilag. Dieser Brief informiert über aktuelle Veranstaltungen und Angebote für die Nachwuchsjournalisten. So auch dieses mal. Es geht darum, wohin das Geld bei Westlotto fließt, was nicht wieder als Gewinn ausgeschüttet wird. An sich also nichts schlechtes. Ein interessantes Thema, auf das man sonst nicht unbedingt Aufmerksam werden würde. Aber eine Sache stört: Es ist reine PR.
Die Junge Presse e.V. richtet sich, wie der Name schon sagt an junge Medienschaffende. Viele davon werden vor allem wegen dem Jugendpresseausweis Mitglied in dem Verein sein. Mit unter 18 Jahren muss man als (angehender) Journalist einen Jugendpresseausweis besitzen, um zum Beispiel bei einer Demo hinter die Polizeiabsperrung zu dürfen. Auch viele Festivals erwarten einen Presseausweis bei der Akkreditierung. Einen „richtigen“ Presseausweis kriegt man unter 18 nicht. Man darf bis zum Alter von 27 einen Jugendpresseausweis besitzen.
Die Junge Presse e.V. also, in dem zumindest ein gewisser Prozentsatz an Mitgliedern unter 18 sein dürfte, macht eine „Reportagehilfe“, in der in keinem Wort auf Glücksspielsucht eingegangen wird und vollkommen unkritisch berichtet wird.