
Die Berliner Linke wollte Manuel Hagel (CDU) bestimmte Sätze gerichtlich untersagen lassen. Aus Stuttgart kam allerdings kein Maulkorb, sondern eine Absage. Der Eilantrag gegen die Äußerungen des CDU-Politikers ist gescheitert. Für die Partei ist das ärgerlich. Für alle, die daraus jetzt eine amtliche Bescheinigung über angebliche Clan-Verbindungen basteln möchten, lohnt sich allerdings ebenfalls ein Blick in die Begründung.
Empörung ersetzt keinen Amtsbezug
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2026, veröffentlicht am 22. Oktober, lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag der Berliner Linken gegen das Land Baden-Württemberg ab. Anlass waren Hagels Äußerungen in einem BILD-Artikel vom 25. September 2026:
Innenminister Manuel Hagel (38, CDU) exklusiv zu BILD: „Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will. Bei uns in Baden-Württemberg wissen wir, was wir an unseren Polizistinnen und Polizisten haben.“
(Quelle: BILD)
Geklagt wurde wegen der Bezeichnung „linke Clan-Bürgermeisterin“ sowie den Vorwurf des baden-württembergischen Innenministers, die Partei Die Linke gefährde die innere Sicherheit und schwäche die Polizei. Gemeint war mit der Bürgermeisterin die Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp.
Entscheidend war laut Gerichtsmitteilung zum Verfahren 1 K 10629/26 die Rolle des Sprechers. Manuel Hagel habe als Parteipolitiker gesprochen, keine amtlichen Ressourcen eingesetzt und nicht die besondere Autorität seines Ministeramtes beansprucht. Dass die Zeitung ihn als Innenminister bezeichnete, reichte dem Gericht nicht. Deshalb griffen hier die Anforderungen an staatliche Neutralität und Sachlichkeit nicht. Eine Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe möglich.
Das ist eine Niederlage im Eilverfahren, kein gerichtlicher Nachweis von Clan-Verbindungen. Wer Hagels Formulierung politisch geschmacklos findet, muss sie wegen dieses Beschlusses nicht plötzlich gelungen finden. Unabhängig von Hagels Wortwahl gibt es allerdings einen konkreten Vorgang: Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Koçak hat seinen Kontakt zu Firas Remmo, einem Sohn von Issa Remmo, eingeräumt und als Fehler bezeichnet. Über die politischen Folgen haben wir berichtet (
Koçaks Remmo-Kontakt: Die SPD verlangte den Fraktionsausschluss, die Linke verwies auf die laufende Aufarbeitung). Das belegt keine persönlichen Clan-Verbindungen Eralps. Erklärungsbedarf für die Partei bleibt trotzdem.
Der Gegner bleibt leider sprechfähig
Die Linke durfte den Rechtsweg beschreiten. Ein gerichtliches Vorgehen gegen politische Angriffe ist für sich genommen weder skandalös noch ein Beweis besonderer Dünnhäutigkeit. Nur gehört zum Rechtsweg gelegentlich die unerfreuliche Erfahrung, dass am Ende nicht die eigene Pressemitteilung herauskommt.
Politisch wäre die bequemste Lösung natürlich gewesen, der Gegner müsste seine Formulierungen künftig beim eigenen Anwalt abgeben. Nun bleibt der mühsamere Teil: Auf Vorwürfe antworten, die eigenen Positionen erklären und um Zustimmung werben. Wahlkampf also. Diesmal ohne die erhoffte richterliche Lautstärkeregelung.
Der Streit fällt in eine Phase, in der die Berliner Linke ohnehin um ihre Regierungsfähigkeit ringt. Über den Umgang mit Antisemitismusvorwürfen und die Rolle Ines Schwerdtners haben wir berichtet:
Wie verbindlich die angekündigte Abgrenzung tatsächlich ist. Das ist eine eigene politische Auseinandersetzung. Der Stuttgarter Beschluss ändert daran nichts.
Für diesen Fall bleibt die Bilanz übersichtlich: Die Linke Berlin wollte eine gerichtliche Unterlassung erreichen und bekam sie nicht.
Die Empörung darf sie selbstverständlich behalten. Die braucht keinen erfolgreichen Eilantrag.
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