„Dortmund muss dringend eine neue Regelung für die Straßenprostitution finden“

Foto: Barbara Underberg
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Das Urteil eines in der Bundesrepublik einmaligen Prozesses, in dem sich eine Prostituierte ihr Recht erkämpft hat, liegt nun in schriftlicher Form vor. Es führt auf 30 Seiten das ausgewogene Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus, das Jugendschutz, Anwohnerinteressen, öffentlichen Anstand und das Recht der Frauen auf freie Ausübung ihres Berufes in einem geschützten Bereich, gleichermaßen berücksichtigt. Ein wahrlich salomonisches Urteil. Ein Gastkommentar von Ulrike Märkel, Ratsmitgliede B90/Die Grünen Dortmund.

Für das Urteil, das der klagenden Prostituierte Dany K. umfassend Recht zuspricht, gibt es aus der Landespolitik große Zustimmung. Josefine Paul, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im NRW-Landtag, bezeichnet die Klage als „einen mutigen Schritt“ vor dem sie Respekt hat und sieht die Anforderung einer Standortsuche an die Verwaltung in der Folge der richterlichen Entscheidung positiv: „Das Urteil macht deutlich, dass Kommunen sich nicht einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können. Der berechtigte Fokus auf den Jugendschutz darf dabei nichtallein zu Lasten der Sicherheitsbedürfnisse der Frauen gehen.“ Paul sieht nun die beiden Beklagten, die Stadt Dortmund und die Bezirksregierung Arnsberg in der Pflicht, das vom Gericht eindeutig festgelegte Ziel umzusetzen und fordert: „Die Stadt täte gut daran, sich auf ihren früheren Weg zu besinnen und nach Lösungen zu suchen. Orientieren kann sich Dortmund sich auch an seiner Nachbarstadt Essen, die einen Weg gehen, der einerseits Straßenprostitution auf ein bestimmtes Areal begrenzt, andererseits durch die Verrichtungsboxen die Sicherheit der Frauen erhöht. Darüber hinaus bieten solche Lösungen auch die Möglichkeit, Beratung und Gesundheitsvorsorge für die Frauen anzubieten.“

Und auch das Gesundheitsministerium NRW sieht in dem Urteil einen klaren Arbeitsauftrag an die Stadt. Marlis Bredehorst, Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit einem entsprechenden Urteil gerechnet: „Das Urteil ist für mich keine Überraschung. Es unterstreicht, dass Dortmund dringend eine neue Regelung für die Straßenprostitution in ihrer Stadt finden muss. Prostitution lässt sich nicht verbieten. Wer ihr keinen Raum geben will, verdrängt sie in die Illegalität mit all ihren negativen Folgen. Ob man es sehen möchte oder nicht: Prostitution ist Teil dieser Gesellschaft, deshalb ist es auch Aufgabe der Politik, sie in einem angemessenen Rahmen zu ermöglichen.“

Doch der Rahmen ist seit der Schließung des Dortmunder Straßenstrichs weggefallen – und so befindet man sich nun in einer paradoxen Situation. Praktisch kann das Urteil ab sofort in die Tat umgesetzt werden – Dany K. kann sich noch heute überall außerhalb des innerstädtischen Sperrbezirkes (in den Grenzen von 1974) hinstellen. So befindet sich die Stadt in einem Patt und die Gegner des Straßenstrichs haben sich  mit ihrer Uneinsichtigkeit und der Weigerung eine pragmatische Lösung zu finden, ein Eigentor geschossen. Das Urteil ist fast schon kurios in seiner Auswirkung. Christina Stodt von der Beratungsstelle Kober berichtet: „Unsere Arbeit vor Ort besteht im Moment darin, die Frauen über die neue Sperrbezirksverordnung aufzuklären, denn das gehört zu unseren Aufgaben. Das bedeutet, dass wir den Frauen sagen, dass sie, wenn das Urteil rechtskräftig ist, fast überall im Dortmunder Stadtgebiet legal arbeiten können. Wir fordern aber dennoch nach wie vor eine Einrichtung eines geordneten Straßenstriches. Denn wenn die Frauen ihr Recht nun wahrnehmen und weit verteilt irgendwo im Stadtgebiet stehen, wird es für uns noch schwieriger, sie mit unserem Beratungsangebot zu erreichen.“

Auch der SPD-Abgeordnete Bernhard von Grünberg, ein Mann den viele als „lebende SPD-Legende“ bezeichnen, vertritt die Ansicht, dass man die Probleme der Straßenprostitution mit sozialarbeiterischer Betreuung und nicht mit Verboten angehen muss. Er hatte 2012 als Vorstand des Mieterschutzbundes eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Dortmunder Oberbürgermeister Sierau eingeleitet. Der Landtagsabgeordnete wollte nicht hinnehmen, dass die Stadt Dortmund das gesamte Stadtgebiet lückenlos zum Sperrbezirk erklärt und damit Straßenprostitution unmöglich macht. Die Begründung ist nahe liegend, denn von Grünberg geht es vor allem um den Schutz der Frauen. Bereits in Bonn hatte sich der Sozialpolitiker für einen geordneten Strich eingesetzt – mit Erfolg. Der Strich in Bonn wurde nach dem Vorbild des bundesweit gelobten „Dortmunder Modell“ mit Boxen, Alarmknöpfen und Beratungsmöglichkeiten eingerichtet.

Straßenstrich in Bonn Foto: Märkel
Straßenstrich in Bonn Foto: Märkel

Von Grünberg: „Ich habe die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Sierau eingereicht, da ich der Meinung bin, dass durch die Entscheidung der Stadt Dortmund einen stadtweiten Sperrbezirk einzurichten, sowohl der Schutz der Frauen vor Gewalt als auch die notwendige Gesundheitsfürsorge für die Frauen fahrlässig gefährdet wurde. Zudem war meine Befürchtung, dass sich die Prostitution in angrenzende Wohngebiete verlagert.“ Herr von Grünberg hatte in einem Schreiben an den Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau, den Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann und NRW Innenminister Ralf Jäger die Verdrängungspolitik vehement kritisiert. Und er hat mit beiden Prognosen Recht behalten: Die Prostituierte Dany K. stand nach der Schließung und dem Abriss der Sicherheitsboxen auf einem abseits gelegenen, unbeleuchteten Parkplatz an einer Bundesstraße. Einziger Schutz: Die Prostituierten schrieben die Autokennzeichen der Freier auf, in deren Auto eine der Frauen einstieg. Vor Gewalttaten schützt diese Selbsthilfe-Methode aber gewiss nicht. Auch eine Verlagerung in das angrenzende Wohngebiet fand statt: Vor allem drogenabhängige Frauen schaffen nun vermehrt inmitten des Stadtquartiers Nordstadt, einem sozialen Brennpunkt, an. Das bestätigt neben Nordstadt-Anwohnern auch die Prostituiertenhilfe Kober, die mit Streetwork versucht, die Frauen zu erreichen.

Als Rechtswissenschaftler begrüßt von Grünberg das Urteil als richtungsweisend – es ist ein so genanntes Grundsatzurteil, das bundesweit Auswirkungen haben wird. Aus seiner Sicht bestätigt es auch noch einmal die Tatsache, dass Prostitution längst als Beruf anerkannt und legal ist. Nun sei die Politik aufgefordert, bestmögliche Rahmenbedingungen für die Frauen des Straßen-Rotlichtgewerbes zu schaffen.

Doch das SPD-Innenministerium schließt sich nicht dieser, sondern der Argumentation der Stadt Dortmund, des Oberbürgermeisters und der Bezirksregierung an: Das Antwortschreiben aus Jäger’s Ministerium bezieht sich in seiner Begründung auf die angebliche Sondersituation in Dortmund: „Dabei wäre ausschlaggebend, dass (es sich) aufgrund der günstigen Verkehrsanbindung und des bereits vorhandene Netzwerkes der sich dort aufhaltenden Zuwanderer bereits um eine Sondersituation handelt, die – auch nach polizeilicher Einschätzungen- nicht ohne weiteres auf andere Regionen übertragbar ist.“ Jäger täuscht sich. Auch in Bonn arbeiten auf dem Strich „Zuwanderinnen“. Schwerer aber wiegt, dass man Zuwanderungsprobleme nicht mit dem Verbot der Straßenprostitution lösen kann. Im Weiteren bezieht sich das Innenministerium auf die Anwohnerproteste (5200 Unterschriften), die vor allem von der ehemaligen SPD-Ratsfrau Marita Hetmeier massiv befeuert wurden. Hetmeier tat sich mit viel Polemik und Unsachlichkeit hervor, wie zum Beispiel: „Diese Arschlöcher (Anm. der Autorin: Die Freier) machen jetzt Wahlwerbung für die Grünen, weil sie den Straßenstrich wieder einführen möchten.“

Richtig ist, dass sich die Dortmunder Grünen für eine vernünftige Frauen- und Sozialpolitik stark gemacht haben und für die Suche nach einem neuen geeigneten Standort sind. Denn Jägers Argumentation, dass „die Ausübung der Prostitution in dem als Sperrbezirk ausgewiesenen bzw. auszuweisenden Bereich generell, also regelmäßig bzw. typischerweise, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Jugend und / oder den öffentlichen Anstand führen.“ greift bei einer Großstadt wie Dortmund als Argumentation nicht, zudem bei einer Fläche von über 280 km² nur etwas über 54% für Gewerbe und Wohnbebauung genutzt werden und ausreichend Freiflächen zur Verfügung stehen. Die Kammer stellt in ihrer Begründung daher vollkommen richtig fest, dass sie nicht erkennen kann, dass der Jugendschutz und der öffentliche Anstand „ausnahmslos an jedem Ort“ fortdauernd gefährdet sei.

Warum Minister Jäger in seinem Bundesland Nordrhein-Westfalen in der einen Stadt (Dortmund) den öffentliche Anstand und die Jugend generell und ausnahmslos durch Straßenprostitution gefährdet sieht, in der anderen Stadt (Bonn) jedoch nicht – diese Antwort ist Jäger bis heute schuldig geblieben. Vielleicht ist die differenzierte Betrachtungsweise des Ministers in der Kenntnis der sprichwörtlichen rheinischen Frohnatur begründet und der damit verbundenen Toleranz.

Die Anwohnerinnen im Bonner Viertel jedenfalls fühlen sich nicht durch die Frauen gestört. Die Studentin Lisa Seibert , die direkt an der Ecke Verdi/Immenburgerstraße in einer Wohngemeinschaft lebt, sieht die Sache entspannt: „Also nach 20:00 Uhr gehe ich nicht mehr durch die Immenburgerstrasse. Aber das macht ja nichts, ich gehe abends eben einfach anders herum nach Hause.“ Und auch Marlene Schneider*, die gerade ihr soziales Jahr leistet, sieht ihre Wohnnähe zu den Prostituierten unproblematisch: „Es gab mal ein bisschen Ärger mit Anwohnern, aber seitdem die Damen erst nach acht Uhr Abends auf der Straße arbeiten, habe ich kein Problem mehr. Ehrlich gesagt bekomme ich es gar nicht groß mit.“ Die Familien die im Rewemarkt einkaufen, 200 m Meter Luftlinie vom Strich entfernt, offenbar auch nicht.

Der Rechtsvertreter der Klägerin, der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler, hat sich erfolgreich mit seiner Argumentation vor Gericht gegen die Beklagten durchgesetzt. Besonders erfreut ist er darüber, dass das Gericht das Urteil durch die Nicht-Zulassung der Berufung wasserdicht gemacht hat. Das die neue Dortmunder Rechtsdezernentin Jäger (CDU) gegenüber der Grünen Ratsfraktion, die die Klage von Dany K. von Anfang an unterstützt hat, ankündigte, „dass man bei diesem Thema nicht Freunde werden würde“, beeindruckt ihn wenig. Zu Recht, denn juristisch macht das Vorgehen gegen die Nicht-Zulassung keinen Sinn. Unter anderem befand Achelpöhler, dass die Argumente der Gegenseite, durch die Schließung des Straßenstrichs den vermehrten Zuzug von Bulgaren zu verhindern, juristisch betrachtet eine Nullnummer: „ Es kann ja nicht sein, dass die Prostituierten unter der gescheiterten Einwanderungspolitik der Stadt Dortmund leiden und an gestiegenen Zuwanderungszahlen schuld sein sollen.“ Er hält es für möglich, dass die Stadt Dortmund gegen die Nicht-Zulassung der Berufung vorgehen wird. Doch wenn ein Oberbürgermeister ein zweites Mal gegen eine Prostituierte verliert, ist dies für den eigenen politischen Ruf keine gute Sache – und die Erfolgsaussichten vor Gericht  sind schlecht.

Auch der Jugendschutz als Argument gegen die geordneten Verhältnisse eines legalen Straßenstrichs hat vor Gericht nicht Bestand gehabt. Achelpöhler wundert das nicht: „Unsere Vorschläge waren ausnahmslos Gebiete jenseits von Wohnbebauung – zum Beispiel in Industriegebieten, in denen nach 20:00 Uhr keine Kinder mehr unterwegs sind.“ Franz-Josef Drabig, sicher ein Experte auf dem Gebiet, hat sich dennoch bereits vehement gegen die vor Gericht vorgeschlagenen Standorte ausgesprochen. Auch sein Kollege Ernst Prüsse, Fraktionschef der Dortmunder Rats-SPD meinte gegenüber den Ratsgrünen, die nun auf die „Essener Lösung“ hoffen, dass mit ihm eine neuer Standort nicht zu machen sei. Und niemanden wundert, dass auch der Dritte im Bunde in dieselbe Tröte bläst und das Urteil nicht akzeptieren will. Den Job des Oberbürgermeisters aber hat das Gericht „Im Namen des Volkes“ klar formuliert und die Verordnungsgeber aufgefordert nur „nach genauer Prüfung und Dokumentation unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben“ erneut einen Stadtweiten Sperrbezirk zu errichten. Dabei wirft das Gericht ein schweres Gewicht in Justitias Waagschale und beruft sich auf die Grundrechte der Klägerin und auf das Grundgesetz, in dem in Art.12, Abs. 1 heißt: „ Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Und fährt fort: „Insbesondere Gründe des Jugendschutzes und des Schutzes des öffentlichen Anstandes können im vorliegenden Fall nicht als vernünftige Gründe des Gemeinwohl ins Feld geführt werden“.

Nicht, das man im Moment den Eindruck hätte, dass sich die Dortmunder SPD-Herren-Troika im Moment in Vernunft üben würde – klug wäre es dennoch. Denn Dany, um klare Worte meist nicht verlegen, meint: „Ich verstehe das alles nicht. Mit dieser Entscheidung kann ich mich mit meine Kolleginnen doch morgen früh außerhalb des Innenstadtkerns an jede beliebige Ecke in Dortmund stellen. Wer kann das denn wollen? So wäre doch Dortmund praktisch ein einziges großes Open-Air-Laufhaus. Das ist doch bescheuert! Wir Frauen wollen wir nur wieder einen guten Platz haben, an dem wir in Ruhe und einigermaßen geschützt arbeiten können – ein Platz mit Beratung, Alarmknopf und Boxen. Wir wollen niemanden, schon gar nicht Kinder, mit unserer Arbeit zu stören“.

Ob sich dieser fromme Wunsch erfüllen wird – muss sich erst zeigen. Die Stadt hat noch nicht entschieden, ob sie gegn die Nicht-Zulassung der Berufung vorgehen will. Eine weitere Blamage, die ein zweites Mal bundesweit für Negativ-Schlagzeilen sorgen wird, kann sich die Stadt Dortmund, die Bezirksregierung Arnsberg und die Dortmunder SPD kein zweites Mal leisten. Eine gute Konsenslösung und die Rückkehr der Dortmunder Politik zu einem vernünftigen Dialog am Runden Tisch – darauf dürfen alle Beteiligten hoffen!

* (Name geändert)

Quellen:

Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen:

Urteil 16 K 2082_11 (1)

Brief des Mieterbundes zum Thema Straßenprostitution:

110513 BvG, BzReg Arnsb110719

Antwort des Innenministeriums an den Mieterbund:

MIK Straßenprost Dortmund (1) 

 

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Bernd
Bernd
11 Jahre zuvor

Marlis Bredehorst – ich hab mich immer gefragt was aus der Grünen-Dezernentin wurde, die den Holocaust einen Ausrutscher nannte:
https://www.welt.de/politik/article910429/Gruene-bezeichnet-Holocaust-als-Ausrutscher.html
Jetzt weiß ich es: Sie ist im NRW-Gesundheitsministerium untergekommen

Thorsten Stumm
Thorsten Stumm
11 Jahre zuvor

Die grösste Gefahr für die Prostitution droht nicht von Gerichten. Auf der europäischen Ebene ist die Legalisierung der Prostitution in Deutschland nicht gerne gesehen. Übrigens besonders heftig ist dort der Widerstand gerade von Frauenorginisationen.

Es gibt auf der Ebene der EU-Politik Inititativen das skandinavische Modell der Freierstrafbarkeit in der EU durchzusetzen.

Ulrike Märkel
Ulrike Märkel
11 Jahre zuvor

Gerade erreichte mich eine Stellungnahme des Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (www.bufas.net): “ Wir sind über dieses Urteil sehr erfreut. Es gibt den Sexarbeiterinnen in Dortmund ihr Recht zurück, ihren Arbeitsplatz zu wählen. Aber nicht nur hier, in ganz Deutschland wurde in den letzten Jahren versucht, dieses Recht einzuschränken. Viele Frauen wählen die Straße, weil sie hier unabhängig arbeiten können und keine hohen Mieten oder Abgaben an Betreiber zahlen müssen. Mit diesem Grundsatzurteil wird es nicht mehr so leicht möglich sein, sie zu vertreiben oder ihnen die Arbeit zu verbieten. Wir werden in unseren Beratungsstellen Frauen und Männer in der Prostitution darüber informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.“

NoHistory
NoHistory
11 Jahre zuvor

Straßenprostitution ist ein großes Geschäft. Nicht nur für die Prostituierten, die auf Infrastruktur und Betreuung vom Staat hoffen, sondern auch für viele Organisationen, die mit der Betreuung Geld machen. Die Positionen in den städtischen Haushalten sind hoch.

Dass es Kriminalität auch beim Straßenstrich mit Luxus-Infrastruktur gibt, erkennt man aktuell in Essen, und auch in Dortmund sind die Auswirkungen des Straßenstrichs noch nicht juristisch abgearbeitet worden. Die Aussagen erzählen eine Wirklichkeit, die die Befürworter nicht erwähnen.

Menschen in anderen Jobs erhalten diese Unterstützung nicht. Es würde doch keiner eine Schutz-Infrastruktur des Staates mit Notknopf usw bspw. für Spielhallenangestellte, die dauernd überfallen werden, fordern. Das ist Aufgabe der Betreiber/Selbständigen und nicht des Staates. Das gilt auch für die Straßenprostitution. Der Staat muss für die Überwachung der Regeln sorgen.

Im Fall der Prostitution sind dies bspw. Krankenversicherung, Anmeldungen etc.
Es wäre besser, diese Überwachung würde mit den vorhandenen Mitteln verstärkt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil überprüft wird. Falls das Verbot nicht erhalten bleibt, können ja unattraktive Flächen geöffnet werden.

Es gibt Bordelle etc. in denen Prostituierte arbeiten können. Die Strasse ist hierfür kein Ort. Der Staat versagt bei vielen Infrastrukturaufgaben, da muss das letzte Geld nicht noch für eine Straßenstrichinfrastruktur ausgegeben werden.

Es bleibt auch zu hoffen, dass die hochen finanziellen Ausgaben der Betreuung von Prostituierten mit Zielen, die auch veröffentlicht werden, verbunden werden. Diese Budgets sind zu hoch.

Ulrike Märkel
Ulrike Märkel
11 Jahre zuvor

@ #4 NoHistory „Das ist Aufgabe der Betreiber/Selbständigen und nicht des Staates.“
1) In Bezug auf einen Straßenstrich greift das Argument nicht. Auf der Straße gibt es ja keinen Betreiber, den man in die Verantwortung nehmen könnte. Und Laufhäuser sind auch nicht für alle Prostituierten die richtige Lösung: Frauen die in Bordellen arbeiten, müssen eine Miete im dreistelligen Bereich pro Tag (!) für das genutzte Zimmer zahlen. Mit anderen Worten – bis sie ihr eigenes Geld verdienen, müssen sie schon ziemlich viel arbeiten, um dann diesen Verdienst an den Puffbesitzer abzugeben. Das möchten nicht alle Frauen.
Eine Bonner Passantin (Lehrerin, Ende Fünzig), die in der Nähe des Strichs lebt, meinte zu mir, dass sie nicht versteht, warum eine Stadt nicht einfach ein Haus zur Verfügung stellt, in dem die Frauen in Ruhe arbeiten können. Vor allem wenn es Konflikte mit Anwohnern geben würde. Der Staat hätte schliesslich eine Fürsorgepflicht und der Zuhälterei wäre so der Boden entzogen. Ich finde, das ist eine interessante Sichtweise.
2) Die Budgets für die Beratung der Prostituierten (nicht allzu umfangreich) ist gut angelegt. Sie beinhaltet die Gesundheitsfürsorge und verhindert damit das Ausbreiten von Geschlechtskrankheiten – das kommt auch den Männern und Ehefrauen zugute, nicht nur den Prostituierten. Verhütungsberatung verhindert den Anstieg ungewollter Schwangerschaften und damit verbundenen Abbrüche.
Die Aufgabenstellungen der Beratungsstellen sind öffentlich: http://www.kober-do.de, http://www.madonna-ev.de
3) Die Investition für ein Minimum an Sicherheit – Boxen aus Baumarktzäunen, akustisches Signal (Hupe) und einen Baukontainer für die Beratungsstelle – daran wird die öffentliche Hand finanziell nicht zu Grunde gehen.

NoHistory
NoHistory
11 Jahre zuvor

@5:
1) Mieten für Geschäftsräume sind natürlich Kosten, die man vermeiden will. Wann werden die Bestimmungen für Ärzte etc. gelockert. Warum soll man nicht auch dort die Behandlungen und Warteräume auf die Strasse verlegen.
Selbst beim Autowaschservice ist das nicht möglich, weil es Umweltauflagen etc. gibt. Nur die Prostituierten sollen für bessere Gewinnmargen die öffentlichen Strassen möglichst noch mit spezieller Infrastruktur nutzen? Das passt nicht.
2) Dass bspw. über 200000 EUR allein in Dortmund für die sog. Beratung nicht umfangreich sind, erstaunt mich.
Warum zahlen für diese Beratungen bspw. Putzfrauen etc. mit ihren Steuern, während sie, wenn sie um 4 Uhr zur Arbeit fahren, sehen können, wie sie selber ohne Beratung und Gesprächspartner mit Kaffee mit der Arbeit fertig werden?
Es gibt hier keinen Grund für eine besondere Behandlung evtl. muss die Zulassung für die Gewerbeausübung angepasst werden.
3) Es gibt keine Grund, dass hier die Prostituierten der Strasse eine staatliche Förderung für ihren Job bekommen. Sie können doch selber für Sicherheit und für Geschäftsräume sorgen oder aber den Job aufgeben, wenn sie damit unter legalen Bedingungen keinen Lebensunterhalt verdienen können. Das gilt doch auf für andere Gewerbe.

Prostitution ist ein Gewerbe und als solches zu behandeln. Die Sonderbehandlung mit hohen Kosten für die Allgemeinheit ist für mich nicht nachvollziehbar . Hier müssen notfalls die Kontrollen, Auflagen etc. erhöht werden.

Zazu
11 Jahre zuvor

Das Urteil zeigt: Sex-Arbeiterinnen sind keine Opfer – das gefällt mir, der alleinerziehenden Mutter einer Tochter. Wie kann in Dortmund, „einem Teil der Metropole Ruhr“, noch so kleinkariertes Denken vorherrschen? Wie im tiefsten Hinterwald.
Fein, dass auf dem Straßenstrich die Damen an Ihrer Arbeit verdienen und nicht die Zuhälter. Was spricht gegen ein begrenztes Areal in einem Industriegebiet, in dem die Frauen geschützt arbeiten können? Ihre Arbeit verdient Anerkennung wie jede andere auch, schließlich handelt es sich um das älteste Gewerbe der Welt, eine Dienstleistung, die vor allem die Herren in Anspruch nehmen.

Thorsten Stumm
Thorsten Stumm
11 Jahre zuvor
Ulrike Märkel
Ulrike Märkel
11 Jahre zuvor

@6: Die Prostituierten zahlen in Bonn Steuern (Ticketautomat) und auch in Dortmund wurde 2011 die Sexsteuer eingeführt. Im Übrigen verstehe ich Ihre Argumentation nicht. Es gibt eine Prostitutionsgesetz und wir reden über einen legalen Beruf. Das entbindet aber die Gesellschaft nicht davon, sich mit sozialarbeiterischen Maßnahmen und Beratungshilfe auch um Frauen am Rande der Gesellschaft zu kümmern, wie zum Beispiel um drogenabhängige Prostituierte.

https://www.cicero.de/berliner-republik/volker-beck-prostitutionsgesetz-der-gesetzgeber-ist-kein-moralunternehmen/53754

Ulrike Märkel
Ulrike Märkel
11 Jahre zuvor

Update: Das Zitat von Christina Stodt (Beratungsstelle Kober)
wirkte juristisch betrachtet leider missverständlich. In dem Text ist die Rede von einer „neuen“ Sperrbezirksverordnung. Eine solche neue Verordnung gibt es noch nicht – nur die Gerichtseinscheidung, die die VO 2012 teilweise für unwirksam erklärt hat. Es ist Sache der Bezirksregierung darüber zu entscheiden, ob es eine neue Sperrbezirksverordnung gibt. Bleibt es bei dem Urteil des VG, dann ist gibt es in Dortmund nur eine teilweise unwirksame Verordnung.

Natürlich wenden sich Frauen an die Beratungsstelle, um zu wissen, was
sich für sie durch das Urteil geändert hat. Und ausschliesslich darüber klärt Kober auf: Die Stadt Dortmund hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, denn sie hält die VO der Bezirksregierung Arnsberg für rechtmäßig. Da die Stadt Dortmund für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist – und der Verstoß gegen eine wirksame Sperrbezirksverordnung eine Ordnungswidrigkeit ist – müssen Frauen deshalb u.U. damit rechnen, dass die Stadt Dortmund ein Bußgeldverfahren einleitet und darauf setzt, dass ein Amtsrichter bei einem Einspruch die Sache anders sieht, als seine drei Berufskollegen vom VG Gelsenkirchen. Eine andere Entscheidung ist zwar unwahrscheinlich – aber denkbar. Mehr Rechtssicherheit gibt es daher erst dann, wenn das Urteil des VG Gelsenkirchen rechtskräftig ist.

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[…] berichtete, in der Dortmunder Nordstadt weiter. Nach dem positiven Gerichtsurteil in Gelsenkirchen erklärte die Klägerin, die Sexarbeiterin Dany: Ich verstehe das alles nicht. … Wir Frauen wollen nur wieder einen […]

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