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E.ON-Kraftwerk ‚Datteln 4‘: „Die Beteiligungsverfahren sind nicht nur für die ‚Profis’“

Franziska Krasnici
Franziska Krasnici

Weitestgehend still war es zuletzt um das juristisch umstrittene E.ON-Steinkohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ geworden, welches nach einem gerichtlichen Baustopp nun aktuell einen neuen Anlauf zur Inbetriebnahme nimmt. Auf Antrag von E.ON führt die Bezirksregierung Münster jetzt das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch.
Die dazugehörigen Antragsunterlagen, die zusammen je Ausfertigung stolze 91 Aktenordner füllen, liegen vom 14. April bis zum 13. Mai 2015 bei der Bezirksregierung in Münster und in neunzehn Städten der Region (darunter u.a. Datteln, Waltrop und Marl) öffentlich aus.
Ganz schön viel bedrucktes Papier, welches da auf Kraftwerksinteressierte und -kritiker wartet.
Für die Ruhrbarone habe ich das Ganze zum Anlass genommen mich mit E.ON-Projektkommunikatorin Franziska Krasnici noch einmal kurz über die aktuelle Situation und den Stand der Dinge auszutauschen.
Ruhrbarone: Frau Krasnici, man hat ja schon länger nichts Aktuelles mehr vom Fortgang der Dinge in Sachen ‚Datteln 4‘ in der Öffentlichkeit gehört. Nun beginnt also bald die erneute Auslegung der Unterlagen. Wie stellt sich denn kurz zusammengefasst der aktuelle Sachstand bei E.ON in Sachen ‚Datteln 4‘ dar?

 
Krasnici: Nach dem Abschluss der Planungsverfahren ist nun das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Wiedererlangung der kompletten Baugenehmigung und der Betriebsgenehmigung durchzuführen. Nach Erteilung der noch ausstehenden Genehmigungen kann die Anlage komplett fertig gestellt und danach in Betrieb gesetzt werden. Die Dauer der Restmontage hängt wesentlich von den in dem vorgelagerten Genehmigungsverfahren definierten Anforderungen ab.

 
Ruhrbarone: Wie geht es nach dem Ende der Auslegungsfrist denn zeitlich weiter?
Krasnici: Am 27. Mai 2015 endet die Einwendungsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Münster oder den übrigen Auslegungsorten vorgebracht werden. Der Erörterungstermin ist ab dem 21. September 2015 vorgesehen.

 
Ruhrbarone: Vom sogenannten ‚Aktionsbündnis gegen Datteln 4‘, welches Anfang 2014 ja mit viel Elan gestartet war, habe ich persönlich schon sehr lange nichts mehr gehört. In dem Interview mit den Ruhrbaronen im Herbst 2014 hatten Sie sich ja gewünscht, dass man mit den Kraftwerkskritikern im Dialog bleiben sollte. Hat es diesen Dialog seitdem denn tatsächlich noch gegeben? Wenn ja, wie sah er aus?
Krasnici: Wir haben am 6. Dezember unsere alljährliche Nikolausfeier in unserem Besucherzentrum gehabt, wo Nachbarn gemeinsam mit ihren Kindern einen gemütlichen Nachmittag verbracht haben. Einige von ihnen stehen dem Kraftwerksprojekt kritisch gegenüber und wir haben uns über die gegenwärtigen Entwicklungen bei einem Stück Kuchen ausgetauscht. Vom Aktionsbündnis habe ich länger nichts gehört – für mich verständlich, da es ja jetzt auch erst mit der Offenlage der immissionsschutzrechtlichen Anträge nach dem Bebauungsplanverfahren im letzten Jahr inhaltlich interessant wird. Wir haben am 29. April unser nächstes Kraftwerksforum – hierzu sind sie wie immer herzlich eingeladen. Am 9. Mai stehen wir dann in der Dattelner Innenstadt Interessierten für Fragen und Antworten zur Verfügung – das alles ist wie immer begleitend zu unseren klassischen Öffnungszeiten des E.ON Besucherzentrums in Datteln (jeden Mittwoch sowie den ersten Samstag im Monat 10-17 Uhr).

 
Ruhrbarone: Die aktuelle Auslage der Unterlagen scheint aufgrund des spektakulär großen Umfangs der Unterlagen ja nur noch etwas für echte ‚Profis‘ zu sein. Macht ein solches Beteiligungsverfahren da aus Sicht von E.ON eigentlich wirklich Sinn, was die Bürger betrifft? Oder muss man da nicht quasi schon aufgrund der Umfänge ein wirklicher Experte sein um mit diesen Aktenbergen überhaupt noch umgehen zu können? Anders gefragt: An wen richtet sich dieser Aktenwust eigentlich wirklich noch?
Krasnici: Natürlich machen Beteiligungsverfahren Sinn und es ist auch nicht nur etwas für Profis, sondern für alle! Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich so ins Verfahren mit Einwendungen einbringen.

 
Ruhrbarone: Wie man bei der Vorbeifahrt am Kraftwerk ja sehr gut sehen kann, sind die Arbeiten dort offenkundig inzwischen nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Was geht dort vor Ort aktuell eigentlich noch vor sich? Wie groß ist der Aufwand das fast fertiggestellte Kraftwerk nicht dem Verfall preiszugeben?
Krasnici: Derzeit sind immer so zwischen 50 und 100 Personen auf der Baustelle, die dafür sorgen, dass die einzelnen Anlagenkomponenten konserviert werden und bleiben.

 
Ruhrbarone: Zuletzt gab es in der Region ja ein paar emotionale Diskussionen, da ‚Westnetz‘ Arbeiten scheinbar im direkten Umfeld des Kraftwerks durchgeführt hatte. Einige Kritiker sahen darin ein Unterlaufen des gerichtlich angeordneten Baustopps. Wie sieht bzw. sah das Ganze aus Sicht von E.ON aus?
Krasnici: Die Firma Westnetz verlegt derzeit für das Kraftwerk Datteln 4 einen 110 kV-Reservenetzanschluss sowie eine Abwasserdruckrohrleitung bis an das Kraftwerksgelände. Der Baustopp wird durch diese Arbeiten nicht unterlaufen. Der ursprünglich geplante Trassenverlauf wurde optimiert, der naturschutzfachliche Eingriff weitestgehend gemindert, sodass die Arbeiten im neuen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ausschließlich beschrieben werden. Die Einholung der für die Verlegung beider Leitungen erforderlichen Genehmigungen erfolgte über Westnetz als Vorhabenträger. Die Genehmigungen liegen seit Anfang 2015 vor.

 
Ruhrbarone: Vielen Dank, Frau Krasnici, für dieses kurze Update! Wir werden den Fortgang der Dinge seitens der Ruhrbarone natürlich auch weiterhin sehr interessiert im Auge behalten.

Das neue Kraftwerk in Datteln. Foto: E.On
Das neue Kraftwerk in Datteln. Foto: E.On

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WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Robin,
leider nichts Neues von Frau K.

91 Akten müßte ich durcharbeiten, wenn ich mich mit deren Inhalt in einer Einwendung begründet auseinandersetzen wollte. Das nur zur Festellung von Frau K., nicht nur Profis, sondern a l l e Bürger könnten…..!
Es dürfte sehr selten vorkommen, daß zwischen der Feststellung des formalen Rechtszustandes und der Realität, hier bezügliich einer auch in der Lebenswirklichkeit realexistierenden Nutzungsmöglichkeit eines Rechtes, eine solche Diskrepanz existiert.

Mir bleibt als einem unter vielen gegenüber diesem größten Monoblock-Kohlerkraftwerk Europas an diesem Standort kritischen Bürgern leider ncihts anderes übrig als mich auf den Sachverstand fachkompetenter Bürger , fachkompetenter Organisationen und auf die Stadt Waltrop einschließlich ihrer Fachanwälte zu verlasssen.

In der Sache selbst erinnere ich bei dieser Gelegenheit daran, daß bereits in zwei dem jetzt anlaufenden immissionschutzrechtlichen bzw, wasserechtlichen Verfahren vorangegangenen Verfahren (Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplan der Stadt Datteln) Klagen beim Verwaltusngericht GE bzw. beim OVG Münster anhängig sind.

Paul Abraham
9 Jahre zuvor

Hallo Frau Krasnici werde weiter kämpfen bis der Kuelturm Weisser Wasserdampf ausstoest.
Dan helfe ich bei der Inbetriedname

Helmut Junge
Helmut Junge
9 Jahre zuvor

Robin, Walter, ihr wehrt euch ja gegen dieses Kraftwerk vor eurer schönen Haustür. Und ihr habt dafür gesorgt, daß es immer noch nicht Strom liefern darf, obwohl es ein supermodernes Kraftwerk ist.
Ich habe ja bereits darüber geschrieben.
https://www.ruhrbarone.de/wie-koennen-wir-uns-in-zukunft-noch-in-ueberheizten-sitzungssaelen-ueber-umweltfragen-ereifern-und-uns-zweimal-taeglich-warm-duschen/74138
Jetzt ist mir aber gerade aufgefallen, daß ich gar nicht weiß, woher ihr zur Zeit euren Strom bezieht.
Den kriegt Ihr doch wohl nicht von einem Kraftwerk, daß vor der Haustüre anderer Leute steht, z.B. vor meiner Tür? Nur mal so nachgefragt.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Helmut,
das Kraftwerk E.ON-Datteln IV ist nicht unseretwegen nach wie vor nicht in Betrieb, sondern weil E.ON bei Errichtung des Kraftwerkes massiv (!!)gegen geltendes Recht verstoßen hat. Und dieses haben nicht Robin Patzwald und ich festgestellt, sondern das OVG in Münster -letztendlich das Bundesverwaltungsgericht.
Ob die jetzt laufenden Versuche, alle Rechtsmängel im nachhinein „zu heilen“, Erfolg haben werden, wird ebenfalls nicht von Robin Patzwald und von mir entschieden, sondern wiederum durch die dafür zuständigen Verwaltungsgerichtek, und zwar nicht mit Robin und mir als klagenden Parteien.

Stört es Dich bzw. verstößt gegen Dein Rechtsempfinden, daß auch ein Konzern wie E.ON an geltendes Recht gebunden ist -jedenfalls in Deutschland- und dass das geltende Recht selbst dann gilt, wenn das „der Politik“ in Datteln, im Kreis Recklinghausen, in der Region, in NRW mehrheitlich nicht gefällt?

Warten wir also sinnvollerweise alle gemeinsam ab, ob es E.ON, der Stadt Datteln, dem RVR, der Landesregierung jetzt gelingen wird, mit Erfolg vor Gericht nachzuweisen, daß alle massiven (!!) Rechtsverletzungen geheilt werden konnten..
Ich weiß nicht wie die Verfahren ausgehen werden.

Was die Produktion des Stromes für meinen privaten Haushalt angeht:
Ich bin mir sicher, daß im Laufe der nächsten 1o Jahre der Anteil des Stromes, der durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht, weiter drastisch zurückgehen wird -jedenfalls in Deutschlandt; und das ist gut so

(Helmut,wenn Du es für geboten hälst, entsprechend zu fragen, dann dazu meine demgemäße Antwort:

Zur Zeit beziehen Robin und ich unseren Strom aus dem neuesten Kohlekraftwerk in NRW, das ca. 4km von unseren Wohnungen entfernt seit ca. einem Jahr in Betrieb ist. Dieses Trianel-Kraftwerk ist wiederum ca. 8 km vom E.ON-Kraftwerk Datteln IV entfernt. Nur soviel zum Kohlekraftwerk vor Deiner Tür und zu den Kohlekraftwerken vor unserer Tür).

Helmut Junge
Helmut Junge
9 Jahre zuvor

Walter, danke für die deine zusammenfassende Antwort. Nein, es stört mein Rechtsempfinden keineswegs, daß Konzerne auch ans Gesetz gebunden sind. Es wäre schlimm, wenn sie es nicht wären.
Aber im Fall Datteln 4 hätte das Gesetz schon zu Baubeginn umgesetzt werden müssen und nicht erst dann, wenn das Kraftwerk vor der Inbetriebnahme steht.
Was ist das denn für ein Gesetz, das jahrelang keine Wirkung hat, dann aber, wenn es richtig teuer wird, plötzlich in Anwendung gebracht werden soll? Wenn ich es richtig sehe, hätte es ebenso, wie es derzeit nicht zu einer Inbetriebnahme kommen darf, vor vielen Jahren einen Baustopp geben können. Damals ist das Gesetz aber nicht in Anwendung gekommen. Es durfte offensichtlich weiter gebaut werden. Ich bin, wie du weißt, juristischer Laie, und für mich als Laie sieht es so aus, daß wir also über ein Gesetz diskutieren, das manchmal gilt, manchmal nicht gilt. Als steuerzahlender Bürger habe ich für solche Eskapaden der Justiz kein Verständnis. Der Staat, in Form der der dritten Gewalt hat jahrelang geschlafen, oder grundsätzlich keine Bedenken gehabt. Und weil du mich nach meinem Rechtsempfinden gefragt hast, sage ich, in einem solchen Fall muß der Staat auch bei dieser Einstellung bleiben. Denn ist nämlich das Gesetz durch den Bau gebrochen worden, dann hätte ja die Justiz selbst gesetzwidrig gehandelt, indem sie den Weiterbau nicht mittels ihrer Macht gestoppt hat. Und ich? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß wir uns solche kostspieligen Spielereien mit Gesetzen, die mal gelten, mal nicht gelten, einfach nicht erlauben können. Darum denke ich, daß das Kraftwerk endlich in Betrieb gehen muß.

WALTER Stach
WALTER Stach
9 Jahre zuvor

Helmut,
1.
bekanntlich ändert sich nichts an der Rechts- und Bestandskraft eines Gesetzes, wenn ausnahmsweise Menschen oder Organisationen gesetzeswidrig handeln.
Und ausnahmsweise gesetzeswidriges Handeln läßt keineswegs den Schluß zu, das Gesetz selbst sei bezüglich seiner Gebote, seiner Verbote, seines Regelungsinhaltes verfehlt,sinnlos, zwecklos.

Das gilt so auch für das hier relevante Landesplanungsgesetz, für Baugesetzbuch, für die Landesbauordnung, für das gesamte Immissionsschutzrecht, für das einschägige „Wasserschutzecht“.

Und im Falle E.ON-Datteln IV hat das OVG Münster festgestellt, daß gegen geltende Recht eklatant verstoßen worden ist.
Ähnliches geschieht Tag für Tag d.d.Verwaltungsgerichte in NRW, ohne daß deshalb irgendwer behauptet, die einschlägien Gesetzesnormen seien „mißglückt“.

2.
Es kommt zudem -leider- auch vor, daß Genehmigungsbehörden eine Rechtsnorm zu Gunsten desjenigen, der eine Genehmigung beantragt, fahlässig oder gar vorsätzlich rechtswidrig anwenden.. Dass sich dann der begünstige Antragstelle nicht „beklagt versteht sich von selbst. So -so ähnlich- ist das auch im Falle der Gen.von E.ON-Datteln IV an seinem jetzigen Standort gelaufen.

Wenn da nicht der eine (!) Kläger gewesen wäre, der sich in seinen ihn als Nachbarn schützenden Rechten durch Rechtsverstöße seitens der Behörden -hier primär der Stadt Datteln- zu Gunsten von E.ON verletzt gefühlt , deshalb geklagt und letzendlich Recht bekommen hätte.
Dann Helmut, wäre das „Bauwerk“ vollendet und der Betrieb aufgenomemn worden, und es wäre nie rechtsverbindlich durch ein Gericht festgestellt worden, daß hier massiv geltendes Recht verletzt wurde zu Gunsten von E.ON.
Helmut, eine solche Sach- und Rechtslage ist ja -.leider- kkeineswegs ungewöhnlich.
Wie viele behördlichen Genehmigungen sind rechts- und bestandskräftig in der Welt trotz objektiver Rechtsverstöße, weil nie gegen ihre Erteilung der Rechtsweg beschritten worden ist; „… wo kein Kläger, da kein Richter…“.

3.
Helmut, warum erst so spät………

3.1

Bis zur Entscheidung des OVG Münster über die Rechtswidrigkeit des entsprechenden Bebauungsplanes der Stadt Datteln waren die Juristen von E.ON, die Planungsrechtler der Stadt Datteln und offenkundig Juristen anderer beteiligter Behörden sich „absolut sicher“, alles rechtlich korrekt gemacht zu haben.
Ich weiß nicht, ob sie davon tatsächlich nach sorfältiger Prüfung der Rechtslage überzeugt waren oder darauf gebaut haben, es werde ohnehin niemand klagen; ich neige asus Respekt vor dem Sachvestand aller dieser Fachjuristen zum Letzteren!

Haben E.ON und die Stadt Datteln insofern „Pech gehabt“, daß dann doch jemand geklagt hat und das mit Erfolg?
Meine Bewunderung gilt bis heute der Familie, die „sich getraut hat“, zu klagen mit allen Risiken, auch finanzieler Art, die mit einer soclhen Klage verbunden sind und mit der Konsequenz, sich heftiger öffentlicher Anfeindungen ausgesetzt zu sehen durch alldiejenigen, die , Recht hin, Recht her, das Kraftwerk an diesem Standort wollten und weiterhin wollen.
3.2
Ein Baustopp konnte rechtlich erst dann, also relativ spät, verfügt werden, nachdem das OVG seine Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplanes getroffen hatte; denn bis dahin war ja die „rechtliche Welt“ für die Stadt Datteln, für E.ON noch in Ordnung.

3.3
E.ON hat sich an die „Bauarbeiten zur Errichtung des Kraftwerkes“ herangemacht und hat den Bau auch dann noch vorangetrieben als die Nachbarklage beim OVG anstand, also E.ON hat insofern, wie der Volksmund sagt, “ volles Risiko gefahren“.

E.ON hat zudem im Baugenehmigunsverfahren gegenüber der Stadt Datteln schriftlich versichert, das Kraftwerk komplett auf seine Kosten zurückzubauen, wenn gerichtlich endgültig festgestellt werden würde, daß das Kraftwerk an diesem Standort und in seiner planungsrechltich vorgesehenen Figuierung dort nicht genehmigunsfähig ist.
3.4
Helmut,
aus alldem zu folgern, „man müsse doch jetzt alle Fünfe gerade sein lassen“,

d.h. jetzt die seitens der Landesregierung mittels eines Verwaltungsaktes gestattete Abweichung von geltendem Recht widerspruchlos, besser wohl klaglos hinnehmen -sh. die sog. Zielabweichungsverfahren im Rahmen des Landesplanugnsrechtes-, man müsse ebenso widerspruchslos, besser wohl klaglos den Versuch der Stadt Datteln hinnehmen, mittels eines neuen Bebauungsplanes doch noch die notwendige örtlcihe Rechtsgrundlage für die Errichtung des Kraftwerkes an diesem Standort durchzusetzen, man müsse widerspruchslos, klaglos dei Gen.verfahren immissionsschutz- und wasserschutzrechtlicher Art und die später neu zu erteilenden (Teil-( Baugenhemigungen über sich ergehen lassen,

daß kann man wie Du so wollen, nur kann man nicht erwarten, daß alldiejenigen, die weiterhin eklatante Rechtsverletzungen erkennen -betroffene Nachbarn, die Stadt Waltrop, der BUND-, das ebenso zu sehen wie Du.

4.
Es geht nicht um Spielereien mit geltenden Recht seitens derjenigen, die erneut bereit sind, den Rechtsweg zu beschreiten, um per Gericht über Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit befinden zu lassen. Es geht schon gar nicht um „Spielereien“ des Gesetzgebers oder um Spielreien der entscheidungsbefugten Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Wenn Du hier von Spielereien sprichst, dann muß das , wenn überhaupt, für all diejenigen gelten, die das Kraftwerk an diesem Standort „um jeden Preis“ -wörtlich und bildlich gemeint- wollten und weiterhin wollen; die „haben gespielt, und zwar mit geltendem Recht“. Sie haben allesamti ein rechtlich und finanziell riskantes Spiel gespielt und dieses verloren. Nun sind sie dabei, neu aufgestellt und vermeintlich besser positioniert das Spiel zu wiederholen gegen selbstbewußte Gegner, wohlwissend, daß auch dieses neue Spiel für sie nicht ohne rechtliche und finanziellen Risken ist.

5.
Helmut,
die Stromversorgung in Deutschland hängt so oder so nciht davon ab, ob und wann E.ON Datteln IV ans Netz geht.
Insofern besteht kein Anlaß, aus Gründen des Gemeinwohles nach dem Motto zu verfahren: „Nun laßt ‚mal das geltenden Recht außeracht. Augen zu und durch“.

Und wenn es denn so kommen sollte, was ja keineswegs feststeht, daß endgültig gerichtseitig festgestellt wird, daß das Kraftwerk an diesem Standort nicht genehmigungsfähig ist, dann hat derjenige die finanaziellen Konsequenzen zu tragen, der angesichts aller rechtlichen Risiken den Bau bis zu seinem jetzigen Zustand voangetrieben und sich von Anfang an gegenüber der Stadt Datteln bereit erklärt hat, „auf seine Kosten“ den ursprünglichen Zustand der betreffenden Grudnstücke wieder herzustellen.

6.
Helmut, es geht nicht um juristische Eskapaden, sondern um den Versuch eines Großunternehmens mit Hilfe der Stadt Datteln -und es RVR nebst Landesregierung- ausschließlich (!!) im Interesse des Unternehmens das Kraftwerk an diesem -und an keinem anderen- Standort durchzusetzen -gegen geltendes Recht wie unmißverständlich durch das OVG Münster festgestellt worden ist – und jetzt eben in einem zweiten Versuch darum, vorgeblich alle tatsächlichen, alle diesbezüglichen rechtlichen Bedenken auszuräumen.

7.
Helmut,
errwartest Du allen Ernstes, daß die jetzt klagenden Parteien alle ihre weiterhin bestehenden erheblichen rechltichen Bedenken zurückstellen, damit E:ON sein unternehmerisches Ziel endlich durchsetzen kann bzw. nicht unter den fianziellen Folgen eines endgültigen Aus zu leiden hat?

8..
Helmut,
ich respektiere selbstverständlich alle Deine Bedenken, die Du vorträgst mit Blick auf das „stillgelegte“ Bauvorhaben E.ON-Datteln IV, mit Blick auf das OB, das Wann und das Wie einer derzeit unbestimmbaren Betriebsaufnahme.

Nur kann ich nicht nachvollziehen, daß Du den Gesetzgeber, die Gerichten, die Kläger verantwortlich machst für alle Deine Bedenken. Verantwortlich für den derzeitigen Zustand, den Du für bedenklich hälst, den Du beklagst, sind primär E.ON und die Stadt Datteln nebst weiterer beteiligter Behörden.

9.
Helmut,
ich rege an, daß wir beide in Kenntnis der Interessen von E.ON und in Kenntnis dessen, was die Käger angetrieben hat und weiterhin antreibst, das Kraftwerk an diesem Standort zu verhindern, die Sach- und Rechtslage, so wie sie sich von uns erfassen läßt, zur Kenntnis nehmen.

An E.ON , an der Stadt Datteln, am RVR an der Landesregierung herumzumäkeln oder an den Klägern und an ihren Motiven, ändert doch an der derzeitigen Sach- und Rechtslage nichts.
Es wird nicht weitergebaut.
Die Betreibsaufnahme ist offen
Es wird diverse Rechtstreitigkeiten geben.
Das letzte Wort in Rechtstreitigkeiten sprechen die zuständigen Gerichte und die interessieren sich „Gott sei Dank“ nicht für das was E.ON genehm , was politisch aus der Sicht der Landesregierung wünschenswert sein könnte, was nach „dem gesunden Volksempfinden“ richtig zu sein scheint, was sich die Käger wünschen, sondern ausschließlich für die (Be-)Achtung geltenden Rechtes.

Warten wir also ab, wann und wie höchstrichterliche eine rechtskräftige endgültige Entscheidung getroffen werden wird; was anderes bleibt uns nicht übrig -außer den gelegentlichen, aber letztlich wirkdungslosen Diskussionen bei den Rurhbaronen. Und Robin sollte uns, wie jetzt geschehen, dann und wann über den aktuellen Verfahrensstand aus der Sicht der Beteiligten informieren.

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