Erfolg für Rot Grün: Kaisereck in Mülheim geschlossen

Grüne Steffens fordert Gehorsam
Grüne Steffens fordert Gehorsam

Es ist schon nicht ohne Ironie, dass die 1. Folge, nach dem offiziellen Beginn des Rauchverbotes in NRW, unserer kleinen Dokumentationsreihe über das Sterben von Kneipen in NRW ausgerechnet in Mülheim spielt…

Mit dem „Kaisereck“ hat in Mülheim etwas geschlossen, das man gemeinhin als Institution beschreibt. Ein Vorgang, an den man sich wird wohl gewöhnen müssen. Seit 1977 haben dort Leute zusammengesessen, miteinander gesprochen, geraucht (oder auch nicht) und getrunken. Sie haben und dabei Unfug geredet, Unfug erdacht, die Welt gleich mehrfach gerettet oder verändert… egal! Das macht die Geschichte weder besonders, noch macht es sie ironisch. Besonders ironisch wird sie dadurch, dass sie in Mülheim spielt, Mülheim I, um es genau zu sagen, dem Wahlkreis, den Hannelore Kraft 2012 mit 59,1% direkt gewonnen hat und in dem Barbara Steffens, ihre kongeniale Partnerin, ebenfalls angetreten und immerhin noch von 5,7% der Bewohner gewählt worden ist. Praktisch, wenn die, die es zu verantworten haben, auch gleichzeitig die sind, bei denen man sich bedanken kann.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
41 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
smoky
smoky
11 Jahre zuvor

Im Prinzip finde ich eure Aktion das Kneipensterben zu dokumentieren ja nicht verkehrt. Allerdings wäre eine faire Berichterstattung (wie ihr das ja auch zu Recht von anderen Medien fordert) wenn ihr zumindest erwähnen würdet, das die Kneipe nur in ein neues Gebäude umzieht. Personal, Inhaber und selbst Teile des Mobiliars bleiben erhalten.
Hängt der Charme einer Kneipe einzig von dem umgebenden Gemäuer und den Pissoirs ab oder nicht vielleicht doch auch von den Menschen die sie betreiben und die dort verkehren? Es sollen in diesem Lande öfters Menschen oder Läden umziehen, ohne dass sie deshalb gleich als gestorben gelten…

Mak
Mak
11 Jahre zuvor

Muelheim – ohne „h“!

pat boone
pat boone
11 Jahre zuvor

intershop bochum: x minus….

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

Ich verstehe das jetzt gar nicht, laut Rot/Grün soll es doch gar kein Kneipensterben geben? Aber keine Angst, man ist ja argumentativ flexibel – Kneipen sind ein Auslaufmodell (war auch schon zu hören) oder man habe einfach das falsche Geschäftsmodell….
Man wird schon die richtigen, politisch gewünschten Erklärungen finden…

trackback

[…] an der Ruhr: Erfolg für Rot Grün: Kaisereck in Mülheim geschlossen (Ruhrbarone) – Siehe auch: […]

Klaus Kukuk
Klaus Kukuk
11 Jahre zuvor

Ich hoffe, diese (editiert vom Admin) wird für die oberlehrerhafte Volkserziehung mündiger Raucher bei der nächsten Wahl abgestraft. Ich bin dabei.

Christian
Christian
11 Jahre zuvor

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass jede geschlossene Kneipe wegen des Rauchverbots zumacht? Besonders nach so kurzer Zeit?

BillBrook
BillBrook
11 Jahre zuvor

Und das liegt natürlich an einem Rauchverbot, das gerade mal einige Tage gilt.

Da habt ihr nun eine Ministerin, der man viel vorwerfen kann, zum Beispiel ihre Affinität zu obskuren Heilmethoden, gerade als Gesundheitsministerin. Aber nix da was ist schon staatlich geförderte Homöopathie, wenn es ums Rauchverbot geht.

BillBrook
BillBrook
11 Jahre zuvor

Es machen übrigens ständig überall Kneipen dicht, auch schon vor dem Rauchverbot, Ist euch das immer entgangen?

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

@ #10 BillBrook:

Rauchverbote sind nicht der einzige Grund für Schließungen von Kneipen, aber sie geben der Getränkegastronomie den Gnadenstoß.

Nur ein Beispiel: „Rauchverbote und niedrige Supermarkt-Preise für Alkohol sind für die Schließung von 147 Pubs innerhalb von sechs Monaten in Schottland verantwortlich.“ siehe hier:
https://www.dailyrecord.co.uk/news/business-consumer/smoking-ban-cheap-supermarket-prices-1884136

Auch aus dem Saarland gibt es entsprechende Meldungen: „Rund 25 Prozent der von der Bitburger-Brauerei belieferten Kneipen im Saarland, in denen früher das Rauchen erlaubt war, haben seit dem Rauchverbot aufgeben müssen. Darauf verweist Werner Wolf, Sprecher der Geschäftsführung der Bitburger-Braugruppe.“:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/Bitburg-bitburger-bier-spnosoring-bierpreise-bierpreis-2012-Saarland;art27856,4244604

Aber mir ist auch klar, wer dies aus ideologischen Gründen nicht wahrhaben will, den kann man auch damit nicht überzeugen….

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Bill: Klar machen immer Kneipen zu, aber wenn ein Laden der gut lief zumacht, weil es seit dem Rauchverbot Ärger mit den Nachbarn gibt, weil die Raucher draussen stehen und er weiß, dass sich an diesem Problem nichts mehr ändern wird und er ganz ohne Raucher als Gäste, die ja nicht einmal VOR der Kneipe geduldet werden, nicht genug verdient ist es nur konsequent, die Kneipe zu schließen. Das Rauchverbot bedeutet die Vernichtung sozialder Räume – das zeigt auch dieses Beispeil.

martina pohl
martina pohl
11 Jahre zuvor

Ich hoffe Frau Kraft betritt nie wieder eine Kneipe…sonst muss man das Ordnungsamt wegen Belaestigung informieren

Der Hase
Der Hase
11 Jahre zuvor

So, da werden zwei Kneipen zusammengelegt. Das macht man ja nicht von heute auf morgen. So etwas erfordert Planung, und zwar mehr als zweieinhalb Wochen. Hat also nichts mit den realen Auswirkungen des angeblichen „Rauchverbots“ zu tun. Aber natürlich nutzen das die Ruhrbarone, die nicht mal den Namen der Stadt richtig schreiben können, um die es geht, um wieder gegen den Nichtraucherschutz zu hetzen. Als hätten sie ihren Ruf durch ihren tendenziösen, kaum mehr journalistisch zu nennenden Stil – gerade in Sachen Nichtraucherschutz, nicht schon genug ruiniert. Aber bitte, jeder blamiert sich so gut er eben kann.

Peter Podewitz
Peter Podewitz
11 Jahre zuvor

@9, 10
Werter Billbrook. Ja: einige Wirte geben schon nach wenigen Tagen Rauchverbot auf. Und zwar weil sie in der Regel für ihre Gaststätte Pacht bezahlen müssen und sonstige Ausgaben haben. Wenn nun nach wenigen Tagen Rauchverbot sich Auswirkungen abzeichnen, die einen ohnehin schwächelnden Betrieb vollends unwirtschaftlich machen, dann wartet man doch nicht erst mal drei Monate ab, nur um Schulden anzusammeln.
Und über Frau Steffens Neigung zu Homöopathie und Schamanismus kann man sich hier bei den Ruhrbaronen regelmäßig Berichte abholen.

Stefan
Stefan
11 Jahre zuvor

Es ist doch nicht das Rauchverbot,es geht um Diskriminierung ,Beschneidung der Menschenrechte und Einschnitte in die persönliche Freiheit jedes Einzelnen,
schleichend über Jahre immer ein Stückchen mehr.Und ich hoffe das irgendwann das Faß überläuft.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

@ #14 Der Hase:

die Auswirkungen des radikalen Rauchverbotes sind für die Gaststättenpächter ja nicht erst seit diesem Monat erkennbar. Sie konnten sich nach den politischen Absichtserklärungen der Regierung ja schon ausrechnen, ob sich ein Weiterbetrieb für sie lohnen würde oder nicht.

Was das Ganze nun mit Nichtraucherschutz zu tun haben soll, können uns wohl nur Sie oder die rot/grünen Volkserzieher erklären, es sei denn man geht davon aus, dass jemand das Schild Raucherkneipe nicht lesen kann.

Ich nehme mal an, dass ihnen einfach nur die Richtung hier nicht gefällt….

b
b
11 Jahre zuvor

@billbrook, derhase:
Der Tom vom Eck hat gegenüber der werten WAZ explizit das Rauchverbot als Grund angeführt. Und obwohl das zwar erst seit einigen Wochen umgesetzt wird, stand das schon ne Weile fest. Wenn man sich im allgemeinen mit Kneipenwirten mal unterhalten hat, weiss man, dass die sich schon seit Monaten Gedanken (und Sorgen) machen. Wer aus Dortmund kommt, kann sich die Problematik beim Kaisereck so wie beim Subrosa vorstellen, die Leute stehen eh schon vor der Tür und die Nachbarn sind zumindest in der kleinen Querstrasse schon immer nicht die grössten Fans davon gewesen, das unter der Woche auch mal bis 2-3 Uhr mitzumachen. Die Gäste wiederum kommen zum Teil erst nach 12, auch unter der Woche, da manche halt keine 9-17 Jobs haben. Das mögen manche nicht verstehen, aber die haben sicherlich noch ganz andere Probleme.

Es reicht da denke ich schon eine Woche, um rauszufinden, ob man Bock dadrauf hat, ständig da der Doofe zu sein und den Leuten nach draussen hinterher zu rennen, insbesondere wenn man alleine hinter der Theke ist ist das zusätzlich kein Spass. Die Schliessung/Zusammenlegung als Option war also sicher schon geplant. Bleibt die Frage offen, ob das neue/andere Lokal ebenso zur Institution werden kann. Die Lage ist trotz der geringen Distanz dann aber doch nicht so super, das ganze erinnert ein bisschen an die Verdrängung unbequemer Elemente aus dem Stadtbild bzw. der Mitte der Gesellschaft, frei nach dem Motto „Ihr könnt ja euren Spass haben, aber bitte woanders.“

@Ruhrbarone:
Das mit dem Namen, nenene…

Roland Dittmar
11 Jahre zuvor

Im Zuge unserer deutschlandweiten Video-Tour 2013 haben wir u.a. auch am 4. Mai Station in Dortmund gemacht und dort die Eindrücke des stringenten Rauchverbotes von Gastronomen und Gäste aufgenommen.
Zu sehen ist das Video unter: http://www.freiheit-toleranz.de

dyker
dyker
11 Jahre zuvor

Gute Debatte – aber leider das falsche Beispiel. Das Kaisereck schließt, aber nicht aufgrund des Rauchsverbots oder Nachbarn, die sich am Lärm stören. Das Kaisereck schließt nach Plan. Der Wirt hat vor Jahren die Kneipenräume, aus privaten Gründen überschreiben müssen und hat nun noch ein wenig die Zeit genutzt, um das Kaisereck, leider, verkommen zu lassen und sein neues Projekt, in der Nachbarschaft, hoch zu fahren.

Ben
Ben
11 Jahre zuvor

Man kann übrigens den Schutz der Nichtraucher als wahren Grund für das Verbot auch deshalb hinterfragen, weil in Friseursalons das Rauchen immer noch erlaubt ist.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

Hier ein Beitrag im „Herrenzimmer“ über die Ampütte in Essen-Rüttenscheid, der ganz gut hierhin passt:

https://www.herrenzimmer.de/2013/05/16/ampuette-amende/

Zitat: „Das Rauchverbot macht uns das ganze Thekengeschäft kaputt“, sagt Wirtin Beate Lehnhardt. Und in der Tat sitzt an der Theke im Innern nicht ein Gast.“

rtq
rtq
11 Jahre zuvor

So war die Schließung angekündigt:
comment image

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#14 | Der Hase: Schade, dass Sie unter „journalistischem Stil“ anscheinend so was wie Karl-Heinz-Köpke-in-der-Tagesschau-gucken verstehen wollen. Oder 20 Jahre „Neues Deutschland“-lesen…

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

@#8 | Christian

und

@#9 | BillBrook

Kleine inhabergeführte Kneipen und auch Restaurants/Bistros oder Cafés haben in der Regel eine sehr dünne Finanzdecke und können nicht monatelang durchhalten, wenn nur noch weniger als die Hälfte des Umsatzes oder noch weniger gemacht wird.

Und gerade inhabergeführte Läden Kneipen gibt es meistens schon seit Jahrzehnten, und man kann davon ausgehen, daß die Inhaber auch schon im etwas gesetzteren Alter sind. Bevor die ihre Ersparnisse für den Aufrechterhalt einer halbleeren oder ganz leeren Kneipe opfern, machen sie lieber dicht und gehen in den vorgezogenen Ruhestand.

Ich würde es tun.

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

@ #11 | Nansy

Der überaus erwünschte Nebeneffekt bei der ganzen Sache ist, daß die Örtlichkeiten wo Alkohol ausgeschenkt wird, reduziert werden.

Ein Aspekt der immer wieder etwas unter den Tisch fällt, aber bei etwas genauerer Suche im Internet wird man immer wieder fündig, daß es durchaus begrüßt wird, wenn mit den Rauchverboten auch der Alkoholkonsum sinkt.

Lange bevor es zu den ersten Rauchverboten kam, habe ich mich mit dem Thema sehr ausführlich beschäftigt und amerikanische Studien und Expertisen gefunden, in denen das Rauchverbot ausdrücklich als Vehikel dafür empfohlen wird, um den Alkoholkonsum zu reduzieren, da insbesondere in den USA eine erneute prohibitionsähnliche Politik nicht durchgesetzt werden könne.

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

Man braucht mittlerweile gar nicht gegen das Rauchverbot zu verstoßen, um eine Anzeige zu riskieren. Ein Hausverbot tut es auch.

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/rauchfreie-kneipe-anzeige-so-eben-noch-verhindert-1.577036#commentsField-439657

Mit anderen Worten, das Hausrecht gilt nicht mehr.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

@ #26 KClemens:

Das würde sich auch mit der Beobachtung decken, dass sich Abstinenzler-Vereine wie die Guttempler inzwischen nicht nur der Alkohol-Prohibition widmen, sondern auch kräftig bei der Ausgrenzung von Rauchern mitmachen.

Da wundert es auch nicht, dass Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, am 15. September 2012 für „besondere Verdienste um die Selbsthilfe“ die Guttempler-Auszeichnung „Wegbegleiter“ verliehen wurde.
Als Grund für die Auszeichnung wurde (neben anderen) auch folgender angegeben: „- Sie (Anm.: Steffens) setzen sich für ein absolutes Rauchverbot in Speise- und Schankgaststätten ein“

https://guttempler-nrw.de/index.php/component/content/article/1-aktuelle-nachrichten/381-guttempler-verliehen-qwegbegleiterq-preis-an-nrw-ministerin

Die Puritaner nutzen ganz sicher auch die Gelegenheit mit den Rauchverboten den Alkoholkonsum einzuschränken!

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#27 | KClemens: Da hat sich aber ein anscheinend obrigkeitshöriger Wirt vom Ordnungsamt gehörig veralbern lassen.

Es ist zwar richtig, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als hauptsächlich berufschützendes Regelwerk den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen diskriminierungsfrei hält, aber eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei gehört nun mal nicht zu den schützenswerten Merkmalen des AGG.

Es gibt genügend Meldungen u.A. über die legale Durchsetzung des Hausrechts gegenüber NPD-Saalanmietungen (um im Parteien-Umfeld zu bleiben), also ist hier auch nicht das Hausrecht in Gefahr. Und eine Drohung mit Konzessionsentzug ist mind. versuchte Rechtsbeugung dieser „ordentlichen“ Verwaltungshirsche.

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

@#29 | Klaus Lohmann

Das sehe ich anders. Wenn da die Polizei aufmarschiert und so den Leim warm macht und dem Mann mit Anzeige droht, und die Staatsanwaltschaft meint, er sei gerade so um eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das AGG herumgekommen.

Das stinkt für mich förmlich nach einem Wink von ganz oben, da unten mal die Macht spielen zu lassen.

Vielleicht besteht ha die Möglichkeit, daß man der Sache journalistisch noch ein wenig nachgeht?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#30 | KClemens: Ich lese in Ihrem verlinkten Artikel nirgendwo was von „Polizei“ oder der Meinung der Staatsanwaltschaft, sondern nur etwas von „zwei Herren vom Ordnungsamt in Begleitung eines Beamten von der Städteregion“. Das sind auch für Sie wohl hoffentlich keine juristischen „Schwergewichte“, die Ihnen alles erzählen und vorschreiben dürfen.

Nochmal: Politiker werden *nicht* vom AGG einfach so geschützt, also ist die unsinnige Drohung des Schwarzarbeit-„Experten“ des Alsdorfer Ordnungsamtes nur eins: lächerlich.

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

@#31 | Klaus Lohmann

Soweit ich sind Ordnungsbehörden Teil der Polizei.

Aber egal.

Und wenn die Politiker nicht einfach so vom AGG geschützt werden, wie erklären Sie sich das dann hier?

Dem Verdacht, dass er eine demokratisch gewählte Gruppe von Politikern diskriminieren wollte, konnte Carlos Gores Pinillos offensichtlich widerlegen, eine mögliche staatsanwaltliche Ermittlung wegen des Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz ist damit vorerst vom Tisch

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#32 | KClemens: Auch wenn Ordnungsamt-Angestellte ausschließlich im Bereich des Ordnungsrechts polizeiliche Befugnisse haben (ohne allerdings Personen festhalten oder staatliche Gewalt ausüben zu dürfen), sind deren ungeprüfte Aussagen nicht über jegliche Kritik erhaben und mancher Ordnungssheriff möchte gern eine Reihe von Judikativ-Schulungen nachholen.

Ich verstehe überdies Ihr Zitat jetzt nicht, denn darin stehen Mutmaßungen des Autors oder des Amts-Heinis (selbst das wird ja nicht klar), keinesfalls belastbare, juristische Fakten.

Die Bezeichnung „Antidiskriminierungsgesetz“ ist übrigens nur Volksmund und dass es bei Verstößen „staatsanwaltliche Ermittlungen“ geben würde, ist weder beim zugrundeliegenden Arbeits- noch beim Zivilrecht wahrscheinlich. Da hat, auf Deutsch, jemand einen „Scheißdreck“ erzählt oder zusammengeschrieben, Punkt.

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

@#33 | Klaus Lohmann

Da hat, auf Deutsch, jemand einen “Scheißdreck” erzählt oder zusammengeschrieben, Punkt.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Anscheinend nicht, denn der Gastwirt ist ja eingeknickt. Ich war ja nicht dabei, aber ich halte es durchaus für realistisch, daß man dem Gastwirt mit einer Anklage wegen Verstoßes gegen das AGG gedroht hat. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, die Tatsache, daß er auf dem Plakat die Parteizugehörigkeit erwähnt hat, wäre im Rahmen des AGG durchaus justitiabel.

Eine reine Namensliste mit Fotos ohne Nennung der Partei eben nicht.

Und ebenfalls halte ich es immer noch nicht für unwahrscheinlich, daß die Anweisung, da mal ein wenig Druck zu machen, aus der Politik kam.

Es geht (und ging) nämlich nie um Nichtraucherschutz. Dafür hätten Raucherräume und die freie Entscheidung der Gastwirte, welche Art von Restaurant sie führen möchten ausgereicht.

Hier geht es um Herrschaft und Umerziehung des Volkes. Und dafür ist jedes Mittel recht.

Und damit keine/r auf die Idee kommt, es würde bei der Gängelung der Gastronomie bei Rauchverboten bleiben:

Verbraucherschutz: EU verbietet Olivenöl-Karaffen
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherschutz-eu-verbietet-olivenoel-karaffen-auf-restauranttischen-a-900599.html

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#34 | KClemens: Ich bin ebenso wenig Jurist wie Sie, aber die Inhalte, die Intention und die Grundlagen des AGG lassen sich prima auf div. Jura-Webseiten nachlesen und ziemlich simpel auf diesen Fall *nicht* anwenden, da es dort keine spezielle Diskriminierung von Parteien und Politikern gibt. Dies käme in einer Demokratie auch einer Zensur gleich. Nochmal: Im AGG geht es ums Arbeits- und ums Zivilrecht in Vertragsangelegenheiten.

Es kann sein, dass der Gastwirt und auch Sie sich schnell durch behördliches Auftreten einschüchtern lassen. Da helfen dann aber auch keine Verschwörungstheorien über „Herrschaft und Umerziehung“ weiter, sondern nur Wissen und Information. Was in diesem Fall leider nicht zur Ausstattung des Journalisten und des „Amtsmannes“ gehörte.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

@#35 | Klaus Lohmann: Das AGG formuliert folgendermaßen:
„Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern“

Nun kann man ja darüber streiten, ob die Zugehörigkeit zu einer Partei nicht vielleicht unter „Weltanschauung“ fällt.

Unter Absatz 1 heißt es:

Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

8. „..den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.“

Ich bin auch kein Jurist, aber vielleicht können Sie ja näher erklären, warum das AGG hier nicht anwendbar sein soll?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#36 | Nansy: Etwas unjuristisch formuliert: Das AGG schützt Menschen, die für eine bestimmte Ausprägung ihrer Existenz nix dafür können, wobei auch Weltanschauungen von weit tieferen Einsichten und Einflüssen geprägt sind (z.B. Beeinflussung durch Eltern von Geburt an) als für eine rein politische Tätigkeit notwendig wäre. Dass es dabei durchaus Grauzonen gibt, kann ich nicht bestreiten, aber in diesem Fall wird vom Wirt ja nicht nach Weltanschauung differenziert (ala „Nazis bleiben draußen!!“), sondern nach einer konkret politischen, seine Existenz betreffenden Entscheidung.

Es gibt nur einen echten Grund für eine Beanstandung und der wäre das Aufhängen des Plakats vor der Kneipe, wenn das komplett unabhängig vom AGG als eine Art „Pranger“ im Rahmen der Verkündung von Hausverboten gewertet würde. Da hier aber lt. Artikel Fotos gepixelt und Namen unleserlich gemacht wurden, fällt selbst dieser Grund weg.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

@#37 / Klaus Lohmann: ohne das Thema jetzt breit auswalzen zu wollen, aber auch die Umsetzung des AGG bietet da einige Merkwürdigkeiten.

Sie schreiben: „… in diesem Fall wird vom Wirt ja nicht nach Weltanschauung differenziert (ala “Nazis bleiben draußen!!”) “ Aber auch in einem solchen Fall scheint das AGG nicht zu greifen (oder nicht greifen zu sollen?).
Mal abgesehen davon, dass mir Nazis ohne Frage auch nicht gefallen, aber gerade ein solches Beispiel gibt es bereits = z.B.: die Aktion „Keine Bedienung für Nazis“ in Regensburg, die mit dem Zivilcourage-Preis der Lutherstädte ausgezeichnet wurde und die Schilder mit der Aufschrift „Rassisten werden hier nicht bedient“ vor dem Lokal aufhängen durften:

https://www.keinebedienungfuernazis.de/index.php/presse.html

Auch wenn der Vergleich schwerfällt, aber die Gesetze sollten doch für alle gleich sein….

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

#35 | Klaus Lohmann

Von Amtsträgern darf man zu Recht erwarten, daß sie wissen, was unter das AGG fällt und was nicht.

Insofern bleibe ich bei meiner These, daß man das AGG hier genutzt hat, um einen Gastwirt einzuschüchtern.

Und ebenfalls bei meinem Gedankengang, daß seitens der Politik bei dem Gespräch mit dem Gastwirt ein wenig „nachgeholfen“ wurde. Wie gesagt, ich war nicht dabei, und was ich jetzt sage ist reine Hypothese: Aber ich würde mich nicht wundern, wenn seitens der Politik der Verweis auf das AGG gekommen wäre.

Wie sonst sollte das Ordnungsamt auf die Idee kommen, beim Gastwirt mal nach dem „rechten“ zu schauen? Gegen das Rauchverbot hatte er ja schließlich nicht verstoßen.

Im Grunde genommen ist das Vorgehen des Ordnungsamtes schon skandalös. Und daß der Gastwirt so schnell „eingeknickt“ ist, könnte auch daran liegen, daß er einfach Angst hat, daß man ihm den Laden zusperrt, und er dadurch seiner Lebensgrundlage beraubt würde.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

u. KClemens: Grundsätzlich hatte ich die legale
Möglichkeit, sich als Wirt gegen Nazi-Versammlungen zu stellen,
schon in #29 erwähnt. Wenn so etwas im Privatrecht nicht möglich
wäre, gäbe es sehr viel mehr Gründe, sich *echte* Sorgen um unsere
deutsche Demokratie zu machen. Ich sehe hier aber auch nicht das
Problem, beide Sachlagen zu vergleichen, denn es geht in *beiden*
Fällen um die gesetzlich immer noch geschützte Privatautonomie, AGG
hin oder her. Das AGG regelt Diskriminierungen im Arbeitsrecht und
im Zivilrecht bei Vertragsangelegenheit, nur um das nochmal
klarzustellen. Da wir alle drei über die Tendenz und die
angeblichen „Fakten“ des Artikels rätseln (jeweils aus anderen
Gründen), würde ich hier urteilen, dass der Autor – evt. zusammen
mit dem Ordnungsamt-Heini – eine völlig übertriebene
„Mach-mal-was-mit-Rauchverbot“-Depesche runtergekloppt hatte. Ich
kenne solche „Journalisten“ und Artikel, bei denen sich die
Hauptpersonen später beim Lesen höchst verwundert die Augen reiben,
aus eigener Lokalerfahrung zur Genüge.

KClemens
KClemens
11 Jahre zuvor

Es ging aber nicht um eine Nazi-Veranstaltung in dem Lokal. Es wurde auch vorher nicht angefragt eine Nazi-Veranstaltung abhalten zu wollen.

Hier ging die Initiative vom Gastwirt aus.

Der Gastwirt könnte die Probe aufs Exempel machen. Er hängt in ein paar Wochen ein Schild auf, und verwehrt z.B. Anhängern der NPD den Zutritt zum Lokal.

Wieso sagt mir mein Bauchgefühl, daß da niemand vom Ordungsamt käme?

Werbung