Werbung

Keleks Klage stellt Kaddors Gerüchteküche kalt

Necla Kelek wird von Lama Kader seit 7 Jahren verleumdet
Necla Kelek bei einem Interview mit dem Christlichen Medienmagazin pro im Mai 2010 (CC-Lizenz)

Juristischer Erfolg für Necla Kelek. Das Berliner Landgericht untersagt der Publizistin Lamya Kaddor eine bösartige und rufschädigende Falschbehauptung über die Soziologin. Von Jörg Metes.

Die Verhandlung war kurz. Vor dem Berliner Landgericht ging es um eine Äußerung der Soziologin Necla Kelek aus dem Jahr 2010 und um die Art und Weise, wie die Publizistin Lamya Kaddor diese Äußerung in den folgenden sieben Jahren immer und immer wieder zitiert hat: nämlich falsch und rufschädigend. 

Nach mehr als sieben Jahren Rufschädigung durch Lamya Kaddor in Interviews, Artikeln, Aufsätzen und Büchern hatte Kelek 2018 endlich Klage gegen Kaddor erhoben, und heute hat die Pressekammer des Berliner Landgerichts dieser Klage vollumfänglich stattgegeben. 

Lamya Kaddor ist es von nun an untersagt, Behauptungen wie etwa die, daß Necla Kelek »gerne mal im Interview mit dem ZDF allen muslimischen Männern pauschal eine Neigung zur Sodomie unterstellt« (Kaddor 2015), weiter zu verbreiten.

Noch einmal erklären

Die Entscheidung war zu erwarten. Daß muslimische Männer eine Neigung zur Sodomie hätten, hat Kelek nachweislich allein in Kaddors Einbildung gesagt (wer mehr über den Fall lesen möchte, kann es hier tun; durch eine Dokumentation für die Ruhrbarone ist er letztes Jahr publik geworden). Die Verhandlung war kurz, weil das, was Kelek 2010 tatsächlich gesagt hat, eigentlich – so der Richter – »leicht zu verstehen« ist. Er wundere sich, so der Richter weiter, warum »die Beklagte es nicht verstanden oder nicht richtig wiedergegeben« habe. Die Verhandlung bestand im wesentlichen in einem zehnminütigen Versuch des Richters, es Lamya Kaddor noch einmal zu erklären.

Ob er damit aber bis zu ihr durchgedrungen ist? Der Richter faßte es in die einfachsten Worte, die er nur nur finden konnte. »Wenn Sie jemanden zitieren, müssen Sie das richtig tun«. Lamya Kaddor wäre für die Zukunft zu wünschen, daß sie sich wenigstens diesen Satz merkt. 

Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Werbung