Ziegen, Kunst und Böhmermann – wie das OLG Hamburg Erdogan beleidigt

 

Jan Böhmermann, Quelle: ZDF, Ben Knabe

 

Böhmermanns „Schmähgedicht“ bleibt weiterhin in großen Teilen verboten, das OLG Hamburg hat die Berufung abgelehnt. Nur noch sechs der ursprünglich 24 Zeilen sind erlaubt. Das ist insofern witzig, als der Gedicht-Rumpf so erst zur Beleidigung wird.

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