
Nach dem Auftritt des Rappers Dahabflex bei einer Wahlkampfveranstaltung der Linken in Berlin-Neukölln hatte die Berliner Spitzenkandidatin Elif Eralp (Die Linke) Aufklärung und Konsequenzen verlangt. Der Bezirksverband antwortet nun: mit demonstrativer Geschlossenheit, uneingeschränkter Rückendeckung für den Songtitel „Stop the Genocide“ und dem festen Willen, die Zumutung einer Selbstkritik unbeschadet zu überstehen.
Zur „uneingeschränkten Rückendeckung“ gehört auch das politische Inventar des Liedes.
„Stop the Genocide“ bleibt nicht bei der Forderung nach einem Ende des, von der Hamas und den islamitischen Terrorgruppen begonnenen, Krieges: Der veröffentlichte Text beschwört die Intifada, zieht eine positive Parallele zur Terrorgruppe PFLP, ruft „Death to the IDF“, lässt Molotowcocktails durch Scheiben fliegen und preist den „linken Befreiungskampf“.
Auch PFLP-Terroristin Leila Chaled wird besungen und als Stilvorbild aufgerufen: „Leila-Chaled-Style“.
Als Friedensballade taugt dieser Content ungefähr so sehr wie Die Linke Berlin als Teil des Berliner Senats.
PFLP-Terroristin Chaled ist nicht bloß ein Retro-Motiv aus dem weltrevolutionären Devotionalienhandel.
Wer Leila Chaled zum Stilvorbild erklärt, macht eine Ikone des politischen Terrors zur ästhetischen Referenz.
„Aufrufe zur Gewalt und zur Tötung von Menschen sind absolut inakzeptabel“, erklärte Eralp (Die Linke) nach dem Konzert. Sie sei entsetzt; die Verantwortlichen hätten sofort intervenieren müssen. Vom Neuköllner Bezirksverband erwarte sie Aufklärung darüber, wie es zu der Grenzüberschreitung kommen konnte, und dass es Konsequenzen gebe.
Wer danach mit einem kleinen Anfall von Selbstkritik gerechnet hatte, hat die Neuköllner Linke offenbar mit einer anderen Organisation verwechselt.
Keine Distanz zur PFLP
Im Oktober 1977 entführte ein vierköpfiges Terrorkommando der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) die Lufthansa-Passagiermaschine „Landshut“. Während des Deutschen Herbstes wollten die Entführer unter anderem elf inhaftierte Mitglieder der Roten Armee Fraktion freipressen und damit den Forderungen der RAF Nachdruck verleihen. In Aden erschoss der Anführer des Kommandos den Flugkapitän Jürgen Schumann.
Diese Entführung und der Mord an Flugkapitän Schumann war nicht der einzige Terroranschlag in der Geschichte der PFLP. Bereits 1968 griffen zwei PFLP-Mitglieder auf dem Flughafen von Athen ein Flugzeug der israelischen Fluggesellschaft El Al mit Schusswaffen und Granaten an; ein Passagier wurde getötet und ein Besatzungsmitglied verletzt. Beim Anschlag auf den Flughafen Lod (Später: Flughafen Ben Gurion) im Jahr 1972 erschossen Angehörige der Japanischen Roten Armee, die für die PFLP handelten, 26 Menschen und verletzten mehr als 80. Im Februar 2002 bekannte sich der bewaffnete Arm der PFLP zu einem Selbstmordanschlag auf ein Einkaufszentrum in Karnei Schomron, bei dem drei Jugendliche getötet und rund 30 Menschen verletzt wurden. Am 1. November 2004 übernahm die PFLP außerdem die Verantwortung für einen Selbstmordanschlag auf dem Carmel-Markt in Tel Aviv, bei dem mindestens drei Menschen getötet und etwa 32 weitere verletzt wurden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die PFLP als terroristische Organisation; seit 2002 steht sie auf der Terrorliste der Europäischen Union. Auch ihre Geschichte endete nicht im Deutschen Herbst: Die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen und Human Rights Watch bestätigten die Beteiligung ihres bewaffneten Arms, der Abu-Ali-Mustafa-Brigaden, am Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023.
Der bei der Neuköllner Wahlkampfveranstaltung aufgeführte Song „Stop the Genocide“ erwähnt die PFLP nicht beiläufig.
Mit der Zeile „Palästina, Intifada, wie die PFLP“ stellt er sie als Vorbild des besungenen „Befreiungskampfes“ dar; anschließend wird mit „Leila-Chaled-Style“ auf eine Terroristin und PFLP-Flugzeugentführerin als Stilfigur verwiesen. Das als Verherrlichung zu bewerten, ist keine vermutete Behauptung über die Gedanken des Rappers, sondern eine simple Bewertung des veröffentlichten Wortlauts.
Vor diesem Hintergrund verwundert, dass die nun veröffentlichte Reaktion der Linken Neukölln weder auf die positive PFLP-Bezugnahme noch auf die Verklärung Leila Chaleds eingeht. Der Bezirksverband erklärt stattdessen seine uneingeschränkte Unterstützung für den Titel „Stop the Genocide“; daraus folgt nicht automatisch eine Billigung jeder Liedzeile. Eine pauschale Behauptung, die Partei unterstütze die Taten der PFLP, ginge deshalb zu weit. Belegbar ist aber: Von genau diesen Passagen distanziert sich die offizielle Reaktion nicht.
„Die Linke Neukölln steht zusammen“
Am Montagabend veröffentlichte der Bezirksverband ein Video mit seiner Sprecherin Jorinde Schulz. Schon die Einblendung „Die Linke Neukölln steht zusammen“ lässt erkennen, dass hier kein Rückzug vorbereitet wird. In dem verbreiteten rbb-Beitrag heißt es, die Neuköllner Linke sehe „auch heute keinen Grund, sich ernsthaft von Rapper Dahabflex zu distanzieren“.

Schulz sagt, Dahabflex habe sich klar gegen Nazis, gegen Jihadisten und gegen die israelische Armee positioniert, „die aktuell mitverantwortlich ist für einen Genozid“. Zum Titel des Liedes „Stop the Genocide“ erklärt sie: „Da stehen wir uneingeschränkt.“ Ihr Schlusssatz lautet: „Der Genozid ist die Gewalt.“
Das ist eine interessante Antwort auf Eralps Forderung nach Konsequenzen: Der Bezirksverband klärt nicht auf, sondern schließt die Reihen. Aus der Verteidigung Israels gegen terroristische Angreifer, wird ein Genozid. Aus der erwarteten Aufarbeitung wird eine Wagenburg – nur ohne den lästigen Teil, in dem jemand Verantwortung übernimmt.
Zur Einordnung gehört der Ausgangspunkt dieses Krieges: Am 7. Oktober 2023 überfielen die Hamas und weitere islamistische Terrororganisationen aus dem Gazastreifen Israel; sie ermordeten Menschen und verschleppten Geiseln. Vom folgenden Tag an griff die vom Iran unterstützte und bewaffnete Hisbollah Israel aus dem Libanon an; später schalteten sich auch die Huthi im Jemen mit Raketen- und Drohnenangriffen ein. Hamas, Hisbollah und Huthi sind unterschiedliche Organisationen mit eigenen Interessen. Gemeinsam ist ihnen jedoch die materielle und politische Unterstützung durch das Regime in Teheran, dessen Stellvertreternetzwerk den Krieg zu einem Mehrfrontenkrieg ausweitete.
Dieser Zusammenhang erklärt nicht jede einzelne militärische Entscheidung Israels.
Er gehört aber zur unverzichtbaren Vorgeschichte jedes Satzes, der den Krieg so darstellt, als habe er erst mit der israelischen Reaktion und nicht mit dem Terrorüberfall vom 7. Oktober 2023 begonnen.
Ein „voller Erfolg“ und das „mediale Zerrbild“
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität innerhalb der Berliner Linken meldete sich zu Wort. Nur eine Viertelstunde vor dem Beitrag des Bezirksverbandes erklärte sie die Veranstaltung zum „vollen Erfolg“, der Hunderte Neuköllner zusammengebracht habe. Die kritische Berichterstattung bezeichnete sie als „mediales Zerrbild“.

Unter dem Video des Bezirksverbandes kommentierte die LAG zudem: „Stop the Genocide!“ Das ist kein beliebiger Zuruf aus der Kommentarspalte, sondern die Reaktion einer offiziellen Arbeitsgemeinschaft der Berliner Partei.
Unter demselben Reel steht ein weiterer Kommentar: „Volle Solidarität! Intifada nach Berlin holen. O7 🇵🇸🇵🇸🇵🇸🔨🚩“. Der Kommentar stammt nicht von der LAG; dokumentiert ist lediglich, dass er unter ihrem Beitrag öffentlich sichtbar war.
Die Zeichenfolge „O7“ kann im Netz als stilisierte salutierende Figur gelesen werden. Im Zusammenhang mit einer Palästina-Parole ist auch eine Anspielung auf den 7. Oktober denkbar. Belegen lässt sich diese Absicht anhand des Kommentars nicht.
Auch wen oder was der Verfasser mit einer „Intifada nach Berlin“ konkret treffen will, bleibt offen. Die Parole beschwört jedoch die Übertragung eines Konflikts nach Berlin, dessen bisherige Intifadas auch von Terroranschlägen gegen Zivilisten geprägt waren. Wer eine solche Intifada in die Hauptstadt holen will, muss sich deshalb fragen lassen, gegen wen sie sich hier richten soll: Die IDF steht in Berlin nicht als Gegner bereit. Die Folgen gewaltsamer Israelfeindschaft treffen hier Menschen und Einrichtungen – insbesondere jüdisches und israelisches Leben. Wie konkret diese Bedrohung bereits den Berliner Alltag bestimmt, schildert etwa die jüdische Journalistin Sarah Maria Sander.

Wer „Intifada“ nach Berlin holen will, kündigt keinen politisch unbelasteten Folkloreabend an. Der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker formulierte es am 29. Januar 2026 mit Blick auf eine Kundgebung unter dem Motto „Globalize the Intifada – Tragt die Intifada in die ganze Welt“ unmissverständlich: „Der Aufruf zur Intifada ist der Aufruf zur Gewalt gegen Juden.“ Das ist Beckers Bewertung, nicht die des Kommentarverfassers. Aber sie erklärt ziemlich präzise, warum sich „Intifada nach Berlin holen“ nicht als Folklore mit drei Palästinaflaggen, Hammer und roter Fahne verniedlichen lässt.
Was eine Neuköllner Kandidatin für verbreitenswert hält
Unterstützung kommt auch aus dem Kreis der Kandidaten, mit denen die Veranstaltung beworben worden war. Im Repost-Bereich der Neuköllner Direktkandidatin Vedi Emde findet sich ein Video mit der Botschaft „Free Palestine und volle Solidarität“ für Dahabflex, Erzin und Die Linke Neukölln. Dahabflex selbst antwortete darunter mit einem Herz.

Direkt daneben verbreitet Emde einen englischsprachigen Beitrag, der die Verteidigung der Aussage, „Apartheidstaaten“ hätten kein Existenzrecht, als einen der „grundlegendsten Grundsätze des Völkerrechts“ darstellt. Anschließend wird dort behauptet, die CDU werde von Milliardären finanziert, die Zwangsarbeiter ausgebeutet und vom Holocaust profitiert hätten.
Deutsche Zeitungen veröffentlichen eine Schlagzeile darüber, dass eine Partei ein Antisemitismusproblem habe …
Und dann handelt der Artikel von einem Lokalpolitiker der Linken, der die grundlegendsten Prinzipien des Völkerrechts verteidigt (Apartheidstaaten haben kein Existenzrecht usw.).
Und nicht davon, dass die regierende CDU von Milliardären finanziert wird, die Sklavenarbeit ausbeuteten und vom Holocaust profitierten.
Ja, Deutschland hat ein Antisemitismusproblem – aber nicht das, über das die Bourgeoisie gern spricht.
Emde hat diese Aussagen nicht verfasst. Nachweisbar ist, dass sie sie über ihren Repost-Bereich weiterverbreitet. Inhaltlich ist der Beitrag kein Gegenargument zum Antisemitismusvorwurf, sondern ein Themenwechsel.
Die CDU erhielt tatsächlich hohe Spenden von Susanne Klatten und Stefan Quandt; die Geschichte ihres Familienvermögens ist durch „Arisierung“, Rüstungsprofite und Zwangsarbeit belastet. Daraus wird jedoch eine sehr irreführende Kurzfassung: Nicht die heutigen Spender haben Zwangsarbeiter ausgebeutet, und die Formel, sie hätten „vom Holocaust profitiert“, vermischt die Taten ihrer Vorfahren mit denen der Erben.
Auch der Apartheidvorwurf gegen die israelische Herrschaft über die Palästinenser ist nicht frei erfunden. Der UN-Sonderberichterstatter Michael Lynk bezeichnete 2022 die israelische Herrschaft in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten als Apartheid.
Das UN-Menschenrechtsbüro warnte 2026, Israel verletze im besetzten Westjordanland internationales Recht, das Staaten zur Verhinderung und Beseitigung von Rassentrennung und Apartheid verpflichtet. Auch Südafrika erhebt den Apartheidvorwurf offiziell. (Kontext dazu: Vereinte Nationen gegen Israel / Wenn Diktatoren im UN-Menschenrechtsrat sitzen)
Der Internationale Gerichtshof stellte einen Verstoß gegen Artikel 3 der UN-Antirassismuskonvention fest, legte jedoch nicht fest, ob die beanstandeten Maßnahmen als Rassentrennung oder als Apartheid einzuordnen sind. Der Internationale Gerichtshof bezeichnete Israel aber nicht als „Apartheidstaat“.
Unabhängig davon verfügen muslimische israelische Staatsbürger über weitreichende politische und bürgerliche Rechte, auch wenn rechtliche Ungleichheiten und strukturelle Diskriminierung bestehen. Eine vergleichbare jüdische Minderheit mit einem geschützten politischen und religiösen Gemeindeleben existiert im von der Hamas beherrschten Gazastreifen nicht. Für die juristische Bewertung des Apartheidvorwurfs ist dieser Vergleich allerdings nicht entscheidend.
Für die Bewertung des Reposts muss der Apartheidvorwurf auch gar nicht abschließend entschieden werden. Als völkerrechtlicher Satz nicht haltbar ist die daraus abgeleitete Rechtsfolge: Selbst wenn man den Vorwurf als zutreffend unterstellt, folgt daraus nicht, dass Israel nach den „grundlegendsten Prinzipien des Völkerrechts“ sein Existenzrecht verlöre oder abgeschafft werden dürfte.
Die Apartheid-Konvention stuft Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein; das Römische Statut ermöglicht die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Die einschlägigen Regeln verlangen, solche Praktiken zu verhindern, zu beenden und zu bestrafen. Sie bestimmen nicht, dass ein Staat wegen eines Apartheidregimes seine Staatlichkeit verliert oder abgeschafft werden darf.
Wer die Formel „Apartheidstaaten haben kein Existenzrecht“ im konkreten Zusammenhang auf Israel bezieht, zitiert daher keine anerkannte Regel des Völkerrechts, sondern formuliert eine politische Forderung.
Die IHRA nennt die Verweigerung jüdischer Selbstbestimmung als mögliches Beispiel für Antisemitismus.
Was bleibt, ist Whataboutism mit moralischem Nebelwerfer: Die NS-Verbrechen werden nicht aufgearbeitet, sondern als Gegenmunition gegen einen Antisemitismusvorwurf benutzt. Emde hat das nicht geschrieben. Sie hält es aber für verbreitenswert – juristisch bedeutsam, politisch kaum entlastend.
Die Berliner Spitzenkandidatin verlangt Konsequenzen.
Der Neuköllner Bezirksverband erklärt demonstrativ seine Geschlossenheit, eine parteiinterne Arbeitsgemeinschaft feiert den Abend als Erfolg, und eine Direktkandidatin verbreitet Solidaritäts- und Existenzrechtsbeiträge.
Damit leistet sich Die Linke in Berlin inzwischen gleich drei Positionen zum „Wütend auf den Kapitalismus-Event“:
- Distanzierung an der Spitze,
- demonstrative Solidarität im Bezirksverband Neukölln
- und durch ihre Neuköllner Abgeordnetenhauskandidatin Vanessa „Vedi“ Emde die Weiterverbreitung eines Beitrags, in dem die Aussage „apartheid states don’t have a right to exist“ als elementarer Grundsatz des Völkerrechts dargestellt wird – erkennbar auf Israel bezogen.
Politisch ist das ausgesprochen praktisch: Jeder kann sich distanzieren, solange am Ende niemand tatsächlich Abstand hält.
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