Stuttgart: Israelhass mit Bürgerservice, gell?

Stadt Stuttgart: Adressverzeichniseintrag Palästinakomitee Stuttgart e.V. mit Link zur Vereinswebsite, abgerufen am 9. September 2026.
Der Eintrag des Palästinakomitees im städtischen Adressverzeichnis am 9. September 2026. (Screenshot: Stadt Stuttgart)

Der Verfassungsschutz beobachtet das Palästinakomitee Stuttgart als Verdachtsfall. Die baden-württembergische Landeshauptstadt führt den Verein in ihrem Adressverzeichnis und verlinkt seine Website; 2022 hatte das Komitee seine Aufnahme vor Gericht erstritten. Nun wirbt das Komitee für eine Demonstration am 7. Oktober 2026, bei der der Jahrestag des Hamas-Massakers zur Anklage gegen Israel wird. Eine gerichtliche Verpflichtung zur Aufnahme ist allerdings kein politisches Gütesiegel für den aktuellen Aufruf.

Der Verfassungsschutz beobachtet. Die Stadt verlinkt.

Der Eintrag auf stuttgart.de war am 9. September 2026 öffentlich abrufbar: Vereinsname, Anschrift, E-Mail und unter „Internet“ ein Link auf palaestinakomitee-stuttgart.de. Einsortiert ist er unter Rathaus → Verwaltung → Gliederung und Organigramm → Adressen → Palästinakomitee Stuttgart e.V.

Der Eintrag kam per Gerichtsurteil

Die Stadt hatte die Aufnahme wegen der BDS-Unterstützung des Vereins zunächst abgelehnt. Wie LTO am 22. April 2022 berichtete, sprach das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Komitee am 21. April 2022 jedoch einen Anspruch auf Aufnahme seiner Kontaktdaten zu (Az. 7 K 3169/21). Nach der amtlichen Mitteilung fehlte eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Ablehnung. Ob BDS antisemitisch sei, ließ das Gericht offen: Auch solche Auffassungen seien grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Die Schwelle zur Gefährdung des öffentlichen Friedens sah die Kammer durch die damalige BDS-Unterstützung nicht überschritten.

Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet das PAKO seit August 2024 als Verdachtsfall. Auch der Verfassungsschutzbericht 2025 führt es mit diesem Status. Das ist keine Einstufung als gesichert extremistische Organisation. Die spätere Verfassungsschutzbeobachtung und der Demoaufruf für 2026 waren nicht Gegenstand des Urteils von 2022.

Ein Jahrestag, aus dem die Hamas verschwindet

Auf seiner Website senderfreiespalaestina.de bewirbt das Komitee eine „Demonstration zum Tag des Genozids“: am 7. Oktober 2026 um 17 Uhr auf dem Schlossplatz.

Der zweiseitige Aufruf fordert: „Boykottiert den zionistischen Staat Israel!“ Die Montage zeigt Friedrich Merz, Benjamin Netanjahu und Olaf Scholz mit rot eingefärbten Händen vor Trümmern und Kriegsgerät.

Website des Palästinakomitees Stuttgart mit dem Aufruf zur Demonstration am 7. Oktober 2026 um 17 Uhr auf dem Schlossplatz.
Ankündigung der Demonstration am 7. Oktober 2026 auf der Website des Palästinakomitees; dokumentiert am 9. September 2026. (Screenshot: Palästinakomitee Stuttgart)

Der Text setzt am 7. Oktober 2023 mit dem Vorwurf eines israelischen Genozids ein. Das Massaker der Hamas und weiterer Terroristen, die Opfer dieses Massakers und die nach Gaza verschleppten Geiseln kommen darin nicht vor. So bequem kann Erinnerungspolitik sein: Man streicht die Täter des Massakers aus der Erzählung und verwendet dessen Jahrestag zur Anklage gegen den angegriffenen Staat.

Auf dem Flyer stehen neben weiteren Gruppen auch die Namen und Logos der Linken Stuttgart und der Linksjugend solid Stuttgart. Das ist die Darstellung des Veranstalters. Für eine eigenständige Bestätigung der Beteiligten steht dieser Aufruf nicht.

Ein Verzeichniseintrag ist keine Unterstützung

Die Stadt versieht ihren Eintrag mit dem Satz: „Dies ist keine Einrichtung der Stadt Stuttgart.“ Die Verantwortung für die Angaben weist sie dem Betreiber zu. Der Verzeichniseintrag belegt keine städtische Unterstützung der Demonstration. Zur Einordnung gehört deshalb die gerichtliche Vorgeschichte: Die Stadt hatte sich gegen die Aufnahme gewehrt.

Es pressiert!

Warum weist Stuttgart nicht direkt beim Eintrag auf das Urteil und den vorausgegangenen Streit hin? Die Stadt hatte die Aufnahme abgelehnt und musste vor Gericht eine Niederlage hinnehmen.

Wer heute auf den Eintrag stößt, erfährt davon nichts. Ohne diesen Hinweis hat die amtliche Wegweisung ein Geschmäckle:

Der Leser sieht den Link, aber nicht seine gerichtliche Vorgeschichte.

Ein kurzer Hinweis würde für Klarheit sorgen. Und die Stadt könnte zum aktuellen Demoaufruf politisch Stellung beziehen: Ein gerichtlich erstrittener Verzeichniseintrag ist schließlich kein Gütesiegel für eine Erinnerungspolitik, die am Jahrestag des Hamas-Massakers dessen Täter, Opfer und Geiseln ausspart. Auch im Ländle darf Haltung mehr sein als ein Behördenbriefkopf.

Autorenseite: Peter Ansmann
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