Die Linke Berlin: Kaum ist ein Skandal erklärt, wird der nächste solidarisch umarmt

Antisemitische Demonstration (Symbolbild) Foto (Archiv): Roland W. Waniek

In der Berliner Linken gibt es eine neue Solidaritätsadresse – diesmal für einen verbotenen Verein. Die Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität der Linkspartei Berlin beteiligt sich an einem Instagram-Beitrag, der das Verbot des Frankfurter Palästina e.V. als Angriff auf die gesamte Bewegung darstellt. Das hessische Innenministerium begründet die Maßnahme dagegen unter anderem mit der Verherrlichung des Hamas-Terrors.

Die Solidaritätsadresse verwundert auch deshalb, weil sich der Verein nach eigenen Angaben bereits 2024 aufgelöst hat – das Innenministerium geht allerdings von fortgesetzten Aktivitäten aus.

Vier Accounts gegen das Vereinsverbot

Den gemeinsamen Beitrag vom 3. September 2026 veröffentlichen Inter-Bündnis Berlin, Kufiya Netzwerk, LAG Palästinasolidarität Berlin und MERA25 Berlin. Die LAG gehört zu den offiziell aufgeführten Zusammenschlüssen der Berliner Linken. Hier äußert sich ein parteiinterner Zusammenschluss – nicht der Landesvorstand und nicht Spitzenkandidatin Elif Eralp.

Erste Folie des gemeinsamen Instagram-Beitrags gegen das Verbot von Palästina e.V.
Erste Folie der Solidaritätserklärung gegen das Verbot des Frankfurter „Palästina e.V.“, 3. September 2026. (Screenshot: Instagram)

Ein Angriff auf einen ist ein Angriff auf alle!“, heißt es. Auf fünf Folien stellen die Verfasser das Verbot als Versuch dar, jegliche Palästina-Solidarität zu illegalisieren. Sie werfen dem Ministerium vor, die Realität zu verdrehen, und weisen den Antisemitismusvorwurf zurück. Außerdem lehnen sie eine Gleichsetzung der Gewalt von Besatzern mit gewaltsamem Widerstand der Besetzten ab. Die Verteidigung eines konkreten Vereins wird zum Kampf um die Rechte aller erklärt.

Instagram nennt Inter-Bündnis Berlin, Kufiya Netzwerk, LAG Palästinasolidarität Berlin und MERA25 Berlin als Mitveröffentlicher.
Die vier von Instagram angezeigten Mitveröffentlicher, darunter die LAG Palästinasolidarität Berlin. (Screenshot: Instagram)

Was in der Verbotsbegründung steht

Das hessische Innenministerium hat Palästina e.V. am 18. August 2026 verboten. Nach seiner veröffentlichten Begründung richteten sich Zweck und Tätigkeit gegen die Verfassungsordnung und die Völkerverständigung. Die Behörde wirft dem Verein antisemitische Propaganda, die Negierung des Existenzrechts Israels und die ausdrückliche Befürwortung des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober 2023 vor.

Ein führendes Vereinsmitglied habe die Taten als „eine gelungene Widerstandsaktion“ bezeichnet.

Der Instagram-Beitrag verweist auf die Selbstauflösung des Vereins Ende 2024. Das Ministerium kennt diese Darstellung: Es nennt die am 16. November 2024 öffentlich angekündigte Auflösung, geht aber von anschließend fortgesetzten Aktivitäten aus. Entscheidend ist also, ob die Vereinsarbeit tatsächlich eingestellt wurde. Genau das bestreitet die Behörde.

Bereits am 2. September 2026 kritisierte Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker öffentliche Sympathiebekundungen: „Wer sich mit Terrorverherrlichern solidarisiert, verlässt den Boden unseres Grundgesetzes und unterstützt radikale Antisemiten“, erklärte er in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Er bezog sich unter anderem auf eine Informationsveranstaltung und eine für den 5. September 2026 angekündigte Demonstration. Seine Erklärung erschien vor diesem Instagram-Post und war keine Reaktion darauf.

Ein Vereinsverbot darf kritisiert werden. Auch ein Innenminister muss seine Vorwürfe belegen. Aber wer dem Vorwurf der Terrorverherrlichung mit allgemeinen Formeln über Widerstand begegnet, beantwortet die entscheidende Frage nicht:

Was soll am Lob für den 7. Oktober 2023 solidarisch sein?

Im gemeinsamen Beitrag wird aus dem konkreten Vorwurf stattdessen eine kollektive Opferrolle.

Das ist praktisch: Wer sich zum Angegriffenen erklärt, kann die Frage nach den Opfern des gelobten Terrors gleich wieder zur Seite schieben.


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Autorenseite: Peter Ansmann
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