
Elif Eralp möchte Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden. Für einen möglichen Hauptstadtbesuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahus hat die Spitzenkandidatin der Linken bereits einen Plan: seine Festnahme.
Bei der Begründung geraten allerdings der Internationale Strafgerichtshof, der Internationale Gerichtshof, ein Haftbefehl, eine Anklage und zwei verschiedene Verfahren ordentlich durcheinander.
Der politische Wille sitzt. Die juristische Sortierung kann offenbar warten.
Vier Fehler in einer Minute
In einem am 2. September 2026 veröffentlichten Interview mit der Journalistin Nalan Sipar wurde Eralp gefragt, ob sie Netanjahu verhaften lassen würde, wenn er nach Berlin käme.
„Ja, das müssten wir unbedingt“, antwortete sie. Zur Begründung erklärte sie, Netanjahu sei „angeklagt“ und die „israelische Regierung“ stehe vor dem Internationalen Gerichtshof unter einer Völkermordanklage. Am Ende sprach sie von Verbrechen, die Netanjahu begangen habe.
Tatsächlich befassen sich in Den Haag zwei verschiedene Gerichte mit Israels Reaktion auf den von der Hamas und verbündeten islamistischen Terrororganisationen verübten Terrorangriff vom 7. Oktober 2023. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Verfahren.
Bei deren Erklärung bringt die Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp gleich vier Dinge durcheinander – also quasi alles:
- Ein Haftbefehl ist noch keine bestätigte Anklage. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat gegen Netanjahu einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Das Verfahren befindet sich aber noch vor der Bestätigung der Anklagepunkte; ein Hauptverfahren hat nicht begonnen. Der IStGH unterscheidet ausdrücklich zwischen Haftbefehl, Bestätigung der Anklagepunkte und Hauptverfahren.
- Nicht die israelische Regierung ist Verfahrenspartei. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) läuft das von Südafrika angestrengte Verfahren gegen den Staat Israel – nicht gegen dessen Regierung und schon gar nicht gegen Netanjahu.
- Der IGH erhebt keine Anklagen. Er führt kein Strafverfahren, sondern entscheidet in einem zwischenstaatlichen Verfahren über den Vorwurf, Israel habe die Völkermordkonvention verletzt. Netanjahu ist dort weder Angeklagter noch Verfahrenspartei.
- Aus einem Verdacht wird ein Schuldspruch. Eralp spricht von Verbrechen, die Netanjahu begangen habe. Der IStGH hat jedoch lediglich hinreichende Gründe für die Annahme einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung festgestellt. Verurteilt wurde Netanjahu nicht.
Das Reel dauert einschließlich der Frage rund 75,6 Sekunden. Vier Fehler ergeben damit 3,17 Fehler pro Minute. Bezogen auf Eralps als 60-Sekunden-Antwort angelegten Teil sind es glatte vier. Die Frau, die Berlin regieren will (und ihren eigenen Laden nicht ansatzweise unter Kontrolle hat), erreicht damit eine juristische Fehlerdichte, für die normale Menschen wesentlich länger reden müssen.
Erst die Handschellen, dann das Organigramm von Den Haag. Internationale Justiz nach Berliner Wahlkampfstandard: Die Haltung sitzt, die Zuständigkeit wackelt.
So viel zum ernsten Teil. Ab hier folgt Satire. Da es um die Linkspartei geht, sei das (Die Sache mit dem ernsten Teil!) vorsichtshalber ausdrücklich erwähnt.
IDF-Spezialkräfte für Berlin-Neukölln?

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Netanjahu bei einem Besuch der Bundeshauptstadt verhaftet wird, ist keine offizielle israelische Reaktionsdoktrin bekannt. Netanjahu selbst deutete Ende Juli allerdings halb im Scherz eine robustere Lösung an: Israel habe Spezialkräfte; im Fall seiner Festnahme könne man ihnen „eine neue Aufgabe“ geben. Netanjahu war selbst Soldat der Sajeret Matkal, die laut israelischer Armee unter anderem für Geiselbefreiungen (Wie z.B. in Entebbe!) außerhalb Israels zuständig ist. Das war eine martialische Pointe, kein veröffentlichter Einsatzplan.
Sollte Elif Eralp – im schlimmsten Falle für die ohnehin gebeutelte Hauptstadt – Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden und tatsächlich noch eine zuständige Behörde finden, die für eine Verhaftung des israelischen Ministerpräsidenten zuständig wäre, könnten israelische Spezialkräfte ihr „anderes Problem“ in Berlin-Neukölln elegant mitlösen: nachdem sie Netanjahu aus dem Gewahrsam befreit haben.
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