Blockaden und Recht

Im vergangenen Jahr sorgten zwei Blockaden auf der Schützenstraße in der Dortmunder Nordstadt dafür, dass der Naziaufmarsch aufgehalten und seinen Weg ändern musste. Im vergangenem Herbst gelang es in Köln-Kalk sogar eine Demonstration von Pro-NRW zu stoppen.   Doch wie sieht es für die Teilnehmer von Blockaden rechtlich aus? Wir sprachen im vergangenem Jahr mit dem Bochumer Rechtsanwalt  Lutz Eisel und wiederholen den Beitrag heute.

Auch am kommenden Samstag wollen Demonstranten den Naziaufmarsch in Hörde blockieren. Angesichts der kurzen Marschroute von 1,5 Kilometern und der zu erwartenden Konzentration von Polizeikräften wird das kein einfaches Unterfangen. Zumal es noch nicht klar ist, ob die Nazi-Demo überhaupt stattfindet. Die Polizei hat mehrfach angekündigt die Demo zu verbieten, wenn sie rechtlich eine Chance dazu sieht. Ob die Nazi-Demo verboten wird, wird sich erst gegen Ende der Woche entscheiden – und ob das Verbot rechtlich bestand haben wird, wird vielleicht erst, wie 2010, am Samstag-Vormittag vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Nazis werden also in Dortmund sein – die Frage ist nur wie viele und welche Räume sich sie zur Verfügung haben.

Ruhrbarone: Herr Eisel, ist die Teilnahme an Blockaden eindeutig eine Straftat? 

Lutz Eisel: Die Rechtslage ist kompliziert und nicht eindeutig. Unser Grundgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit. Das Versammlungsgesetz regelt die Einzelheiten, allerdings ohne die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Es gibt der Polizei aber auch die Möglichkeit im Falle einer Gefahr für die Öffentliche Ordnung eine Versammlung aufzulösen. Und dann ist da noch der Paragraph 240 im Strafgesetzbuch.

Nötigung?

Genau. Und die Frage der Nötigung ist der Dreh und Angelpunkt wenn es um  die Verfolgung von Teilnehmern an Blockaden geht. Die wird allerdings selten verfolgt. In den vergangenen Jahren haben die Gerichte die Postion von Teilnehmern an Blockaden gestärkt. 1966 wurde der damalige Kölner AStA-Vorsitzende Klaus Laepplenoch wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade wegen „geistiger Nötigung“ Verurteilt. Die Zeiten sind vorbei. Im Frühjahr hat das Bundesverfassungsgerichtfestgestellt, das Blockaden Versammlungen sein können, die durch das Versammlungsrecht geschützt sind. Die Rechtslage ist trotzdem unsicher. Es kommt auf den Einzelfall an. Aber das Blockaden grundsätzlich illegal sind, stimmt nicht.

Mit welchen Konsequenzen müssen Blockierer unabhängig von Strafverfahren rechnen?

Die Einkesselung durch die Polizei ist die wahrscheinlichste und schwerwiegendste Konsequenz. In der Praxis wird die Teilnahme an einer Blockade nur selten verfolgt und wenn gibt es  wenig Verurteilungen und viele Freisprüche. Kommt es doch mal zu einer Verurteilung, sind die Urteile milde. Die Gefahr ernsthafter juristischer Konsequenzen ist also  auch im schlimmsten Fall, der Strafanzeige durch die Polizei, gering.

Ist die Teilnahme an Blockaden ein Offizialdelikt, das automatisch geahndet werden muss? 

Das kommt auf die subjektive Wahrnehmung der Polizeiführung an. Wenn der Einsatzleiter vor Ort entscheidet dass er den Platz frei machen und alle anzeigen will, kann er das tun.

Wer könnte die Dortmunder Polizei anweisen, die Teilnahme an Blockaden nicht als Straftat zu werten?

Die Polizei könnte durch das Land angewiesen werden, im Rahmen einer Räumung nicht die Namen festzustellen und klar machen: „Aus unserer Sicht sind friedliche Blockaden keine Straftat.

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Werner Jurga
11 Jahre zuvor

„Wo ihr auftretet, werden wir euch im Wege stehen.“ (Mr. President)

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[…] Blockaden und Recht „Im vergangenen Jahr sorgten zwei Blockaden auf der Schützenstraße in der Dortmunder Nordstadt dafür, dass der Naziaufmarsch aufgehalten und seinen Weg ändern musste. Im vergangenem Herbst gelang es in Köln-Kalk sogar eine Demonstration von Pro-NRW zu stoppen.   Doch wie sieht es für die Teilnehmer von Blockaden rechtlich aus? Wir sprachen im vergangenem Jahr mit dem Bochumer Rechtsanwalt  Lutz Eisel und wiederholen den Beitrag heute. Auch am kommenden Samstag wollen Demonstranten den Naziaufmarsch in Hörde blockieren. Angesichts der kurzen Marschroute von 1,5 Kilometern und der zu erwartenden Konzentration von Polizeikräften wird das kein einfaches Unterfangen. Zumal es noch nicht klar ist, ob die Nazi-Demo überhaupt stattfindet. Die Polizei hat mehrfach angekündigt die Demo zu verbieten, wenn sie rechtlich eine Chance dazu sieht. Ob die Nazi-Demo verboten wird, wird sich erst gegen Ende der Woche entscheiden – und ob das Verbot rechtlich bestand haben wird, wird vielleicht erst, wie 2010, am Samstag-Vormittag vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Nazis werden also in Dortmund sein – die Frage ist nur wie viele und welche Räume sich sie zur Verfügung haben…“ Interview von Stefan Laurin vom 27.8.2012 bei den Ruhrbaronen  […]

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[…] Blockaden und Recht „Im vergangenen Jahr sorgten zwei Blockaden auf der Schützenstraße in der Dortmunder Nordstadt dafür, dass der Naziaufmarsch aufgehalten und seinen Weg ändern musste. Im vergangenem Herbst gelang es in Köln-Kalk sogar eine Demonstration von Pro-NRW zu stoppen.   Doch wie sieht es für die Teilnehmer von Blockaden rechtlich aus? Wir sprachen im vergangenem Jahr mit dem Bochumer Rechtsanwalt  Lutz Eisel und wiederholen den Beitrag heute. Auch am kommenden Samstag wollen Demonstranten den Naziaufmarsch in Hörde blockieren. Angesichts der kurzen Marschroute von 1,5 Kilometern und der zu erwartenden Konzentration von Polizeikräften wird das kein einfaches Unterfangen. Zumal es noch nicht klar ist, ob die Nazi-Demo überhaupt stattfindet. Die Polizei hat mehrfach angekündigt die Demo zu verbieten, wenn sie rechtlich eine Chance dazu sieht. Ob die Nazi-Demo verboten wird, wird sich erst gegen Ende der Woche entscheiden – und ob das Verbot rechtlich bestand haben wird, wird vielleicht erst, wie 2010, am Samstag-Vormittag vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Nazis werden also in Dortmund sein – die Frage ist nur wie viele und welche Räume sich sie zur Verfügung haben…“ Interview von Stefan Laurin vom 27.8.2012 bei den Ruhrbaronen  […]

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