Hasspostings: Grau verbieten!

Immer unterwegs, um Menschen etwas zu verbieten: Renate Künast

Heute Morgen hat Renate Künast ein Interview im Deutschlandfunk gegeben, in dem sie sich zu Heiko Maaß‘ Gesetzentwurf zum Thema „Hasspostings“ geäußert hat. Vieles von dem, was sie gesagt hat, habe ich nicht verstanden. Das hat mit verworrenen Formulierungen zu tun und damit, dass sie wenig konkret wurde, vor allem aber damit, dass ich ihr Rechtsverständnis nicht begreifen wollte.  Ein Zwischenruf von Gastautor Robert von Cube
Künast erklärte z. B.:

„Der ganze Gesetzentwurf bezieht sich einmal nur auf strafbare Inhalte. Die Frage, wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist, ist hier überhaupt nicht angetippt, und das ist eigentlich auch ein wirkliches Problem, zumal viele sich ja bewusst in den Graubereich begeben und gerade um die Rechtsprechung zu Beleidigung und anderen Straftatbeständen herumformulieren.“

Potzblitz! Die formulieren extra so, dass sie keine Tatbestände erfüllen? Diese unverschämten Menschen sagen Dinge, die nicht illegal sind, obwohl man sich denken kann, dass sie wahrscheinlich etwas Schlimmes meinen?

Ich bin ja kein Jurist. Vielleicht gibt es eine Kategorie von Äußerungen, die zwar verboten sind, aber nicht strafbar? Etwas, das gelöscht werden muss, aber nicht bestraft werden kann? Das bloß mit einem Bußgeld belegt ist oder zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung führt? Vielleicht liegt da der Unterschied zwischen strafbar und „zu verbieten“.

Ob es juristisch als Straftat gilt, ist für Frau Künast jedenfalls kein Kriterium. Auf die Frage, ob das nicht eigentlich ein Thema für die Gerichte sei, sagt sie:

„Es kommt erst mal darauf an, was aus der Strafanzeige rauskommt. Viele Sachen werden heutzutage eingestellt.“

Die Staatsanwaltschaft stellt also das Verfahren ein, da nach gängiger Rechtsauffassung der Tatbestand einer Beleidigung nicht erfüllt ist. Nach Frau Künasts Vorstellung brauchen wir dann andere Maßnahmen. Es soll wohl, auch wenn sie es nicht klar ausspricht, das Privatunternehmen dafür sorgen, dass sie solche Äußerungen trotzdem nicht sehen muss.

Das kann ja vielleicht sogar im legitimen Interessen des Anbieters liegen. Jedes Forum hat seine Netiquette, seine Regeln und kann Benutzer sperren oder Beiträge löschen. Auch Facebook hat seine Vorschriften, die es nicht immer zur Freude seiner Benutzer anwendet. Die Einen fordern, dass mehr gelöscht werden soll, Andere ärgern sich darüber, dass Beiträge wegen einer Brustwarze verschwinden. Es ist sicherlich zu diskutieren, was es bedeutet, wenn eine derart einflussreiche Kommunikationsplattform darüber entscheidet, was erscheinen darf und was nicht (angeblich hat Facebook darüber beraten, ob sie Trump verhindern sollen oder nicht. Nicht ob sie es können – ob sie es tun wollen). Aber es steht jedem ja frei, auf einer anderen Plattform zu diskutieren und es soll niemand behaupten, es gäbe nicht genug Möglichkeiten, im Internet Brüste zu sehen.

Aber: Wenn der Staat dem Anbieter vorschreibt, Beiträge zu löschen, hat das eine andere Dimension als die freiwillige Durchsetzung der eigenen Regeln. Perfide wird es, wenn – wie sich ja jetzt schon andeutet – der Anbieter mit der Frage, was gelöscht werden muss, alleine gelassen wird. Denn, wie auch Frau Künast bestätigt, würden die Anbieter sich vermutlich genötigt fühlen, übermäßig viel zu löschen, um Bußgeldern zu entgehen. Schön, wenn er im Zweifel mehr von den unangenehmen Verlautbarungen entfernt als unbedingt nötig.

Der Staat delegiert die Zensur an ein Privatunternehmen. Es handelt sich hier um sogenanntes Outsourcing. Der Staat darf ja seine Bürger nicht zensieren oder die Meinungsfreiheit einschränken. Praktischerweise darf man das aber in seinen eigenen vier digitalen Wänden.

Künast:

„Würden Sie eigentlich, wenn Sie in einer Kneipe, in einem Restaurant angepöbelt werden, auch sagen, das ist jetzt ein rechtsstaatliches Problem, dass der Kneipenwirt jetzt nicht Hausverbot erteilen kann bei jemandem, der Ihnen gegenüber immer sich in der Grauzone zwischen grob unhöflich und strafbar verhält?“

Das Missverständnis: Der Kneipenwirt kann ja bereits Hausverbot erteilen und Facebook löscht ja schon Einträge. Wenn jemand in meine Stammkneipe kommt und mich anpöbelt, fliegt er raus (ich habe übrigens keine Stammkneipe). Aber ich kann nicht mit einem Dortmund-Schal in eine Schalke-Kneipe gehen und, wenn ich dann dort (in legalem Rahmen) Anfeindungen ausgesetzt bin, vom Staat fordern, dass dieser den Schalke-Wirt gesetzlich verpflichtet, die anderen rauszuschmeißen. In Künasts Beispiel geht es um das Recht des Rauswurfs. Sie fordert aber eine gesetzlich geregelte Pflicht.

Ich bin der Überzeugung, dass der Erfolg des Populismus maßgeblich mit einem weitverbreiteten Irrtum zusammenhängt: Sehr viele Menschen sind der Annahme, rechtens wäre das, was sie selber richtig finden.
Wenn etwas, das sie nicht mögen, nicht bestraft oder unterbunden wird, gehen sie davon aus, dass a) es noch kein passendes Gesetz gibt oder b) der Richter (oder in Künasts Fall Staatsanwalt) willkürlich entschieden hat, das „Richtige“ nicht durchzusetzen. Politiker spielen wieder und wieder mit diesem Irrtum, wenn sie nach irgendeinem Unglück neue Verbote fordern. Rechtspopulisten spielen damit, wenn sie die diffuse Angst vor Fremden als „Willen des Volkes“ deklarieren, der in diskriminierende Gesetze gegossen werden müsste.

Wenn die Akif Sarrazins dieser Welt behaupten, „grünlinken Denkverboten“ ausgesetzt zu sein, wird ihnen immer wieder entgegnet, sie dürften sich ja frei äußern, sie müssten eben nur mit entsprechendem Gegenwind rechnen. Und natürlich haben sie Gegenwind verdient! Doch Äußerungen wie von Frau Künast tragen nicht dazu bei, ihnen beim Thema Meinungsfreiheit den Wind aus den Segeln zu nehmen.

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Helmut Junge
7 Jahre zuvor

Ich verstehe das so. Die ganz im Wahlkampfmodus befindliche SPD hat derart viele Grünenthemen okkupiert, daß den Grünen schlecht davon wird.
Aber sagen müssen sie dazu etwas. Und das kann nur kritisch sein. Man ist ja selbst auch im Wahlstrudel drin und kämpft um das Monopol auf die eigenen Kernthemen. Wenn man aber gezwungen ist, ein möglicherweise absichtlich völlig überzogenes Konzept auch noch zu toppen, läuft man Gefahr komplett über Bord zu kippen. Und so klingt das dann eben, wenn der Körper schon im Wasser ist, aber eine Hand noch etwas Halt an der Bordkante hat.
The boxer reeled after being hit.
Böse Falle von Maas.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

"Die Staatsanwaltschaft stellt also das Verfahren ein, da nach gängiger Rechtsauffassung der Tatbestand einer Beleidigung nicht erfüllt ist"

Nicht zwingend. Die Einstellung eines Straf"verfahrens" (ergo nach der Anzeige) kann neben der "zwingenden Einstellung" mangels Beweisen noch eine ganze Latte anderer Gründe haben, z.B. Absehen von Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Bagatelldelikte), Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen, Absehen von Klageerhebung, Nichtverfolgung von Auslandstraftaten, Absehen von Strafverfolgung bei politischen Straftaten, Absehen von Strafverfolgung bei tätiger Reue etc. pp. Einfach mal unter "Opportunitätsprinzip im Strafverfahren" googeln, da ist seehr viel Spielraum für "Richter Gnadenlos" vs. "Richter Schmetterlingsfreund";-)

Übrigens läuft das "Outsourcing" von Zensurmaßnahmen ja schon seit einiger Zeit beim GroKo-HausundHofOutsourcer Arvato in Berlin für Fratzenbuch. Hilft bloß nix.

Und PS – ich verstehe dieses klumpige Künast-Geschwurbel ebensowenig.

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

Künast? 50 Schattierungen des logischen Grau(en)s!
Moral und Recht – kategorisch – zu verwechseln ist der erste große Schritt auf dem Weg zur Meinungsdiktatur. Erst ist es nur eine "unerwünschte Meinung", dann wird es ein "Gedankenverbrechen".
OK, ich gebe zu, manche GrünInnen hätten anscheinend auch in einer Diktatur keine Probleme, die sich regenerativ mit Energie versorgt und der Müll ordentlich getrennt wird.
Wem es hier in Deutschland zu liberal ist, der kann ja gerne in Nordkorea Asyl beantragen 😉

thomas weigle
thomas weigle
7 Jahre zuvor

@ Abraxasrgb ""…kann ja in Nordkorea Asyl beantragen." Woran erinnert mich dieser Satz bloß nur. Grübel, grübel, nachdenk, jetzt hab`ich`s: "Geh doch nach drüben."

abraxasrgb
abraxasrgb
7 Jahre zuvor

#4 Thomas
Nordkorea ist doch, außer den Dystopien / Utopien einiger Rot/Grüner, die einzige verbliebene Enklave dieser Idee aus dem 19. Jahrhundert? 😉
OK, da wäre noch Berlin Kreuzberg, aber Bionade-Biedermeier lasse ich mal bewusst außen vor …

Robert Friedrich von Cube

Danke für den Hinweis, Thomas! Man sollte also allgemeiner formulieren. Das Grundprinzip bleibt aber, nachdem ein Privatunternehmen in vorauseilendem Gehorsam Dinge regeln soll, wenn sie juristisch nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

someonesdaughter
someonesdaughter
7 Jahre zuvor

"Die Staatsanwaltschaft stellt also das Verfahren ein, da nach gängiger Rechtsauffassung der Tatbestand einer Beleidigung nicht erfüllt ist."

Dazu hat Klaus Lohmann ja schon einiges geschrieben – von der Staatsanwaltschaft hat Künast auch gar nichts geschrieben, Herr von Cube. Einstellen tun auch Gerichte, und da kann man sich dann mitunter schon wundern:

„Anzünden das Viehzeug.“

"In dem Drecksheim sollte man mal den Hammer kreisen lassen.“

Die Polizei hat sich keine Mühe gegeben, der Angeklagte geschwiegen … eingestellt (weiß nicht, ob ich hier verlinken darf, ist leicht zu googeln).

Werden solche Sätze jetzt hier häufiger zu lesen sein – um das "Grau" zu retten und es Künast mal so richtig zu zeigen?

Ach, und:

"Danke für den Hinweis, Thomas! Man sollte also allgemeiner formulieren."

Nein, nicht "man". Sie sollten es. Stehen Sie doch zu Ihren Fehlern. Bin gespannt, ob mein Kommentar erscheint.

Helmut Junge
7 Jahre zuvor

@someonesdaughter, wenn es keine Zeugen gibt, oder nur solche Zeugen, die sich nicht trauen, anders als unter Nicknamen aufzutreten, ist es für jedes Gericht in der Republik schwer, wenn nicht unmöglich, einen Prozeß zu führen.
Übrigens ist Frau Künast als Politikerin selbst auch nichtallzu pinglig, wenn es ans "fragen, fragen, fragen geht. Bisher haben allerdings die Grünen immer die Fragen gestellt. Jetzt werden sie halt selber gefragt. Und das kommt daher, weil sie schon sehr lange, sehr etabliert sind. Wen sollen wir normalen Menschen denn sonst fragen?

Uwe Johann Pflügl
Uwe Johann Pflügl
7 Jahre zuvor

Nicht mehr lange und Links/Grün werden den Tatbestand des "Gedankenverbrechens" einführen.Orwells "1984" wird immer greifbarer,das sind die ersten Schritte da hin.

Chris Lock
Chris Lock
7 Jahre zuvor

Der Autor arbeitet sehr sachlich und präzise heraus, warum das Gesetz nicht in erster Linie gegen Straftatbestände wirkt, sondern ein ganzes Stück darüber hinaus geht und der Beschränkung unliebiger Meinungen dient. Man zwingt die Plattformen unter Drohung mit Geldbußen zum vorauseilenden Gehorsam.

Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat! Also, wehr Euch !!!

Die Beschreibung als "Privatisierung der Zensur" trifft den Kern, das ist in meinen Augen eine ganz miese Form, Bürger zu entrechten. Ich kann micht nicht mehr gegen die staatliche Vorschrift vor Gerichten wehren, sondern nur noch gegen die AGB von Facebook. Diese Feiglinge versuchen, aus der Deckung heraus auf die Meinungsfreiheit zu schießen.

Ich hoffe, in Deutschland gibt es noch sich der Freiheit verpfichtet sehende Richter.

Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicher
7 Jahre zuvor

@ Helmut Junge: Siehst du, deswegen gibt es hier in Österreich das anonyme Anzeigen. Und jede dieser anonymen Anzeigen muss verfolgt werden. Das öffnet natürlich den Denunzianten Tür und Tor, aber erleichtert den sog. staatlichen Organen, die ja nicht überall präsent sein können die Arbeit ungemein. So hat sich unter ROT/Grün eine vom Staat finanzierte Spitzelkultur entwickelt, bei denen selbst der MfS oder die Gestapo neidisch werden würde. Da werden zum Beispiel Studenten eingesetzt, die mit Fake Profilen die sozialen Netzwerke überwachen und sofort jedes falsche Wort an ihre Blockwarte melden, die dann ihrerseits anonym Anzeigen.

Robert Friedrich von Cube

Danke für die Kommentare!

Frau Künast hat sich explizit auf die Staatsanwaltschaften bezogen:
"Nein. Hier ist es zum Teil nicht bei den Gerichten, sondern schon bei der Staatsanwaltschaft, die das etwas seltsam auslegt."

Und freilich sind Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht frei von Fehlern. Sollte man dem begegnen, indem man diese Institutionen umgeht?

Wie man seine Anmerkungen formuliert entscheidet man dann übrigens doch lieber selbst.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

@#12
Da auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Teil des Strafverfahrens sind, gilt auch hier das Opportunitätsprinzip, also die gleiche Latte von völlig legalen und individuell heranziehbaren Gründen, das Verfahren auch bei hinreichender Beweislage einzustellen.

Und eine Umgehung der Justiz wird natürlich auch keine Fehlerfreiheit produzieren, im Gegenteil (wie Facebooks eigene Löschaktionen, insb. in Kontrast zu Art. 5 (3) GG, ja deutlich demonstrieren).

Helmut Junge
7 Jahre zuvor

@Auslandsösterreicher (11), wenn das bei Euch jetzt schon so ist, daß anonyme Anzeigen bearbeitet werden müssen, stelle ich mir die Zukunft so vor, daß die Gerichte (Richter) bald nachziehen werden, indem sie bei Gerichtsverfahren ebenso anonym hinter dem Richterstuhl sitzen.
(Satiremodus ein)
Das möglich zu machen benötigt man eine entsprechende Kleidung. Passend dazu wäre eine Kaputze die die Augen frei läßt. Farblich angepaßt zur jeweiligen Regierung. Rot wäre natürlich am Eindruckvollsten. Für Islamisten wäre grün geeignet. Polizisten müssen aber Namenschilder tragen, weil die anonymen Ankläger sonst keine Anzeige erstatten können.
Was für eine voll (ver)-kommene Welt mag uns da bevorstehen? (Satiremodus aus)

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