
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt in einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die AfD nach ihrer Einschätzung die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt. Die Gutachter argumentieren, dass die Partei nicht nur einzelne verfassungswidrige Positionen vertrete, sondern insgesamt auf Ziele hinarbeite, die mit den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar seien.






