
Eine Berliner Abgeordnete soll beim Parken ein fremdes Auto angefahren haben. Als ein Zeuge sie darauf anspricht, beleidigt sie den Mann angeblich aufs Schärfste rassistisch. Die Staatsanwaltschaft leitete wegen eines fehlenden Strafantrags kein Ermittlungsverfahren ein und auch in der Presse war es ruhig um den Fall. Könnte das daran liegen, dass die Politikerin nicht für die AfD im Abgeordnetenhaus sitzt?
Wie der Tagesspiegel berichtete, soll im Juni 2025 eine Frau in Marzahn beim Ausparken ein Auto touchiert haben. Als sie mutmaßlich den Unfallort verlassen will, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, wird sie von einem Mann angesprochen, der den Unfall beobachtet hat.
Die Frau soll den dunkelhäutigen Mann als „Drecks Ausländer“ bezeichnet haben. Auch die Sätze „Verpiss dich, du scheiß Kanake“ und „Ich bezahle mit meinen Steuern deinen Lebensunterhalt“ sollen gefallen sein. Ein unabhängiger Zeuge soll dies bestätigt haben.
Der Mann erstattete Anzeige. Was dann geschah, liest sich wie ein schlechter Scherz.
Die Staatsanwaltschaft leitete das Verfahren nicht ein, da ein Strafantrag, der zusätzlich zu einer Strafanzeige bei einem sogenannten absoluten Antragsdelikt nötig ist, nicht gestellt wurde. Betroffene müssen einen solchen spätestens drei Monate nach der Tat stellen, um einen Verfolgungswillen zum Ausdruck zu bringen.
Laut Tagesspiegel hatte der Geschädigte auch vor, einen Strafantrag zu stellen und fragte selbst fristgerecht bei der Polizei deswegen nach. Dort sei er an das LKA verwiesen worden, das ihm zusicherte, ihm das benötigte Dokument zu senden. Zugestellt sei es nicht worden. Als die Frist bereits abgelaufen war, habe der Beleidigte erneut nach dem Bearbeitungsstand nachgefragt. Als Antwort habe er bekommen, dass sein Fall wegen Personalmangels und Urlaubs unter den Tisch gefallen sei und dass es bei der Strafanzeige zu einer Verwechslung von Namen gekommen sei. Das Dokument habe den Geschädigten dann zwar erreicht, jedoch sei es für den Antrag zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät gewesen.
Ist das Ganze nicht schon seltsam genug, handelt es sich nicht, wie man nun vermuten könnte, um eine AfD-Politikerin.
Die Beschuldigte heißt Manuela Schmidt und ist Mitglied der Partei Die Linke. Von 2016 bis 2021 war sie Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses. Im Oktober 2012 wurde Schmidt in den Landesvorstand der Berliner Linken gewählt.
Man darf sich die Frage stellen, ob die mediale und politische Reaktion dieselbe gewesen wäre, wenn die Beschuldigte nicht bei der Linken, sondern bei der AfD wäre. Hätte ein vergleichbarer Vorwurf mehr als ein Jahr auf öffentliche Aufmerksamkeit warten müssen?
Schmidt schreibt auf Abgeordnetenwatch.de, dass sie sich weder den Ermittlungen verwehrt, noch ein Fahrzeug beschädigt oder jemanden rassistisch beleidigt habe.
Für die Vermutung, dass Schmidt ihre politische Position genutzt haben könnte, um Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen, gibt es derzeit keine Belege. Doch selbst wenn es sich lediglich um eine unglückliche Aneinanderreihung von Zufällen gehandelt haben sollte, die dazu führte, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde: Für Schmidt war es schlicht Glück.
Fakt ist, dass Schmidt nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Gleichzeitig bedeutet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein Ermittlungsverfahren wegen der Beleidigung einzuleiten, nicht, dass die Vorwürfe widerlegt wurden.
Da der Fall nun wohl nie aufgeklärt wird, bleibt die Frage, ob die Partei Die Linke nicht nur ein Antisemitismusproblem hat, sondern ob sie sich auch mit Rassismus in den eigenen Reihen auseinandersetzen muss.
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