Bei Wagenknecht wird aus Sprengstoff Spielzeug – und aus Verdächtigen die Ukraine

Sahra Wagenknecht (Foto: Peter Ansmann)
Sahra Wagenknecht (BSW), 2025 in Duisburg (Foto: Peter Ansmann)

Wenn eine Drohne mit professionellem Sprengstoff auf einem Flughafen auftaucht, kann man vieles fordern: gründliche Ermittlungen, eine nachvollziehbare Zuordnung der Tat und eine Bundesregierung, die vor Gegenmaßnahmen nicht zuerst den martialischen Trailer veröffentlicht.

Sahra Wagenknecht entscheidet sich für etwas anderes. Bei ihr wird aus der Sprengstoffdrohne ein Spielzeug und aus ukrainischen Beschuldigten gleich ein ganzes Land.

Professioneller Sprengstoff, politisches Spielzeug

Am 31. August 2026 veröffentlichte Sahra Wagenknecht auf X einen gut zweiminütigen Wahlkampfauftritt. „Mehr Sanktionen? Noch schwerere Waffen? Eine Kriegserklärung?“, fragt sie und nimmt damit Kurs auf den erwartbaren Abgrund. Anlass ist der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Kanzler Friedrich Merz hatte am 25. August erklärt, Deutschland werde den Urhebern hybrider Angriffe „einen Preis“ auferlegen. Sie würden „dafür bezahlen“.

Wagenknecht nennt das Fluggerät später eine „Spielzeugdrohne mit der Sprengstoffladung“. Das klingt putzig, bis man die Mitteilung des Generalbundesanwalts liest. Danach gibt es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass am 4. August 2026 auf dem Flughafengelände eine Explosion verursacht werden sollte. An der Drohne waren demnach professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Die Bundesanwaltschaft spricht von einem schwerwiegenden Angriff auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur.

Spielzeug ist das nur, wenn man auch einen Zünder für eine besonders temperamentvolle Trillerpfeife hält.

X-Beitrag von Sahra Wagenknecht zur Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle und zu Nord Stream
Sahra Wagenknecht über die Sprengstoffdrohne und Nord Stream (Screenshot: X)

Die offene Frage

Die Urheberschaft ist öffentlich noch nicht abschließend geklärt. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der entscheidende Punkt. Kanzleramtschefin Nina Warken sagte am Abend des 30. August 2026 im ZDF ausdrücklich: Wir haben noch keine Zuordnung vorgenommen. Eine solche solle erst erfolgen, wenn die Bundesregierung sicher sei.

Merz redet trotzdem bereits von hybriden Angreifern und einer baldigen deutschen Reaktion. Das darf man kritisieren. Wer Gegenmaßnahmen ankündigt, bevor er die Verantwortlichen öffentlich benennt und seine Tatsachengrundlage vorlegt, muss sich Fragen gefallen lassen. Friedenspolitik besteht nicht darin, der Regierung jedes Trommeln abzunehmen.

Wagenknecht bleibt allerdings nicht bei dieser berechtigten Forderung. Sie erklärt, bei den vielen „medial skandalisierten“ Drohnenvorfällen habe Russland „nicht ein einziges Mal“ als Urheber nachgewiesen werden können.

Damit verwandelt sie das Fehlen einer öffentlichen abschließenden Zuschreibung in das Fehlen ernsthafter Anhaltspunkte. Das ist nicht dasselbe.

Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung vermuten Sicherheitskreise russische Geheimdienste hinter der Planung. Die Ermittler verfolgen mehrere Spuren; Russland (Was nicht überrascht!) weist jede Verantwortung zurück. Diese Informationen ersetzen keinen gerichtsfesten Nachweis. Sie verschwinden aber auch nicht dadurch, dass Wagenknecht das Wort „Spielzeug“ davorstellt.

Aus Beschuldigten wird „die Ukraine“

Als vermeintliches Gegenbeispiel holt Wagenknecht Nord Stream aus dem politischen Werkzeugkasten. Hinter dem Anschlag hätten „nicht die bösen Russen, sondern unsere ukrainischen Freunde“ gesteckt, sagt sie. Auch hier nimmt sie eine reale Entwicklung und pumpt sie auf, bis sie in ihre Erzählung passt. Davon abgesehen: Das eigentliche Verbrechen war nicht, Nord Stream zu sprengen. Es war, Nord Stream überhaupt erst zu bauen.

Am 19. August ließ die Bundesanwaltschaft den ukrainischen Staatsangehörigen Vladimir Z. in Kroatien festnehmen. Er steht unter dringendem Verdacht, als Taucher an der Anbringung der Sprengsätze beteiligt gewesen zu sein. Gegen Serhii K. wurde bereits Anklage erhoben. Das ist ein erheblicher Ermittlungsfortschritt und kein Detail, das man aus Rücksicht auf die ukrainische Regierung kleinreden sollte.

Die Bundesanwaltschaft beschreibt jedoch eine Gruppe konkreter Beschuldigter. Sie erklärt nicht „die Ukraine“ zum Täter. Und nach dem Stand der gemeinsamen Recherchen von ARD, Süddeutscher Zeitung und Zeit ist weiterhin nicht eindeutig geklärt, wer den Anschlag beauftragt hat. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten müssen zudem vor Gericht bewiesen werden.

Wagenknecht verlangt für eine russische Verantwortung in Leipzig zu Recht eine belastbare Grundlage. Bei Nord Stream genügt ihr dagegen die Nationalität mutmaßlicher Täter, um „unsere ukrainischen Freunde“ kollektiv auf die Anklagebank zu setzen. Das ist keine Skepsis. Es ist Skepsis mit sorgfältig ausgewählter Blickrichtung.

Die Atommacht im Wahlkampf

Am Ende warnt Wagenknecht, Merz könne Deutschland in einen Krieg mit der Atommacht Russland treiben. Dann folgt die Wahlempfehlung für das BSW in Sachsen-Anhalt. Der Weg von einem ungeklärten Anschlagsversuch über Nord Stream bis zum Atomkrieg ist in ihrem Video erstaunlich kurz. Er muss es auch sein: Für eine Kampagne bleiben nur zwei Minuten und 29 Sekunden.

Man kann Merz’ Kommunikation für voreilig halten. Man kann verlangen, dass eine staatliche Zuschreibung nachvollziehbar und überprüfbar begründet wird. Eine Drohne mit professionellem Sprengstoff ist trotzdem kein Spielzeug. Und ein ukrainischer Tatverdächtiger ist nicht „die Ukraine“. So viel Differenzierung sollte selbst im Wahlkampf noch Platz finden – notfalls zwischen zwei Ausrufezeichen.

In der App öffnen Autorenseite: Peter Ansmann
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