AfD Sachsen-Anhalt: Keine Anhaltspunkte für Wahlfälschung – Siegmund wirbt für „Ein Prozent“

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund an einem Wahlkampfstand in Magdeburg
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund beim Wahlkampf im Oblast Magdeburg, 28. Juli 2026. (Foto: Roy Zuo/Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0)

Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, fragte am Donnerstag auf Instagram: „Erster Fall von Wahlfälschung in Sachsen-Anhalt?“ Bis Freitagabend hatte dieser Beitrag rund 92.000 Likes erhalten.

Ein Fragezeichen ist im politischen Marketing ein hübsches Werkzeug: Es verbreitet eine Behauptung und bewahrt den Absender vor dem lästigen Zwang, sie auch zu belegen.

92.000 Likes für ein Fragezeichen

In dem gemeinsam mit dem AfD-Bundesverband veröffentlichten Reel fordert Siegmund seine Zuschauer auf, zusammen mit ihren Verwandten nach weiteren möglichen Fällen zu sehen. Der Beitrag verweist auf einen Bericht über die Strafanzeige im Dessauer Fall.

Instagram-Beitrag von Ulrich Siegmund und afd.bund vom 3. September 2026 mit der Frage „Erster Fall von Wahlfälschung in Sachsen-Anhalt?“; Name und Profilbild eines Kommentators sind verpixelt
Ulrich Siegmund zur Frage möglicher Wahlfälschung bei der Landtagswahl  (Screenshot: Instagram)

Ermittler finden keine Manipulation

Am Freitag folgte die weniger aufregende Nachricht. Polizei und Staatsanwaltschaft fanden nach dem bisherigen Stand ihrer Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Manipulation der Briefwahl in der Dessauer Seniorenresidenz. Der Gesundheitszustand der 95-Jährigen entspreche nicht der Darstellung in der Strafanzeige.

Auch bei 18 weiteren Bewohnern gebe es keinen entsprechenden Verdacht. Hinweise auf vernichtete Wahlunterlagen fanden die Ermittler ebenfalls nicht.

Nach dem bisherigen Stand der unverzüglichen Ermittlungen konnten keine Anhaltspunkte für eine Manipulation der Briefwahl in der Seniorenresidenz betreffend die 95-jährige Bewohnerin festgestellt werden, deren gesundheitlicher Zustand sich nicht wie in der Strafanzeige beschrieben darstellte. Auch im Hinblick auf die weiteren 18 Bewohner, die ebenfalls ihr Recht auf Briefwahl vor Ort wahrnahmen, haben sich keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben. Ebenso ließ sich der Verdacht einer Vernichtung von Dokumenten, die im Zusammenhang mit der Wahl stehen, anlässlich der Ermittlungen in der Seniorenresidenz nicht erhärten. (Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt)

Der Verdacht hatte sich damit nicht bewahrheitet. Für rund 92.000 Likes (Stand: 4. September 2026, 23:40:06 Uhr) hatte es trotzdem gereicht.

Die private Wahlaufsicht

Bereits am Donnerstagabend rief Siegmund auf X zur Wahlbeobachtung auf und dankte dem Verein „Ein Prozent“ ausdrücklich für die Erstellung einer interaktiven Karte. Das Projekt will möglichst viele Wahllokale abdecken.

X-Beitrag von Ulrich Siegmund vom 3. September 2026: Aufruf zur Wahlbeobachtung und ausdrücklicher Dank an Ein Prozent für eine Übersichtskarte
Ulrich Siegmunds Aufruf zur Wahlbeobachtung mit Dank an „Ein Prozent“ (Screenshot: X)

„Ein Prozent“ warnt dabei vor Einzelnen, die unter dem Einfluss „linker bis linksextremer NGO-Kampagnen“ ein Wahlergebnis selbst „korrigieren“ könnten.

Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz führt „Ein Prozent“ im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Der Verein verbreite die Vorstellung, Wahlen würden staatlicherseits zum Nachteil nicht regierungskonformer Parteien manipuliert.

Die Landeswahlleiterin weist derweil darauf hin, dass ohnehin jede Person die Abläufe und die Auszählung beobachten darf. Eine Anmeldung oder Registrierung ist dafür nicht erforderlich.

Die Polizei fand keinerlei Anhaltspunkte für einen Wahlbetrug.

Das Misstrauen hatte seinen Dienst da längst getan.

Autorenseite: Peter Ansmann
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