Gut eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt durchsuchen Ermittler Objekte von zwei AfD-Kandidaten. Es geht um den Verdacht, eine verbotene neonazistische Organisationfortgeführt zu haben. Das ist kein Urteil. Es ist aber ein guter Moment, sich anzusehen, wie viele angebliche Einzelfälle inzwischen nebeneinandersitzen.
Am Donnerstagmorgen rückten rund 250 Polizisten in fünf Bundesländern aus. 15 Objekte wurden durchsucht, Waffen, Datenträger und Unterlagen sichergestellt (SPIEGEL: Razzia bei zwei AfD-Landtagskandidaten aus Sachsen-Anhalt wegen verbotener Rassistensekte). Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt wegen des Verdachts, die 2023 verbotene „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ fortgeführt zu haben. Zwei der Beschuldigten kandidieren am 6. September für die AfD: Sebastian Koch auf Listenplatz 8 und Simon Lansmann auf Listenplatz 19. (MDR, CORRECTIV, Landeswahlleiterin)
Razzia wegen der „Artgemeinschaft“
Die beiden Männer weisen die Vorwürfe zurück. Über ihren Anwalt ließen sie erklären, sie seien keine Mitglieder der „Artgemeinschaft“, distanzierten sich von deren Ideologie und hätten die Vereinigung nicht fortgeführt. Eine Feier zur Sommersonnenwende am 20. Juni 2026 auf einem Grundstück Lansmanns in Ipse habe mit der „Artgemeinschaft“ nichts zu tun gehabt. Laut Medienberichten sollen dort allerdings Menschen aus dem Umfeld der verbotenen Organisation zusammengekommen sein; auch ein Lied der Hitlerjugend soll gesungen worden sein. Ob es zu Anklagen kommt, ist offen. Die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände läuft.
Diese Trennung ist wichtig: Durchsuchung ist nicht Verurteilung, Verdacht ist nicht Beweis. Wer Journalismus mit Strafgericht verwechselt, bekommt am Ende weder guten Journalismus noch ein ordentliches Strafverfahren.
Nur lässt sich der politische Zusammenhang auch nicht dadurch beseitigen, dass man sehr laut „Einzelfall“ sagt.
Zwei Kandidaten, mitten im Wahlkampf
Die beiden Betroffenen sind keine zufälligen Karteileichen. Noch am 22. August zeigte der offizielle X-Account der AfD Sachsen-Anhalt Koch und Lansmann gemeinsam mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf Wahlkreistour. Drei Tage später warb Koch auf Instagram für ein gemeinsames „Dorfgrillen“ mit Lansmann. Die Veranstaltung sollte ausgerechnet am Tag nach den Durchsuchungen stattfinden. (AfD Sachsen-Anhalt auf X, Sebastian Koch auf Instagram)
Das beweist selbstverständlich nicht, dass die Parteiführung von möglichen Straftaten wusste. Es belegt etwas Schlichteres: Koch und Lansmann standen wenige Tage vor den Razzien sichtbar im gemeinsamen Wahlkampf mit der AfD-Landespartei und ihrem Spitzenkandidaten.
Der exttrmistische Rand war hier nicht am Rand.
Er stand auf dem Veranstaltungsplakat.
Bei Sebastian Koch kommt eine Vorgeschichte hinzu, die schwerlich als nachträgliche Überraschung durchgeht. CORRECTIV dokumentiert seine Teilnahme an einer Sonnenwendfeier der NPD im Jahr 2009 und bezeichnet ihn für diese Zeit als Neonazi-Aktivisten. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht nennt ein von Koch ausgerichtetes „privates“ Sommerfest in Roxförde, zu dem 2025 Mitglieder der AfD und der damals bereits aufgelösten Jungen Alternative aus dem ganzen Bundesgebiet anreisten. Koch selbst hat seine frühere Nähe zur Neonazi-Szene laut Tagesspiegel als eine Phase beschrieben.
Auch die „Artgemeinschaft“ ist kein Verein für etwas zu engagierte Heimatkunde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ihr Verbot im April 2026. Nach den Feststellungen des Gerichts grenzte der Verein Mitglieder nach vermeintlicher „Rasse“ aus, vertrat ein biologisch-völkisches Gesellschaftsbild, war antisemitisch und in zentralen Punkten mit der nationalsozialistischen Ideologie verwandt. (Bundesverwaltungsgericht)
„Gesichert rechtsextrem“ ist keine journalistische Verzierung
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt führt den gesamten Landesverband einschließlich seiner Neben- und Unterorganisationen seit 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD klagt dagegen; das Verfahren ruht derzeit auf ihren Antrag. Beobachtung und öffentliche Berichterstattung bleiben zulässig.
Wichtiger noch: Die Begründung beschränkt sich nicht auf politische Geschmacklosigkeiten. Der Verfassungsschutzbericht 2025 beschreibt einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, die pauschale Abwertung von Migranten und den systematischen Versuch, Vertrauen in demokratische Institutionen zu zerstören. Eine Abkehr von den extremistischen Positionen sei nicht absehbar.
Auch Gerichte haben diese Einschätzung inzwischen in konkreten Verfahren unabhängig nachvollzogen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg sah 2025 bei der AfD Sachsen-Anhalt eine gegen Menschenwürde und Demokratie gerichtete, kämpferisch-aggressive Haltung. Im August 2026 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in drei rechtskräftigen Entscheidungen den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern des Landesverbandes. Das ist kein pauschales Waffenverbot für jedes Parteimitglied; eine individuelle Widerlegung bleibt möglich. Es ist aber auch nicht mehr bloß die Meinung eines politischen Gegners. (Verwaltungsgericht Magdeburg, Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt)
Die Jugendorganisation hilft Koch und Lansmann
Besonders aufschlussreich ist, wie eng der Nachwuchs eingebunden ist. Die „Generation Deutschland“ Sachsen-Anhalt berichtete am 19. August auf Instagram, Mitglieder aus Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg hätten in der Altmark fast 10.000 Flugblätter für Koch und Lansmann verteilt. Anschließend habe es einen gemeinsamen Jugendabend und am Sonntag eine Kremserfahrt mit Ulrich Siegmund gegeben. (Instagram-Original)
Das ist politisch deshalb relevant, weil der Verfassungsschutz die neue Jugendorganisation nicht als unbeschriebenes Blatt behandelt. Nach der formalen Auflösung der Jungen Alternative im März 2025 bestanden deren Strukturen nahezu unverändert fort. Genannt werden „Heimattreue Altmark“, „Wort und Tat“ und „Junge Offensive MD“. Bei der im Januar 2026 gegründeten „Generation Deutschland“ sieht die Behörde eine eindeutige personelle und politische Kontinuität zur alten JA. Ihr Landeschef Florian Ruß war zuvor stellvertretender Vorsitzender der JA in Sachsen-Anhalt und ist zugleich AfD-Stadtrat in Magdeburg.
Mit anderen Worten: Die Partei hat ihre radikale Jugend nicht entsorgt. Sie hat sie organisatorisch näher an sich herangebaut. Und diese Jugend wirbt dann ganz praktisch für die Kandidaten, bei denen wenige Tage später durchsucht wird. Das ist noch kein Beweis für eine Straftat. Es ist ein ziemlich präzises Bild der politischen Infrastruktur.
Vier frühere HDJ-Funktionäre für Partei und Fraktion
Noch deutlicher wird es im hauptamtlichen Apparat. Nach Recherchen von MDR, CORRECTIV und der Jüdischen Allgemeinen arbeiten vier frühere Funktionäre der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ für die AfD in Sachsen-Anhalt.
Patrick Harr ist Pressesprecher von Landespartei und Fraktion sowie Fraktionsgeschäftsführer. In der HDJ war er für die Beschaffung zuständig. Laurens Nothdurft, heute Fraktionsmitarbeiter, Justiziar und Mitglied des Landesschiedsgerichts, war über Jahre zweiter Bundesführer und zeitweise Leiter der HDJ. Sein Bruder Felix Willer arbeitet ebenfalls für die Fraktion. Eric Kaden ist dort Referent für Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Die HDJ wurde 2009 verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot und stellte eine wesentliche Ähnlichkeit mit Nationalsozialismus und Hitlerjugend fest. Blut-und-Boden-Ideologie, Rassenlehre und Antisemitismus gehörten zum Kern. Sogar die eigene Unvereinbarkeitsliste der AfD führt die HDJ.
Das macht die Personalpolitik der AfD Sachsen-Anhalt zu einer recht eigenwilligen Form der Abgrenzung:
Offiziell unvereinbar, praktisch angestellt.
Die Betroffenen haben Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Harr erklärte, seine damalige Aufgabe habe sich auf Dinge wie Zelte und Geschirr für Jugendcamps beschränkt; heute sei er mit seiner Vergangenheit im Reinen. Nothdurft sagte dem MDR, er habe sich nichts vorzuwerfen, und ließ an anderer Stelle über einen Anwalt mitteilen, er distanziere sich von nationalsozialistischem Gedankengut. Siegmund verteidigte die Männer als hervorragende Leute mit sauberer Weste; was vor 20 oder 25 Jahren gewesen sei, interessiere ihn nicht.
Das kann man Verjährung im politischen Gedächtnis nennen. Man kann aber auch feststellen: Wer jahrzehntelang eine Organisation auf der eigenen Unvereinbarkeitsliste führt und mehrere ihrer früheren Kader beschäftigt, hat kein Abgrenzungsproblem. Er hat eine Personalabteilung.
Siegmunds freundliche Bilder und ihr Personal
Ulrich Siegmund verkauft sich im Wahlkampf als freundlicher Landesvater. Hinter der Kamera arbeiten dabei nach Recherchen von CORRECTIV Aktivisten aus dem Umfeld der Identitären Bewegung. Zu seinem medialen Umfeld gehört auch Matthäus Westfal alias „Aktivist Mann“, über dessen Haverbeck-Solidarität, antisemitische Äußerungen und Zusammenarbeit mit der „Team Siegmund“-Community die Ruhrbarone ausführlich berichtet haben.
Siegmund selbst nahm 2023 am Potsdamer Treffen mit Martin Sellner teil. CORRECTIV zufolge sprach er dort über „Vision 2026“, den Aufbau einer Millionen-Kampagne und darüber, Sachsen-Anhalt für bestimmte Menschen unattraktiv zu machen. Ausländische Restaurants sollten unter Druck geraten. Siegmund bestreitet inzwischen, Restaurants gezielt drangsalieren zu wollen, räumte aber in diesem Wahlkampf ein, dass sein Potsdamer Vortrag die heutige „Vision 2026“ behandelt habe. Die entsprechenden Passagen der ursprünglichen Recherche wurden nach Angaben von CORRECTIV bis heute nicht juristisch angegriffen. (CORRECTIV, 29. August 2026)
Die AfD weist solche Zusammenhänge gern als Kontaktschuld zurück. Kontaktschuld wäre tatsächlich unseriös. Hier geht es jedoch um etwas anderes: Beschäftigungsverhältnisse, Parteifunktionen, gemeinsame Wahlkampfproduktion, Kandidatenlisten und von der Partei selbst veröffentlichte Beiträge. Das sind keine zufälligen Begegnungen am Bahnhofsbuffet.
Und dann sind da noch die anderen
Wer die Kandidatenliste weiterliest, stößt auf eine bemerkenswerte Dichte:
Hans-Thomas Tillschneider, Listenplatz 3 und stellvertretender Landesvorsitzender, fiel im Verfassungsschutzbericht 2025 mit einem rassistischen Karnevalsreim über Afrikaner, „Orientalen“, Afghanen und einen messerstechenden „Ali“ auf. Er pflegt seit Jahren die Nähe zu Götz Kubitscheks Institut für Staatspolitik in Schnellroda und erklärte noch in dieser Woche, er habe mit Martin Sellner keine Probleme.
Jan Moldenhauer, Listenplatz 7, forderte die sofortige millionenfache Abschiebung „kulturfremder“ Zuwanderer und publizierte in Kubitscheks Zeitschrift „Sezession“.
Daniel Wald, Listenplatz 10, benutzte 2025 auf X eine rassistische Beleidigung für die deutsche Frauenfußball-Nationalmannschaft. Das strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt. Politisch bleibt der Beitrag trotzdem rassistisch; der Staatsanwalt ist schließlich keine Stilberatung.
Benedikt Weiß, Direktkandidat in Halle, nahm laut Spiegel-Recherchen 2020 an einem von Neonazis getragenen „Trauermarsch“ teil und besuchte später ein Seminar einer Denkfabrik der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“. Er erklärte die Vorgänge auf Anfrage für unproblematisch. (Tagesspiegel)
Auch der aktuelle Verfassungsschutzbericht liefert nicht bloß Theorie. Oliver Kirchner, Co-Fraktionschef und Listenplatz 2, schrieb im September 2025 auf Facebook, an den Händen politischer Gegner klebe das Blut von Opfern; zehn Jahre Zuwanderung mit Mord, Totschlag und Vergewaltigung seien genug. Der Bericht nennt außerdem ein AfD-Mitglied, das einen schwarzen Fußballer als „Sack Grillkohle“ bezeichnete. Bereits der Bericht für 2024 dokumentierte, wie der AfD-Kommunalpolitiker Michael Krebs auf Instagram den Islam mit Fäkalien auf einem Brötchen verglich.
Kirchners Beitrag ist noch öffentlich auffindbar. Er zeigt, wie aus konkreten Verbrechen pauschale Kollektivschuld und aus politischem Streit moralische Mittäterschaft gemacht wird. (Facebook-Original vom 6. September 2025)
Der Kampfsportverein in Klötze
Zum Umfeld gehört außerdem der Kampfsportverein Klötze. Im Vorstand sitzen die AfD-Politiker Thomas Korell und Fabian Lüdecke. MDR Investigativ dokumentierte Mitglieder mit Kleidung der verbotenen rechtsextremen Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“, einen mutmaßlichen Hitlergruß, wegen dessen die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, und die Teilnahme eines Vereinsmitglieds an einer Demonstration der rechtsextremen Gruppe „Jung & Stark“. Nach einer Schlägerei im Waldbad gerieten Vereinsmitglieder ins Visier der Ermittler.
Korell lehnte einen Ausschluss ab, weil man den Betroffenen sonst Halt und Umfeld nehme. Das ist als sozialpädagogischer Gedanke nicht völlig absurd. Nur bekommt er in einem Verein mit AfD-Funktionären an der Spitze, rechtsextremen Symbolen und gewaltbereiten Mitgliedern einen etwas eigenen Beigeschmack. Der Verein bestreitet, ein Neonazi-Auffangbecken zu sein, und verweist auf Ermahnungen und Sanktionen. (MDR Investigativ)
Kein Rand, kein Betriebsunfall
Man muss nicht jeden AfD-Funktionär zum Neonazi erklären, um den Befund ernst zu nehmen. Das wäre falsch und unnötig. Die belastbaren Tatsachen reichen völlig:
Zwei Kandidaten stehen im Zusammenhang mit Ermittlungen zur möglichen Fortführung einer verbotenen neonazistischen Organisation. Einer von ihnen hat eine lange dokumentierte Vorgeschichte im rechtsextremen Milieu. Vier frühere Funktionäre einer verbotenen, nationalsozialistisch geprägten Jugendorganisation arbeiten für Partei und Fraktion. Die neue Parteijugend setzt personell die alte, extremistische Jugendstruktur fort und hilft genau diesen Kandidaten im Wahlkampf. Weitere Spitzenkandidaten liefern rassistische und demokratiefeindliche Aussagen frei Haus. Und der Spitzenkandidat verteidigt das Personal.
Das alles ist nicht heimlich. Es steht in Gerichtsurteilen, Verfassungsschutzberichten, eigenen Posts, Kandidatenlisten und Arbeitsverträgen.
Die AfD Sachsen-Anhalt wird nicht von einem rechtsextremen Rand belästigt.
Der Rand führt längst Terminkalender.
Hinweis: Gegen Sebastian Koch und Simon Lansmann wird aktuell ermittelt. Beide bestreiten die Vorwürfe; es gilt die Unschuldsvermutung. Der Beitrag wurde am 29. August 2026 auf Grundlage der bis dahin öffentlich zugänglichen Informationen und Originalbeiträge erstellt.
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