Kreis Unna: Das OVG Münster weist BUND-Klage gegen das Trianel-Kraftwerk in Lünen ab

Im Jahre 2014 lief das Kraftwerk in Lünen mit einer Auslastung von rund 80%. Foto: Robin Patzwaldt
Im Jahre 2014 lief das Kraftwerk in Lünen mit einer Auslastung von rund 80%. Foto: Robin Patzwaldt

Lange wurde gestritten, angekündigte Termine hatten sich immer wieder verzögert. Nun gibt es, man möchte fast sagen ‚endlich‘, eine Entscheidung: Der 8. Senat des OVG Münster hat die Klage des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk in Lünen heute abgewiesen.

Damit wurde nun nach rund zweieinhalb Jahren Prozessdauer die grundsätzliche Frage nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Kohle-Kraftwerks am Lüner Stummhafen abschließend geklärt, denn eine Revision hat das Gericht hierzu nicht zugelassen.

Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die Genehmigung des Kraftwerks die geltenden immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Vorgaben.

Im Fokus der Verhandlung standen insbesondere die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie die Anwendung von Abschneidekriterien und Bagatellschwellen. Auf Verfügung des Gerichts hatte Trianel in Ergänzung zu den bereits vorliegenden Untersuchungen eine an strengeren Maßstäben orientierte Ausbreitungsrechnung vorgelegt. Offenbar mit Erfolg, wie sich nun zeigte.

Kurz zum Hintergrund: Der BUND hatte am 30. Dezember 2013 Klage gegen die einen Monat zuvor nach langem Hin- und Her erteilten immissions- und wasserschutzrechtlichen Genehmigungen für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen eingereicht.  Mit den bei der Bezirksregierung eingereichten Genehmigungsunterlagen hatte Trianel nun alle im ersten Verfahren beanstandeten Punkte umfänglich nachgearbeitet. Beklagte im nun abgeschlossenen Verfahren waren übrigens das Land Nordrhein-Westfalen und die zuständige Bezirksregierung Arnsberg.

Doch damit ist der jahrelange Rechtsstreit rund um den Meiler im Kreis Unna noch immer nicht wirklich vorbei. Die Klage zur wasserrechtlichen Genehmigung wird in einem getrennten Verfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen behandelt. Ein Verhandlungstermin steht hier noch immer nicht fest. Bis dahin wird Trianel Lünen nun aber, so oder so, in Betrieb bleiben…

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