Cansın Köktürk (Die Linke): Die Vorwürfe sind haltlos. Die Kritiker gefährlich.

Cansın Köktürk mit einer Kuffiyeh im Bundestag
Cansın Köktürk, Bochumer MdB, Foto: cansinkoektuerk/x

Cansın Köktürk weist Antisemitismusvorwürfe zurück. Das darf sie. Die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linken geht allerdings weiter: Wer ihr Antisemitismus vorwirft, vergrößere die Gefahr für jüdische Menschen. Aus der Politikerin, deren Aussagen kritisiert werden, wird so die Anklägerin ihrer Kritiker. Eine bequeme Rollenverteilung.

In einem Instagram-Beitrag vom 4. Oktober 2026 erklärt Köktürk die Vorwürfe gegen sich und ihre Partei für haltlos. Sie richtet sich gegen „Springer & Co.“ und unterstellt diesen Kritikern, Antisemitismusvorwürfe politisch zu benutzen: um Widerspruch zu unterdrücken, Debatten zu beenden und staatliches Handeln vor Konsequenzen zu bewahren.

Die Kritiker auf der Anklagebank

Der entscheidende Satz lautet:

„Ihr macht die reale Gefahr für jüdische Menschen damit größer.“

Damit ist die Kritik an Köktürk nicht mehr bloß falsch. Sie wird selbst zur Gefährdung erklärt. Die Abgeordnete behauptet zudem, ihren Adressaten gehe es längst nicht mehr um den Schutz jüdischen Lebens. Woher sie deren Motive so genau kennt, erläutert sie in diesem Text nicht.

Natürlich können Antisemitismusvorwürfe unbegründet sein. Natürlich dürfen Politiker einer Redaktion widersprechen. Aber wer einen Vorwurf entkräften will, sollte sich mit seinem Inhalt befassen. Welche Aussage wurde falsch wiedergegeben? Welche Einordnung ist unzutreffend? Welche konkrete Kritik hält einer Prüfung nicht stand? Köktürks Begleittext ersetzt diese Auseinandersetzung weitgehend durch eine Erklärung über die angeblichen Absichten der anderen.

Ein Bekenntnis ist noch keine Antwort

Zu ihrem Beitrag gehört ausdrücklich auch das Bekenntnis, jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus konsequent zu bekämpfen. Auf der beigefügten Grafik nennt sie dies eine Pflicht. Dort erklärt sie außerdem, sie akzeptiere weder die Leungung noch die Rechtfertigung dessen, was sie als „Genozid in Gaza“ bezeichnet. Bei der Rechtfertigung israelischer Kriegsverbrechen und der Relativierung von Menschenrechten ende für sie der Dialog.

Diese Aussagen gehören zur vollständigen Darstellung. Sie widerlegen aber nicht automatisch die Kritik an anderen Äußerungen der Abgeordneten. Der eigene Anspruch ist schließlich das, woran sich politische Aussagen messen lassen müssen. Er ist kein Ersatz für diese Prüfung.

Man kann die israelische Regierung scharf kritisieren und Antisemitismus bekämpfen. Man kann ebenso Köktürks Sprache kritisieren, ohne deshalb staatliche Gewalt verteidigen zu wollen. Genau diese Möglichkeit geht in ihrer pauschalen Abrechnung mit den Kritikern verloren. Wer widerspricht, bekommt von ihr gleich eine politische Absicht mitgeliefert.

Eine Anzeige entscheidet die Debatte nicht

Die Ruhrbarone haben am 5. Oktober 2026 über eine Strafanzeige von Tobias Huch gegen Köktürk berichtet. Anlass war ein Instagram-Video, in dem Köktürk Israel als genozidalen Apartheidstaat beschimpfte und auch Medien sowie Andersdenkende mit einer vulgären Absage bedachte. Ihr Statement vom 4. Oktober 2026 liegt zeitlich vor unserer Meldung über die Anzeige. Die Anzeige selbst ist kein gerichtliches Urteil über ihre Aussagen.

Für die politische Bewertung ihres Statements braucht es ein solches Urteil auch nicht. Es genügt, ihren Umgang mit Widerspruch zu betrachten. Köktürk beklagt, Debatten würden abgewürgt. Gleichzeitig erklärt sie ihre Kritiker zu Menschen, die jüdisches Leben zusätzlich gefährdeten und dessen Schutz nur vorschöben.

So lässt sich eine Debatte bequem gewinnen: Man muss die Einwände gar nicht einzeln beantworten, wenn man den Einwendern vorher die moralische Berechtigung entzogen hat.

Autorenseite: Peter Ansmann
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