Die Linke und die Ulm5: Die Solidarität steht. Das Inventar ist hin.

Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim: Der Prozess gegen die Ulm5 wird in Stammheim vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. (Foto: k61s / Landauf, LandApp / Wikimedia Commons, CC0)
Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim: Der Prozess gegen die Ulm5 wird in Stammheim vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. (Foto: k61s / Landauf, LandApp / Wikimedia Commons, CC0)

Die Laboreinrichtungen gehen zu Bruch, das gute Gewissen bleibt heil. So liest sich ein neuer Aufruf für die Ulm5: Die Zerstörung bei Elbit in Ulm erscheint darin als Beitrag gegen den Krieg. Die Linke Stuttgart veröffentlicht ihn gemeinsam mit Palästina-Arbeitsgemeinschaften aus Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität.

Während das Gericht die strafrechtliche Verantwortung prüft, wird die Aktion in Teilen der Partei längst als Widerstand gewürdigt.

Der Instagram-Beitrag vom 11. Oktober 2026 mobilisiert für eine Demonstration am 24. Oktober 2026, um 15 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Gefordert wird die Freiheit für die sogenannten Ulm5: fünf Menschen, gegen die wegen der Aktion bei Elbit Systems in Ulm ein Strafprozess geführt wird.

Der Aufruf verbindet die Forderung nach Freilassung mit einer politischen Rechtfertigung der Aktion. Darin liegt sein Problem. Für ein faires Verfahren einzutreten, verpflichtet niemanden dazu, die Zerstörung von Betriebseinrichtungen als sinnvollen Beitrag gegen einen Krieg zu würdigen.

NRW, Berlin und Thüringen veröffentlichen mit

Instagram führt fünf Accounts als gemeinsame Herausgeber auf: Die Linke Stuttgart, die Palästina-Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) aus Berlin, NRW und Thüringen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Palästinasolidarität. Die Plattform dokumentiert ihre gemeinsame Veröffentlichung. Wer den Wortlaut verfasst hat, geht daraus nicht hervor.

Instagram nennt die Linke Stuttgart und vier Palästina-Arbeitsgemeinschaften als Mitveröffentlicher
Fünf gemeinsam veröffentlichende Accounts, darunter die Palästina-LAG aus NRW. Originalbeitrag vom 11. Oktober 2026; Screenshot-Ausschnitt vom 12. Oktober 2026.

Die beteiligten Arbeitsgemeinschaften vertreten damit eine Position innerhalb der Linken. Ein Beschluss des gesamten NRW-Landesverbandes, der Berliner Landespartei oder des Bundesvorstandes ist durch diesen Beitrag nicht belegt.

Der Stuttgarter Kreisverband ist in dieser Sache bereits aufgefallen. Am 7. Oktober 2026 berichteten wir über einen gemeinsam veröffentlichten Beitrag vom 30. September 2026, der die Ulm5 als mutige Aktivisten würdigte und zur Begleitung der Prozesstage aufrief ( Die Linke Stuttgart: Für Sabotage gibt’s ein Fleißkärtchen). Neu sind hier die dokumentierte gemeinsame Veröffentlichung mit den genannten Arbeitsgemeinschaften und die erneute Mobilisierung für die bundesweite Demonstration. Das Stuttgarter Lob hat weitere parteiinterne Verbreiter.

Die Zerstörung wird im eigenen Aufruf beschrieben

Der Text erzählt selbst, die fünf hätten sich am 8. September 2025 Zutritt zum Elbit-Standort in Ulm verschafft und dort Laboreinrichtungen, Messinstrumente und IT-Infrastruktur zerstört. Als Zweck nennt er die Störung der Produktion und einen Beitrag gegen die Fortsetzung des Krieges, den Gaza am 7.10.2023 mit einem großangelegten Terrorangriff auf Israel begann. Die Verfasser begründen das mit ihrer Bewertung des Geschehens in Palästina als Genozid und der Rolle des Unternehmens.

Im Aufruf steht der Genozidvorwurf als Gewissheit. Gerade deshalb lohnt der Blick darauf, was Opferzahlen überhaupt aussagen können. In unserem Beitrag vom 5. Oktober 2026 haben wir gezeigt, wie eine Abschätzung, die auch künftige indirekte Kriegstote einbezog, zur bereits eingetretenen Opferbilanz umgedeutet wurde. Registrierte Todesfälle, Schätzungen nicht erfasster Toter und Projektionen künftiger Kriegsfolgen sind unterschiedliche Größen ( Gaza: Wie Aktivisten aus Schätzungen Gewissheiten machen).

Diese Unterscheidung verharmlost das Leid in Gaza nicht. Opferzahlen allein beweisen weder eine Absicht, die palästinensische Bevölkerung als Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, noch widerlegen sie eine solche. Die Kritik an einer Statistik erledigt den Genozidvorwurf ebenso wenig wie dessen Wiederholung den Nachweis ersetzt. Im Ulm5-Aufruf dient der Begriff jedoch bereits dazu, die Zerstörung bei Elbit politisch zu rechtfertigen.

Der gemeinsam veröffentlichte Aufruf beschreibt die Zerstörung von Laboreinrichtungen, Messinstrumenten und IT bei Elbit
Die Aktionsbeschreibung stammt aus dem Aufruf selbst. Ausschnitt aus der zweiten Instagram-Kachel; Screenshot vom 12. Oktober 2026.

Die beschädigten Einrichtungen sind in dieser Erzählung kein bedauerlicher Nebeneffekt. Ihre Zerstörung ist das Mittel, das die Verfasser mit dem guten Zweck begründen. Das lässt sich im eigenen Aufruf nachlesen; eine Unterstellung von außen braucht es dafür nicht.

Der ausführliche Demonstrationsaufruf auf der Kampagnenseite vom 16. September 2026 bezeichnet das Verfahren als „politischen Schauprozess“. Diese Wortwahl ist Teil der Mobilisierung. Sie ist keine Feststellung über die Rechtmäßigkeit des Prozesses.

Der aktuelle Verfahrensstand: Prozess läuft, weitere Termine bis Januar 2027

Verhandelt wird vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, einer Staatsschutzkammer. Das Aktenzeichen lautet 18 KLs 36 Js 123/25. Die Hauptverhandlung begann am 27. April 2026. Die amtliche Terminübersicht, aktualisiert am 9. Oktober 2026, nennt als Vorwürfe die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Der Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ist vom gesonderten Kennzeichenvorwurf zu unterscheiden. Eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung steht in dieser Aufzählung nicht.

Nach dem Stand vom 12. Oktober 2026 ist der nächste Termin für den 14. Oktober 2026 vorgesehen. Die veröffentlichte Planung reicht bis zum 8. Januar 2027. Das ist ein angesetzter Verhandlungstag, kein angekündigter Urteilstermin. Über Schuld und eine mögliche Rechtfertigung der Handlungen entscheidet das Gericht; für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Einwände der Verteidigung verdienen Prüfung

Der Prozess wirft Fragen auf, die sich nicht mit einem Hinweis auf die politischen Positionen der Unterstützer erledigen lassen. Die Verteidigung kritisiert unter anderem die räumliche Trennung der Angeklagten hinter Glas und daraus entstehende Schwierigkeiten bei vertraulichen Beratungen. Ihre Stellungnahme vom 20. Mai 2026 dokumentiert diese Einwände.

Kontext berichtete am 7. Oktober 2026 zudem über problematische Ermittlungsschritte. Dem Bericht zufolge wurde bei der polizeilichen Auswertung eines T-Shirt-Aufdrucks aus „Kill the Cops in your head“ die verkürzte Fassung „Kill the Cops“. Der weggelassene Zusatz verändert die Bedeutung erheblich. Kontext thematisiert außerdem die Erfassung von Demonstrationsteilnehmern. Das LKA verwies gegenüber dem Medium auf die gesetzlichen Grundlagen seiner Arbeit und erklärte, die Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit allein begründe keine strafprozessualen Maßnahmen.

Nach demselben Bericht bestreitet die Verteidigung die Beschädigungen nicht grundsätzlich, sondern argumentiert mit Nothilfe und strebt einen Freispruch an:

Die Aktion habe Schaden von Menschen in Gaza abwenden sollen. Ob diese Rechtfertigung trägt, muss das Gericht prüfen. Eine politische Solidaritätserklärung nimmt ihm diese Arbeit nicht ab.

Wer eine sorgfältige Beweisaufnahme verlangt, hat damit noch keine Sachbeschädigung gerechtfertigt. Umgekehrt verwandelt eine mögliche Schwäche der Ermittlungen die beschädigte Betriebseinrichtung nicht nachträglich in ein gelungenes Friedensprojekt.

Die politische Würdigung hat eine Vorgeschichte

Bereits am 30. Juli 2026 kritisierte Andreas Wolf die Überhöhung der Ulm5 anhand von Martin Sonneborns Unterstützung ( Sonneborn, die RAF und die „Ulm 5“ – Keine Nazis, sondern Idealisten). Der aktuelle Aufruf zeigt, wie die Unterstützung inzwischen auch gemeinsam über mehrere Arbeitsgemeinschaften der Linken verbreitet wird.

In Berlin war das Verfahren schon Teil eines politischen Freizeitprogramms: Unser Bericht vom 8. September 2026 über das Sommercamp von The Left Berlin dokumentierte einen angekündigten Workshop, der den Ulm5-Prozess als Schauprozess rahmte ( Die Linke Berlin: Antisemitismus im Gepäck, das Freizeitprogramm steht). Die Berliner Palästina-LAG war an der gemeinsamen Verbreitung der Camp-Ankündigung beteiligt. Nun steht ihr Account neben dem der Stuttgarter Linken unter dem Demoaufruf.

Die wiederkehrende politische Erzählung ist bequem: Der eigene Zweck steht fest, die Aktion dient ihm, der Staat verfolgt die Falschen. Für Zweifel an den Mitteln bleibt in dieser Dramaturgie wenig Platz. Gerade eine Partei, die politische Verantwortung beansprucht, müsste aber erklären können, wo für sie die Grenze zwischen Protest und eigenmächtiger Durchsetzung liegt.

Man kann Elbit kritisieren, Rüstungsexporte ablehnen und für die Rechte der Angeklagten demonstrieren.

Dafür muss man die Zerstörung von Laboreinrichtungen nicht zur politischen Leistung erklären.

Wer beides miteinander verbindet, sollte sich die Nachfrage gefallen lassen, ob dieselbe Großzügigkeit auch für Gegner mit einem ebenso festen Glauben an ihre gute Sache gelten würde.

Für die beteiligten Parteigliederungen ist diese Form der Solidarität bequem. Die Zerstörung können sie als Widerstand würdigen, ohne die schwierige Frage nach dessen Grenzen zu beantworten.

So ist die Arbeit sauber verteilt:

Elbit hat den Schaden, die Genossen haben die Haltung.

Autorenseite: Peter Ansmann
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