
Das Urteil eines in der Bundesrepublik einmaligen Prozesses, in dem sich eine Prostituierte ihr Recht erkämpft hat, liegt nun in schriftlicher Form vor. Es führt auf 30 Seiten das ausgewogene Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus, das Jugendschutz, Anwohnerinteressen, öffentlichen Anstand und das Recht der Frauen auf freie Ausübung ihres Berufes in einem geschützten Bereich, gleichermaßen berücksichtigt. Ein wahrlich salomonisches Urteil. Ein Gastkommentar von Ulrike Märkel, Ratsmitgliede B90/Die Grünen Dortmund.
Für das Urteil, das der klagenden Prostituierte Dany K. umfassend Recht zuspricht, gibt es aus der Landespolitik große Zustimmung. Josefine Paul, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im NRW-Landtag, bezeichnet die Klage als „einen mutigen Schritt“ vor dem sie Respekt hat und sieht die Anforderung einer Standortsuche an die Verwaltung in der Folge der richterlichen Entscheidung positiv: „Das Urteil macht deutlich, dass Kommunen sich nicht einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können. Der berechtigte Fokus auf den Jugendschutz darf dabei nicht






