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Anwalt Gregor Gysi will Opfer im Fall des Dortmunder Rathausüberfall vertreten

Gregor Gysi, Foto: Copyright: DIE LINKE im Bundestag
Rechtsanwalt Gregor Gysi (MdB), Foto: DIE LINKE im Bundestag

Die Rathausverteidiger, die am Wahlabend 2014 von einer Horde aggressiver Rechtsextremisten angegriffen wurde, erhalten prominente Unterstützung. Der Berliner Anwalt und Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, hat sich bereit erklärt, die durch einen Schlag verletzte Dortmunder Ratsfrau Nadja Reigl anwaltlich zu vertreten. Reigl hatte während des Überfalls auf das Dortmunder Rathaus am 25. Mai 20214 von dem stadtbekannten Nazi Lukas B. einen Schlag mitten ins Gesicht bekommen. Dennoch wurde aus dem Opfer eine Täterin. Gegen die verletzte Piratenfrau Reigl, die wie zunächst insgesamt 65 andere Beschuldigte, vor dem Rathaus gestanden hatte, wurde Strafbefehl wegen Nötigung beantragt.

Gregor Gysi entschied sich aus gutem Grund, die Ratsfrau der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Falle eines Verfahrens wegen der angeblichen Nötigung zu vertreten. Auch bei einem möglichen weiteren Verfahren gegen einen anderen Nazi, der Reigl am Ohr mit einem Schlag getroffen hatte, ist eine Vertretung von ihr als Nebenklägerin oder als Zeugenbeistand für Gysi denkbar.

Gysi geht es auch darum, die Verdrehung zwischen Opfern und Tätern, wie bei den Ermittlungen zum Rathausüberfall, ein Ende zu setzen: „Ein solcher rechtsextremistischer Überfall mit körperlicher Gewalt und volksverhetzenden Parolen gegen gewählte Volksvertreter muss geahndet und die Täter zur Verantwortung gezogen werden, statt sie zu Opfern zu machen.“

Der Auftritt des Berliner Anwaltes in Dortmund könnte in die Aufklärung des Rathausüberfalls neuen Schwung bringen. Das ist bitter nötig, denn die Bilanz des Überfalls der Nazis auf Demokraten und Demokratinnen ist ernüchternd.

Gegen 13 „Rathausverteidiger“ wurde Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Nötigung erlassen, in 2 Fälle wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung, in 2 Fälle wegen des Vorwurfs der Beleidigung. Anklage erhoben wurde gegen 5 Beschuldigte aus dem „rechten Spektrum“, davon 4 Fälle wegen gefährlicher Körperverletzung und 1 Fall wegen einfacher Körperverletzung.

Die Verhandlung gegen Lukas B. wegen Körperverletzung findet am 30. Juni 2014 am Amtsgericht Dortmund statt. Reigl wird an diesem Tag von RA Kabis als Nebenklägerin vertreten.

Altes Videomaterial sorgt für spontane Aufklärung

In einem Fall der Körperverletzung soll „neues Videomaterial“ aufgetaucht sein, wie die Medien berichteten. Die Staatsanwaltschaft korrigierte diese Nachricht jedoch gegenüber den Ruhrbaronen: „Zu der Wiederaufnahme der Ermittlungen kam es, nachdem im Zusammenhang mit der Beschwerde eines Bürgers das vorhandene Beweismaterial – darunter auch eine neu bearbeitete Fassung eines Teils des Filmmaterials – in den letzten Wochen nochmals umfassend ausgewertet wurde.“

Lukas B. am Wahlabend 25. Mai 2015, Screenshot Video
Lukas B. am Wahlabend 25. Mai 2015, Screenshot Video

Gut möglich, dass auch das Video von Alexander Völkel vor dem Gerichtsverfahren gegen Lukas B. noch einmal genau ausgewertet wird. Das Filmmaterial auf Youtube hatte der Nordstadtblogger bereits vor einem Jahr den Ermittlern übergeben. Man sieht nicht nur deutlich den brutalen Faustschlag gegen Nadja Reigl, sondern auch wie der Täter Lukas B. wenige Sekunden vor dem Hieb, eine volle Sektflasche wie eine Schlagwaffe am Hals gepackt hält.

Dass die Staatsanwaltschaft nach der Einstellung der Verfahren wegen Körperverletzung den vorhandenen Film noch einmal genau angeguckt hat, beweist vor allem eines: Im Fall von Rechtsextremismus ist das genaue Hinsehen unverzichtbar. Auch wenn die Ermittler in Dortmund zweimal hinsehen müssen, um das vollkommen Offensichtliche zu erkennen.

 

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Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

Ein typischer Szeneanwalt halt. Wenn er für Zschäpe ein Mandat angeboten hätte, wärs interessanter.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

1.
Ich denke, die Beschuldigte(n) hat ( haben) mit Gysi einen guten Anwalt in einem letztendlich auch politisch interessanten und wichtigen Strafverfahren gefunden.
2.
Die Übernahem dieses Mandates durch den Fraktionsvoristzenden der LINKEN im Bundestag dürfte zudem der Partei DIE LINKE von Nutzen und "werbewirksam" für den Politier udn Anwalt Gysi sein können. Auch das wird vermutlich bei der Entscheidung über die der Mandatsübernahme d.Gysi (mit-)bestimmend gewesen sein..

Alles in Allem also ein zwar berichtens-, kommentarwertes Ereignis, aber letztendlich ncihts Aufregendes.

Gerd
Gerd
8 Jahre zuvor

"Gysi geht es auch darum, die Verdrehung zwischen Opfern und Tätern …, ein Ende zu setzen."

Was macht eigentlich das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen DDR Anwalt, der IM der Stasi war und Mandanten verraten hat? 🙂

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#8 Gerd: Richtig (nach Streichung Ihrer dumpfen Vorverurteilung), das ist ein weiteres Beispiel aus einer anderen Stadt, wo Staatsanwälte intern völlig uneins über die Richtigkeit einer Anklage sind und sich gegenseitig anbluffen (https://www.tagesschau.de/inland/gysi-hamburg-101.html). Danke für den zustimmenden Hinweis;-)

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Ulrike Maerkel: Unser erdfarbener Kommentator-Kollege "Rainer Möller" hat ein permanentes, nicht lösbares Problem mit Anklagen gegen Nazis. Don't feed the trolls;-)

Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

@Ulrike Maerkel Über Gysis anwaltliche Fähigkeiten kann ich nicht urteilen, da ich sie nicht kenne.
Menschlich und fachlich spannender sind aber die Anwälte, die ihre persönliche Weltanschauung ausblenden, weil es um Rechte von Angeklagten geht. Motto: "Nicht die Tat, sondern die Täter/in wird verteidigt."
Als Organ der Rechtspflege ist ein Anwalt verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, um seinem/r Mandanten/in zu einem ordungsgemäßen Verfahren zu verhelfen.
Manche TäterInnen sind menschlich sympathischer, so manche kriminelle Taten und Rechtsverstöße werden gar von vielen Menschen begrüßt (gerade in der linken Szene).

Ob allerdings Gysi der beste Anwalt für die Angeklagte ist, wird der Prozessverlauf zeigen.

Der Hass vieler Linker auf Strafverteidiger von Nazis (und denen, die sie für solche halten) ist gleich groß der Verehrung, die sie linken Täter/innen via "Rote Hilfe" entgegenbringen.

Stefan Laurin
Admin
8 Jahre zuvor

Alles was der verpennten und unfähigen Staatsanwaltschaft in Dortmund Dampf macht ist gut. Bei Envio hat man erlebt, wie die Staatsanwälte von einem prominenten Anwalt wie Birkenstock vorgeführt wurden. Unter Druck lernen die dann wenigstens mal zu arbeiten.

Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

@Stefan
In der Tat. Aber es ist ja die Frage, ob Gysi Birkenstocks Format hat.
Da sind andere Anwälte deutlich erfolgreicher, gerade wenn sie hauptsächlich "böse" Menschen verteidigen, wie Adam Ahmed z.B.

Gysi ist ja weder Fachanwalt, noch ausgesprochener Strafverteidiger. Man soll sich von politischer Prominenz nicht blenden lassen, das ersetzt nicht die Kenntnis der Strafprozessordnung sowie deren Winkelzüge… ^^

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Stefan: Naja, im Envio-Prozess wird eher den drei Richtern Dampf von den Nebenkläger-Anwälten gemacht, weil es schließlich diese drei waren, die den "Amateur" Rettenmeier als Gutachter zugelassen und die anderen Gutachter der Anklage nur noch als Zeugen definiert haben. Die passiven Staatsanwälte spielen wohl längst keine Rolle mehr im Prozess.

Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

Wobei Birkensstock im Kachelmann-Fall auch die falsche Strategie hatte. Erst als Schwenn übernahm, musste das vorurteilsbeladene Gericht zähneknirschend und übelst nachtretend den Angeklagten freisprechen.

Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

Momentan kann man auch sehr schön sehen, wie ein mutmaßlich steinewerfendes Bürgersöhnchen
und Akademiker zur linken (Stil) Ikone hochgejazzt wird.
Gewalt als Mittel der Politik ist den einen so geläufig, wie den anderen billig.
http://taz.de/Prozess-gegen-Blockupy-Demonstrant/!5201679/

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
8 Jahre zuvor

Es kann nur gut sein, wenn auch bundesweit bekannte Anwälte und Politiker eine rechtliche Beurteilung durchführen.

Dass der Fall auch in den Medien interessant sein kann, ist offensichtlich. Bisher gab es eher geringes Medieninteresse.

Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft nach dem Anschauen von Filmen etc. evtl. neue Erkenntnisse gewinnt. Vermutlich ist vorerst Zeit erforderlich, um das Material gründlich auszuwerten.

Danke für die Updates an die Autorin.

Thorsten Stumm
8 Jahre zuvor

Das Rechte sich Anwälte mit rechter Gesinnung nehmen ist keine Schande… das steht ihnen zu…eine Schande sind amateurhaft agierende Staatsanwälte die man zum Rechte jagen tragen muss….

Urlauber
Urlauber
8 Jahre zuvor

@17/Maerkel:

Udo Vetter war Piratenpartei Mitglied und hat in der Zeit auch regelmaessig Nazis vor Gericht verteidigt…

Stefan Laurin
Admin
8 Jahre zuvor
Reply to  Urlauber

@Urlauber: Und zwar eine ganz widerwärtige Nazi-Truppe in einem Verbotsverfahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Besseres_Hannover

Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

@Ulrike Maerkel
Welche nichtbelegten Behauptungen meinen Sie denn?
Ich sagte, Gysi ist ein typischer Szeneanwalt. Er verteidigt halt Leute, deren Weltanschauung er teilt. Soweit, so gut. Nur ist er eben kein Strafverteidiger. Das ist, was ich zu bedenken gebe.

Im übrigen mag ich den Furor nicht, mit dem Linke auf politisch unkorrekte Straftaten reagieren, während sie gleichzeitig verharmlosen bis feiern, was an Straftaten in ihr Weltbild passt. Und schon gar nicht mag ich die Hetzjagd auf Anwälte. Man erinnere sich, was man von links allein aus den Namen der Zschäpe-Anwälte herauslesen wollte. Spökenkiekerei ist eine ehrenwerte Wissenschaft dagegen.
Es gibt keine "politische" Straftat. Brandstiftung ist Brandstiftung, versuchter Mord ist versuchter Mord. Egal, ob aus versicherungstechnischen Gründen oder aus Rassimus heraus. Ob nun Asylberweber ihr Heim anzünden oder Neonazis ist im Ergebnis egal.

Ob ein/e Asylbewerberin vom Mit-Migranten oder Nazi abgeschlachtet wird, ist hingegen nicht egal. Der erste Fall geht den wohlmeinenden Antirassistinnen allerlei Geschlechts nämlich am Arsch vorbei. Damit werden Opfer in Klassen mit erwünschten und unerwünschten Täter/innen eingeteilt. Das passiert zwangsläufig , wenn man Taten einer politischen Bewertung unterzieht.

Was die "Rathausverteidigung "angeht, interessiert Sie dazu meine Meinung?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Frank Heinze: Es gibt einen Relativismus, den man aus Dummheit benutzt, z.B. Äpfel mit Birnen vergleichen. Was Sie da zwischen "Mit-Mitgranten" und Nazis vergleichen, ist braunideologischer Relativismus schlimmster Kajüte. Und überdies juristisch kompletter Nonsens, aber das war Nazis ja schon immer völlig Latte. Und googeln Sie doch einfach bei anwalt24 nach Gysi, dann werden Ihnen auch dessen Rechtsgebiete geläufig und Sie müssen hier aus keine Lügen wg. Unwissen verbreiten.

Frank Heinze
Frank Heinze
8 Jahre zuvor

Herr Lohrmann, weder die Seite der Kanzlei (http://www.pvkgl.de/dr-gregor-gysi.html) noch wikipedia kennen irgendeinen Fachanwaltsabschluss Gysis.
Er ist schlicht und einfach Rechtsanwalt. Damit kann er natürlich alles machen.
Eine Qualifikation in Richtung Strafrecht ist aber nicht erkenntlich.

In der Tat muss ich mir vorhalten lassen, mir gelten alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Zwar hege auch ich für gewisse Straftaten eher Verständnis als für andere, nichtsdestotrotz liegt mein Hauptaugenmerk auf einem fairen Prozess, nicht auf einer möglichst geringen Strafe oder gar Freispruch.

Sollten Sie mal wieder in die Gelegenheit kommen, einen ermordeten Asylbewerber zu betrauern, zögern Sie nicht, auf die Beerdigung zu gehen. Auch, wenn gerade kein Nazi zum "Kampf gegen rechts" als Täter zur Verfügung stand….

"Der falsche Täter

Die Solidarität der linken Szene mit dem ermordeten Khaled Idris Bahray hat schlagartig abgenommen. Zur Beerdigung kamen nur 250 Menschen.

Eine Woche zuvor waren noch 3.000 Menschen in Berlin zum Gedenken an Bahray auf die Straße gegangen. Auf den Plakaten standen Sprüche wie „Wir alle sind Khalid“, „Trauer und Solidarität“ und „Deutschland, du Mörder“. Die linke Szene Berlins hatte breit mobilisiert, die meisten Teilnehmer der Demonstration waren Weiße. Jetzt zur Beerdigung kamen dagegen deutlich weniger Menschen – und fast nur Schwarze." http://www.taz.de/!5022637/

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Frank Heinze: Gleichmacherei vor Gesetz war und ist bei Nazis beliebt, weil sie damit alle ihre Feinde schön "gleich" machen können.

Da es hier noch nicht mal im Ansatz um einen "Mit-Asylanten" geht, der einen anderen "Mit-Asylanten" ermordet hat, haben wir uns alle gemerkt, mit welch unsagbar schlechten und ideologisch verbrämten "Vergleichen" Sie sich brüsten wollen.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Warum hier und jetzt diese Hype beim Ausgraben und dieses perpetulle Abarbeiten sattsam bekannter Vorurteile?

Worum geht es hier?

Ein RA aus Berlin, zugleich prominter Politiker, ist bereit, in einem Prozess, in dem es um den Vorwurf einer Straftat im Zusammenhang mit einer politichen Aktion geht, eine(n) Beschuldigte(n) zu verteidigen, und zwar in DO.

Ja und?

Das mag für DO -und Umgebung- berichtenswe und kommentawürdig sen.
Über DO -und Umgebung- hinaus beschäftigt das "kaum jemanden" bzw. nach meiner Wahrnehmung niemanden.

Warum diese Mandatsannahme d.Gysi irgend jemanden in besonderem Maße ärgern , warum das jemanden in besonderer Weise freuen,warum das jemande veranlassen kann, anwaltlichen Qualifitkatione zu hinterfragen und sogar versucht wird, diesem Hinterfragen einen "ideologoschen Überbbau" zu geben, entzieht sich meinem Verständnis.
.
-Sh.bereits meine Bemerkung unter -4-.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@WALTER Stach: Ich schätze, es gilt weiter die Regel, nach der hier Niemand gezwungen wird, bei Nicht-Interesse zu lesen und/oder zu kommentieren. Warum Irgendjemand zu irgendeinem Thema kommentiert, sollte dem Autor selbst überlassen bleiben.

Helmut Junge
Helmut Junge
8 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann ,
Gleichheit ist eine Forderung die in jüngster Geschichte während der Französischen Revolution proklamiert wurde, deren Durchsetzung viele Opfer forderte und immer noch fordert, und Eingang in alle Verfassungen demokratischer Staaten gefunden hat.
Sie ist auch im Grundgesetz und entsprechend im Strafrecht verankert.
Weil Sie in (24) schreiben "Gleichmacherei vor Gesetz war und ist bei Nazis beliebt, weil sie damit alle ihre Feinde schön "gleich" machen können.", muß ich leider zu diesem Thema posten.
Denn die Nazis haben den Begriff "Gleichheit" pervertiert. Die von ihnen proklamierte "Volksgemeinschaft" hatte nicht mit Gleichheit zu tun. Das ist alles längst wissenschaftlich analysiert und als Täuschung entlarvt. Nazis meinten Homogenität, wo sie Gleichheit sagten.
Die Anstrengungen der Nazis dies trotzdem als "Gleichheit" zu vernebeln war groß. Noch heute versuchen Nazis diesen Begriff für sich zu okkupieren.
Wenn Sie Herr Lohmann nun in das gleiche Horn blasen, und ebenso den Begriff "Gleichheit" den Nazis zuordnen, unterstützen Sie deren Propagandamühle und treten den demokratischen Charakter dieser wichtigen Grundgesetzforderung mit Füßen.
Ich will jetzt nicht in Ihren Stil nachahmen, und ähnliche scharfe Schlußfolgerungen ziehen, wie Sie das allgemein tun, aber meine Phantasie läßt durchaus den Schluß zu, daß Sie nicht nur unterstützen, sondern daß noch mehr dahinterstehen könnte. Und weil Sie schon mehrfach Demokraten mit üblen Verdächtigumgen dieser Art dieses Bloq vergrault haben, echte Nazis aber m.W. noch nie, liegt dieser Verdacht durchaus nahe.

Thorsten Stumm
8 Jahre zuvor

@Helmut Junge
auf den Punkt….

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Helmut Junge: Ich bin schon alt genug, um zwischen Gleichheit und Gleichmacherei, zwischen dem Dritten Reich und den "neuen" Nazis unserer Generationen differenzieren zu können, also müssen Sie mir nicht etwas unterstellen, was ich so nicht geschrieben habe. Auch nicht aus purer Lust an verbaler Balgerei. EoT.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Klaus Lohmann -26-
Wo,wie ,wann habe ich -auch nur andeutungsweise- gesagt, es nicht "jedermann" überlassen zu wollen, zu kommentieren was er will und wie er will?
Davon Gebrauch machend habe ich mein Unverständnis über das Wie einiger Kommentare zum Beitrag /zur Information von Ulrike Maerkel in Sachen RA Gysi geäußert; nicht mehr,nicht weniger.

Helmut Junge -27-
Ich stimme Dir zu den grundsätzlichen Aussagen zu.

Die Diktion "Gleichmacherei vor dem Gesetz" steht einem Diskurs über "Freiheit, Gleichheit,Brüderlichkeit" im Wege, hier konkret einem Diskurs über " Gleichheit" , weil sie m.E. die Gleichheit als solche a priori diskriminiert.

Schlagworte, anhand derer en Diskurs geführt werden könnte:
1.
"Gleicheit" ist die Gleichheit aller Menschen in der unantasbaren (der gleichen) Würde eines Jeden.

(Insofern würde z.B.die Nazi-Ideologie von den "Herren-, den Übermenschen" hier und den "Unter-menschen dort in einem fundamentalen Widerspruch zur Gleicheit aller Menschen in ihrer unantastbaren Würde stehen.)

2.
"Gleichheit" im Sinne von 1. als handlungsethisches Prinzip für jeden Einzelnen und für die Zivilgesellschaft -humanistisch begründet und/oder aus jüdisch- christlicher Überzeugung?-.

3.
"Gleicheit" im Sinne von 1. und ihre Wurzeln in der Stoa und im christlichen Evangelium- Ideen, Übereinstimmungen, Widersprüche?

4.
"Gleicheit" -der Gleichheissatz als Verfssungsrechtssatz gem. Art. 3 GG.
Dabei könnte diskutiert werden über:

(Wesentlich Gleiches ist gleich, wesentlich Ungleiches ist ungleich zu behandeln-so das BVerfG-.)

(Der Gleichheitssatz des Art.3. als Willkürverbot für jegliches staatlche Handeln.)

(Die Rechtsgleicheit der Menschen in seiner formalen Stellung in der Rechtsorndung; sh.z.B. in Strafverfahren.)

(Der Gleichheitssatz, der dem Staat nicht nur Willkür verbietet, sondern ihn zudem zwingt, aktiv zu werden,wenn dier Gesellschaft Menschen die Möglichkeit vorenthält, elementare Grundrechte auszuüben, damit sie ihrer gleichen Würde wegen gleichermaßen die rechtlichen Möglichkeiten haben, sich im Sinne von Art. 2(1)GG frei zu entfalten.)

(Der Gleicheitssatz des Art.3 in seinem "Spannungsverhältnis" zum Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art.2(2.)GG.)

(Der Gleichheitssatz des Art.3(1) als "Hauptgleichheitssatz der Verfassung" und seine Konkretisierung z.B. in Art.3 (2.), Art. 3(3), Art.6 (5), Art.33(1 uns 3), Art. 38 .)

(Der Gleichheitssatz des Art.3(1) und sene Auswirkungen auf ökonomischem Gebiet im Zusammenhang mit der Sozialstaatszielbestimmung des GG.)

Helmut,
ich zähle das nur deshalb auf um -in Deinem Sinne-deutlich zu machen, daß hier a.) ein "weites Feld" zu beackern wäre und daß man sich b.) mit der sattsam bekannte Floskel von der "Gleichmacherei vor dem Gesetz" diesem Problem nicht nur nicht annähern kann, sondern daß diese Floskel "eigentlich" jeden Diskurs über "Gleichheit" totschlägt.

Persönlich lasse ich mich, unabhängig von allen Details, unabhängig von Verfassungsnormen, leiten (Handlungsethik?) vom Prinzip der unantastbaren Würde eines jeden Menschen, aus dem ich für mich im allgemeinen und im konkreten meine Schlüsse ziehe, wenn über "Gleichheit" diskutiert wird: "Es entspricht der Würde des Menschen, wenn……..oder es ist entwürdigend, wenn……….".)

Das hilft mir, nicht nur bei Disk. in der Zivilgesellschaft, wenn es um die "Gleicheit" geht, sondern auch dann, wenn es z.B. um die unterschiedslose persönliche Rechtsgleichheit in der formalen Stellung eines jeden Menschen in der Rechtsordnung geht, die nach unserem Verfassungsverständnis absolut zu gelten hat (!!) und über die insofern nicht zu diskutiern wäre, was aber regelmäßig so auch jetzt hier bei den Ruhrbarone geschieht. Daß das verfassungsrechltiche Gebot von der unterschiedslosen persönlichen Rechtsgleicheit oftmals mehrheitlich in der Zivilgesellschaft auf Unverständnis stößt , auch in Disk. hier bei den Ruhrbaronen, und ich folglich persönlich in diversen Diksussion diesbezüglich kritisch hinterfragt werde, wenn ich diese unterschiedslose persönliche Rechtsgleichheit vertrete, z.B. wenn es um Strafverfahren wegen Mord-verdachtes in einem besonders schweren Fall geht oder um sog. politische Straftaten, ändert an meinem diesbezüglichen Gleichheitsverständnis nichts,macht es mir selbst jedoch oftmals schwer, überzeugt an ihm festzuhalten.
Helmut,
es ist Dir insforn gelungen, mich wegen einer m.E. relativen Belanglosigkeit -sh.meine Beiträge -4- und -25- doch noch zum Nachdenken und zum Schreiben zu animieren.

Helmut Junge
Helmut Junge
8 Jahre zuvor

Walter, wir haben in Deutschland seit 1919 erstmals eine demokratische Verfassung, in der das Prinzip Gleicheit verankert war. Vorher gab es noch Unterschiede zwischen Adelsgericht und Bürgergericht. Beethoven war seinerzeit beleidigt, weil er eine Vormundsache vor dem Bürgergericht verhandeln mußte. (er dachte, daß sein "van" was mit Adel zu tun hätte.)
Es ist also 95 jahre her, nicht einmal Hundert Jahre, daß für alle Bürger ein Recht gilt. Nicht einmal 100 Jahre!!!
Und an diesem jungen Prinzip wird gerüttelt. Es gab und gibt Richter, aber auch Justizminister , die für Moslems eine "abgeschwächte" Scharia anwenden, bzw. rechtlich für möglich halten. Der ehemalige Adel führt Listen darüber, wer in den Zeiten der Verwirrung echter oder gar Scheinadel ist. (Man weiß ja nie, was noch mal zurückkommt. Dann ist man gut vorbereitet. Und was weiß ich. Darum bin ich vorsichtig, was diese Gleichheit vor dem Gesetz betrifft. Und dazu kommt noch ein meist kaum beweisbares Unbehagen, wenn man sieht, wie schnell jemand auf freiem Fuß ist, der als reich gilt, falls er überhaupt bestraft wird.
Darüber hinaus gibt es noch den Paragraphen 153 Strafgesetzbuch, nach dem Verfahren eingestellt werden können. Und dann gibt es noch die "besondere Schwere der Schuld", die bei dem gleichen Delikt zu unterschiedlichen Strafen führen kann.
So einfach ist das mit der Gleichheit nicht, wie es auf dem Papier steht.
Darum kann es in unseren Überlegungen nur um das Prinzip gehen. Im _Einzelfall kann es vor Gericht durchaus unterschiedlich gehandhabt werden.
Aber es kann nicht für bestimmte Menschentypen generell eine andere Rechtssprechung geben.
Wenn es nach mir persönlich ginge, würde ich mir wünschen, daß die Richter viel weniger Spielräume hätten, also daß die richterliche Praxis sich dem Prinzip stärker annähern müßte.
Hier in der Debatte war aber das Prinzip selbst in Frage gestellt worden. Das war mein Anlaß mich einzubringen.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Helmut -31-,
"so einfach ist das mit der Gleichheit nicht……".

Ja, damit hast Du unbestreibar recht. So einfach ist das in der Tat nicht. Nicht mit der Freiheit, nicht mit der Gleichheit, nicht mit der Idee von der unantastbaren Würde eines jeden Menschen.
Es ist nicht einfach, "abstrakt" über "Freiheit und Gleichheit" und die Unantastbarkeit der Wüprde eines jeden Menschen nachzudenken.
Und es wird regelmäßig dann besonders schwierig, wenn es im Konkreten darum geht, z.B. im gelebten Alltagm, unser persönliche Tun oder Unterlassen zu orientieren an den Ideen von Freiheit und Gleichheit und von der unantasbaren Würde eines jeden Menschen. Politische Kontroversen sind "naturbedingt" die Konsequenz dieses "nicht ganz einfachen, dieses schwierigen Unterfangens", wenn es um Freiheit und Gleichheit geht.
Das ändert für mich jedoch nichts daran, völlig unabhängig von der verfassungsrechltichen Verankerung von Freiheit und Gleicheit -beruhend auf dem Fundament der unantastbaren Menchenwürde-, daß die Ideen von der Freiheit und der Gleichheit der Menschen und von der unantasbaren Würde eines jeden Einzelnen wirkmächtig in Gesellschaften und Staaten waren, sind und bleiben werden.
Und deshalb ist es wichtig, wenn darüber -z.B. hier bei den Rurhbaronen-diskutiert wird, wie auch immer.
Solange über diese Ideen frei von staatlichen Zwängen und frei von gesellschftlichen Tabus offen diskutiert wird, ist ihre Wirkmächtigkeit existent.

Helmut,
zur konkreten Problematik habe ich in meinem Beitrag -27-unmißverständlich daran erinnert, daß sich aus dem Verfassungsgrundsatz des Art.3 GG (alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) in der Rechtslehre, der Rechtsanwendung, der Rechtsprechung unbestritten das zwingende Gebot von einer unterschiedslosen persönlichen Rechtsgleichheit ergibt. Diese allgemeine Gleichheitsgebot des Art.3(1) findet seine hier interessierende Konretisierung in Art.3 (3) GG, dh., es wäre verfassungswidrig, wenn z.B. dei Polizei, die Ordnungsbehörde oder ein Gericht eine Rechtsnorm, welche auch immer, deshalb unterschiedlich anwenden würde, weil der der Betroffene Linksextremist, Rechtsradikaler, Christ oder Muslim, Mann oder Frau oder…………ist. Würde das geschehen, wäre das ein Akt der Willkür, unvereinbar mit Art. 3(1) im allgmeinein, mit Art. 3 (3) im besonderen.
Dass schließt die persönliche Mutmaßung, die subjektive Wahrenhmung, im Einzelfall sei durch Exekutive oder Judikative doch willkürlich verfassungswidrig unterschiedlich Recht angewandt oder über die Rechtmäßigkeit eines Tuns oder Unerlassen willkürlch verfassungswidrig unterschiedlich befunden worden, nicht aus. Und wenn sich diese Mutmaßung oder diese subjektive Wahrnehmung hinreichend objektiviern läßt, daß gilt es, das durch Beschreitung des Rechtsweges klären zu lassen, letztendlich höchstrichterlich durch die oberen Bundesgerichte, das BVerfG eingeschlossen.

Dass es vielen Menschen schwerfällt, dieses Prinzip der unterschiedslosen persönliche Rechtsgleicheit , z.B. bei polizeilichem oder ordnungsbehördlichen Handelm oder in gerichtlcihen Verfahren zu akzeptieren, zeigen auch diverse Diskussionen hier bei den Ruhrbaronen.

Wenn es um sog. Linksradikale geht, dann…!Wenn es um sog. Rechtsradikale geht, dann……Wenn es um Christen geht, dann……Wenn es um Muslime geht, dann……..
Ja, dann besteht zumindest "ein gewisser Hang", je nach eigener gesellschaftspolitischer Positionierung, je nach persönlicher Gesinnung/Einstellung das Prinzip von der unterschiedslosen perönlichen Rechtslgeichheit kriitsch zu hinterfragen. Dann neigt "man" nicht nur dazu, Unterschiede auszumachen und zu begründen, sondern "man" fordert von Behörden und Gerichten, diesem Rechnung zu tragen. "Man" fordert in diesem Sinne alos letztendlch zur staatlcihen Willkür auf!

Helmut,
ich denke, wenn Kritik an Behörden und Gerichten geübt wird, weil der Eindruck entsteht, daß diese sich nicht, nicht immer, nicht immert konsequent nach dem Gebot der unterschiedslosen persönlichen Rechtsgleichheit zu richten scheinen, dann sollten diese Kritiker (mit-)bedenken, wie es um das betreffende Bewußtsein in der Gesellschaft bestellt ist -auch in den meinungsmachenden Medien, z.B. in der BILD- und über dessen, leider nciht auszuschließenden Auswirkungen auf Behörden und Gerichte.

Helmut Junge
Helmut Junge
8 Jahre zuvor

Walter, ich habe heute nicht so viel Zeit, wie nötig wäre, auf deinen langen kommentar richtig einzugehen. Aber mir ist aufgefallen, daß es viele "Demokratien" gab, in denen es keine Gleichheit gab. Angefangen von der angeblich ersten Demokratie in Athen, in der nur für einen Teil der Bevölkerung, nämlich männliche Bürger demokratische Rechte existierten, Frauen waren ausgeschlossen, und die riesige Zahl von Sklaven sowieso, bis hin in unsere Zeit, in der vielfach noch Frauen die Gleichheit verweigert wird. Wenn wir den kaum definierbaren Begriff Brüderlichkeit aus dem Dreigespann außer Acht lassen, ist die Gleichheit immer besonders gefährdet gewesen, ja man vergißt sie sogar oft, obwohl wir über Demokratie sprechen. Deshalb ist sie eine gute Meßlatte dafür, welche Qualität eine Demokratie hat. Denn die Gleichheit ist immer zuerst das Opfer, wenn es zu einer schleichenden Entdemokratisierung kommt. Dabei scheint der Mechanismus, de uns anscheinend allen eigen ist, nämlich feindlichen Gruppen insgeheim, oder offen, Sondereglungen an den Hals zu wünschen, seinen Anteil zu haben.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Helmut,
ja, eine Demokratie "im wahrsten Sinne des Wortes" setzt voraus, daß sie von der Idee der Gleichheit aller Menschen in ihrer unantastaren Würde getragen wird und daß sich dieses z.B. im Demokraiteprinzip von der "gleichen Wahl" niederschlägt -vom gleichen Recht für alle, wählen zu dürfen und von der Gleichwertigkeit jeder Stimme.
Die Demokratie in den griechischen Stadtdstaaten war, wie Du feststellst, in diesem Sinne keine!

Und wenn wir aus der Vergangenheit nicht nur die Verweigerung des Wahlrechtes für Frauen kennen, sondern auch das sog. Dreiklassen-wahlrecht und "hier und dort" heute gefragt wird, ob es denn " demokratie-gerecht" ist, wenn die Stimme z.B. eines Analphabeten gleichwertig ist mit der eines Menschen mit z.B. Uni-abschluß, dann mach das deutlich, welche Relevanz die Idee von der Gleichheit auch bezogen auf unser Demokratieverständnis hat, so wie von Dir angesprochen.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

Die Frage ist doch letztlich: Gleichheit und Freiheit für die Feinde von Freiheit und Gleichheit?

Helmut Junge
Helmut Junge
8 Jahre zuvor

Thomas, ehrlich gesagt verstehe ich deine Frage nicht.
Einfach fordern, daß Nazis grundsätzlich härter bestraft werden, weil sie Nazis sind, das geht nicht.

Aber wenn "feindschaftliche Einstellung zur Freiheit und zur Gleichheit" als straffähiges Delikt gelten würde, dann müßte jeder, der dieses Delikt begeht, auch im gleichen Maße bestraft werden.
Das ist klar, und so sollte es sein. Alle gleich.

Im Übrigen gibt es durchaus jetzt schon Unterscheidungen, wenn Straftaten aus besonders niedrigen Beweggründen geschehen und dies im Einzelfall nachgewiesen wird.
Wenn deine Forderung hieße, daß Rassismus grundsätzlich in die Kategorie "besonders niedrige Beweggründe" einzustufen sei, dann könnte ich die folgen. Aber das hast du ja nicht gesagt. Ich glaube aber nicht, daß das jemals so kommen wird, weil danneben nachgewiesen werden müßte, daß die Straftat immer aus rassistische Gründen geschehen ist. Selbst dann könnte der Richter nich einfach sagen, daß der angeklagte bekannter Nazi, oder Islamist ist, und deshalb sei klar, daß das Motiv damit auch klar ist. Übrigens muß Euch auch selbst einleuchten, daß der Preis dafür die Demokratie, dafür einfach zu hoch ist. Das ist doch absurd.
Nein, öffentliche Bekenntnisse gegen die Demokratie gehören in den Katalog der Straftaten. Und dann zeigt die Demokratie die Härte, die ihr eigenes Überleben sichert.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

@ Helmut, es ist der Blick in unsere Geschichte, der mich die Frage stellen lässt, d.h. aber nicht, dass ich eine feste und unveränderliche Antwort habe. Ich neige Deiner Ansicht zu, aber auch der Blick in unsere Strafverfolgungsbehörden und deren Praxis im Umgang mit den Feinden der Freiheit und der Gleichheit lässt mir schon hin und wieder das Blut kochen. Wie wird Herr Jäger im Spiegel zitiert? " Die Freiheit abschaffen, um sie zu schützen?" Angesichts dessen, was gerade hier immer wieder am Beispiel Dortmunds beschrieben wird, ist eine solche Aussage der blanke Hohn.

Helmut Junge
Helmut Junge
8 Jahre zuvor

Thomas, was wir hier in unseren Diskursen machen, ist nicht einflußreich genug, um Gesetze zu machen, ändern, oder auch nur die Behörden veranlassen sie zu schützen oder umzusetzen.
Wir sind nur ein kleiner Haufen und meist auch noch uneins.
Nur dann, wenn wir Positionen entwickeln, die außerhalb unseres Kreises verstanden werden, kommt es manchmal zu einem Multiplikationseffekt in den anderen Medien, der vielleicht! Politiker nachdenklich macht. Und das auch nur vielleicht. Kritikresistenz ist in der Branche weit verbreitet. So ist das nun mal. Deine Forderung ist, so wie ich sie verstehehe, in der Form leicht und schnippisch wegzuwischen. Der Herr Jäger hat solche Antworten immer und jederzeit zur Hand. Auch wenn du dich ärgerst, aber vom Wegwischen solcher Forderungen wie deiner, profitiert dieser Mann. Da kriegt er Applaus von vielen Seiten, sogar von konservativen Konkurrenten. Mich hat mal der Herbert Wehner so richtig eingestampft, daß mir das Blut ins Gesicht schoß. Aber ich war selbst Schuld. Ich habe die Frage nicht geschickt gestellt. Da hatte er leichtes Spiel und konnte super auftrumpfen. Dabei hat er aber auch selbst eine rote Birne bekommen. Nur aus anderem Grund. Ihm lag das.
Und wenn du Jäger so kommst und sagst ihm, er soll irgendwas tun, was für ihn anstrengend ist, oder ihm gar Ärger einhandeln, sucht er nach einer Lücke in deiner Argumentation. Jäger ist eben in dieser Hinsicht ein guter Politiker, auch wenn er sonst als Leistungsverweiger gesehen wird.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Thomas Weigle,
Helmut Junge,
wird hier aneinander vorbei diskutiert?

Es wäre unbestritten verfassungswidrig, wenn Exekutive oder Judikative eine Rechtsnorm -von der Verfassung bis zur örltichen Satzung- nur deshalb unterschiedlich anwenden bzw auf sie gestützt. zu unterschiedlichen Urteilen kommen würden, weil die betroffene(n)Person, die betroffene(n)Organisationen den Entscheidern in der Exekutive oder dem urteilenden Gericht dazu allein aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer Rasse, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Weltschauung, ihrer politischen Überzeugung die Begründung liefern.

Ich habe versucht, das in meinen Beiträgen 27 und 32 zu begründen.

Davon zu unterscheiden ist:
a.)
die Frage, ob und wie im Rahmen des bestehenden Verfassungsrechtes oder im Rahmen "verfassungskonfomer" Verfassungsänderungen Möglichkeiten bestehen oder solche erweitern werden könnten, um gegen diejenigen, die die freiheitlch-demokratische Grundordnung zu beseitigen versuchen, vorgehen zu können. Die dazu gegebenen Möglichkeiten -sh.z.B. Art.18 GG -Verwirkung von Grundrechten-, sh.z.B.Art.21(2)GG -Parteinverbot- gestatten es nicht, dabei in der Rechtsauslegung/lRechtsanwendung ungleich je nach politische Anschauung oder je nach religiöser Motivation . vorzugehen.; und damit wären wir auch hier wieder beim Verfassungsgrundsatz von der Gleichheit vor dem Gesetz. Und an dieses Gebot des Art.3 GG wärer Bundestag/Bundesrat auch dann gebunden, wenn sie per Verfassungsänderung versuchten sollten, die Möglichkeiten des Staates in seinem Kampf gegen Feinde der Verfassung zu erweitern ,
und
b.)
die Frage, ob einschlägige strafrechtliche Normen oder Normen des Polizei und des Ondungsreches (des Verfassungschutzsrechtes) erweitert werden sollten, ob sie konkretisierungbedürftig sind, ob es neuer Normen bedarf -sh.Vorratsdatenspeicherung-. Wenn sich der Gesetzgeber dazu entschließen sollte, dann hat auch das im Rahmen der Verfassung zu geschehen, dh. u.a., daß er dabei nicht differnzieren darf nach Kriterien wie religiöse oder poliitsche Anschauungen. Also auch hier würden Art. 3(1) im allgmeinen und Art. 3(3)GG im besonderen zu beachten sein.

Thomas Weigle,
ich habe in meinen Beiträgen vorab -sh.vor allem 32 -darauf hingewiesen, daß es vielen Menschen je nach ihrer politischen Anschauung schwerfällt, das hier wikenden Verfassungsgebot von der Gleichhiet vor der Gesetz zu akzeptieren, wenn es um Menschen, wenn es um Organisationen geht, die z.B.fundamental anderer politische Anschauung sind .
Dieses Nichteinsehen -Wollen, dieses Nichteinsehen-Können kann jeder offen und öffentlich vertreten.

Nur verbietet es der Gleichheitsgrundsatz dem Staat -legislativ, exekutiv, judikativ-, sich dememtsprechend zu verhalten, udn zwar auch dann, wenn z.B. BILD gestützt auf den vorgeblichen oder tatsächlicnen Mehrheittswillen in der Bevölkerung Gegenteiliges verlangen würde.

Thomas Weigle,
wenn Dir -und anderen- gelegentlich das "Blut kocht" ob einer einschlägigen Entscheidung der Exekutive bzw. ob ihres Tuns oder Nichtstun gegen gewalttätige Neo-Nazis oder wegen einschlägiger Gerichtsurteile -sh.z.B. Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über die Aufhebung von Demonstrationsverboten , die Kommunen gegen Nazi-Demos ausgesprochen hatten- , dann ist das schon deshalb verständlcih, weil bekanntlich nicht jede Verwaltungsentscheidung, nicht jedes Urteil, nicht jede Urteilsbegründung unabhängig vom Sachverhalt jedermann zu überzeugen vermag , dann ist das verständlich, wenn man z.B. aus historischen Gründen persönlich Anderes für geboten hält, dann mag man folglich dagegen protestieren, dagegen öffentlich demonstrieren, dann kann dagegen evlt. der Rechtsweg ausgeschöpft werden, nur eines darf nicht erwartet werden, nämlich daß eine Behörde oder ein Gericht bei der Rechtsauslegung, bei der Rechtsanwendung, bei einer Ureilsfindung schuldhaft gegen das Verfassungsgebot von der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.Ich verweise noch einmal auf meine dazu bereits unter 32-abschließend- gemachten Aussagen.

Thomas Weigle,
Helmut Junge,
redet Ihr, reden wir möglicherweise doch aneinander vorbei oder sind wir uns nicht doch im grundsätzlichen einig?
Unsere Verfassung ist die einer abwehrbereiten Demokratie. Sie unterscheidet sich insofern fundamental von der Weimarer-Reichsverfassung. Sie unterscheidet sich aber auch von der Weimarer-Verfassung dadurch, daß nach Art.1(3)GG die nachfolgenden Grundrechte -also auch Art.3-Gesetzgebung, vollziehende Gewalt udn Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden.Und der gesamte Art. 1 gehört zum sog.verfassungsfesten Minimum -sh.Art. 79(3)GG-, dh., er steht nicht zur Disposition für Verfassungsänderungen.
PS
Thomas Weigle,
Ich habe den NRW-Innenminister so verstanden, daß er zu bedenken gibt, ob nicht die Gefahr besteht, sh.u.a.Vorratsdatenspeicherung, sh. NSA/BND-Aktivitäten-, daß der Staat der Freiheit wegen immer weiter in individuelle Rechte des Einzelnen eingreift, eingreifen will, so daß dann irgend wann -oder schon jetzt?- von der Freiheit des Einzelnen, von seiner Freiheit vom Staat, nichts mehr übrig ist. .

Warum ist ein solches Bedenken blanker Hohn? Der NRW-Innenminister steht mit diesen seinen Bedenken doch nicht alleine da. Ich erinnere an entsprechende "Warnungen" z.B aus Kreisen des Führungspersonales der FDP. Diskussionsbedürftgi, diskussionswürdig ja, aber blanker Hohn?

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

@ Walter Stach In dem von Dir genannten Beispiel ist Jäger sicher nicht blanker Hohn zu unterstellen, da hast Du recht. Was die abwehrbereite Demokratie angeht, habe ich nach wie vor so meine Zweifel. Gegen "Links" scheint sie mir doch immer recht schnell abwehrbereit zu sein, gegen die andere Seite doch eher, wie hieß das mal in einem anderen Zusammenhang vor vielen Jahren, "bedingt abwehrbereit"? Richtig ist, du hast daran erinnert, dass unsere heutige Verfassung einiges von der ersten demokratischen Verfassung unterscheidet. Ich vergesse das im Blick auf die Rechtsradikalen und den Abscheu, den sie bei mir erzeugen, manchmal.
Auch wenn wir uns in Nuancen unterscheiden, in einzelnen Bewertungen, so sind wir uns sicher einig, dass an unserer Verfassung kein Weg vorbeiführen darf., d.h. aber auch die Gefahren im Blick zu behalten. Dazu gehören nicht nur die Extremisten jeglicher Couleur, sondern auch das weit verbreitete Desinteresse an Wahlen.

thomas weigle
thomas weigle
8 Jahre zuvor

@ Helmut #38 Das mit dem "Einstampfen" kann ich bestens nachvollziehen, das habe ich mal von den ostwestfälischen SPD-Größen Juncker und Hunger erfahren. Ja, wir sind ein kleiner Kreis, trotzdem möchte ich unsere Diskussionen nicht missen.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Ulrike,
Deine "Ermahnung" erfolgt zurecht.

Ich habe allerdings schon unter -4- angemerkt, daß der "eigentliche" Inhalt Deines Kommentares für mich kein Anlaß für einen ausführlichen, kommentierenden Beitrag sein kann (…nichts Aufregendes.)

Aber es ist Dir gegenüber ja höchst lobenswert, daß Du es mit Deinem Kommentar geschafft hast, uns -Thomas Weigle, Hlemut Junge und mich- dazu zu bringen, Grundsätzliches zu diskutieren, was zwar nichts mit Gysi und seinem anwaltlichen Engagement in Do zu tun hat, wohl aber mit Substantiellem zur Verfaßheit von Gesellschaft und Staat

Thomas Weigle,
wie Du sehe auch ich in Wahlbeteiligungen von nur 50% oder Weniger auf Dauer ein gravierendes Problem der Demokratie in Deutschland.
Wenn noch nicht gelesen, empfehle ich dazu die eintschlägige Untersuchung der Berteslmann Stiftung zur "prekären Demokratie". Die liefert Einiges an Material, das nachdenklcih stimmt.

Neben diesem innerdeutschen Demokratieproblem gibt es für mich ein alle anderen Probleme überragendes, nämlich das des (radikal-fanatischen) Islamismus. Der stellt für mich nicht nur eine Bedrohung freiheitlich-demokratischer Rechtsstaaten dar, sondern eine Bedrohung der staatlcihen Existenz als solcher, auch für Deutschland.

Und hier vermisse ich in Deutschland, in Europa, weltweit eine klare Prioriätensetzung: Kampf gegen den (radikal-fanatischen)Islamismus einhergehend mit der in einem solchem Kampf unvermeidlichen Strategie, daß jeder Gegner des (radikal-fanatischen) Islamismus ein willkommender Verbündeter ist.Das gilt z.B. auch für Russland, China, Indien und andere. Ich erinnere an die Kriegsallianz gegen Hitler-Deutschland.
Hier mache ich jetzt mit weiteren Bemerkungen zu dieser Problematikk Schluß, denn ansonsten käme von Ulrikel Maerkel zurecht eine zweiter Ermahnung: "Bitte, zur Sache"!

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