Kraftwerksstreit: Waltrop gegen Datteln

In Waltrop diskutiert man die Auswirkungen von 'Datteln 4' Foto: Robin Patzwaldt
In Waltrop diskutierte man am Dienstag über die möglichen Auswirkungen von ‚Datteln 4‘ Foto: Robin Patzwaldt

Die Nachbarstädte Waltrop und Datteln pflegen seit Jahren eine erbitterte Rivalität. Als Waltroper mag man in der Regel Datteln nicht, Dattelner hingegen schauen ebenfalls häufig verächtlich auf das etwas kleinere Waltrop nebenan. Doch nun scheint diese Rivalität in Kürze eine neue, eine juristische Ebene zu erreichen. Die Stadt Waltrop wehrt sich nämlich inzwischen per Rechtsanwalt gegen die Pläne der Stadt Datteln in Sachen Kraftwerksneubau ‚Datteln 4‘, erwägt inzwischen sogar ganz konkret eine entsprechende Klage.

Dies wurde am gestrigen Dienstag im Waltroper Rathaus auch öffentlich bekanntgegeben.

Die Stadt Waltrop wird aktuell von Kraftwerksneubauten der Nachbarstädte Lünen (Trianel) und Datteln (E.On) quasi eingekreist. Das stört viele Waltroper. Aus ganz unterschiedlichen Gründen übrigens. Auch die Ratsmehrheit der Stadt Waltrop steht gerade dem Projekt in Datteln doch sehr kritisch gegenüber. Aus aktuellem Anlass hat man sich nun im örtlichen Rathaus juristisch verstärkt, statt dem Stadtjuristen Stefan Schlarb, den Fachanwalt  Thomas Tyczewski mit der Vertretung der Interessen der Stadt Waltrop in Sachen ‚Datteln 4‘ beauftragt.

Neu sind die nun ausführlich formulierten Bedenken dabei nicht, sah man Waltrops Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe doch auch in den vergangenen Jahren schon bei einigen Protestaktionen gegen die Dattelner Kraftwerkspläne. So war die Verwaltungschefin u.a. auch bei den Demos vor der Kraftwerksbaustelle im Jahre 2010 und auch beim sogenannten ‚Heimleuchten‘ im Jahre 2012 zusammen mit einigen anderen Politikern aus Waltrop unter den versammelten Demonstranten.

Was am gestrigen Tage im Waltroper Rathaus aber vorgestellt wurde, dass setzt den Waltroper Protest nun auch auf eine ganz neue, eine offizielle Schiene. Waltrop scheint in der Tat nun alle Möglichkeiten nutzen zu wollen um die Errichtung und den Betrieb dieses Großkraftwerkes ‚Datteln 4‘ an diesem Standort zu verhindern.

Es ist seit gestern mehr denn je davon auszugehen, dass die Stadt Waltrop neben der Dattelner ‚Meistersiedlung‘, dem BUND und einzelnen Bürgern gegen den neuen Bebauungsplan der Stadt Datteln ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster anstrengen wird, wenn dies demnächst anstehen sollte. Denn die  Position der großen Mehrheit des Rates gegen den Bau des größten Monoblock-Kraftwerk-Europas an diesem Standort ist eindeutig und unbestritten. Und die Tatsache, dass die Stadt Waltrop bereits im jetzt laufenden Bebauungsplanverfahren ein hochkarätiges Anwaltsbüro eingeschaltet hat, verstärkt diesen Eindruck noch.

Die Stadt Waltrop darf bei ihrer nun ausgearbeiteten Stellungnahme zur geplanten Neuaufstellung eines Bebauungsplans der Nachbarstadt jedoch selber nur Dinge vortragen, die sie als Gemeinde direkt betreffen. Privatrechtliche Interessen müssen auch zukünftig von den betroffenen Bürgern selber vorgebracht werden. Auch umweltpolitisch relevante Aspekte wird die Stadt Waltrop, laut Aussage ihres Anwalts Thomas Tyczewski, dabei nicht vorbringen. Dies obliege den ebenfalls schon aktiven Umweltverbänden, so der Fachanwalt am gestrigen Dienstag in Waltrop.

Die Stadt Waltrop wird sich also bei ihren Einwendungen gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplans für das Kraftwerk durch die Stadt Datteln schwerpunktmäßig zunächst auf folgende drei Aspekte konzentrieren:

1) Bereits ausgewiesene Baugebiete können durch die Kraftwerksnähe nicht so wie gewünscht weiterentwickelt werden.

2) Die gewerbliche Entwicklung der Stadt Waltrop wird durch die Ausschöpfung der Belastungsgrenzen, bei einer Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks, behindert.

3) Neue Gewerbeansiedlungen mit zusätzlichen, eigenen Emissionen würden in Waltrop somit in der Zukunft faktisch unmöglich gemacht.

Leider blieben auch bei der Vorstellung der Pläne am gestrigen Tage noch viele Details unklar. So blieb die Stadtverwaltung auch auf einige von mir im Vorfeld gestellte Fragen die Antworten bisher leider noch schuldig.

Unklar ist aus meiner Sicht z.B. die Frage nach der Finanzierung des beauftragten Fachanwalts und des ggf. auftretenden Prozessrisikos, für eine Stadt die faktisch ‚pleite’ ist.

Aber auch z.B. die Frage ob und mit welcher Begründung die Idee verworfen worden ist, seitens der Stadt Waltrop unmittelbar gegen einen für  ‚E.ON-Datteln IV‘ positiven Bescheid zum beantragten Zielabweichungsverfahren zu klagen blieb bisher leider seitens der Waltroper Verwaltung noch unbeantwortet.

Ich werde dazu in nächster Zeit aber noch einmal bei der Verwaltungschefin und ihren Mitarbeitern entsprechend nachhaken.

Für Interessenten haben wir hier auch noch einmal die komplette, nun in Datteln eingereichte, 26-seitige, Einwendung der Stadt Waltrop als PDF-Datei zum Download bereitgestellt:  Stadt Waltrop  (Bei Interesse an dem Dokument bitte auch das sich öffnende Fenster noch einmal doppelt anklicken!)

 

Anwalt XXX (mitte) und Stadtplaner Andreas Scheiba (rechts). Foto: Robin Patzwaldt
Anwalt Thomas Tyczewski (mitte) und der Waltroper Stadtplaner Andreas Scheiba (rechts). Foto: Robin Patzwaldt

 

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Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Robin,
danke für die Informationen über die Sitzung des zuständigen Fachausschusses in Waltop.
Und vor allem danke für Deinen Hinweis, daß die von den Anwälten namens der Stadt Waltrop verfaßten Einwendungen komplett „ins Netz gestellt sind“.
Und ansosten: abwarten; a.) auf das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens und b.)auf das Inkraftreten des neuen B-Planes der Stadt Datteln -2o14?

Zu Deinen Fragen an die Stadt:
Warum die Stadt die von Dir gestellten Fragen nicht berantwortet hat, weiß ich nicht.
In jedem Falle hätte die Stadt -Transparenz, Bürgernähe, Informationsplicht -meines Erachtens antworten sollen, egal, was Inhalt der Antwort gewesen wäre.

Ich kann in Sachen Honorar für die Anwaltskanzlei, auch danach hattest Du gefragt, nur vermuten, daß a.) das Honorar „nicht gering sein wird“ wegen des Streitwertes in der Sache und wegen der besonderen Qualitäten dieses Fachanwaltsbüros und b.)möglicherweise auch rechtliche Gründe dagegen sprechen, dieses Honorar zu veröffentlichen,da bin ich mir aber keineswegs sicher.

Zum Prozeßrisiko:
Ich denke, wenn es denn soweit sein wird, daß förmlich im Rat über die Beantragung eines Normenkontrollverfahrens gegen den neuen B-Plan der Stadt zu entscheiden sein wird, werden die Anwälte die Prozeßrisiken vortragen, bevor der Rat endgültig einem solchen Verfahren zustimmt.

Nach dem derzeitigen Sachstand und nach meinen derzeitigen Kenntnissen der Rechtslage aus der Sicht der Stadt Waltrop spricht alles dafür, daß die Stadt wohl begründet , in Kenntnis der Prozessrisiken und in Absprache mit den anderen Klägern -Meistersiedlung, BUND,einzelne Bürger-selbst als Klägerin auftreten wird.

Und generell gilt auch für das städt.Prozessrisiko die „Volksweisheit“:
„Vor Gericht und auf offener See bist Du in Gottes Hand“.

In Sachen unmittelbare Klage der Stadt Waltrop gegen eine positive Entscheidung der obersten Landesplanungsbehörde im Zielabweichunsverfahren -in der Staatskanzlei im Einvenehmen mit allen zu beteiligenden Ministern -sh.Remmel!!-scheinen die Anwälte der Stadt offenkundig den Standpunkt zu vertreten,daß eine solche Klage „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ in einem verwaltungsgerichtlichenn Verfahren als unzulässig zurückgewiesen werden würde. Von daher nehme ich an, daß eine solche Klagemöglichkeit stadtseitig nicht mehr erwogen wird; aber auch da bin ich mir nicht sicher.

Wenn es nicht zu einer unmittelbaren Klage der Stadt Waltrop gegen einen positiven Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde im Zielabwichungsverfahren kommen sollte, heißt das nicht zwangsläufig , daß die Rechtmäßigkeit einer solchen positiven Entscheidung im Zielabweichungsverfahren zu Gunsten des Kraftwerksstandort in Datteln-Meckinghoven gar nicht ener gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Wenn im Normenkontrollverfahren der neue B.-Plan der Stadt Datteln d.d.OVG Münster bezüglich seiner Rechtmäßigkeit geprüft wird, stellt sich dem Gericht auch die Frage, ob der B-Plan mit dem Landesplanungsrecht vereinbar ist, und das wäre er m.E. nicht, wenn das Gericht zu der Erkenntnis kommen sollte,daß im vorliegenden Falle ein Zielabweichungsverfahren überhaupt nicht in Betracht kommt, dh, alles was diesbezüglich passiert ist, beschlossen und bekannt gemacht worden ist, könne als ein „rechtliches Nulllum“ bewertet werden; in diesem Sinne sh. dazu u.a. S.7 abschließend in der jetzt ins Internet gestellten Stellungnahme der Anwälte der Stadt Waltrop im B.-Planverfahren-.

Robin Patzwaldt
Robin Patzwaldt
11 Jahre zuvor

@Walter:

Gern geschehen! 🙂

Da wird also auch in Zukunt wohl weiterhin viel Geduld gefragt sein. Aber das kennen wir ja schon aus den letzten Jahren. 😉

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[…] nichts mehr vom Kraftwerksstreit rund um ‚Datteln 4‘ gehört, oder? Nun war es aber tatsächlich mal wieder soweit. Denn die Stadt Waltrop ist mit ihrem […]

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[…] Kraftwerk Datteln 4 zum Beispiel werden wiederum seitens der Stadt Waltrop kritisiert, beklagt und seit Jahren schon verzögert. Der Rat der Stadt sieht in ihnen eine unerwünschte bzw. im Falle des Kraftwerks sogar […]

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