
Die Berliner Linke kann der SPD inzwischen zwei Gesprächsformate anbieten: Koalitionsverhandlungen und die Aussicht auf einen Rechtsstreit.
Ihre Palästina-LAG kündigt rechtliche Schritte gegen Franziska Giffey an. Es geht um Hannah Bruns, einen Antisemitismusvorwurf und eine Erklärung, die bei genauer Lektüre weniger bequem ist als in der Instagram-Fassung.
Die Klage kommt vorerst als Kachel
Am 5. November veröffentlicht die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität auf Instagram eine unmissverständliche Überschrift: „Wir verklagen Franziska Giffey!“ Im Begleittext wirft sie der SPD-Politikerin vor, Antisemitismusvorwürfe zur Bekämpfung unliebsamer Positionen einzusetzen. Auf der zweiten Kachel wird es konkreter: Hannah Bruns, Mitglied im Koordinierungskreis der LAG, werde rechtlich gegen Giffey vorgehen.
Anlass ist Giffeys Auftritt bei „maischberger“ am 4. November. Sie kritisierte dort Vanessa Emde und deren Begleitung zur Fraktionssitzung. Bruns wurde dabei als „bekennende Antisemitin“ bezeichnet. Die Berliner Zeitung berichtet über die Äußerung und die angekündigten Konsequenzen.

Der Post belegt eine Ankündigung. Er belegt weder die Einreichung einer Klage noch eine gerichtliche Entscheidung. Auch spricht hier eine Arbeitsgemeinschaft, nicht der Landesvorstand der Linken. Diese Unterschiede sind wesentlich. Die gemeinsame Parteifarbe ersetzt weder ein Aktenzeichen noch einen Vorstandsbeschluss.
Aus Kritik wird ein Angriff auf die Gruppe
Bruns kann sich gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Äußerung wehren. Die öffentliche Inszenierung geht allerdings über die Ankündigung einer rechtlichen Prüfung hinaus: Die LAG erklärt Giffeys Vorwurf zum Angriff auf palästinasolidarische Positionen insgesamt. Aus dem Streit über eine Person und ihre Aussagen wird so ein Konflikt zwischen einer angegriffenen Gruppe und einer feindseligen Politikerin.
Das ist Framing, die Festlegung eines Deutungsrahmens. Die Solidarität mit der eigenen Gruppe rückt nach vorn; die Prüfung der konkreten Aussagen nach hinten. Der abschließende Rat an Giffey, sich in den Ruhestand zu verabschieden, sorgt dafür, dass die angekündigte Sachklärung auch das richtige Betriebsklima bekommt.

Die eigene Quelle hat leider Bedingungen
Als Begründung führt die LAG die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus, kurz JDA, an. Ihre Zusammenfassung lautet: „Kritik am Zionismus und am Staat Israel sind nicht antisemitisch.“
Die deutsche Originalfassung formuliert differenzierter. Abschnitt C behandelt Positionen, die „nicht per se antisemitisch“ sind. Dazu zählen die Ablehnung des Zionismus als Nationalismus, faktenbasierte Israelkritik und verschiedene staatliche Lösungen, sofern sie allen Bewohnern volle Gleichberechtigung zugestehen.
Die Erklärung verlangt zugleich, ihre Leitlinien gemeinsam und im jeweiligen Kontext anzuwenden. Sie nennt ausdrücklich antisemitische Erscheinungsformen mit Israelbezug: etwa die Übertragung klassischer judenfeindlicher Stereotype auf Israel oder die kollektive Verantwortlichmachung von Juden für israelisches Handeln. Auch Feindseligkeit gegenüber Israel kann nach der Präambel Ausdruck antisemitischer Ressentiments sein.
Die JDA bietet also keinen pauschalen Freispruch für jede Äußerung, die ihr Urheber als Israelkritik bezeichnet. Sie bezeichnet sich zudem selbst als nicht rechtsverbindlich. Ob Giffeys konkrete Formulierung zulässig ist, entscheidet sich weder durch den Verweis auf diese Erklärung noch durch deren Verkürzung auf Instagram.
Die LAG beruft sich auf eine Quelle, die Abwägung verlangt, und präsentiert ein Ergebnis, das die Abwägung bereits erledigt hat. Die lästigen Bedingungen bleiben im PDF.
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Der Streit um Bruns steht in einem größeren Konflikt um Abgrenzung und politische Rückendeckung. Unser Dossier „Die Altlasten bleiben. SPD und Grüne dürfen einziehen“ zeigt anhand dokumentierter Parteistrukturen, gemeinsamer Veröffentlichungen und Protestaufrufe, welche ungelösten Konflikte die möglichen Koalitionspartner mitübernehmen würden.)
Bruns ist keine neue Personalie
Der Konflikt um Bruns begann nicht in Giffeys Fernsehsessel. Schon Ende Oktober verlangte sie von ihrer Partei Gegenwehr gegen eine von ihr als rassistisch bezeichnete Kampagne. Die Berliner LAG und die Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität verbreiteten die Forderung gemeinsam.
„Hannah Bruns hat gesprochen. Die Partei möge gehorchen.“ dokumentiert diese Forderung nach Rückendeckung und ordnet Bruns’ eigene Erläuterungen zu ihren Israel-Positionen ein.
Zu diesen Erläuterungen gehören ihr Eintreten für eine sozialistische Einstaatenlösung mit gleichen Rechten und ihre Verurteilung von Angriffen auf Zivilisten. Ihre frühere Formulierung zu Tel Aviv bezeichnete sie als unglücklich. Wer ihre Position beurteilt, muss solche Aussagen einbeziehen. Eine Selbstbezeichnung als Antisemitin ergibt sich daraus nicht. Umgekehrt erledigt das Etikett Palästinasolidarität die politische Prüfung ihrer Aussagen ebenso wenig.
„Das Drama findet kein Emde“ beschreibt die aktuelle Hängepartie um Emdes Mandat, die Rückendeckung aus dem Palästina-Flügel und Bruns’ Forderung, Solidaritätsbeschlüsse praktisch anzuwenden.
Die SPD hat ihre Warnungen längst im Haus
Giffey steht mit ihren Bedenken gegen das Berliner Bündnis nicht allein. Ihre Einwände betreffen die Frage, ob die Linke eine gemeinsame Haltung gegen Antisemitismus auch in der eigenen Partei durchsetzen kann. Andere Sozialdemokraten werben für eine Regierung mit CDU und Grünen. Das sind unterschiedliche Positionen, keine einheitliche Front. Gemeinsam ist ihnen die Weigerung, Regierungsbeteiligung schon für eine ausreichende Antwort zu halten.
Unsere Übersicht ordnet Giffeys Einwände und den von Martin Hikel, Wolfgang Thierse und Fritz Felgentreu unterstützten Appell für CDU, SPD und Grüne ein. Bereits im Oktober kamen die Warnungen aus der eigenen Partei.
Mit der Initiative „Nicht um jeden Preis“ wurde dieser Widerspruch breiter sichtbar. Neben Giffey unterstützen unter anderem Karl Lauterbach, Sigmar Gabriel und Sebastian Fiedler den Aufruf. Die Kritik richtet sich gegen die konkrete Berliner Konstellation; sie ist weder eine Abstimmung der SPD-Mitglieder noch eine grundsätzliche Absage an jedes Bündnis mit der Linken.
„Genossen verweigern den Berliner Blankoscheck“ dokumentiert den Aufruf, Lauterbachs Abgrenzung und Fiedlers frühere Warnung. Die Unterzeichner bezweifeln, dass Vereinbarungen auf dem Papier die politischen Konflikte lösen.
Auch Anke Rehlinger erklärte, unter den damaligen Bedingungen persönlich keine Koalitionsverhandlungen mit der Berliner Linken führen zu wollen. Unser Beitrag über die Warnungen „zum Mitnehmen“ stellte diese Grenze dem organisierten Protest der Palästina-Gruppen gegen den Regierungskurs gegenüber. Hier warnte eine SPD-Bundesvize; dort wurde die eigene Linken-Führung für ihre Verhandlungsbereitschaft angegriffen.
Vertrauen, mit anwaltlicher Begleitung
Die Klageankündigung beweist weder, dass Giffey recht hat, noch, dass die Koalition scheitern muss. Sie zeigt aber, wie weit die Beteiligten bei der Bewertung desselben Konflikts auseinanderliegen. Was Giffey als ungeklärtes Problem des möglichen Partners beschreibt, behandelt dessen Palästina-LAG als Diffamierung. Die Parteiführung muss erklären, welche ihrer Zusagen diesen Gegensatz überstehen sollen.
Für die SPD-Mitglieder ist das vor einer Entscheidung über einen Koalitionsvertrag eine ziemlich konkrete Information. Sie sollen nicht nur politische Ziele bewerten, sondern die Belastbarkeit des Bündnisses. Ein Vertrag kann Zuständigkeiten verteilen. Gegenseitiges Vertrauen lässt sich nicht als Anlage beifügen.
Die Berliner SPD wird später jedenfalls nicht sagen können, der Umgang mit Widerspruch sei vor Vertragsabschluss unbekannt gewesen.
Die Kostprobe steht auf Instagram. In Parteifarben.
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