Berlin: Die Linke will ins Rathaus. Ihr Nachwuchs an den Aktenvernichter.

Geöffneter Aktenvernichter mit Schneidwerk – Symbolbild
Aktenvernichter, Symbolbild. (Foto: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons))

Die Linke hat in Berlin nicht nur fragwürdige Landesarbeitsgemeinschaften. Auch ihr Jugendverband fällt durch ein verdächtig selektives Verhältnis zum Rechtsstaat auf. Akten lesen kostet Zeit. Die Berliner Linksjugend hätte da einen Vorschlag zur Entlastung der Justiz:  Alle Anzeigen gegen die Palästinabewegung sollen fallen gelassen werden.

Praktisch. Man müsste sich nicht mehr mit dem lästigen Unterschied zwischen einem unbegründeten Vorwurf und einer nachweisbaren Straftat beschäftigen. Die politische Zuordnung würde reichen.

Und die Polizei kann bei der Gelegenheit gleich mit weg.

Alle heißt alle

Im Leitantrag der 40. Landesvollversammlung für 2026–2027 beschreibt die Linksjugend Berlin staatliche Maßnahmen gegen die Palästinabewegung als Repression. Dann folgt die Forderung:

„Alle Anzeigen gegen die Palästinabewegung müssen fallen gelassen werden“

Keine Einschränkung auf unbegründete Anzeigen. Keine Unterscheidung nach Tatvorwurf, Beweisen oder Verhalten einzelner Beschuldigter. Alle. Die gewünschte politische Gemeinsamkeit ersetzt die Prüfung des konkreten Falls.

Ausschnitt des Leitantrags: Alle Anzeigen gegen die Palästinabewegung sollen fallen gelassen werden
Die pauschale Forderung im Originalbeschluss. Zum Vergrößern anklicken. (Screenshot/Ausschnitt: Linksjugend Berlin, 24. Oktober 2026)

Eine Anzeige beweist keine Schuld. Polizeieinsätze können rechtswidrig und Vorwürfe haltlos sein. Wer zu Unrecht beschuldigt wird, braucht wirksamen Rechtsschutz. Gerade deshalb muss geprüft werden, was tatsächlich geschehen ist. § 160 der Strafprozessordnung verpflichtet die Staatsanwaltschaft, auch entlastende Umstände zu ermitteln. Ermittlungen sind keine Verurteilung. Sie sollen die Grundlage dafür schaffen, über den weiteren Verfahrensgang zu entscheiden.

Die Linksjugend verlangt dagegen ein Ergebnis, bevor die einzelnen Fälle geklärt sind. Aus der Unschuldsvermutung wird so ein politisch reservierter Anspruch auf Einstellung. Das wäre ein bemerkenswertes Privileg: Andere müssen sich mit den Tatsachen beschäftigen. Hier soll die richtige Bewegung genügen.

Beim Frankreich-Beschluss der Berliner Linksjugend scheiterte der Anspruch, die Verhältnisse zu erklären, bereits an einer nachprüfbar falschen Armutszahl. Die Ruhrbarone haben den Rechenfehler und die tatsächlichen INSEE-Zahlen dokumentiert.

Was „alle Anzeigen“ in der Praxis bedeutet

Die Linksjugend erspart sich in ihrem Beschluss die Prüfung der einzelnen Vorwürfe. Das Ergebnis steht trotzdem fest. So viel Vertrauen in die eigene Unfehlbarkeit muss man sich als Staatsanwalt erst einmal verbieten können.

Der Beschluss nennt keine einzelnen Verfahren und schafft selbstverständlich keine Amnestie. Er lässt auch offen, wen die Linksjugend alles zur „Palästinabewegung“ zählt. Wer jedoch pauschal die Einstellung verlangt, muss erklären, weshalb schwere Gewalt- und Bedrohungsvorwürfe davon ausgenommen sein sollen. Eine solche Ausnahme steht im Beschluss nicht.

Seit dem 7. Oktober 2023: fast 12.500 Strafverfahren

Nach einer von B.Z./dpa veröffentlichten Auskunft der Berliner Staatsanwaltschaft wurden seit dem 7. Oktober 2023 fast 12.500 Strafverfahren mit Bezug zum Nahost-Konflikt bearbeitet. Gut 7.000 waren zum 1. Oktober 2026 abgeschlossen. Von mehr als 9.200 Verfahren mit Bezug zum Gaza-Krieg betrafen über 3.000 Demonstrationen oder Kundgebungen. Das ist eine Verfahrensbilanz, keine Zahl verurteilter Täter – und auch keine Gesamtsumme von Straftaten der „Palästinabewegung“. Wie viele Verfahren unter deren politische Definition fallen sollen, verrät die Linksjugend nicht.

Sechs Beispiele aus Springer-Medien und Jungle World

Hinter den Akten stecken Menschen. Manche wurden verletzt, andere bedroht. Die folgenden Berichte zeigen, welche Vorwürfe eine pauschale Einstellungsforderung ausblendet. Wo Täter oder Motive ungeklärt sind, bleibt das ausdrücklich offen.

  1. Lahav Shapira: Knochenbrüche und Hirnblutung, 2. Februar 2024. Der jüdische FU-Student wurde von einem damaligen Kommilitonen niedergeschlagen und gegen den Kopf getreten. Das Landgericht verhängte im April 2026 zweieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, stellte aber – anders als die erste Instanz – kein antisemitisches Motiv fest. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein; laut WELT-Bericht vom 18. August 2026 war das Strafverfahren weiterhin offen. Der frühere Jungle-World-Beitrag schildert den Konflikt um Shapiras israelsolidarisches Engagement.
  2. Ein Messer vor der Haustür eines Reporters, 26. Juli 2024. Nach seiner Berichterstattung vom „Dyke March“ wurde Iman Sefati laut B.Z. vor seiner Wohnung von einem Mann mit einem Messer bedroht. Der Mann und eine Begleiterin sollen ihm nach Hause gefolgt sein. Sefati blieb unverletzt; der Staatsschutz nahm Ermittlungen auf. Den mutmaßlichen Angreifer traf die Polizei am Folgetag bei einer „Queers for Palestine“-Demonstration an.
  3. Brandanschlag auf das Bajszel, Ende September 2024. Nach dem Bericht der Jungle World blockierten Unbekannte die Türen der Neuköllner Programmschänke mit Sekundenkleber und versuchten, die Scheibe einzuschlagen, um einen Brandsatz hineinzuwerfen. Im Lokal befand sich noch ein Mitarbeiter. Das Sicherheitsglas hielt stand. Die Betreiber vermuteten ein politisches Motiv; die Täterschaft und damit eine Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe waren nicht geklärt.
  4. Äxte, Brecheisen und bedrohte Uni-Beschäftigte, 17. Oktober 2024. Beim Angriff auf das FU-Präsidium versuchten Vermummte, Mitarbeiter aus Büros zu zerren. Sie waren nach einer von der B.Z. ausgewerteten Senatsantwort unter anderem mit Äxten, Sägen und Knüppeln bewaffnet. Möbel und Technik wurden zerstört, Parolen und rote Dreiecke gesprüht. Zum Zeitpunkt des Berichts liefen Ermittlungen gegen sechs Personen.
  5. Aufrufe zum Judenmord bei einer Demonstration, 1. Februar 2025. Bei „Hands off Westbank“ sollen Teilnehmer dazu aufgerufen haben, mit vorhandenen Waffen Juden zu erschießen oder die Waffen der Hamas zu übergeben. BILD berichtete über die Rufe und die angekündigte Auswertung der Aufnahmen durch den Staatsschutz. Das ist der berichtete Vorwurf, keine hier belegte Verurteilung.
  6. Fotos, Namen, rote Dreiecke: Drohungen gegen das Bajszel-Team, dokumentiert im Oktober 2025. Betreiber Alexander Carstiuc schilderte der Jungle World Flugblätter mit den Gesichtern und Namen des Teams, roten Dreiecken und dem Aufruf „Make Zionists Afraid“. Er bewertete das als Mordaufruf. Ohne den inzwischen eingerichteten Polizeischutz könne das Lokal nicht arbeiten. Eine gerichtliche Einordnung der Flugblätter enthält das Interview nicht.

Die Neuköllner Linksfraktion verurteilte die Drohungen gegen das Bajszel, lehnte aber die ursprüngliche Solidaritätsentschließung ab und griff die Betreiber politisch an. Unser Beitrag „Solidarität nach Gesinnungsprüfung“ dokumentiert diese bemerkenswerte Betreuung von Bedrohten.

Sechs weitere Fälle aus Polizeimeldungen

Auch die Polizei dokumentiert mehr als missliebige Meinungen. Die folgenden, anderen Fälle geben den jeweiligen Ermittlungsstand der verlinkten Meldung wieder. Eine Polizeimeldung ersetzt kein Urteil. Sie durch einen politischen Beschluss zu erledigen wäre allerdings auch keine besonders fortschrittliche Form der Wahrheitsfindung.

  1. Schläge und Tritte gegen zwei Polizisten, 15. Oktober 2023. Bei einer propalästinensischen Versammlung auf dem Potsdamer Platz soll eine Frau einen Beamten unvermittelt geschlagen und einen weiteren massiv getreten haben. Die Polizei veröffentlichte den Tatvorwurf in einer Fahndungsmeldung.
  2. Der Wunsch nach einem neuen Holocaust, 12. Dezember 2023. Ein 31-Jähriger soll auf Instagram die Rückkehr Hitlers und einen erneuten Holocaust verlangt haben. Polizei und Staatsanwaltschaft berichteten von Ermittlungen wegen Volksverhetzung und einer Durchsuchung. Die Behörden ordneten den Vorgang mutmaßlich propalästinensisch motivierten Straftaten zu.
  3. Ein Mikrofonständer gegen den Kultursenator, 12. September 2024. Bei einer Veranstaltung mit Joe Chialo soll ein 18-Jähriger aus einer Gruppe heraus einen Mikrofonständer in Richtung des Senators geworfen und eine Frau getroffen haben. Die gemeinsame Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft nennt den Verdacht des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung.
  4. Eine Rollstuhlfahrerin bedrängt und ihrer Flagge beraubt, 31. Dezember 2024. Bei einer propalästinensischen Kundgebung am Checkpoint Charlie bedrängten Teilnehmer nach Angaben der Polizei eine Rollstuhlfahrerin und nahmen ihr die Israel-Flagge ab. Beamte mussten die Frau aus dem Bereich begleiten. Zu den aufgenommenen Anzeigen gehörte eine wegen Raubes.
  5. Angriffe auf Pressevertreter, 19. Januar 2025. Bei der Kundgebung „Israels Rückzug von Gaza“ am Südstern meldeten zwei Journalisten, von Teilnehmern beleidigt und angegriffen worden zu sein. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest. Zuvor hatten Einsatzkräfte rund 40 Personen zurückdrängen müssen, die sich einer Gegendemonstrantin bedrohlich näherten.
  6. Ein schwer verletzter Polizist bei „Nakba 77“, 15. Mai 2025. Die Polizei berichtete von einem gezielten Angriff auf einen Beamten, der anschließend stationär behandelt werden musste. Wie genau individuelle Tatbeteiligung geprüft werden muss, zeigt die spätere Durchsuchungsmeldung vom 16. Juli: Gegen die beiden dort genannten Beschuldigten bestand ausdrücklich kein Tatverdacht wegen des unmittelbaren körperlichen Angriffs auf den verletzten Beamten, wohl aber wegen anderer Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Geschehen.

Das ist keine Anklageschrift gegen sämtliche Demonstranten. Es ist die Frage, was von der Solidarität mit Gewaltbetroffenen übrig bleibt, wenn der politische Standort eines Beschuldigten schon für die Einstellung genügen soll. Wer diese Fälle ausnehmen möchte, könnte das hinschreiben. Die Linksjugend hat sich für „alle“ entschieden.

Die Opfer hätten dann immerhin eine Erklärung: Ihr Fall war politisch leider falsch einsortiert. Für die richtige Sache darf man offenbar alles verlangen – nur nicht unbedingt Aufklärung.

Die Polizei kann gleich mit weg

Das passt zum institutionellen Teil des Programms. Im selben Leitantrag verlangt die Berliner Jugendorganisation die Abschaffung der Polizei. An die Stelle bisheriger Repressionsorgane und Berufsarmeen soll eine von der Bevölkerung demokratisch und kollektiv organisierte Selbstverteidigung treten.

Schon der auf der Website unter der 39. Landesvollversammlung geführte Wahlkampfbeschluss zu Polizei, Bundeswehr und Verfassungsschutz setzte auf den Entzug und die Umverteilung von Mitteln statt auf Reformen. Er stellt Prävention sowie soziale und psychologische Hilfen einem „Fetisch auf Strafverfolgung und Bestrafung“ gegenüber. Der neuere Leitantrag formuliert die Abschaffung ausdrücklich.

Wahlkampfbeschluss der Linksjugend Berlin zu Polizei, Bundeswehr und Verfassungsschutz mit Forderung nach Defunding
Der Wahlkampfbeschluss der 39. Landesvollversammlung: Geld umverteilen, Institutionen nicht reformieren. Zum Vergrößern anklicken. (Screenshot/Ausschnitt: Linksjugend Berlin, 24. Oktober 2026)

Mehr Prävention, erreichbare Therapie und Hilfe für Gewaltbetroffene sind vernünftige Anliegen. Nur beantworten sie eine andere Frage. Wer bereits bedroht, geschlagen oder bestohlen wurde, braucht gegebenenfalls auch Beweissicherung, Schutz und die Ermittlung der Verantwortlichen. Eine Beratungsstelle kann viel leisten. Sie ersetzt kein rechtsstaatliches Verfahren.

Auch eine kollektiv organisierte Selbstverteidigung müsste erklären, wer Gewalt ausüben darf, wer sie kontrolliert und wie sich Menschen gegen ihre Entscheidungen wehren können. Das Problem staatlicher Macht verschwindet nicht, sobald man den Träger dieser Macht freundlicher benennt.
Auch bei der Bundeswehr lohnt der Blick auf die Mutterpartei:

Die Berliner Linke fordert in einem Parteitagsbeschluss, Verträge landeseigener Wohnungsunternehmen mit der Bundeswehr zu kündigen und Jugendoffiziere von Schulbesuchen auszuschließen. Für Zivilklauseln an Hochschulen und bei der Vergabe landeseigener Flächen nahm sie dieses Papier im September 2026 ausdrücklich wieder als Leitlinie ihrer Sondierungen auf.

Solidarität mit feststehendem Ergebnis

Die Verwechslung von Solidarität und vorweggenommener Entlastung begegnet einem auch andernorts im Umfeld der Partei. Ein anderer Vorgang, aber ein aufschlussreicher Vergleich:

Beim Aufruf für die Ulm5 rechtfertigten Die Linke Stuttgart und mehrere Palästina-Arbeitsgemeinschaften, darunter die Berliner LAG, die im eigenen Text geschilderte Zerstörung von Laboreinrichtungen politisch. Die Ruhrbarone dokumentierten den gemeinsamen Aufruf und seine Darstellung der Aktion.

Ein faires Verfahren zu verlangen ist selbstverständlich legitim. Politische Zustimmung zur Sache beantwortet aber keine Frage nach individueller Verantwortung. Sie entlastet niemanden von einem konkreten Vorwurf – genauso wenig, wie politische Ablehnung jemanden schuldig macht.

Der hier besprochene Leitantrag stammt von der Linksjugend Berlin. Er ist kein Beschluss der gesamten Linkspartei und erst recht keine Feststellung über sämtliche Teilnehmer einer Demonstration. Die politische Verantwortung der Mutterpartei erledigt sich mit dieser Unterscheidung allerdings nicht.

Erst aufräumen. Dann regieren.

Wie soll die Berliner Linke glaubwürdig Partnerin einer Regierung sein, solange sie sich von diesem politischen Kurs im eigenen Umfeld nicht wirksam getrennt hat? Wer einen Rechtsstaat mitregieren möchte, sollte dessen Funktionieren auch dann verteidigen, wenn gegen die politisch genehme Bewegung ermittelt wird. Für die eigenen Freunde eine Sonderbehandlung zu verlangen, ist eine denkbar schlechte Bewerbung um staatliche Verantwortung.

Die Neuköllner Palästina-AG griff die Gedenkstätte Buchenwald als Propagandaort an und wertete die Ulm5 politisch auf. Dokumentiert ist das in ihrem Telegram-Kanal, den die offizielle Website des Bezirksverbandes selbst verlinkt.

Das sind Aussagen der AG, keine nachgewiesenen Überzeugungen jedes Neuköllner Parteimitglieds. Zusammen mit den hier beschriebenen Positionen der Berliner Palästina-LAG und der Linksjugend ergibt sich daraus aber eine Frage, die SPD und Grüne vor einer Koalition beantworten müssten: Welche Konsequenzen reichen ihnen eigentlich?

Dass SPD und Grüne solche Konflikte nicht nur von außen beobachten, zeigt die Bundeswehr-Frage:

Im gemeinsamen Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026 vereinbarten SPD, Grüne und Linke, die Kooperationsvereinbarung der Bildungsverwaltung mit der Bundeswehr zu beenden. Ein allgemeines Schulverbot für Jugendoffiziere enthält das Papier nicht; Schulen sollen weiterhin im Rahmen ihrer Autonomie Angebote zur Demokratiebildung nutzen können.

Für diesen vereinbarten Schritt tragen SPD und Grüne selbst die Verantwortung. Daraus folgt keine Zustimmung zu den Abschaffungsforderungen der Linksjugend. Es zeigt aber, wie aus einer Forderung der Linken eine gemeinsame Vereinbarung werden kann.

Mein Maßstab wäre klar: Erst ein nachprüfbarer organisatorischer Bruch mit der Palästina-LAG, dem Bezirksverband Neukölln und der Berliner Linksjugend – oder ein personeller Neuanfang in diesen Strukturen, der den Verantwortlichen für die dokumentierten Positionen Einfluss und Funktionen entzieht. Erst danach wäre die Berliner Linke als Regierungspartnerin glaubwürdig. Es ist eigentlich ganz einfach.

Eine weitere Distanzierungserklärung, nach der dieselben Leute denselben Kurs unter demselben Parteinamen fortsetzen, wäre lediglich die nächste Pressemitteilung.

SPD und Grüne müssten das vor der Verteilung der Ressorts klären. Ein Koalitionsvertrag ist schließlich kein Führungszeugnis, das man sich gegenseitig ausstellt. Und der Rechtsstaat sollte auch außerhalb des Koalitionsausschusses gelten.

Das Sondierungspapier vom 17. Oktober sieht keinen Personalabbau bei der Polizei vor. Palästina-LAG, Linksjugend und „Linke in der Linken“ hatten bereits für eine Veranstaltung geworben, bei der Widerstand gegen den möglichen nächsten Senat geplant werden sollte.

SPD und Grüne könnten dann den Rechtsstaat verwalten und sich für seine Anwendung von Teilen des eigenen Koalitionspartners beschimpfen lassen. Das wäre politische Selbsterniedrigung mit Amtszulage. Die Dienstwagen fahren schließlich auch ohne Rückgrat.

Für mögliche Opfer wäre die pauschale Einstellung der Verfahren besonders reizvoll. Sie müssten womöglich erst erläutern, warum die Aufklärung dessen, was ihnen widerfahren ist, der richtigen Sache dient.

Die Beschuldigten hätten schon Solidarität. Die Betroffenen zunächst einmal Erklärungsbedarf. Vielleicht dürfen sie danach sogar stören.

Autorenseite: Peter Ansmann
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